Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 1/14 | Geschrieben von Rainer Ponitka

Vertretung der Konfessionslosen

IBKA entsendet Sachverständige zu Anhörungen 
in Landesparlamenten

Eine Anhörung dient der Information der Abgeordneten in politischen Gremien. Ebenso ist sie eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit gesellschaftlich relevanter Gruppen, ihre Ansichten den politischen Entscheidungsträgern vorzustellen. Seit November 2013 nutzte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Chance, zu fünf Themenbereichen in vier Bundesländern Stellungnahmen einzureichen – in zwei Fällen wurde er auch zur entsprechen­den Ausschusssitzung eingeladen. So wird der IBKA inzwischen auch seitens der Politik als Interessenvertretung der Konfessionslosen wahrgenommen.

Nordrhein-Westfalen

Die erste Anhörung fand am 21. November 2013 im Plenarsaal des Düsseldorfer Landtages statt. Thema war ein Antrag1 der CDU-Fraktion: „Die Kirchen als Diener am Gemeinwohl: Gesellschaftliches Engagement von Caritas und Diakonie anerkennen und unterstützen“.2 Der Antrag hob auf das soziale Wirken der organisierten Religionsgemeinschaften und ihrer Werke Caritas und Diakonie sowie die Mobilisierung ehrenamtlich Mitwirkender ab. Erst Punkt IV. der Antragsbegründung ging auf das diskriminierende kirchliche Arbeitsrecht ein – den Schwerpunkt der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA). Dies – wie auch die sich ständig vermindernde Zahl der Kirchenmitglieder und Gläubigen – stand im Zentrum der IBKA Stellungnahme.3

Im Januar 2014 fand die Aus­sprache zur Anhörung statt, und nach
dem Grüne und SPD4 sowie die Pira­tenfraktion5 im März jeweils eigene
Entschließungsanträge zum Bera­tungsgegenstand stellten, lautete die
Beschlussempfehlung6 des Hauptaus­schusses: „Der Antrag der Fraktion der CDU … wird abgelehnt.“ Am 27. März schließlich wurde der Antrag der CDU-Fraktion im Plenum abgelehnt, für den der Piraten stimmten die Piraten und der Antrag von SPD und Grünen wurde angenommen.7

Schleswig-Holstein

Ende Januar erreichte den IBKA aus dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages die Bitte nach einer schriftlichen Stellungnahme – zunächst nur zum Antrag der FDP-Fraktion „Kirchenstaatsverträge evaluieren – Auftrag des Grundgesetzes erfüllen“8 – und wenige Tage später auch zum Änderungsantrag der Piraten „Staatsleistungen an die Kirchen ablösen“.9

Im Ausschuss wurden die Anträge laut der Einladung10 am 2. April behandelt, ein Protokoll steht zum Zeitpunkt des Abfassens dieses Artikels noch nicht zur Verfügung. Aus dem Kurzbericht11 der Ausschusssitzung geht hervor, dass die kirchenpolitischen Sprecher der Piraten- und der FDP-Fraktion gebeten sind, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen. Die abgegebenen Stellungnahmen – auch die des IBKA12 – sowie eine Liste der Anzuhörenden sind in der Einladung unter Punkt 8. verlinkt.
Nur einen Tag später bat der Innen­ausschuss des Landtages Schleswig-Holstein erneut um die Abgabe einer
schriftlichen Stellungnahme zum An­trag der Piratenfraktion „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage“.13 Die Be­ratung des Antrages stand auf der Tagesordnung14 zur Ausschusssitzung am 5. März 2014, der Kurzbericht15 erwähnt erweiterten Beratungsbedarf und stellt den Antrag auf einen späteren Zeitpunkt zurück.
Der IBKA stellt in seiner Stellung­nahme16 dar, dass alle Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden sollten, wie sie einen Feiertag begehen und begründet dies in erster Linie mit den gewandelten gesellschaftlichen Verhältnissen hinsichtlich der Glaubensferne vieler Menschen.

Niedersachsen

Das Kultusministerium Niedersachen will den Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ neufassen17 und bat den Landesvorstand des IBKA Anfang Februar um seine schriftliche Teilnahme am Anhörungsverfahren. In der Stellungnahme – die gemeinsam mit der AG Schule verfasst wurde und über den Landesverband Niedersachsen/Bremen des IBKA erhältlich ist – werden folgende Punkte erörtert:

Die vorgeschlagene Neufassung des Erlasses will zunächst Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Unterricht von Religions- und Welt­anschauungsgemeinschaften ermögli­chen und sich in der Gestaltung des Tagesablaufes mit den genannten Gemeinschaften abstimmen; sie verlangt darüber hinaus eine Absprache der Schulen mit den Trägern außerschulischer Betreuung der Jugendhilfe, soweit daran teilgenommen wird.

Der IBKA hingegen verlangt eine ersatzlose Streichung beider Punkte, da die Teilnahme an religiösen und/oder weltanschaulichen Angeboten eine private Angelegenheit ist und der zweite Punkt die Träger außerschulischer Betreuung nicht klar definiert. Es wird der Anspruch formuliert, dass jegliche Kooperation mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe dahingehend zu prüfen ist, ob die entsprechenden Träger den Anforderungen des Artikels 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union18 genügen. Der IBKA appelliert, das Ziel der Nichtdiskriminierung aller Beteiligten ausdrücklich in den Erlass zu schreiben.

Saarland

Der Ausschuss für Finanzen und Haus­haltsfragen des Saarländischen Landtags bat den IBKA um seine Einschätzung zur beabsichtigten Neufassung des Saarländischen Kirchensteuergesetzes. In der schriftlichen Stellungnahme wurde zunächst dargestellt, dass der staatliche Einzug der Kirchensteuern aus IBKA-Sicht grundsätzlich gegen die Trennung von Staat und Kirche verstößt und dass Konfessionslose in Hinsicht auf die geplante Änderung gegenüber den Mitgliedern der konstituierten Kirchen benachteiligt werden.

Da die IBKA-Vertreter hier auch zur mündlichen Anhörung eingeladen waren, ergab sich die Möglichkeit, im mündlichen Statement auf zwei Punkte zu fokussieren:

Zum ersten auf die grundsätzliche Diskriminierung konfessionsloser
Menschen durch das bestehende Kirchensteuersystem in Form des Kir
chensteuervermerks auf der Lohn
steuerkarte und der damit einher­gehende Bruch des Art. 136 Abs. 3
Satz 1 WRV19 aus bloßen Zweckmäßig­keitsgründen,20 sowie die Übermittlung der Einkommensverhältnisse konfessionsloser Bürgerinnen und Bürger an kirchliche Organe im Falle des „Besonderen Kirchgelds“.

Schließlich kritisierte Petra Daheim – die als einzige weibliche Expertin im Ausschuss gehört wurde – die geplante Verpflichtung für Banken, Genossenschaften, Versicherungen und Kapitalgesellschaften, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Konfessionszugehörigkeit ihrer Kunden abzufragen. Dies bedeutet nicht nur die Zugriffsmöglichkeit der Unternehmensmitarbeiter auf sensible und grundgesetzlich geschützte Daten. Auch wird der Aufwand, das Inkasso für die Mitgliedsbeiträge – die Kirchensteuer – zu betreiben, von den Kirchen auf Banken und die Steuerbürger abgewälzt. Konfessionslose müssen sich gar zuviel gezahlte Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer durch die Einkommensteuererklärung zurückholen, da der zeitnahe Vermerk eines unterjährigen Kirchenaustrittes durch die diskutierte Gesetzesänderung nicht gewährleistet ist.

Als Fazit appellierte Petra Daheim an die anwesenden Mitglieder des Ausschusses, des Finanzministeriums und des Rechnungshofes, auf den Landesgesetzgeber einzuwirken, dass dieser hinsichtlich der beständig sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder und Gläubigen die bestehende Dis­kriminierung aufheben möge, anstatt sie zu verschärfen.

Quintessenz

Es ist ein schöner Erfolg, der weiter ausgebaut werden muss. Bislang wurde der IBKA aus den Parlamenten ausnahmslos von den Abgeordneten der Piraten als Experte benannt – vielleicht gelingt es in der Zukunft, dass auch andere Parteien mit säkularem Anspruch den vorhandenen Sachverstand abzufragen wünschen. Der IBKA ist auf einem guten Weg, seine Inhalte in den politischen Diskurs einzubringen. Er wird als politische Interessenvertretung nicht-religiöser Menschen und nicht als Weltanschauungsgemeinschaft wahrgenommen. Nicht zuletzt trägt nach meiner Auffassung zu dieser Wahrnehmung unbedingt der formal korrekte und politisch intendierte Begriff der „Konfessionslosen“ bei.

Anmerkungen:

1 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2632.pdf [sämtliche Zugriffe 10.4.2014].
2 Einladung und Tableau: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME16-527.html.
3 Protokoll der Anhörung: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA16-405.pdf.
4 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5305.pdf.
5 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5306.pdf.
6 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5297.pdf sowie: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA16-503.pdf.
7 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-54.html.
8 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1200/drucksache-18-1258.pdf.
9 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/2100/umdruck-18-2174.pdf.
10 http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/aussch/iur/einladung/2014/18-064_04-14.pdf.
11 http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/aussch/iur/bericht/2014/18-064_04-14.pdf.
12 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/2400/umdruck-18-2479.pdf.
13 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1200/drucksache-18-1242.pdf.
14 http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/aussch/iur/einladung/2014/18-060_03-14.pdf.
15 http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/aussch/iur/bericht/2014/18-060_03-14.pdf.
16 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/2400/umdruck-18-2463.pdf.
17 http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=34339&article_id=121517&_psmand=8.
18 http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf.
19 http://www.gesetze-im-internet.de/wrv/art_136.html.
20 Gerhard Czermak: Religion und Weltan­schauung in Gesellschaft und Recht. Aschaffenburg 2009.