Wäre gerne in der Anonymität verblieben: Auch „Lebensschützer“ Yannic Hendricks zeigte Dutzende von ÄrztInnen an, 
die über Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruches informierten (Wandbild an der Roten Flora, Hamburg).
Prisma MIZ 2/21

„Die Frau muss die Freiheit haben, zu wählen, ob sie Mutter sein will oder nicht“1

Viola Schubert-Lehnhardt

Am 15. Mai 1871 wurde der § 218 ins Reichsstrafgesetzbuch des 
neugegründeten Deutschen Reichs aufgenommen. Auf Abtreibun­gen2 war eine Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Schon davor gab es sowohl in Deutschland als auch weltweit drastische Strafen für das Beenden einer Schwangerschaft/Geburtenkontrolle3, als auch Proteste dagegen.4 Die Wurzeln dieses Streits zwischen Gegnern („pro life“) und Anhängern („pro choice“ – so die neueren Bezeichnungen für die jeweiligen Bewegungen) der Selbstbestimmung reichen zurück bis in die Antike.

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Prisma MIZ 1/19

„Ich bin immer nur geradeaus meinen Weg gegangen“
Interview zum § 219a StGB mit der Ärztin Kristina Hänel

Kristina Hänel und Nicole Thies

Kristina Hänel ist in letzten Jahren zu einer Person des öffentlichen Lebens geworden. Unter den Bezeichnungen „Abtreibungsärztin“ und „Gallionsfigur“ für das Recht auf Information zum Schwanger­schaftsabbruch kommt ihr heute die Rolle der Vorkämpferin der seit Jahrzehnten währenden Debatte zu. Dank ihres Engagements gibt es seit 2017 eine öffentliche Diskussion um den § 219a, und 
der Bundestag befasste sich 2018 mit der Abschaffung bzw. Novel­lierung desselben Paragraphen. Auf der Leipziger Buchmesse stellte Frau Hänel ihr neuerschienenes Buch Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer „Abtreibungsärztin“ vor. Nicole Thies sprach für die MIZ mit Kristina Hänel über das Buch, ihre Motivation, den Stand der Dinge und ihre gesellschaftspolitische Bewertung der juristischen und politischen Entscheidungen zum § 219a.

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Porträt Nicole Thies
Editorial MIZ 3/17

Den Konservativen und Reaktionären die Argumente ablaufen…

Nicole Thies

Das selbstbestimmte Leben gilt als eines der wichtigen Ziele in säkularen Kreisen und darüber hinaus. Sexuelle und reproduktiven Selbstbestimmung ist das Recht der Frau, über ihren Körper zu verfügen, und folglich die klare Forderung nach ersatzloser Streichung des § 218 und § 219 StGB, wie auch der IBKA in seinem politischen Leitfaden definiert.

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Prisma MIZ 4/15

„Wir müssen lernen den Frauen zu vertrauen“
Ein Gespräch mit Sarah Diehl zu den Themen Schwangerschaftsabbruch und Mutterbild

Sarah Diehl

Sarah Diehl engagiert sich seit Jahren für eines der zentralen Frauenrechtsthemen: das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Dabei geht es ihr um den ‘sicheren’ Zugang: dass Frauen körperlich unversehrt einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können – was deutlich wahrscheinlicher wird, wenn der Eingriff bzw. die Medikamenteneinnahme legal sind. Ihr ist die Entkriminalisierung ebenso wichtig wie die Entstigmatisierung innerhalb der Gesell­schaft.

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Schwager - nein danke!, Foto: Andreas Morlok / pixelio.de
Prisma MIZ 4/15

Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch in der DDR
Eine Erinnerung nach 25 Jahren

Viola Schubert-Lehnhardt

In den ersten Jahren der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurde sehr heftig um notwendige Veränderungen von Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (bzw. um die Anpassung der unterschiedlichen Gesetzeslage in alten und neuen Bundesländern) gerungen und gestritten. War dies doch die einzige Gesetzeslage, die nicht mit im Einigungsvertrag geregelt war, sondern auf spätere Zeiten (bis 1993) hinausgeschoben worden war.

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