Wäre gerne in der Anonymität verblieben: Auch „Lebensschützer“ Yannic Hendricks zeigte Dutzende von ÄrztInnen an, 
die über Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruches informierten (Wandbild an der Roten Flora, Hamburg).
Prisma MIZ 2/21

„Die Frau muss die Freiheit haben, zu wählen, ob sie Mutter sein will oder nicht“1

Viola Schubert-Lehnhardt

Am 15. Mai 1871 wurde der § 218 ins Reichsstrafgesetzbuch des 
neugegründeten Deutschen Reichs aufgenommen. Auf Abtreibun­gen2 war eine Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Schon davor gab es sowohl in Deutschland als auch weltweit drastische Strafen für das Beenden einer Schwangerschaft/Geburtenkontrolle3, als auch Proteste dagegen.4 Die Wurzeln dieses Streits zwischen Gegnern („pro life“) und Anhängern („pro choice“ – so die neueren Bezeichnungen für die jeweiligen Bewegungen) der Selbstbestimmung reichen zurück bis in die Antike.

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Prisma MIZ 1/19

„Ich bin immer nur geradeaus meinen Weg gegangen“
Interview zum § 219a StGB mit der Ärztin Kristina Hänel

Kristina Hänel und Nicole Thies

Kristina Hänel ist in letzten Jahren zu einer Person des öffentlichen Lebens geworden. Unter den Bezeichnungen „Abtreibungsärztin“ und „Gallionsfigur“ für das Recht auf Information zum Schwanger­schaftsabbruch kommt ihr heute die Rolle der Vorkämpferin der seit Jahrzehnten währenden Debatte zu. Dank ihres Engagements gibt es seit 2017 eine öffentliche Diskussion um den § 219a, und 
der Bundestag befasste sich 2018 mit der Abschaffung bzw. Novel­lierung desselben Paragraphen. Auf der Leipziger Buchmesse stellte Frau Hänel ihr neuerschienenes Buch Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer „Abtreibungsärztin“ vor. Nicole Thies sprach für die MIZ mit Kristina Hänel über das Buch, ihre Motivation, den Stand der Dinge und ihre gesellschaftspolitische Bewertung der juristischen und politischen Entscheidungen zum § 219a.

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Schwerpunktthema MIZ 3/18

Der Kampf um den weiblichen Unterleib

Daniela Wakonigg

Bis heute ist es in Deutschland weder legal abzutreiben noch über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Beides ist lediglich unter bestimmten Bedingungen straffrei. Hinter diesen Regelungen steckt ein Frauenbild, das den Kampf von Frauen um ihre Autonomie von Anfang an begleitet hat und das heute durch das Erstarken rechtsklerikaler Kreise neuen Aufwind erhält.

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Schwerpunktthema MIZ 3/17

„Mein Bauch gehört mir“ – 
oder wem sonst?

Gisela Notz

Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper war eine der zentralen Forderungen der Frauenbewegungen der 1970er Jahre. Heute wird Selbstbestimmung oft eingefordert, ohne nach der sozialen Bedingtheit der Wünsche zu fragen. In einer auf Zwängen, Ungerechtigkeiten und Konkurrenz beruhenden Gesellschaft kann es keine wirklich freien Entscheidungen geben. Beispiele sind die weitverbreitete und schon zum Standard gewordene Anwendung von Pränataldiagnostik (PND) und die mit Wirkung vom 8. Dezember 2011 erfolgte Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (PID).

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Porträt Nicole Thies
Editorial MIZ 3/17

Den Konservativen und Reaktionären die Argumente ablaufen…

Nicole Thies

Das selbstbestimmte Leben gilt als eines der wichtigen Ziele in säkularen Kreisen und darüber hinaus. Sexuelle und reproduktiven Selbstbestimmung ist das Recht der Frau, über ihren Körper zu verfügen, und folglich die klare Forderung nach ersatzloser Streichung des § 218 und § 219 StGB, wie auch der IBKA in seinem politischen Leitfaden definiert.

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Die Schriftstellerin und Büchner-Preisträgerin Sibylle Lewitscharoff spricht am 12.06.2013 auf einer Pressekonferenz in Kassel. Sie hat die diesjährige Grimm-Professur der Universität Kassel mit zahlreichen Veranstaltungen übernommen, Foto: Uwe Zucchi/dpa
Prisma MIZ 1/14

„Vom Teufel ersonnen“1 – von Sybille Lewitscharoff ausgesprochen
... darum noch ein Artikel über die Dresdner „Rede zur Zeit“

Viola Schubert-Lehnhardt

Ihre Rede Von der Machbarkeit. Die wissenschaftliche Bestimmung über Geburt und Tod2 widmet sich gleich mehreren zentralen Themen der modernen Medizin: Machbarkeit („wunscherfüllende Medizin“) – Geburt (selbstbestimmte Elternschaft) – Tod (Verände
rung von Todeskriterien). Die meisten Rezensenten- bzw. Kritikerstimmen zu diesem Text verurteilen vor allem Lewitscharoffs Wort­wahl bzw. die darin zum Ausdruck kommende verunglimpfende Wertung moderner Medizintechniken und ihrer NutzerInnen. 
Nur vereinzelt wird auf das dahinter liegende fundamentalistische christliche Welt- und Frauenbild eingegangen.

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