Das Töten einer Kuh gilt im Hinduismus als Sakrileg, sie gilt als heiligste Tiergottheit, Foto: Pixabay
Prisma MIZ 4/19

Zu Tisch
Abgrenzung durch religiöse Speisevorschriften

Rainer Ponitka

In seinem 1907 veröffentlichten Aufsatz „Zwangshandlungen und Religionsübungen“ vergleicht Sigmund Freud die „Ähnlichkeit der sogenannten Zwangshandlungen Nervöser mit den Verrichtungen …, durch welche der Gläubige seine Frömmigkeit bezeugt“. Dieser Artikel widmet sich religiösen Speisevorschriften, welche meines Erachtens keinerlei gesteigerten ernährungswissenschaftlichen Nutzen aufweisen und vielmehr den Eindruck vermitteln, die jeweiligen Kulte und Religionen wollten ihre Anhänger wie deren Glauben durch die Nahrung kontrollieren.

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