„Du kriegst keinen Job? Lass dich doch taufen!“ - Dieser Spruch könnte bald der Vergangeheit angehören, wenn es um sog. bekenntnisferne Tätigkeiten geht, wie beispielsweise die eines Arztes, Foto: GerDiA
Staat und Kirche MIZ 2/19

Kirchliches Arbeitsrecht weiter umkämpft
Diakonie zahlt einem konfessionslosen Arzt Entschädigung 
und zieht gleichzeitig nach Karlsruhe

Vera Muth

Im Laufe des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof mit zwei Urteilen die Rechte von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Ob sich am kirchlichen Arbeitsrecht etwas grundlegend ändern wird, ist trotzdem unklar, denn in dem für Konfessionslose besonders wichtigen „Egenberger-Fall“ hat sich die Diakonie entschlossen, nochmals das Bundesverfassungsgericht anzurufen. In einem anderen Fall hingegen zahlt ein „evangelisches“ Krankenhaus jetzt eine Entschädigung.

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Prisma MIZ 1/19

Der Politik auf die Sprünge helfen
Ein Gespräch mit Michael Schmidt-Salomon über die 
Deutsche Bahn, die Buskampagne und Bewegung in der Politik

Redaktion MIZ und Michael Schmidt-Salomon

„Es gibt (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) keinen Gott“ – das war vor zehn Jahren einer der Slogans, den die Buskampagne transportierte. Damit sollte den zahlreichen Konfessionslosen, „Ungläubigen“ und von kirchlich beeinflusster Wertedebatte Genervten signalisiert werden, dass sie in der Politik zwar schlecht repräsentiert, aber nicht alleine sind. Zehn Jahre später fährt erneut ein Bus durch Deutschland. Die inhaltliche Ausrichtung ist diesmal deutlich politischer. MIZ unterhielt sich mit Michael Schmidt-Salomon, dem Sprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die federführend an der Durchführung der Buskampagne beteiligt ist.

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Prisma MIZ 4/17

Welches Make-Up gefällt Ihnen denn 
am besten?
Konfessionelle christliche Kirchen und ihre Schminktechniken

Assia Maria Harwazinski

Aufgrund eigener mehrfacher Erfahrungen mit inhaltlich passenden Stellenbewerbungen in konfessionellen Einrichtungen – insbesondere Hochschulen – auf Positionen, die teilweise zunächst nichts oder nur wenig direkt mit Religion im Sinne von Theologie/n zu tun haben, habe ich als konfessionslose evangelische Kulturwissenschaftlerin1 inzwischen einige aufschlussreiche Erfahrungen gemacht.

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Staat und Kirche MIZ 4/14

Karlsruhe segnet angebliches Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ab

Corinna Gekeler

Eine katholische Klinik darf einen Arzt wegen Verletzung des ehelichen Sakraments entlassen. An erster Stelle dürfen Kirchen allein bestimmen, was sie für rechtens halten. Gerichte dürfen sich erst in einer zweiten Prüfstufe in so weltliche Dinge wie Grundrechte und Kündigungsschutz einmischen. So das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2014.

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Markus Rainer, Gemeinderatsmitglied und Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/ Die Grünen in Gröben­zell, Foto: privat
Staat und Kirche MIZ 3/14

Geht das Ende des diskriminierenden Kirchenarbeitsrechts von Gröbenzell aus?
Interview mit Markus Rainer von Bündnis 90/Die Grünen, Initiator des Gemeinderatsbeschlusses

Markus Rainer und Corinna Gekeler

Einschränkung von Religionsfreiheit und Einmischung ins Privatleben durch kirchliche Arbeitgeber schob der Gröbenzeller Gemeinderat einen Riegel vor. Auf Initiative von Rechtsanwalt Markus Rainer wurden Ende Juli diskriminierungsfreie Vorgaben an alle Träger beschlossen. Damit schuf der Ort im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck nahe München als erster eine reelle Chance auf eine juristisch haltbare Umgehung der Sonderrechte für christliche Arbeitgeber.

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Staat und Kirche MIZ 2/14

Trügerische Hoffnung Justiz?
Die jüngsten Urteile der Arbeitsgerichte stärken 
die kirchliche Diskriminierungspraxis

Vera Muth

Eine der Strategien gegen die Diskriminierung von Konfessionslosen, Andersgläubigen und „Sündern“ durch das Kirchliche Arbeitsrecht vorzugehen ist es, gegen Kündigung bzw. Nichteinstellung zu klagen. Manche halten die Klage angesichts der politischen Kräfteverhältnisse sogar für den aussichtsreichsten Weg. Nun sind innerhalb von nur wenigen Wochen in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf drei Urteile ergangen, die dieser Hoffnung einen erheblichen Dämpfer verpasst haben.

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Staat und Kirche MIZ 4/13

Gleiches Recht für alle
Selten waren die Möglichkeiten, das Kirchliche Arbeitsrecht 
zu Fall zu bringen, so gut wie derzeit

Gunnar Schedel

Nach zwei Jahren neigt sich die Kampagne Gegen religiöse Dis­kriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) ihrem Ende entgegen. Sie war in vielerlei Hinsicht erfolgreich: Die Medien haben breit über aufsehenerregende Einzelfälle, aber auch das zugrundeliegende Problem kirchlicher Sonderrechte berichtet; in der Politik ist das 
Thema Kirchliches Arbeitsrecht angekommen. Der Druck auf die 
Kirchen wächst. Zum ersten Mal seit 50 Jahren besteht die reale
 Möglichkeit, bei einem der zentralen Kirchenprivilegien grund­legende Veränderungen herbeizuführen.

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Gerdia - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Staat und Kirche MIZ 4/12

Streiken bleibt verboten – meistens
Die Erosion des kirchlichen Arbeitsrechtes hat begonnen

Gunnar Schedel

Im November wurde das lange erwartete Urteil des Bundesarbeits­gerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen ver­kündet. Ändern wird sich nicht viel: Prinzipiell darf im Weinberg des Herrn immer noch nicht gestreikt werden. Allerdings hat das Gericht einige Einschränkungen angeführt, welche die Idee eines „Dritten Weges“ auf lange Sicht aushöhlen könnten. Denn erstmals hat das Bundesarbeitsgerichts zwischen dem sogennanten Selbst-
bestimmungsrecht der Kirchen und den Rechten der Gewerk­schaften abgewogen.

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Schwerpunktthema MIZ 1/12

Die Kirchen auf dem „Dritten Weg“

Ingrid Matthäus-Maier

Das Kirchliche Arbeitsrecht ist in die öffentliche Kritik geraten. Immer mehr Fälle von gekündigten Beschäftigten landen vor den Arbeitsgerichten. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat eine Kampagne zur Durchsetzung des Streikrechts in kirchlichen Sozialeinrichtungen ins Leben gerufen. Die Kirchen rechtfertigen unverdrossen den sogenannten „Dritten Weg“. Aber ihre Begründungen, warum für die Kirchen und ihre Einrichtungen ein besonderes Arbeitsrecht gelten soll, das den Arbeitnehmern wesentliche Grundrechte vorenthält, können nicht überzeugen.

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Schwerpunktthema MIZ 1/12

Dritter Weg und christliche Lohndrückerei
Outsourcing und Werkverträge in der Dienstgemeinschaft

Roland Ebert

Kirchliche bzw. religiöse Einrichtungen drücken mit Hilfe des sogenannten Dritten Wegs die Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten, indem sie eigene, niedrigere Tarifverträge als im öffentlichen Dienst festlegen. Mit Hilfe von Tarifverträgen, die von Minigewerkschaften ohne Durchsetzungskraft abgeschlossen wurden, wirken sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, vor allem bei der Leiharbeit. Nachdem die Regelung von Leiharbeit öffentlich gefordert und zum Teil durchgesetzt wurde und sogar eine gleiche Bezahlung wie bei den Stammbelegschaften in Sicht ist, tut sich neues Unheil auf.

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„Du kriegst keinen Job? Lass dich doch taufen!“ - Dieser Spruch könnte bald der Vergangeheit angehören, wenn es um sog. bekenntnisferne Tätigkeiten geht, wie beispielsweise die eines Arztes, Foto: GerDiA
Schwerpunktthema MIZ 1/12

Zustimmung, Verständnis, Ignoranz
Parteien zum kirchlichen Arbeitsrecht und seinen Folgen 
für Konfessionslose

Redaktion MIZ

Mit der Anhörung „Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen stärken“, die am 26. März vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag stattfand, ist das Thema „Kirch­liches Arbeitsrecht“ im Parlament angekommen. Inwieweit die dort vertretenen Parteien sich auch mit den verschiedenen Aspekten der Problematik auseinandersetzen, wollte die MIZ-Redaktion wissen und stellte drei Fragen, die sich auf die Diskriminierung von Arbeitnehmern, die keiner der beiden großen christlichen Kirchen angehören, bezogen.

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Schwerpunktthema MIZ 1/12

Christlich-loyaler Lebenswandel als dienstliche Vorschrift
Eine Studie soll die „Loyalitätsobliegenheiten“ von Dienstnehmern in kirchlichen Einrichtungen untersuchen

Corinna Gekeler

Ein Kindergarten stellt nur Kirchenmitglieder ein, einer Krankenschwester wird nach der Scheidung gekündigt, gleiches passiert einem Kirchenmusiker wegen einem unehelichen Kind, einem Arzt wegen Wiederverheiratung und einer Lehrerin, weil sie ihre Lebenspartnerschaft verheimlicht hatte. Eine Studie soll untersuchen, wie diskriminierend sich das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen bzw. Religionsgesellschaften auf den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt auswirkt und worauf die Rechtslage eigentlich basiert.

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Gerdia - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Schwerpunktthema MIZ 1/12

Kampagne GerDia ist angelaufen

Vera Muth

Im September 2011 hatte die Mitgliederversammlung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) beschlossen eine Kampagne zum Thema Kirche und Arbeitsrecht durchzuführen. Inzwischen ist die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) zu einem Gemeinschaftsprojekt von Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und IBKA geworden. Sprecherin ist Ingrid Matthäus-Maier, die schon seit langer Zeit mit dem Thema Arbeitsrecht und Kirchen befasst ist.

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Staat und Kirche MIZ 4/11

Und sie bewegt sich doch…
In die Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht ist Bewegung gekommen

Gunnar Schedel

Es ist ein Kennzeichen verknöcherter Systeme, wenn ihre Repräsentanten im sicheren Gefühl der Macht gesellschaftliche Veränderungen nicht wahrnehmen und meinen, an überkommenen Privilegien festhalten zu können. Das Verhalten beider Kirchen, wenn die Sprache auf soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft kommt, ist dafür ein beeindruckendes Beispiel. Obwohl sie nicht einmal mehr zwei Drittel der in Deutschland lebenden Bevölkerung unter ihrem Dach vereinigen, halten sie trotzdem unbeirrbar am „Tendenzschutz“ und am „Dritten Weg“ fest. Doch der Druck, die diskriminierenden Bestimmungen fallenzulassen, wächst.

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