Prisma MIZ 1/19

Querfront gegen Säkularismus

Gunnar Schedel

Unter Querfront in einem weiteren Sinne wird das lagerüber­greifende Zusammenspiel linker und rechter Positionen ver­standen. Mit dem Aufkommen des Rechtspopulismus sind solche Bestrebungen wieder verstärkt festzustellen. Bislang lagen die vermeintlichen Schnittmengen im Bereich der Kritik des Finanz­kapitals, geopolitischer Debatten (vor allem im Hinblick auf die Stellung der USA) oder der Frage, wie ein Sozialstaat in Zeiten der Globalisierung zu organisieren sei. Derzeit bildet sich eine neue Spielart heraus, die aggressiv gegen Kritik an der religiösen Rechten auftritt.

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Die engagierte Katholikin Sylvia Löhrmann spielte bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts eine zentrale Rolle. (Foto: © Deutscher Bundestag/Lichtblick/ Achim Melde)
Staat und Kirche MIZ 4/18

Islamischer Religionsunterricht in NRW

Vera Muth

Am 31. Juli 2019 läuft in NRW ein 2011 beschlossenes, eigentlich grundgesetzwidriges Gesetz zur Einführung des islamischen Reli­gionsunterrichts (IRU) aus. Die Politik hatte sich durch ein­seitige religionspolitische Beratung, dem stets drohenden Vorwurf des „antimuslimischen Rassismus“ (eine Variante der Islamophobie) und dem geschickten Lobbyismus der Fundamentalisten in Nadelstreifen und der Kirchen unter Druck setzen lassen.

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Staat und Kirche MIZ 4/18

Deutsche Privilegien für kirchliche Arbeitgeber wanken
Bundesarbeitsgericht erteilt „Ungleichbehandlung“ Absage

Corinna Gekeler

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erteilte dem deutschen Sonderweg im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Oktober 2018 mit klaren Worten eine Absage: Die Anforderung „Kirchenmitgliedschaft“ bei der Besetzung einer Koordinationsstelle durch die Diakonie Deutschland war nicht gerechtfertigt. Die „Kirchenklausel“ des AGG muss unangewendet bleiben, da sie nicht der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz von Beschäftigten entspricht. Gerichte haben jede Form der Ungleichbehandlung durch kirchliche Arbeitgeber genaustens zu prüfen.

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Prisma MIZ 1/17

Humanismus für alle
Wer Humanismus zur religionsähnlichen Weltanschauung macht, fesselt dessen gesellschaftsverändernde Kraft

Gunnar Schedel

In der letzten Ausgabe der MIZ stellte Horst Groschopp in seinen Fünf Thesen unter anderem fest, dass Atheistinnen und Atheisten, die sich als solche organisieren, eine grundsätzliche Distanz gegenüber dem organisierten Humanismus an den Tag legen. Die Beobachtung ist richtig, und es gibt dafür gerade derzeit gute politische Gründe.

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Staat und Kirche MIZ 1/18

„Der schlechteste Tag des Jahres für einen religionsübergreifenden Feiertag“
Ein Gespräch mit Michael Fürst über den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag

Redaktion MIZ

Nach Schleswig-Holstein und Hamburg will nun auch Niedersachsen den Reformationstag zum gesetzlichen Feiertag machen – obwohl die Entscheidung aus unterschiedlichen Richtungen kritisiert wurde. Auch aus den Jüdischen Gemeinden wurde Ablehnung signalisiert. Für die MIZ sprach Petra Bruns mit Michael Fürst, dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen.

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Ein Blick in den Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofes. (Foto: Stefan64 / Wikipedia)
Staat und Kirche MIZ 1/18

Weitreichendes Grundsatzurteil
Der Europäische Gerichtshof schränkt die Diskriminierung durch das kirchliche Arbeitsrecht ein

Gerhard Rampp

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein weitreichendes Grundsatzurteil gefällt, das Auswirkungen auf viele Jobs bei den Kirchen haben dürfte (AZ: C-414/16). irchliche Arbeitgeber dürfen demnach nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Reli­gionszugehörigkeit
fordern. Zur Bedingung darf die Zugehörig­keit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

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Staat und Kirche MIZ 3/17

Reli? … und tschüss!

Rainer Ponitka

So titelte schon das erste MIZ-Heft des Jahres 2009. Weitere Slogans des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) sind „Religion ist kein Unterricht“ und „Beten ist keine Bildung“, um auf künstlich aufgebaute Schwierigkeiten für Lernende hinzuweisen, die – egal aus welchem Grund – nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen. In diesem Artikel werden zwei Fallbeispiele aus Nordrhein-Westfalen vorgestellt, in denen Schulleitungen ihr religiöses Wunschdenken zur Maßgabe schulischen Handelns machen.

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Staat und Kirche MIZ 4/16

Das Verbot der religiösen Voraustrauung
Vor zehn Jahre fiel die Entscheidung für dessen Abschaffung

Vera Muth

Als am 1. Januar 2009 das „Personenstandsrechtsreformgesetz“ in Kraft trat, war darin das Verbot der religiösen Voraustrauung nicht mehr vorgesehen. Erstmals seit 1875 war nun wieder eine religiöse Trauung möglich, ohne dass das Paar zuvor beim Standesamt gewesen sein musste. Was auf den ersten Blick erscheinen mag wie die Beseitigung eines Überbleibsels aus dem sog. Kulturkampf, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Möglichkeit, religiösem Recht wieder Geltung zu verschaffen.

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Staat und Kirche MIZ 2/14

IBKA-Schulkampagne
Deutlich mehr Beratungen und Aktionen

Rainer Ponitka

Fast überall haben die Schulsommerferien begonnen. Unmittelbar danach steht in manchen Bundesländern für viele Schülerinnen, Schüler und Eltern die Entscheidung an: Will ich im kommenden Halbjahr einen Religionsunterricht (RU) besuchen oder nicht? Was muss ich tun, um nicht am RU teilnehmen zu müssen? Eltern stellen sich die Frage, ob und wie ihr Grundschulkind zu der Zeit beaufsichtigt wird. Die Schulkampagne Reli Adieu! des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat Antworten.

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Staat und Kirche MIZ 2/14

„Freie Schulen“ und die Medien
Zu einem Thüringer Urteil über finanzielle Ansprüche kirchlicher Schulträger

Siegfried R. Krebs

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Weimar hat am 21. Mai 2014 ein Urteil zur Finanzierung der freien Schulen in diesem Bundesland verkündet. Hinter dem wertneutralen Begriff „freie Schulen“ verbergen sich auch in Thüringen überwiegend Schulen in unterschiedlichster kirchlicher Trägerschaft. Das Gericht hatte jedoch nicht über eine direkte kirchliche Klage, sondern über eine Normenkontrollklage der Grünen-Landtagsfraktion zu befinden. Sofort nach der Urteilsverkündung forderte aber die Evangelische Schulstiftung vom Staat zehn bis zwölf Millionen Euro mehr pro Jahr ein. Doch was auf den ersten Blick nach einem Sieg für kirchliche Schulträger aussieht, ist es auf den zweiten Blick ganz und gar nicht.

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IBKA – arbeitet am Umbau in Deutschen Parlamenten, Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde
Staat und Kirche MIZ 1/14

Vertretung der Konfessionslosen
IBKA entsendet Sachverständige zu Anhörungen 
in Landesparlamenten

Rainer Ponitka

Eine Anhörung dient der Information der Abgeordneten in politischen Gremien. Ebenso ist sie eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit gesellschaftlich relevanter Gruppen, ihre Ansichten den politischen Entscheidungsträgern vorzustellen. Seit November 2013 nutzte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Chance, zu fünf Themenbereichen in vier Bundesländern Stellungnahmen einzureichen – in zwei Fällen wurde er auch zur entsprechen­den Ausschusssitzung eingeladen. So wird der IBKA inzwischen auch seitens der Politik als Interessenvertretung der Konfessionslosen wahrgenommen.

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Staat und Kirche MIZ 4/13

Gleiches Recht für alle
Selten waren die Möglichkeiten, das Kirchliche Arbeitsrecht 
zu Fall zu bringen, so gut wie derzeit

Gunnar Schedel

Nach zwei Jahren neigt sich die Kampagne Gegen religiöse Dis­kriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) ihrem Ende entgegen. Sie war in vielerlei Hinsicht erfolgreich: Die Medien haben breit über aufsehenerregende Einzelfälle, aber auch das zugrundeliegende Problem kirchlicher Sonderrechte berichtet; in der Politik ist das 
Thema Kirchliches Arbeitsrecht angekommen. Der Druck auf die 
Kirchen wächst. Zum ersten Mal seit 50 Jahren besteht die reale
 Möglichkeit, bei einem der zentralen Kirchenprivilegien grund­legende Veränderungen herbeizuführen.

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Kirche – Bereicherung der Gesellschaft oder Bereiche­rung an der Gesellschaft? Nicht nur im Bistum Limburg ist das die Frage, Foto: Thomas Max Müller / pixelio.de
Staat und Kirche MIZ 4/13

Erschreckend rückwärts gerichtet
Eine begründete Polemik zum Koalitionsvertrag

Bernd Vowinkel

Nachdem die Parteimitglieder der SPD dem Koalitionsvertrag zugestimmt haben und die Regierung sich damit auf eine große Koalition stützt, lohnt es sich, den Koalitionsvertrag auch in Hinblick auf die Kirchen und die Religionsgemeinschaften etwas genauer anzusehen. Was da steht ist geradezu erschreckend rückwärts gerichtet. Ungeachtet der Skandale der letzten Jahre und der massenhaften Austritte der Gläubigen hält man an den althergebrachten Privilegien der Großkirchen und deren enger Verknüpfung mit dem Staat fest.

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1980: Bundestagspräsident Richard Stücklen, CDU/CSU, empfängt den Vorsitzenden der gemeinsamen Schiedsstelle für die Bundestagswahl 1980, den Augsburger Bischof Dr. Hermann Kunst, nach der konstituierenden Sitzung am 22. Mai 1980, Foto: Deutscher Bundestag / Heribert Bode
Schwerpunktthema MIZ 3/13

Kirchen als politische Akteure

Carsten Frerk

Immer wieder stellt sich die Frage, warum die Kirchen – trotz des Mitgliederrückgangs, der immer wieder öffentlich thematisierten Skandale, ihrer rigiden Moralpolitik – immer noch einen politi­schen Einfluss haben oder zugesprochen bekommen, sogar Ver­treter in die staatliche Kommission zur Klärung der Atommüll-Endlager entsenden. Damit werden die zwei Seiten des Themas deutlich: Zum einen, welchen Anspruch haben die christlichen Kirchen in Deutschland gegenüber der Politik und zum anderen, welcher Einfluss wird den Kirchen von der Politik eingeräumt? 
Das Wollen muss ja nicht dem Gewähren lassen entsprechen.

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Schwerpunktthema MIZ 3/13

Der kirchlich-mediale Komplex
und warum er den Medienleuten nicht stinkt

Ulli Schauen

Wer sich lange in einem Raum aufhält, in dem ein Hundehaufen liegt, der bemerkt ihn nicht mehr. Also reagieren Medienvertreter verdutzt, wenn man ihnen vorhält, nach Kirche zu riechen. In dem tief empfundenen Bewusstsein, die Sache der Kirchen sei grundsätzlich positiv, vergessen manche ihre Kardinalspflicht: unabhängig zu bleiben. Abseits der kritischen Berichterstattung über Kirchenskandale verfängt die Kirchen-PR so umfänglich, unbemerkt und unhinterfragt, dass von einem kirchlich-medialen Komplex gesprochen werden muss. Ausgeblendet bleiben die institutionellen Eigeninteressen der Kirchen.

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Prisma MIZ 2/13

Wahlkampfgetöse
Union macht Grüne für Aushöhlung der religiösen Identität verantwortlich

Rainer Ponitka

In vielen Parteien gibt es christliche Arbeitsgemeinschaften. Bei der Union sind sie in katholisch und evangelisch aufgeteilt, es 
gibt den Arbeitskreis Engagierter Katholiken in der CDU (AEK)
 sowie auch den Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK). 
Ein Schelm ist, wer sich nun an die „Volksfront von Judäa“ und 
die konkurrierende „Judäische Volksfront“ aus dem Kultklassiker Das Leben des Brian erinnert sieht. Der EAK gab im April 2013 die Broschüre Die Grünen und ihr Verhältnis zur Kirche1 heraus. Sie ist in fünf Kapitel unterteilt und sucht am Beispiel des politischen Gegners die säkulare Sicht auf das jeweilige Thema zu beschädigen.

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Prisma MIZ 2/13

„Diese Haltung zeugt von Ignoranz“
Interview mit Dirk Verhofstadt zum Reichskonkordat

Gunnar Schedel und Dirk Verhofstadt

Im Juli feierte das „Reichskonkordat“ Geburtstag. Es war der erste internationale Vertrag, den das Hitler-Regime abschließen konnte und ist bis heute gültig. Eingefädelt hatte es Nuntius Eugenio Pacelli, der später als Papst Pius XII. die Geschicke der katholischen Kirche während des Zweiten Weltkrieges lenkte. Mit ihm und seiner Rolle bei der Vernichtung der europäischen Juden hat sich der belgische Publizist Dirk Verhofstadt in einer umfangreichen Studie auseinandergesetzt, die vor Kurzem in deutscher Über
setzung erschienen ist. Gunnar Schedel sprach mit ihm über jenes Abkommen, das viele als verheerenden ersten Schritt zur internationalen Anerkennung des nationalsozialistischen Deutschland sehen.

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Staat und Kirche MIZ 1/13

„Die betroffenen Eltern, Schüler und
 Lehrer über ihre Möglichkeiten aufklären“
Ein Gespräch mit Rainer Ponitka über die „Schul“-Kampagne

Redaktion MIZ und Rainer Ponitka

„Konfessionslos in der Schule“ – das ist mittlerweile Normalität überall in Deutschland. Durch den Anstieg der konfessionslosen Schülerschaft ergeben sich aber auch mehr Konflikte. Der Inter­nationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) nimmt sich deshalb 2013 des Themenfeldes mit einer Kampagne an. MIZ sprach mit Rainer Ponitka, dem Sprecher der AG Schule, der auch die Aktivitäten der „Schul“-Kampagne koordiert.

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Prisma MIZ 1/13

Zentrum mit Ausstrahlungskraft für Berlin
Kardinal Woelki hinter den Wolken hervor geholt

Roland Ebert

Ende Januar 2013 berichtete die Presse über zwei entgegengesetzte Ereignisse. Der Fakultätentag der katholischen Theologen in der BRD bedauerte, dass in den letzten Jahren die Bewerberzahl für ein Priesterstudium auf etwa die Hälfte gefallen ist. Da die theologischen Fakultäten mit der Priesterausbildung stehen und fallen, ist langfristig entweder mit deren Schließung oder der Eingliederung in weltliche Fakultäten zu rechnen. Lediglich die Zahl der Laientheologen sei in den letzten Jahren angestiegen. Man sah in der Laienausbildung die Überlebens- und Zukunftschance dieses Faches.1 Gleichzeitig eröffnete der Berliner Erzbischof Woelki seinen Plan über die Errichtung einer katholischen Fakultät in Berlin.2 Dies ist auf Anhieb nicht zu begreifen. Was bedeutet dies? Was sind die Hintergründe?

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Staat und Kirche MIZ 3/12

Christliche Wertevermittlung in Kindertagesstätten
Wie sich die katholische Kirche loyales Personal sichern will

Roland Ebert

Ab 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihren Nachwuchs vom ersten Lebensjahr an. Noch fehlen 130.000 Betreuungsplätze in Krippen oder bei Tagesmüttern und etwa 15.000 bis 20.000 Erzieher. Während sich die gesetzlich verpflichteten Kommunen um die Schließung der Lücken kümmern, bereiten sich Rechtsanwälte auf eine riesige Klagewelle vor. Es geht nicht nur um die Frage, wer einen Kita-Platz bekommt sondern auch wo, bei welchem Träger.1 Die katholischen Einrichtungen buhlen um die Vorherrschaft.

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Staat und Kirche MIZ 2/12

Integrationshindernis Konfessionslosigkeit
Wie ein deutsches Gericht zwei Kinder zwangsmissioniert

Corinna Gekeler

Das Familiengericht in Monschau hat zwei angehende Erstklässler dazu verdonnert, den Religionsunterricht zu besuchen, obwohl sie konfessionslos sind. Die Teilnahme an religiösen Schulveranstaltungen wurde als Merkmal einer gelungenen Integration in den – überwiegend katholischen – Klassenverband gesehen. Die im Gerichtsbeschluss vorgetragene Argumentation erklärt nicht nur die Diskriminierung Konfessionsloser zum „Normalfall“, sondern wirft auch ein interessantes Licht auf den Integrationsdiskurs in Deutschland.

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Schwerpunktthema MIZ 1/12

Die Kirchen auf dem „Dritten Weg“

Ingrid Matthäus-Maier

Das Kirchliche Arbeitsrecht ist in die öffentliche Kritik geraten. Immer mehr Fälle von gekündigten Beschäftigten landen vor den Arbeitsgerichten. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat eine Kampagne zur Durchsetzung des Streikrechts in kirchlichen Sozialeinrichtungen ins Leben gerufen. Die Kirchen rechtfertigen unverdrossen den sogenannten „Dritten Weg“. Aber ihre Begründungen, warum für die Kirchen und ihre Einrichtungen ein besonderes Arbeitsrecht gelten soll, das den Arbeitnehmern wesentliche Grundrechte vorenthält, können nicht überzeugen.

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Gerdia - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Schwerpunktthema MIZ 1/12

Kampagne GerDia ist angelaufen

Vera Muth

Im September 2011 hatte die Mitgliederversammlung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) beschlossen eine Kampagne zum Thema Kirche und Arbeitsrecht durchzuführen. Inzwischen ist die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) zu einem Gemeinschaftsprojekt von Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und IBKA geworden. Sprecherin ist Ingrid Matthäus-Maier, die schon seit langer Zeit mit dem Thema Arbeitsrecht und Kirchen befasst ist.

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Staat und Kirche MIZ 1/12

Verfahren gegen Konkordatslehrstühle
Klage gegen die neue Ausschreibung und Verfassungsbeschwerde

Theodor Ebert

Ein Erfolg, der mit dem (noch laufenden) Verfahren gegen die Konkordatslehrstühle erreicht werden konnte, war der vom Verwaltungsgericht angeordnete Stop des Berufungsverfahrens an der Universität Erlangen-Nürnberg. Aufgrund dieser Verfügung des Gerichtes kam es dann dazu, dass die Professur neu ausgeschrieben wurde, weil die Bewerberin, an die zuletzt der Ruf ergangen war, nach Rückverhandlung an ihrer Heimatuniversität den Ruf ablehnte. In der am 22.12.2011 in der Zeit veröffentlichten Ausschreibung findet sich wieder der Zusatz: „Für die Besetzung dieser Stelle gilt Art. 3 § 5 des Bayerischen Konkordats“.

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