Staat und Kirche MIZ 1/17

Gleiches Recht für alle. Wer stört hier eigentlich wen?
Gedanken zum nordrheinwestfälischen Feiertagsgesetz

Rainer Ponitka

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt die Sonn- und Feiertage durch den aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Artikel 139: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Es geht also um staatlich anerkannte Feiertage – nicht um in erster Linie religiöse Feiertage. Dennoch können diese Feiertage einen religiösen Bezug aufweisen, allerdings ohne dass der Staat – als „Heimstatt aller Bürger“ – sich diesen zu eigen macht. Artikel 139 WRV vermittelt keine besonderen Rechte oder Pflichten.1 Auch sagt er nichts darüber aus, was eine „seelische Erhebung“ ist oder wie sie zu gestalten sei.

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Staat und Kirche MIZ 1/18

Abmeldung vom Religionsunterricht wird bestraft
Wie ein Düsseldorfer Berufskolleg angehende Tierpfleger schikaniert

Rainer Ponitka

Schon letztes Jahr wurde über Unzumutbarkeiten für die Schülerinnen und Schüler der Düsseldorfer Elly-Heuss-Knapp Schule, wenn sich diese vom Religionsunterricht (RU) befreien wollten, berichtet (MIZ 3/17). Sie sollten einen Antrag auf Befreiung vom RU stellen, diesen dann beim Religionslehrer in einer Art Gewissensprüfung begründen und erhielten als Bestrafung für ihr Desinteresse an Religion zusätzlichen Sportunterricht, der böswillig in die Nachmittagsstunden am Freitag gelegt wurde. Da Auszubildende aus ganz Nordrhein-Westfalen die Düsseldorfer Schule besuchen, sollten diese bewusst in den Berufsverkehr des Freitagabends gezwungen werden.

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Staat und Kirche MIZ 3/17

Reli? … und tschüss!

Rainer Ponitka

So titelte schon das erste MIZ-Heft des Jahres 2009. Weitere Slogans des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) sind „Religion ist kein Unterricht“ und „Beten ist keine Bildung“, um auf künstlich aufgebaute Schwierigkeiten für Lernende hinzuweisen, die – egal aus welchem Grund – nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen. In diesem Artikel werden zwei Fallbeispiele aus Nordrhein-Westfalen vorgestellt, in denen Schulleitungen ihr religiöses Wunschdenken zur Maßgabe schulischen Handelns machen.

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Staat und Kirche MIZ 2/13

Brian blamiert Bochum
Ein Fortsetzungsroman

Armin Schreiner

Kleinlaut nach dem gewaltigen Medienecho teilte die Stadt Bochum am 17. Juli 2013 mit, dass das Bußgeldverfahren gegen die Initiative Religionsfrei im Revier eingestellt wird, jedoch „ohne den Schuldvorwurf zurückzunehmen“, wie der Kulturdezernent der Stadt Michael Townsend betonte.

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