Kinder zu taufen, solange sie noch nicht selbst entscheiden kˆnnen, ist ein Eingriff in deren Selbstbestimmungsrecht, Foto: Pixabay
Staat und Kirche MIZ 4/19

Religionsfreiheit contra religiöse Dominanz
Warum Religionsgesellschaften gar kein Interesse 
an voller Religionsfreiheit haben

Gerhard Rampp

Wenn der Vatikan die Beziehungen zu Staaten definiert, steht die Forderung nach Religionsfreiheit an erster Stelle. Gemeint ist damit meist nur das Recht der Kirche, nach eigenem Gutdünken schalten und walten zu dürfen, ohne dass sich der Staat in kirchliche Angele­
genheiten einmischt – während sich die Kirche sehr wohl in staat­liche Angelegenheiten einmischen will. In Wirklichkeit ist der Be­griff „Religionsfreiheit“ aber weit umfassender, als die Kirchen glauben machen wollen.

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Staat und Kirche MIZ 1/16

Bundesarbeitsgericht
Deutsches Kirchenarbeitsrecht muss zum Europäischen Gerichtshof

Corinna Gekeler

Mit der Diskriminierung Konfessionsloser, Andersgläubiger, Homosexueller und Wiederverheirateter durch kirchliche Arbeit­geber könnte bald Schluss sein. Das Bundesarbeitsgericht wendet sich nämlich an den Europäischen Gerichtshof, um prüfen zu lassen, inwiefern die deutschen Sonderrechte von der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz abweichen (8 AZR 501/14).

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