Söders Kreuzerlass war in mehrfacher Hinsicht schräg, Foto: buikhoan24 on Pixabay
Staat und Kirche MIZ 3/22

Politische Justiz in Bayern
Klagen gegen Söders Kreuzerlass abgewiesen

Gunnar Schedel

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen von 25 Einzel­personen sowie des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Bayern und des bfg München gegen die Anordnung, „im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes … als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayern gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“, abgewiesen. Wer sich die Urteilsbegründung durchliest, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Rechtsstaat und Satire manchmal nicht allzuweit auseinanderliegen.

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Staat und Kirche MIZ 2/18

Kreuze in staatlichen Gebäuden?

Gerhard Rampp

Seit dem 1. Juni 2018 sollen nach dem Willen der CSU im Eingangsbereich aller staatlicher Gebäuden ein Kreuz hängen, das damit erstmals seit 20 Jahren wieder öffentlicher Diskussionsgegenstand wurde. Anders als nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Schulkreuzen behaupten Söder und Konsorten nun, das Kreuz sei nicht als religiöses Zeichen, sondern wahlweise als Ausdruck der bayerischen Tradition, der bayerischen Grundwerte oder des bayerischen Lebensgefühls zu verstehen.

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