Staat und Kirche MIZ 1/12

Verfahren gegen Konkordatslehrstühle
Klage gegen die neue Ausschreibung und Verfassungsbeschwerde

Theodor Ebert

Ein Erfolg, der mit dem (noch laufenden) Verfahren gegen die Konkordatslehrstühle erreicht werden konnte, war der vom Verwaltungsgericht angeordnete Stop des Berufungsverfahrens an der Universität Erlangen-Nürnberg. Aufgrund dieser Verfügung des Gerichtes kam es dann dazu, dass die Professur neu ausgeschrieben wurde, weil die Bewerberin, an die zuletzt der Ruf ergangen war, nach Rückverhandlung an ihrer Heimatuniversität den Ruf ablehnte. In der am 22.12.2011 in der Zeit veröffentlichten Ausschreibung findet sich wieder der Zusatz: „Für die Besetzung dieser Stelle gilt Art. 3 § 5 des Bayerischen Konkordats“.

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