Porträt Nicole Thies
Editorial MIZ 4/22

Lobby hat, wer sich Gehör verschaffen kann

Nicole Thies

In MIZ 3/13 war „Kirchliche Lobby­arbeit in der Postdemokratie“ das Schwerpunktthema. Hinter der Über­schrift „Hintertreppen zur Macht“ stand das Bild, dass die beiden großen christlichen Kirchen Einfluss auf Politik und Gesellschaft nehmen. Wie ist es nun aber andersherum? Wie kann säkulare Lobbyarbeit aussehen?

 

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Kirche & Arbeitsrecht
Staat und Kirche MIZ 4/22

Grundordnung oder Gesetz?

Romo Runt

Im November hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands beschlossen, den Bistümern eine Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes zu empfehlen. Damit soll das diskriminierende Kirchliche Arbeitsrecht für die Einrichtungen der katholischen Kirche reformiert werden. In der Öffentlichkeit halten sich Zustimmung und Kritik die Waage – aber das ganze Verfahren ist prinzipiell Teil des Problems und nicht der Lösung.

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Rolf Heinrich
Prisma MIZ 1/08

Arbeiten für Gotteslohn

Christliche Gewerkschaften ermöglichen Hungerlöhne bei der Zeitarbeit

Frank Welker

Zeitarbeit schafft neue Perspektiven, frohlockt die ständig wachsende Branche der Arbeitnehmerverleiher. Damit haben die Vertreter einer „flexiblen“ Arbeit gar nicht mal unrecht. Es stellt sich jedoch die Frage, für wen diese neuen Perspektiven vorteilhaft sind. Für die betroffenen Arbeitnehmer jedenfalls kaum. Schlechte Bezahlung, miese Arbeitsbedingungen und die permanente Gefahr, vor die Tür gesetzt zu werden, sind kaum erstrebenswerte Berufsziele. Die Perspektiven für die Unternehmen sind hingegen verlockend. „Hire and Fire“ ist angesagt im real existierenden Kapitalismus. Zumal sich durch Zeitarbeit auch die Löhne nach untern drücken lassen. Viele Unternehmen gehen sogar bereits dazu über, eigene Zeitarbeitsfirmen zu gründen, um so ihre regulären Mitarbeiter auslagern zu können.

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Echte Nächstenliebe – Caritas und Diakonie stellen sich quer bei der branchenweiten Lohnerhöhung für Pflegekräfte, Foto: pixabay.com
Staat und Kirche MIZ 1/21

Verbohrt + unsozial = Caritas + Diakonie

Corinna Gekeler

Die Caritas hat einen branchenweiten Tarifvertrag für die Alten­pflege verhindert. Caritas und Diakonie halten die Ideologie vom Dritten Weg aufrecht, koste es Andere was es wolle. Betroffene, ver.di und andere an den Verhandlungen Beteiligte sind stinksauer und starten Aktionen, damit der Beschluss zurückgenommen wird.

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„Du kriegst keinen Job? Lass dich doch taufen!“ - Dieser Spruch könnte bald der Vergangeheit angehören, wenn es um sog. bekenntnisferne Tätigkeiten geht, wie beispielsweise die eines Arztes, Foto: GerDiA
Staat und Kirche MIZ 2/19

Kirchliches Arbeitsrecht weiter umkämpft
Diakonie zahlt einem konfessionslosen Arzt Entschädigung 
und zieht gleichzeitig nach Karlsruhe

Vera Muth

Im Laufe des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof mit zwei Urteilen die Rechte von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Ob sich am kirchlichen Arbeitsrecht etwas grundlegend ändern wird, ist trotzdem unklar, denn in dem für Konfessionslose besonders wichtigen „Egenberger-Fall“ hat sich die Diakonie entschlossen, nochmals das Bundesverfassungsgericht anzurufen. In einem anderen Fall hingegen zahlt ein „evangelisches“ Krankenhaus jetzt eine Entschädigung.

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Porträt Gunnar Schedel, Foto: privat
Editorial MIZ 1/12

Keine Atempause

Gunnar Schedel

Dieses Jahr wird die MIZ 40 Jahre alt. Im Mai 1972 wurde die erste Ausgabe der „Materialien und Informationen zur Zeit“ verteilt, damals noch eher Flugblatt denn Zeitschrift. Drei Jahre später erschien das erste Heft im jetzigen Format. Der Untertitel „Politisches Journal der Konfessionslosen und Atheisten“ wurde mit Heft 3/79 eingeführt.

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Staat und Kirche MIZ 4/18

Deutsche Privilegien für kirchliche Arbeitgeber wanken
Bundesarbeitsgericht erteilt „Ungleichbehandlung“ Absage

Corinna Gekeler

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erteilte dem deutschen Sonderweg im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Oktober 2018 mit klaren Worten eine Absage: Die Anforderung „Kirchenmitgliedschaft“ bei der Besetzung einer Koordinationsstelle durch die Diakonie Deutschland war nicht gerechtfertigt. Die „Kirchenklausel“ des AGG muss unangewendet bleiben, da sie nicht der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz von Beschäftigten entspricht. Gerichte haben jede Form der Ungleichbehandlung durch kirchliche Arbeitgeber genaustens zu prüfen.

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Ein Blick in den Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofes. (Foto: Stefan64 / Wikipedia)
Schwerpunktthema MIZ 2/18

„Kirchliche Hardliner sehen keinen Veränderungsbedarf“
Ein Gespräch mit Corinna Gekeler über das Kirchliche Arbeitsrecht im Lichte der jüngsten europäischen Rechtsprechung

Redaktion MIZ und Corinna Gekeler

Dass das diskriminierende Kirchliche Arbeitsrecht sich nicht im Einklang mit dem Geist europäischer Rechtsvorschriften befindet, wurde spätestens unverkennbar, als von der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens geprüft wurde. Denn das deutsche Antidiskriminierungsgesetz (AGG) entspricht in dem einschlägigen Paragraphen über die Kirchen ganz offensichtlich nicht der europäischen Richtlinie. Damals gelang es der Bundesregierung noch, den drohenden Schritt abzubiegen, und alles blieb beim Alten. Jetzt sieht es so aus, als würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit zwei Entscheidungen dafür sorgen, dass vielleicht doch wieder Bewegung in die Sache kommt.

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Ein Blick in den Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofes. (Foto: Stefan64 / Wikipedia)
Staat und Kirche MIZ 1/18

Weitreichendes Grundsatzurteil
Der Europäische Gerichtshof schränkt die Diskriminierung durch das kirchliche Arbeitsrecht ein

Gerhard Rampp

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein weitreichendes Grundsatzurteil gefällt, das Auswirkungen auf viele Jobs bei den Kirchen haben dürfte (AZ: C-414/16). irchliche Arbeitgeber dürfen demnach nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Reli­gionszugehörigkeit
fordern. Zur Bedingung darf die Zugehörig­keit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

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Staat und Kirche MIZ 1/16

Bundesarbeitsgericht
Deutsches Kirchenarbeitsrecht muss zum Europäischen Gerichtshof

Corinna Gekeler

Mit der Diskriminierung Konfessionsloser, Andersgläubiger, Homosexueller und Wiederverheirateter durch kirchliche Arbeit­geber könnte bald Schluss sein. Das Bundesarbeitsgericht wendet sich nämlich an den Europäischen Gerichtshof, um prüfen zu lassen, inwiefern die deutschen Sonderrechte von der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz abweichen (8 AZR 501/14).

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Staat und Kirche MIZ 2/15

Kirchliches Arbeitsrecht verstößt gegen UN-Konvention zu Rassismus
Analyse belegt Unhaltbarkeit der Ausgrenzung Konfessionsloser und Andersgläubiger

Corinna Gekeler

Christliche Arbeitgeber stellen nur Kirchenmitglieder ein beziehungsweise behandeln Konfessionslose und Andersgläubige als Beschäftigte zweiter Klasse. Diese strukturelle Ausgrenzung und Benachteiligung nicht-christlicher Beschäftigter durch kirchliche Einrichtungen in Deutschland verstößt gegen die Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen (UN).

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Staat und Kirche MIZ 4/14

Karlsruhe segnet angebliches Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ab

Corinna Gekeler

Eine katholische Klinik darf einen Arzt wegen Verletzung des ehelichen Sakraments entlassen. An erster Stelle dürfen Kirchen allein bestimmen, was sie für rechtens halten. Gerichte dürfen sich erst in einer zweiten Prüfstufe in so weltliche Dinge wie Grundrechte und Kündigungsschutz einmischen. So das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2014.

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Markus Rainer, Gemeinderatsmitglied und Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/ Die Grünen in Gröben­zell, Foto: privat
Staat und Kirche MIZ 3/14

Geht das Ende des diskriminierenden Kirchenarbeitsrechts von Gröbenzell aus?
Interview mit Markus Rainer von Bündnis 90/Die Grünen, Initiator des Gemeinderatsbeschlusses

Markus Rainer und Corinna Gekeler

Einschränkung von Religionsfreiheit und Einmischung ins Privatleben durch kirchliche Arbeitgeber schob der Gröbenzeller Gemeinderat einen Riegel vor. Auf Initiative von Rechtsanwalt Markus Rainer wurden Ende Juli diskriminierungsfreie Vorgaben an alle Träger beschlossen. Damit schuf der Ort im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck nahe München als erster eine reelle Chance auf eine juristisch haltbare Umgehung der Sonderrechte für christliche Arbeitgeber.

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Staat und Kirche MIZ 2/14

Trügerische Hoffnung Justiz?
Die jüngsten Urteile der Arbeitsgerichte stärken 
die kirchliche Diskriminierungspraxis

Vera Muth

Eine der Strategien gegen die Diskriminierung von Konfessionslosen, Andersgläubigen und „Sündern“ durch das Kirchliche Arbeitsrecht vorzugehen ist es, gegen Kündigung bzw. Nichteinstellung zu klagen. Manche halten die Klage angesichts der politischen Kräfteverhältnisse sogar für den aussichtsreichsten Weg. Nun sind innerhalb von nur wenigen Wochen in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf drei Urteile ergangen, die dieser Hoffnung einen erheblichen Dämpfer verpasst haben.

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Staat und Kirche MIZ 4/13

Gleiches Recht für alle
Selten waren die Möglichkeiten, das Kirchliche Arbeitsrecht 
zu Fall zu bringen, so gut wie derzeit

Gunnar Schedel

Nach zwei Jahren neigt sich die Kampagne Gegen religiöse Dis­kriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) ihrem Ende entgegen. Sie war in vielerlei Hinsicht erfolgreich: Die Medien haben breit über aufsehenerregende Einzelfälle, aber auch das zugrundeliegende Problem kirchlicher Sonderrechte berichtet; in der Politik ist das 
Thema Kirchliches Arbeitsrecht angekommen. Der Druck auf die 
Kirchen wächst. Zum ersten Mal seit 50 Jahren besteht die reale
 Möglichkeit, bei einem der zentralen Kirchenprivilegien grund­legende Veränderungen herbeizuführen.

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Gerdia - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Staat und Kirche MIZ 4/12

Streiken bleibt verboten – meistens
Die Erosion des kirchlichen Arbeitsrechtes hat begonnen

Gunnar Schedel

Im November wurde das lange erwartete Urteil des Bundesarbeits­gerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen ver­kündet. Ändern wird sich nicht viel: Prinzipiell darf im Weinberg des Herrn immer noch nicht gestreikt werden. Allerdings hat das Gericht einige Einschränkungen angeführt, welche die Idee eines „Dritten Weges“ auf lange Sicht aushöhlen könnten. Denn erstmals hat das Bundesarbeitsgerichts zwischen dem sogennanten Selbst-
bestimmungsrecht der Kirchen und den Rechten der Gewerk­schaften abgewogen.

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Staat und Kirche MIZ 3/12

Christliche Wertevermittlung in Kindertagesstätten
Wie sich die katholische Kirche loyales Personal sichern will

Roland Ebert

Ab 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihren Nachwuchs vom ersten Lebensjahr an. Noch fehlen 130.000 Betreuungsplätze in Krippen oder bei Tagesmüttern und etwa 15.000 bis 20.000 Erzieher. Während sich die gesetzlich verpflichteten Kommunen um die Schließung der Lücken kümmern, bereiten sich Rechtsanwälte auf eine riesige Klagewelle vor. Es geht nicht nur um die Frage, wer einen Kita-Platz bekommt sondern auch wo, bei welchem Träger.1 Die katholischen Einrichtungen buhlen um die Vorherrschaft.

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Schwerpunktthema MIZ 1/12

Die Kirchen auf dem „Dritten Weg“

Ingrid Matthäus-Maier

Das Kirchliche Arbeitsrecht ist in die öffentliche Kritik geraten. Immer mehr Fälle von gekündigten Beschäftigten landen vor den Arbeitsgerichten. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat eine Kampagne zur Durchsetzung des Streikrechts in kirchlichen Sozialeinrichtungen ins Leben gerufen. Die Kirchen rechtfertigen unverdrossen den sogenannten „Dritten Weg“. Aber ihre Begründungen, warum für die Kirchen und ihre Einrichtungen ein besonderes Arbeitsrecht gelten soll, das den Arbeitnehmern wesentliche Grundrechte vorenthält, können nicht überzeugen.

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Schwerpunktthema MIZ 1/12

Dritter Weg und christliche Lohndrückerei
Outsourcing und Werkverträge in der Dienstgemeinschaft

Roland Ebert

Kirchliche bzw. religiöse Einrichtungen drücken mit Hilfe des sogenannten Dritten Wegs die Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten, indem sie eigene, niedrigere Tarifverträge als im öffentlichen Dienst festlegen. Mit Hilfe von Tarifverträgen, die von Minigewerkschaften ohne Durchsetzungskraft abgeschlossen wurden, wirken sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, vor allem bei der Leiharbeit. Nachdem die Regelung von Leiharbeit öffentlich gefordert und zum Teil durchgesetzt wurde und sogar eine gleiche Bezahlung wie bei den Stammbelegschaften in Sicht ist, tut sich neues Unheil auf.

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„Du kriegst keinen Job? Lass dich doch taufen!“ - Dieser Spruch könnte bald der Vergangeheit angehören, wenn es um sog. bekenntnisferne Tätigkeiten geht, wie beispielsweise die eines Arztes, Foto: GerDiA
Schwerpunktthema MIZ 1/12

Zustimmung, Verständnis, Ignoranz
Parteien zum kirchlichen Arbeitsrecht und seinen Folgen 
für Konfessionslose

Redaktion MIZ

Mit der Anhörung „Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen stärken“, die am 26. März vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag stattfand, ist das Thema „Kirch­liches Arbeitsrecht“ im Parlament angekommen. Inwieweit die dort vertretenen Parteien sich auch mit den verschiedenen Aspekten der Problematik auseinandersetzen, wollte die MIZ-Redaktion wissen und stellte drei Fragen, die sich auf die Diskriminierung von Arbeitnehmern, die keiner der beiden großen christlichen Kirchen angehören, bezogen.

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Schwerpunktthema MIZ 1/12

Christlich-loyaler Lebenswandel als dienstliche Vorschrift
Eine Studie soll die „Loyalitätsobliegenheiten“ von Dienstnehmern in kirchlichen Einrichtungen untersuchen

Corinna Gekeler

Ein Kindergarten stellt nur Kirchenmitglieder ein, einer Krankenschwester wird nach der Scheidung gekündigt, gleiches passiert einem Kirchenmusiker wegen einem unehelichen Kind, einem Arzt wegen Wiederverheiratung und einer Lehrerin, weil sie ihre Lebenspartnerschaft verheimlicht hatte. Eine Studie soll untersuchen, wie diskriminierend sich das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen bzw. Religionsgesellschaften auf den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt auswirkt und worauf die Rechtslage eigentlich basiert.

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Gerdia - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Schwerpunktthema MIZ 1/12

Kampagne GerDia ist angelaufen

Vera Muth

Im September 2011 hatte die Mitgliederversammlung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) beschlossen eine Kampagne zum Thema Kirche und Arbeitsrecht durchzuführen. Inzwischen ist die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) zu einem Gemeinschaftsprojekt von Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und IBKA geworden. Sprecherin ist Ingrid Matthäus-Maier, die schon seit langer Zeit mit dem Thema Arbeitsrecht und Kirchen befasst ist.

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Staat und Kirche MIZ 4/11

Und sie bewegt sich doch…
In die Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht ist Bewegung gekommen

Gunnar Schedel

Es ist ein Kennzeichen verknöcherter Systeme, wenn ihre Repräsentanten im sicheren Gefühl der Macht gesellschaftliche Veränderungen nicht wahrnehmen und meinen, an überkommenen Privilegien festhalten zu können. Das Verhalten beider Kirchen, wenn die Sprache auf soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft kommt, ist dafür ein beeindruckendes Beispiel. Obwohl sie nicht einmal mehr zwei Drittel der in Deutschland lebenden Bevölkerung unter ihrem Dach vereinigen, halten sie trotzdem unbeirrbar am „Tendenzschutz“ und am „Dritten Weg“ fest. Doch der Druck, die diskriminierenden Bestimmungen fallenzulassen, wächst.

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