Gerdia - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Staat und Kirche MIZ 4/12

Streiken bleibt verboten – meistens
Die Erosion des kirchlichen Arbeitsrechtes hat begonnen

Gunnar Schedel

Im November wurde das lange erwartete Urteil des Bundesarbeits­gerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen ver­kündet. Ändern wird sich nicht viel: Prinzipiell darf im Weinberg des Herrn immer noch nicht gestreikt werden. Allerdings hat das Gericht einige Einschränkungen angeführt, welche die Idee eines „Dritten Weges“ auf lange Sicht aushöhlen könnten. Denn erstmals hat das Bundesarbeitsgerichts zwischen dem sogennanten Selbst-
bestimmungsrecht der Kirchen und den Rechten der Gewerk­schaften abgewogen.

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