Allgemeines | Veröffentlicht in MIZ 2/15, Sonderheft 2015 | Geschrieben von René Hartmann

Religionskritik hat es nicht leicht.

Grußwort zum Sonderheft

Während kontrovers und scharf geführte Debatten in anderen Gebieten als normal gelten, gilt dies bei Fragen der Weltanschauung als ungehörig. Wer die religiösen Überzeu­gungen anderer in Frage stellt, wird schnell mit Begriffen wie „intolerant“ oder „aggressiv“ belegt und muss damit rechnen, mit gewalttätigen Religionsanhängern auf eine Stufe gestellt zu werden.

Religiöse Überzeugungen und Institutionen genießen zusätzlich oftmals einen besonderen rechtlichen Schutz, wie das in Deutschland mit dem § 166 StGB der Fall ist. Wer meint, Konflikte vermeiden zu können, indem er den freien Diskurs einschränkt, erweist der Freiheit einen Bärendienst. In diesem Sinne tritt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) nachdrücklich für das Recht auf Religionskritik ein – auch und gerade auf solche Kritik, die die Adressaten nicht gerne hören.

René Hartmann, Vorsitzender des IBKA