Thies: Ein universelles Nein zu Gewalt an Frauen!

Prisma MIZ 2/20

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Beschreibung

Seit 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention (IK) in Deutschland in Kraft. Sie ist geltendes Recht, aber nicht für alle. Denn die Bundesregierung hat den Art. 59 (2) und (3) mit einem Vorbehalt belegt, dieser muss also nicht in geltendes Recht umgesetzt werden. Es betrifft Menschen mit prekärem Aufenthaltstitel. Die konsequente Umsetzung der IK und damit die Streichung des Vorbehalts sollte ausdrücklich eine zentrale Forderung der säkularen Hilfe für Geflüchtete und aller säkularer Verbände werden.

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