Schwerpunktthema | Veröffentlicht in MIZ 4/16 | Geschrieben von Redaktion MIZ und Assunta Tammello

„Natürlich hat sich der Aufwand gelohnt“

Ein Gespräch mit Assunta Tammelleo über Schokolade am Karfreitag und den juristischen Kampf gegen das Tanzverbot

Ende Oktober hat das Bundesverfassungsgericht das bayerische Feiertagsgesetz gekippt. Verantwortlich dafür war der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München, der eine Feststellungsklage gegen das Verbot einer für den Karfreitag 2007 vorgesehenen Heidenspaßparty angestrengt hatte. Federführend beteiligt war die heutige zweite Vorsitzende Assunta Tammelleo. Mit ihr sprach MIZ über den langen Weg zum Erfolg.

MIZ: Wann hast du von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfahren?

Assunta Tammelleo: Also, am 29. No
vember 2016 schickte der diesen Fall betreuende Rechtsanwalt Hubert Heinhold aus der Kanzlei Wächtler und Kollegen eine Nachricht, dass ihm am folgen­den Tag die Entscheidung des Bundes­verfassungsgerichtes zugeschickt würde. Der Grund zur Klage lag zu dem Zeitpunkt über neuneinhalb Jahre zurück.

MIZ: Was war dein erstes Gefühl?

Assunta: Also, ich dachte ja sowieso, dass wir da verlieren und dann zum Europäischen Gerichtshof müssen. Meine Gefühle waren zunächst mehr als gemischt.

MIZ: Und das zweite?

Assunta: Das zweite stellte sich ein, als am 30. November, kurz nach 9 Uhr eine Mail mit Anhang aus der Kanzlei Müller-Wächtler kam. Und die war begleitet vom Kommentar unseres Rechtsanwaltes, dass „wir die Sektkorken knallen lassen“ könnten. Da hatte ich kein Zögern mehr, den Anhang – also das Urteil – zu lesen.

MIZ: Seit wann hat der bfg München am Karfreitag öffentliche Veranstaltungen durchgeführt?

Assunta: Von 2001 bis einschließlich 
2014 gab es jedes Jahr eine Karfreitags­veranstaltung des bfg mÜnchen. Zen­traler Punkt war immer ein „Freigeister-Film“ und ein Schokolade-Buffet (sozusagen demonstrativ an Karfreitag). Namensgeber war der Film Chocolat von Lasse Hallström, den wir mindestens fünf Mal gezeigt haben. Später haben wir auch noch andere Filme gezeigt wie z.B. Wer den Wind sät mit Spencer Tracy (über den sog. Affenprozess in den Vereinigten Staaten Mitte der 20er Jahre), Das Gespenst von Herbert Achternbusch und Silentium mit Josef Hader, der dann auch persönlich zu uns ins Kino gekommen ist. 2007 haben wir aus dramaturgischen Gründen Wer früher stirbt ist länger tot gewählt, obwohl der Film natürlich auch ohne unsere dramaturgischen Überlegungen super ist. Wir brauchten allerdings einen Aufregungsaufhänger für Flyer etc., und das war das Zitat in der Mitte des Films, als der Kleine fragt: „Dad’n Sie eventuell mit mir vögeln?“. Denn ohne eine Provokation wäre es sicherlich schwierig geworden, die Aufmerksamkeit auf gerade unsere Veranstaltung zu lenken.

MIZ: Insofern war die Konzeption der Veranstaltung mit Konzert und Tanz eine bewusste Steigerung der Eskalationsstufe mit dem Ziel, ein Verbot zu kassieren. Oder sehe ich das falsch?

Assunta: Natürlich ist das so. Wir haben uns sehr, sehr angestrengt, dass wir eine Veranstaltung planen, die aus den über 400 Veranstaltungen, die am Karfreitag 2007 im IN-München beworben worden sind, herausgefischt und möglichst verboten werden wird. Nur dann konnten wir klagen… wenn wir durch das Gesetz, auf uns angewendet, betroffen sind. Wir haben den provokanten Slogan ausgewählt, nachdem wir ihn mit Nuray Kalkan (bfg mÜnchen), Michael Schmidt-Salomon und Elke Held beim Frühstück in der Deutschen Eiche heftig diskutiert und letztlich für provokativ und passend befunden hatten. Mit Hilfe einer Journalistin der Münchner Abendzeitung, dem Carsten Frerk als Chef-Redakteur des Humanistischen Pressedienstes (hpd) und Dietmar Freitsmiedl als Geschäftsführer von Radio LoRa München 92,4 haben wir den damaligen Pressesprecher des Erzbischöflichen Ordinariats von München und Freising – Joseph Röhmel – gezielt auf diese Veranstaltung aufmerksam gemacht. Und der ist über dieses absichtlich hingehaltene Stöckchen gesprungen. Als die Abendzeitung mit 
ihm zu der Veranstaltung ein Interview führte, war am nächsten Tag eine ganze Zeitungsseite diesem Umstand ge-
widmet, Untertitel „öffentliche Auffor-
derung zum Rammeln“. Das Kreis­verwaltungsreferat München unter­sagte sofort den größten Teil der Ver­anstaltung unter Androhung der zulässigen Höchststrafe, 15.000, Euro, wenn auch nur eine CD im gemieteten Oberanger-Theater gespielt werden würde. Alleine der Bescheid kostete 300 Euro.

MIZ: Gegen den Verbotsbescheid habt ihr dann geklagt. Welche Argumente habt ihr angeführt?

Assunta: Na, die die auf der Hand liegen. Wenn wir als säkulare Organisation im 21. Jahrhundert in einem Ort mit Schankanlage, die wir zu eigenen Lasten mieten, eine Veranstaltung planen, organisieren und bewerben, zu deren Besuch niemand gezwungen wird, und die allen gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird (Jugendschutz, Lärm etc.), dann kann es nicht sein, dass wir das – aus Rücksicht auf Bekenntnisse von wem auch immer – pauschal nicht dürfen.

MIZ: Wie entwickelte sich die öffentliche Debatte um die Frage des Tanzverbots an Stillen Tagen?

Assunta: Nun, wir hatten am Karfreitag 2007 selbst ein übervolles Theater (fast 300 Leute, die weiteren mußten wir leider wegschicken), sehr viel Presse und sehr viel Sympathie. Aber auch jede Menge Gegner. Durch die bayerischen Instanzen hindurch nahm das Interesse dann natürlich ab, denn der Fall lag – je länger je mehr – schon deutlich zurück. Eine echte öffentliche Debatte wird sich wohl erst jetzt, im Nachgang zum Urteil, entwickeln. Vor allen Dingen, wenn wir an Karfreitag dann Feiern ansetzen. Hierbei leisten sicherlich Ministerpräsident See­hofer und Innenminister Herrmann Schützenhilfe. Was jetzt schon so ist: 
die Anzahl an bösen Mails, Beschim­pfungen und Vorschlägen wie „Ar­beitslager“ bzw. Abschiebung dahin, wo ich herkomme, war beachtlich. Und zeigt doch nur eine Seite des „Elend des Christentums“. Ansonsten werden zahlreiche Menschen hierzulande das Urteil mit großem Wohlwollen aufgenommen haben und sich bestenfalls wundern, warum das nicht schon lange erreicht wurde.

MIZ: Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sich die Situation in den letzten zehn Jahren deutlich verschlechtert hat. In den 1990er Jahren hat es kaum eine Stadtverwaltung interessiert, ob am Karfreitag eine Discothek geöffnet hatte oder nicht; heute hingegen sehe ich viele Ordnungsämter, die einen restriktiven Kurs fahren. Teilst du diese Beobachtung?

Assunta: Nun, mag sein, dass eine Zunahme des Interesses des öffentlichen Hand an Verboten von Partys insbesondere an Karfreitag gibt. Denn nie zuvor hatten wir mehr christliche Funktionäre in verantwortlichen Stellen in der Politik… Andererseits gibt es auch immer mehr Partys an Karfreitag. Ob wir wirklich mitbekommen hätten, wenn früher schon Partys, Fußball- oder Schachturniere mit Rücksicht auf Karfreitag verboten worden wären, weiß ich gar nicht.

MIZ: Nun war ja von vorneherein 
nicht zu erwarten, dass das Bundes­verfassungsgericht die Rege­lungen zu den sog. Stillen Tagen grundsätzlich in Frage stellen würde. Hat sich der Aufwand also gelohnt?

Assunta: Natürlich hat sich der Aufwand gelohnt. Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden. Das Urteil gesteht höchstrichterlich gesegnet zu, dass man in Bayern im 21. Jahrhundert anders Glaubenden bzw. Denkenden nicht pauschal beispielsweise das Feiern verbieten darf, auch bei der bekannten christlichen Prägung unseres Staates, die wir alle hinnehmen müssen. Das ist ein Anfang. In meinen Augen ein bedeutender.

MIZ: Zum Abschluss eine etwas spekulative Frage: Nach dem „Kruzifix-Urteil“ zeigte sich die Bayerische Staatsregie­rung entschlossen, den Richterspruch zu ignorieren und kam damit durch. Welche Winkelzüge erwartest du diesmal?

Assunta: Keine Ahnung, was Herrmann und Seehofer machen werden, wenn 
wir unsere „Heidenspaß statt Höllen­qualen“-Party dieses Jahr an Karfreitag angekündigt wird. Warten wir’s ab. Rechtsanwalt Heinhold ist der Ansicht, dass es dann juristisch wirklich interessant wird, sollte hier ein Verbot oder Teilverbot im Vorfeld erteilt werden. Was ganz klar ist: wir werden hier nicht nachlassen. Es geht an diesem speziellen Punkt um die Freiheit. Die Freiheit, ohne christlich-staatliche Bevormundung an einem Ort mit Schankanlage feiern zu können, auch wenn andere christlich-staatlich verordnet trauern. Aber auch um die Freiheit, keine Party machen zu müssen natürlich.

Information

„Freigeister-Tanz“ – der lange Weg zum juristischen Erfolg

3.4.2007 Bescheid LHM: Untersagung Freigeister-Tanz am 6.4.2007
4.4.2007 Widerspruch hiergegen
4.4.2007 Eilantrag zum BayVG München
Klage zum BayVG München 
(m 18 k 07.2274)
5.4.2007 ablehnender Beschluss BayVG München im Eilverfahren
5.4.2007 Beschwerde hiergegen zum BayVGH
5.4.2007 ablehnender Beschluss BayVGH im Eilverfahren
23.5.2007 Regierung von Oberbayern: Wider­spruchsbescheid (teilweise eingestellt [wegen Zeitablaufs] und im Übrigen zurückgewiesen); ins Verfahren m 18 k 07.2274 eingeführt worden
12.3.2008 mündliche Verhandlung im Klage­verfahren
12.3.2008 Urteil BayVG München: Klage abgewiesen
29.5.2008 Berufung hiergegen zum BayVGH
7.4.2009 Urteil BayVGH: Berufung zurück­gewiesen
4.5.2009 Beschwerde gegen die Nichtzu­lassung der Revision im Urteil des BayVGH vom 7.4.2009
9.6.2009 Mitteilung BayVGH: Beschwerde nicht abgeholfen und Abgabe an BVerwG (BVerwG 6 b 35.09)
21.12.2009 BVerwG Beschluss: Beschwerde zurückgewiesen
9.2.2010 Verfassungsbeschwerde zum Bundes-
verfassungsgericht (1 BvR 458/10)
27.10.2016 Verfassungsbeschwerde erfolgreich, zurückverwiesen an BayVGH




Assunta Tammelleo ist aktiv im Bund für Geistesfreiheit (bfg) München. Sie war maßgeblich daran beteiligt, dass die Regelungen zum „Tanzverbot“ an Stillen Tagen geändert werden musste.