MIZ 4/16

Die Verhältnisse zum Tanzen bringen

Bundesverfassungsgerichtsbeschluss zu Stillen Tagen
Porträt Gunnar Schedel, Foto: privat
Editorial

Der Streit ums Recht auf Tanz und andere unziemliche Tätigkeiten

Gunnar Schedel

Ich bin prinzipiell kein Freund verordneten kollektiven Gedenkens, aber natürlich wäre es legitim, wenn eine Gesellschaft sich (mehrheitlich) dafür entscheidet, ein paar „Stille Tage“ einzuführen. Das Gedenken beispielsweise an die Opfer von Krieg und Terror, von Naturkatastrophen und Krankheiten ist ein humanistischer Akt, der auch Angehörigen signalisieren kann, dass die Gesellschaft sie in ihrer Trauer nicht völlig alleine lässt. Öffentliche Vergnügungsveranstaltungen an solchen Tagen zu beschränken, wäre dann Gegenstand einer politischen Debatte, ebenso inwieweit für private Feiern unbürokratisch Ausnahmen gemacht werden könnten.

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Schwerpunktthema

Religionsfreie Zone, Foto: gbs
Schwerpunktthema

„Natürlich hat sich der Aufwand gelohnt“
Ein Gespräch mit Assunta Tammelleo über Schokolade am Karfreitag und den juristischen Kampf gegen das Tanzverbot

Redaktion MIZ und Assunta Tammello

Ende Oktober hat das Bundesverfassungsgericht das bayerische Feiertagsgesetz gekippt. Verantwortlich dafür war der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München, der eine Feststellungsklage gegen das Verbot einer für den Karfreitag 2007 vorgesehenen Heidenspaßparty angestrengt hatte. Federführend beteiligt war die heutige zweite Vorsitzende Assunta Tammelleo. Mit ihr sprach MIZ über den langen Weg zum Erfolg.

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Aktionen zur Feiertagsgesetzgebung, Foto: Daniela Wakonigg
Schwerpunktthema

Der Karfreitag, die Heiden und das Bundesverfassungsgericht

Gerhard Czermak

Der Beschluss des 1. Senats des BVerfG vom 27.10.2016 zur Rechtswidrigkeit des Tanzverbots am Karfreitag ohne gesetzliche Befreiungsregelung1 wurde in freigeistigen Kreisen mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Ihnen war die feiertägliche Bevormundung schon lange ein Dorn im Auge. Das bayerische Feiertagsgesetz (FTG) muss nun durch eine Befreiungs- oder Ausnahmeklausel ergänzt werden. Das ist zwar erfreulich, sollte aber eine nüchterne Betrachtung des Erfolgs nicht erübrigen.

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Staat und Kirche

Staat und Kirche

Das Verbot der religiösen Voraustrauung
Vor zehn Jahre fiel die Entscheidung für dessen Abschaffung

Vera Muth

Als am 1. Januar 2009 das „Personenstandsrechtsreformgesetz“ in Kraft trat, war darin das Verbot der religiösen Voraustrauung nicht mehr vorgesehen. Erstmals seit 1875 war nun wieder eine religiöse Trauung möglich, ohne dass das Paar zuvor beim Standesamt gewesen sein musste. Was auf den ersten Blick erscheinen mag wie die Beseitigung eines Überbleibsels aus dem sog. Kulturkampf, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Möglichkeit, religiösem Recht wieder Geltung zu verschaffen.

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Prisma

Prisma

„Wir verteidigen die Rechte der Gottlosen und Buchlosen“

Arzu Toker

Ateizm Derneği bedeutet auf Türkisch „Atheismus Verein“. Laut Satzung ist er aktiv gegen die in der Gesellschaft herrschenden dogmatischen Vorurteile und setzt sich gegen religiöse, philosophische oder ideologische Unterdrückung ein. Des Weiteren fördert der Verein die freie Meinungsäußerung von Atheisten in der Türkei, führt Tagungen und Bildungsprojekte durch zu wissenschaftlichen, philosophischen und theologischen Themen. Unabhängig von ihrer Herkunft, Sprache oder Sexualität werden alle Non-Theisten unterstützt, um ihre eigene Meinung frei äußern zu können.

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Prisma

Humanismus aktuell
Zur Debatte um das Verhältnis von Säkularismus, Humanismus und Atheismus

Horst Groschopp

2016 erschienen zwei wichtige Bücher, das von Hubert Cancik, Horst Groschopp und Frieder Otto Wolf herausgegebene Handbuch Humanismus: Grundbegriffe und die Studie von Horst Groschopp Pro Humanismus. Beide treiben, auf unterschiedliche Weise, die Debatte über den Humanismus voran. Die MIZ hat Horst Groschopp gebeten, zentrale Aussagen, die für das Publikum eines politischen Magazins für Konfessionslose und AtheistINNen von besonderem Interesse sein könnten, in fünf Thesen darzustellen.

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