Schwerpunktthema | Veröffentlicht in MIZ 2/18 | Geschrieben von Redaktion MIZ und Corinna Gekeler

„Kirchliche Hardliner sehen keinen Veränderungsbedarf“

Ein Gespräch mit Corinna Gekeler über das Kirchliche Arbeitsrecht im Lichte der jüngsten europäischen Rechtsprechung

Dass das diskriminierende Kirchliche Arbeitsrecht sich nicht im Einklang mit dem Geist europäischer Rechtsvorschriften befindet, wurde spätestens unverkennbar, als von der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens geprüft wurde. Denn das deutsche Antidiskriminierungsgesetz (AGG) entspricht in dem einschlägigen Paragraphen über die Kirchen ganz offensichtlich nicht der europäischen Richtlinie. Damals gelang es der Bundesregierung noch, den drohenden Schritt abzubiegen, und alles blieb beim Alten. Jetzt sieht es so aus, als würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit zwei Entscheidungen dafür sorgen, dass vielleicht doch wieder Bewegung in die Sache kommt.