Schwerpunktthema | Veröffentlicht in MIZ 3/20 | Geschrieben von Gerhard Czermak

Kirchen und Wiedervereinigung

Allgemeine Hinweise zum Einigungsvertrag von 1990

Der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ vom 31. August 1990 (Unterzeichnung) bedeutete den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 GG und damit die staatsrechtliche Wiederherstellung der deutsche Einheit. Als Datum des Eintritts der Wirksamkeit wurde der 3.10.1990 festgesetzt. Vorangegangen waren nur acht Wochen Vertragsausarbeitung in nur vier Verhandlungsrunden – eine beachtliche Leistung.