Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 2/12 | Geschrieben von Corinna Gekeler

Integrationshindernis Konfessionslosigkeit

Wie ein deutsches Gericht zwei Kinder zwangsmissioniert

Das Familiengericht in Monschau hat zwei angehende Erstklässler dazu verdonnert, den Religionsunterricht zu besuchen, obwohl sie konfessionslos sind. Die Teilnahme an religiösen Schulveranstaltungen wurde als Merkmal einer gelungenen Integration in den – überwiegend katholischen – Klassenverband gesehen. Die im Gerichtsbeschluss vorgetragene Argumentation erklärt nicht nur die Diskriminierung Konfessionsloser zum „Normalfall“, sondern wirft auch ein interessantes Licht auf den Integrationsdiskurs in Deutschland.