Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 4/17 | Geschrieben von Gunnar Schedel

Grundrechte nur gegen Bahnsteigkarte

Bundesverfassungsgericht drückt sich mit juristischem Winkelzug vor Entscheidung

In Deutschland ist es üblich, dass selbst Revolutionäre einen Bahnhof nur mit gültiger Bahnsteigkarte betreten.1 Die Initiative Religionsfrei im Revier hatte 2014 diesen Grundsatz nicht beherzigt und einfach so am Karfreitag den Film Das Leben des Brian gezeigt. Die Stadt Bochum verhängte daraufhin ein Bußgeld und das Bundesverfassungsgericht hat befunden, dass dies hinsichtlich der Grundrechte zwar nicht richtig war, aber wegen der gewichtigeren Bahnsteigkartenregelung so bleiben kann.