Schwerpunktthema | Veröffentlicht in MIZ 4/15 | Geschrieben von Bernard Schmid

Einwanderungsland Frankreich

Migranten und Muslime als Zielscheibe der extremen Rechten

Seitdem die so genannte „Flüchtlingskrise“ in der EU im Spät­sommer 2015 auch Frankreich erreichte – jedoch in viel schwä­cherem Maße als die Bundesrepublik –, wird die extreme Rechte nicht müde, ihre Agitation gegen die Neuzuwanderung von Ge­flüchteten etwa aus Syrien und dem Iraq (eingedeutscht: Irak) zu entfalten.

Im Vordergrund standen dabei zunächst ihre Rathauschefs. Im März 2015 waren fünfzehn rechtsextreme Bürgermeister gewählt worden, von ihnen gehörten zehn dem Front National (FN) an, und als elfter kam der vom FN unterstützte Robert Ménard in Béziers hinzu. Vier andere gehörten der rechtsextremen Regionalpartei Ligue du Sud an. Einer von den Letztgenannten, in der rund 5.000 Einwohner/innen zählenden Kleinstadt Camaret-sur-Aigues, ist inzwischen seinerseits zum FN übergetreten. Zwölf Städte unterschiedlicher Dimensionen dürfen also derzeit als FN-regiert gelten. Diese durften nun in der ersten Reihe stehen, als die französische Staatsmacht mit den Kommunen über die Aufnahme von Flüchtlingen zu diskutieren begann.

Die mit viel Aufwand und auf Hoch­glanzpapier produzierte Rathauszei­tung von Béziers etwa publizierte ihre Nummer von Anfang September 15 mit einem Titelblatt, das eine auf die Stadt zuschwappende Welle von Migranten suggeriert. In einer Fotomontage wird ein in Mazedonien aufgenommenes Bild von an der Grenze sich stauenden Migranten gezeigt, daneben stehend Hinweisschilder wie „Béziers: 3.825 Kilometer“ und „Zur kostenlosen Sozialversicherung“. Knapp zwei Wochen später drang Ménard persönlich, an der Spitze einer Kohorte von Kameras, in seit längerem leerstehende – für Renovierung oder den Abriss vorgesehene – Wohnungen in Béziers ein, in denen syrische Geflüchtete untergekommen waren, nachdem man ihnen keine Unterkünfte für die Dauer des Asylverfahrens zugeteilt hatte. Dabei tönte er den Menschen laut entgegen: „Sie sind in dieser Stadt nicht willkommen!“ Zugleich kündigte er an, zwei durch den Präfekten (Vertreter des Zentralstaats) geprüfte „legale“ Unterkünfte in seiner Stadt in Frage zu stellen und verhindern zu wollen. Ein anderer FN-Bürgermeister, das Stadtoberhaupt von Beaucaire – 
Julien Sanchez –, nahm am 12. Sep­tember an dem Pariser Treffen von Innenminister Bernard Cazeneuve mit insgesamt 700 Bürgermeistern zur Flüchtlingsunterbringung teil. Aber nur, um dort Radau zu stiften und am Saalmikrophon gegen „die Invasoren und ihre Komplizen“ zu agitieren, bis ihm der Saft abgedreht wurde.

Aber nicht nur rechtsextreme, auch 
andere Bürgermeister ergriffen beschämende Positionen im Zusammen­hang mit der Aufnahme von Ge­flüchteten. Mehrere konservative Stadt­oberhäupter aus den Reihen der Partei Les Républicains – der früheren UMP –, wie im bretonischen Roanne, erklärten etwa, aus Syrien und dem Iraq nähmen sie „ausschließlich geflohene Christen“ auf. Denn diese schnitten, wie der Bürgermeister von Charvieu-Chavagneux (Raum Grenoble) am 8. September 2015 unter Verweis auf 
Gräueltaten des so genannten „Isla­mischen Staates“ sekundierte, immerhin „keine Kehlen durch“. Individuen nach ihrer Religionszugehörigkeit zu diskriminieren, ist zwar schlicht illegal, doch die aufgezählten Beispiele machten in der Folge unter einigen Bürgermeistern Schule, die ähnlich lautende Erklärungen abgaben.

Beziehungen zu Muslimen

Auch beim Front National wird natürlich die tatsächliche oder auch nur vermeintliche Zugehörigkeit (qua Herkunftsland und Kulturkreis) zur muslimischen Religion als besonders bedrohlicher Aspekt hinter der Einwanderung betrachtet. Einen besonderen Anlass, um ihre wahre Gesinnung zur Schau zu tragen, bot den rechtsextremen Bürgermeistern und Kommunalregierungen im Herbst 2015 das muslimische Opferfest Aid el-Kebir. Es fand in der letzten Septemberwoche statt.

In Mantes-la-Ville, einer rechtsextrem regierten Stadt rund fünfzig Kilometer westlich von Paris-Zentrum, musste sich die örtliche muslimische Vereinigung AMMS durch die Instanzen gegen die Kommunalverwaltung durchklagen. Letztere hatte es abgelehnt, ihr Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, um die Feierlichkeiten auszurichten, zu denen rund 1.000 Menschen erwartet wurden. Mehrere an das Rathaus gerichtete Schreiben vom 6. Mai, 3. Juni und 1. August 2015 blieben sämtlich unbeantwortet.

Die muslimische Gemeinde sprach 
von einem diskriminierenden Ableh­nungsbescheid – im französischen Verwaltungsrecht wird das über einen bestimmten Zeitraum hinaus gewahrte Schweigen automatisch als Ablehnung gewertet – und rief das Verwaltungsgericht in Versailles an. Dieses wies die Klage jedoch am 21. August ab. Am 23. September, einen Tag vor dem Beginn des mehrtägigen Fests, gab dann jedoch der Conseil d’Etat – „Staatsrat“, d.i. die oberste Gerichtsbarkeit in Frankreich im öffentlichen Recht, ungefähr mit dem deutschen Bundesverwaltungsgericht vergleichbar – der muslimischen Gemeinde mittels einer Eilentscheidung Recht. Das Rathaus von Mantes-la-Ville wurde dazu gezwungen, ihr Räumlichkeiten für den folgenden Tag zur Verfügung zu stellen. Da die Kommune es jedoch geschafft hatte, die meisten öffentlichen Räumlichkeiten an dem Tag belegen zu lassen, blieb nur noch ein Zeitfenster dafür von 8 bis 9 Uhr früh übrig.

Streit um Moscheebau

In Fréjus an der Côte d‘Azur, der zweitgrößten FN-regierten Stadt nach 
Béziers, befinden sich die muslimische Vereinigung El-Fath und die Stadt seit Monaten im Rechtsstreit um die Eröffnung einer Moschee. Deren Errichtung war durch die (konservative) Vorgängermannschaft im Rathaus im Jahr 2011 genehmigt worden. Die aktuelle Rathausregierung beruft sich jedoch auf angebliche bauliche Mängel, Sicherheitsprobleme und diverse andere Vorwände, um deren Eröffnung hinauszuzögern und tunlichst ganz zu verhindern. Zwischenzeitlich wurde der Bau jedoch von Experten als sicherheitskonform erklärt.

Im Juni 2015 hatte die muslimische 
Gemeinde beantragt, den Moscheebau während des Opferfests Ende Sep­tember des Jahres zumindest einen Tag für Publikum öffnen zu dürfen. Das Rathaus reagierte mit kalter Ablehnung. Auch hier musste der muslimische Verband klagen und bekam am 19. September 2015 vor dem Verwaltungsgericht in Toulon daraufhin Recht.

Die rechtsextreme Rathausführung reagierte darauf jedoch, indem sie zur Abhaltung einer Kundgebung am Abend des 24. September – dem ersten Tag des muslimischen Opferfests – in räumlicher Nähe zur Moschee aufrief. Dazu kamen, je nach Angaben, zwischen 200 und 500 Menschen. Bürgermeister David Racheline (bis zu seiner Wahl zum Bürgermeister, im Alter von 26 Jahren, war er vor allem als Freund oder ehemaliger Freund des prominenten Antisemiten Alain Soral bekannt) trat dort als Redner auf. Und er kündigte die Abhaltung eines „Referendums“, also einer Abstimmung, in „seiner“ Stadt an. Dabei soll demzufolge dem Stimmvolk folgende Frage vorgelegt werden: Wollen Sie eine Moschee in Fréjus?“ Die vorgeschlagene Formulierung hat zumindest einen Vorzug: Die Dinge sind nun klar auf den Punkt gebracht – es geht den Rechtsextremen im Rathaus eindeutig um das Prinzip selbst, und keineswegs etwa um einzelne Eigenschaften des Baus.

In Hayange (Lothringen) stellte der 36-jährige FN-Bürgermeister Fabien Engelmann kurz vor der Eröffnung des muslimischen Opferfests – bei dem üblicherweise Schafe und Ziegen geschlachtet werden, in Erinnerung an „das Opfer Abrahams“ – eine Kurznachricht bei Twitter ein. Darin sah man ihn von mehreren Vierbeinern umgeben. Die Nachricht belehrte das Publikum darüber, dass es sich um vier prospektive „Opfer von Aid el-Kebir“ handelte, welche der Bürgermeister „gerettet“ habe: Er hatte die armen Viecher aufgekauft, welche er nun einem Tierheim spenden wolle.

Engelmann ist zwar selbst als Vegetarier und militanter Tierschützer bekannt, doch hatte ihn dies nicht daran gehindert, am 7. September 2014 und erneut am 6. September 2015 jeweils ein „Fest des Schweins“ („La fête du cochon“) in den Straßen seiner Stadt zu zelebrieren. Dabei wurde die arme Sau nicht nur gefeiert, sondern auch – und in großem Ausmaß – verzehrt. Praktischer Nebeneffekt dabei: Ein Fest mit solcher kulinarischer Ausrichtung muss ohne Muslime auskommen (übrigens auch ohne Juden, aber Engelmann hat nachweislich vor allem mit muslimischen Menschen und ihrem Glauben ein Problem). Daran rührte sich die tierschützerische Seele Engelmanns nicht. Wie heißt es nicht bereits bei George Orwell so schön: Alle Tiere sind gleich. Aber einige sind gleicher als die anderen.

Regionalwahlkampf

Auch im anlaufenden (Vor-)Wahlkampf 
zu den französischen Regionalparla­mentswahlen setzte der FN stark auf die Migrationsdebatte und versuchte, den Regionalwahlkampf mit diesem landesweiten Thema zu bestreiten.
Am 20. September 2015 absolvierte die Parteichefin – und regionale Spitzenkandidatin in Nordostfrankreich – ihren Wahlkampfauftakt in Amiens damit, dass sie unter anderem versprach, auf Arbeitsplätzen, die von der Region Nord-Pas de Calais-Picardie (deren Präsidentschaft sie damals anstrebte) abhingen, die préférence nationale oder „Inländerbevorzugung“ durchzusetzen. Firmen, die sich daran nicht hielten, würden von Subventionen abgeschnitten. Im selben Atemzug kündigte sie aber auch an, dieselben Unternehmen finanziell zu bestrafen, falls sie nicht auf regionale Produkte zurückgriffen oder unbefristete Arbeitsverträge anböten. Diese demagogischen Ankündigungen ließ sie später nur noch leise erklingen, da es sich bei der angekündigten Verpflichtung zur Diskriminierung gemäß der Nationalität um einen klaren Gesetzesverstoß handeln würde.

Am 10. November 2015 polari­sierte Marine Le Pen dann jedoch erneut heftig, indem sie in der Regionalzeitung La Voix du Nord zum Thema „Gesundheitspolitik“ verkün­dete, sie werde gegen die „bakterielle Immigration“ ankämpfen. Vorder­gründig behauptete sie dadurch gegen ein materielles Problem vorzugehen, die Ausbreitung ursprünglich nicht in Europa heimischer Krankheitskeime, als dessen Ursache sie ausschließlich Einwanderung und nicht etwa den Massentourismus hinstellte. In Wirklichkeit ging es dabei jedoch zuvörderst darum, das alte völkisch-nationalistische Bild vom „Krankheitserreger am Volkskörper“, in Gestalt nicht zur ethnisch definierten Nation gehöriger Minderheiten, zu reaktivieren.

Drei Tage später ereigneten sich die mörderischen Attentate in Paris und Saint-Denis, die daraufhin mehrere Wochen lang die innenpolitische Debatte beherrschten. In dieser Situation, und im Grunde bis heute, schwankte der FN die ganze Zeit über zwischen zwei Linien. Zwischen einer Strategie des Angriffs auf die Regierenden, die angeblich an den Anschlägen mitschuldig seien – unter anderem weil man zu viele Migranten ins Land gelassen habe – und deren „Rücktritt“ der FN in den allerersten Tagen nach dem 13. November lautstark forderte, und einem Kurs der „konstruktiven Opposition“. Nachdem Staatspräsident François Hollande und Premierminister Manuel Valls zwischen dem 16. und dem 20. November neue juristische Grundlagen für den Ausnahmezustand ankündigten, glitt der Front National zunächst zu einer eher unterstützenden Position hinüber. Am 25. November 15 trompetete Marine Le Pen dann jedoch in Hayange hinaus, die Regierung sei so konzeptlos gewesen, „dass sie sich im Programm des Front National bedient hat, weil sie nur dort fündig geworden ist“; dies komme jedoch zu spät, zu langsam, und die Maßnahmen seien zu unvollständig.

Besonders erpicht ist der FN dabei auf die nun auch durch die Regierung ins Auge gefasste Möglichkeit, Doppelstaatsangehörigen ihre französische Staatsbürgerschaft nachträglich entziehen zu können. Die Regierung plant dies für Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft und im Falle eines „Verstoßes gegen fundamentale Interessen der Nation“; als Beispiel genannt wird eine vorausgehende Verurteilung aufgrund von Verbindungen zu terroristischen Aktivitäten. Die Parlamentsdebatte über den geplanten Text dazu sowie zum künftigen erweiterten Aus­nahmezustand beginnt am 3. Februar 2016. Besonders diese Maßnahme ist heftig umstritten, da sie einen ganz überwiegend ideologischen Charakter hat – wer bereit ist, sein eigenes Leben zu verlieren wie die Mehrzahl der Attentäter, wird sich von der Drohung mit einer späteren Ausbürgerung wohl kaum abschrecken lassen – und es bei ihr überwiegend darum geht, eine vermeintlich verletz­te Grenze zwischen „Eigenen“ und „Frem­den“ neu zu ziehen.

In den letzten Dezembertagen 2015 
kündigte Florian Philippot als Vize-
präsident des FN an, seine Partei könnte für die Vorlage zur Verfassungs­änderung stimmen, falls die Aus­bürgerungsregelung tatsächlich darin enthalten sei. Darin liegt aus Sicht der rechtextremen Partei geradezu Herzblut. Denn schon lange ist sie von einer Vision besessen, derzufolge es juristisch möglich sein muss, Menschen aus der französischen Staatsbürgerschaft auszuschließen – und dies keineswegs nur bei verurteilten Terroristen. Im Jahr 1991 hatte der damalige FN-Ideologe Bruno Mégret „fünfzig Eckpunkte zur Einwanderung“ vorgelegt, in denen die nachträgliche Überprüfung und mögliche Annullierung aller Einbürgerungen seit 1974 gefordert wurde. Dies war ziemlich direkt an einen Entschluss des Vichy-Regimes aus dem Jahr 1940 angelehnt – dieser erlaubte die Überprüfung aller Einbürgerungen zurück bis in das Jahr 1927. In seiner Folge wurde insgesamt 15.000 Personen, meist jüdischen, die französische Staatangehörigkeit entzogen.

Der FN musste wegen seiner Vor­schläge von 1991 heftige Kritik einstecken, blieb jedoch seiner ideologischen Obsession verhaftet. In späteren Wahlprogrammen forderte er immer wieder die Möglichkeit, eine einmal erworbene französische Staatsangehörigkeit wieder entziehen zu können, meist mit vage formulierten Kriterien, die mit Straftaten in Zusammenhang standen – 2002 forderte Präsidentschaftskandidat Jean-Marie Le Pen etwa die Ausbürgerung von Doppelstaatsbürgern durch Frankreich im Falle einer Verurteilung wegen „schwerwiegender Delikte“. Im Juli 2010 übernahm erstmals der damalige konservative Präsident Nicolas Sarkozy in seiner berüchtigten Brandrede von Grenoble zum Thema Ausländerkriminalität eine solche Forderung, die allerdings auf einige wenige Straftätergruppen eingeschränkt blieb und durch seine damalige Parlamentsmehrheit aufgrund von Divergenzen und juristischen Komplikationen nie umgesetzt wurde.

Auch zum heutigen Zeitpunkt erlaubt das geltende französische Recht den Entzug einer zuvor erworbenen Staatsbürgerschaft, unter relativ engen Voraussetzungen, die nun juristisch und konzeptuell beträchtlich erweitert werden sollen. Es handelt sich – auf Grundlage der geltenden Regelungen aus den Jahren 1996 und 1998, denen vorherige Gesetze aus den Jahren 1915 (gegen in den deutschen Streitkräften dienende Elsässer und Lothringer) sowie 1973 vorausgingen – faktisch ausschließlich um im 
Zusammenhang mit Terrorismus verurteilte Personen. Und der Vorgang ist bislang nur dann möglich, wenn der oder die Betreffenden die französische als zweite Staatsangehörigkeit in einem Zeitraum von höchstens zehn Jahren zuvor erworben hat. Dahinter steht die Vorstellung, dass der geäußerte Wunsch einer Zugehörigkeit zu einer „politischen Gemeinschaft der französischen Republik“ schon zum Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsangehörigkeit, qua terroristischer Gesinnung oder bereits gehegter verbrechischer Absichten, unecht oder verfälscht gewesen sei. Das Ganze ist unter Anlehnung an vergangene Konzepte vom „Hochverrat“ zu verstehen.

Was die Regierung nun plant, geht jedoch erheblich darüber hinaus, da die neue Maßnahme künftig auch alle in Frankreich geborenen und aufgewachsenen Personen betreffen kann, die aufgrund des Geburtsortsprinzips oder ius soli Französinnen oder Franzosen wurden. Zöge man ihnen die französischen Pässe ein, beträfe dies Personen, die man rundherum als Produkte der französischen Gesellschaft betrachten muss, die aber dadurch gewissermaßen aus der Nation herausgetrennt und sodann – symbolisch oder auch unmittelbar physisch – in ihnen möglicherweise fremde Länder abgeschoben werden sollen. Hier würde sich das herrschende Recht erheblich an eine Konzeption wie der des FN annähern, die darauf hinausläuft, dass durch das „Bodenrecht“ oder ius soli ohnhin viel zu viele Menschen in die französische Staatsbürgerschaft aufgenommen würden, die gefälligst nicht zur Nation dazuzuzählen hätten.

Nicht nur der FN verteidigt die Maßnahme, die in den Reihen der regierenden Sozialdemokratie – bis hin zu Hollandes Ex-Premierminister Jean-Marc Ayrault und Ex-Parteichefin Martine Aubry –, aber auch unter Verwaltungsrichtern bereits heftige Kritik hervorrief und das Regierungs­lager zu spalten droht. Während auch die Konservativen gespalten sind, zwischen Zustimmung in der Sache, opportunistischer Gegnerschaft gegen die Regierung aufgrund ihrer politischen Couleur und auch grundsätzlichen Bedenken bei manchen ihrer Protagonisten aus Republiktreue, freut man sich auf der extreme Rechten sicht- und hörbar.

Die gewaltaffine und offen faschistische Strömung um Yvan Benedetti und Alexandre Gabriac, deren Organi­sationen L’Oeuvre française und Jeunesses nationalistes im Sommer 2013 verboten wurden, jedoch unter der aus den 1950er Jahren übernommenen Organisationsbezeichnung Jeune 
Nation de facto einfach weitermachen, verteidigen die Maßnahme etwa gegen Kritik. In einer Aussendung aus den letzten Dezembertagen 2015 attackieren die ungeschminkt auftretenden Jungfaschisten gezielt Opponenten gegen den Gesetzentwurf, indem mal deren jüdische Herkunft, mal – wie im Falle Daniel Cohn-Bendits – ihre angebliche pädophile Vergangenheit hervorgekehrt und unterstrichen wird. Insofern muss der FN wohl auch nicht damit rechnen, von seinen Konkurrenten von rechts aus dem stiefelfaschistischen Spektrum unter Druck gesetzt und des Verrats geziehen zu werden, falls er an diesem Punkt der Regierungsvorlage zustimmt. Auch der außerparlamentarische, aktivistisch-rechtsextreme Bloc identitaire bezeichnete die nunmehr regierungsoffiziellen Ausbürgerungspläne am 30. Dezember als „einen fundamentalen ideologischen und politischen Sieg“ seines Lagers.