Staat und Kirche

„Ganz normales Regierungshandeln 
in einer komplexen Thematik“
Ein Gespräch mit Sabine Smentek über das Thema „Staats­leistungen“ und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme

Redaktion MIZ und Sabine Smentek

Im Koalitionsvertrag ist es als ein Thema benannt, das in dieser Legislaturperiode angepackt werden soll: Die bereits in der Weimarer Reichsverfassung geforderte Ablösung der Staats­leistungen an die Kirchen. Nachdem es zunächst danach aussah, als käme wirklich Bewegung in die Sache, stocken die Verhandlungen seit Frühjahr 2023. Die Bundesländer, die letztlich die finanzielle Last tragen müssen, waren auf die Bremse getreten. Über die Frage, wie es nun weitergehen könnte und welche Möglichkeiten bestehen, Einfluss auf den Prozess zu nehmen, sprach MIZ mit der ehemaligen Staatsekretärin Sabine Smentek, die heute als eine der Sprecherinnen des SPD-Arbeitskreises Säkularität und Humanismus fungiert.

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Söders Kreuzerlass war in mehrfacher Hinsicht schräg, Foto: buikhoan24 on Pixabay
Staat und Kirche

Die Kreuze bleiben… vorerst
Bundesverwaltungsgericht weist Klagen zurück

Gunnar Schedel

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2023 entschieden, dass der Södersche „Kreuzerlass“ aus dem Jahr 2018 in Kraft bleiben kann (BVerwG 10 C 3.22). Die Anordnung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO, § 28), im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes gut sichtbar ein Kreuz anzubringen, verletze keine Rechte der Kläger. Nun wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sache beschäftigen müssen, denn zumindest der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München hat diesen Schritt bereits angekündigt.

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Offener Brief von BASTA
Staat und Kirche

Offener Brief an die Abgeordneten des 20. Bundestages

BASTA

Die Verhandlungen über die von der Ampel-Koalition angekündigte Ablösung der Staatsleistungen sind ins Stocken geraten. Mit einem Offenen Brief an die Abgeordenten des 20. Deutschen Bundestags versucht das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BASTA) wieder Bewegung in die Sache zu bringen.  MIZ dokumetiert den Offenen Brief.

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Faith-Moschee in Bremen-Gröpelingen (Foto: © HanFSolo / wikimedia commons CC BY-SA 3.0)
Staat und Kirche

Das Bremer Wahlrecht nutzt fundamentalistisch-religiösen Gruppen

IBKA Bremen

Unlängst hat die Fraktionsvorsitzende der Bremer Grünen, Henrike 
Müller, eine Änderung des Bremer Wahlrechts eingefordert. Be­grün­det hat sie diesen Vorstoß mit der personellen Zusammen­setzung der Bürgerschaftsfraktionen nach der letzten Wahl im Mai. Durch das Personenwahlrecht waren die von den Parteien auf­gestellten Listen zum Teil verändert worden und deutlich mehr Männer als Frauen sowie in einigen Parteien auch mehr Menschen mit Migrationshintergrund durch das Wähler:innenvotum in die Bürgerschaft gewählt worden. Diese Beobachtung ist zunächst richtig. Es lohnt sich jedoch genau hinzuschauen, denn es sind nicht einfach die Männer oder Personen aus großen Zuwander:innengruppen, die gewonnen haben.

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Auf Übereinkünfte aus der Zeit Napoleons gründen Kirchen heute noch ihren Anspruch, Staatsleistungen zu erhalten. (Foto: © Alexandria / Pixabay)
Staat und Kirche

Ablösung der Staatsleistungen

Friedrich Coradill

Im Rahmen der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen wird immer wieder über Entschädigungszahlungen gesprochen und wie diese angeblich zu begründen sind. Dass diese aus mehrfachen Gründen nicht gerechtfertigt sind, wird nachfolgend dargestellt.

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Vom Innenministerium in Auftrag gegebene Studie: Muslimfeindlichkeit – eine deutsche Bilanz.
Staat und Kirche

Kritik- und emanzipationsfeindlich
Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit legt seinen Abschlussbericht vor

Romo Runt

Parallel zu der in Berlin eingesetzten Expert*innenkommission antimuslimischer Rassismus (vgl. MIZ 3/22) traf sich auf Bundes­ebene ein Unabhängiger Expertenkreis Muslimfeind­lichkeit, der 
im Juni seine Ergebnisse in einer fast 400 Seiten umfassenden
 Studie vorgelegt hat. Auch wenn weder die Gesamtdarstellung noch die Handlungsempfehlungen des Expertenkreises die offen identitäre Ausrichtung des Berliner Pendants an den Tag legen, erweisen sich auch hier viele der Perspektiven und Forderungen 
als problematisch.

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Online-Feedback-Konferenz zu MIZ 4/22.
Staat und Kirche

Wie geht’s weiter mit dem Zentralrat der Konfessionsfreien?
Auf der MIZ-Feedback-Konferenz wurde über die Zukunft säkularer Lobbyarbeit kontrovers diskutiert

Redaktion MIZ

Ist der Zentralrat der Konfessionsfreien ein guter Weg zu mehr Wahr­nehmbarkeit säkularer Anliegen oder führt das Konzept eher in eine Sackgasse? Dieser Frage war Heft 4/22 in zwei Beiträgen und einem Interview mit dem Zentralratsvorsitzenden Philipp Möller nachgegangen. Auf der Feedback-Konferenz, die Mitte Februar online stattfand, beteiligten sich nicht nur Mitglieder des 
Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), sondern auch Aktive aus anderen Verbänden. Entsprechend kontrovers verlief die Debatte.

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Abstimmungswerbung für und gegen das Volksbegehren „Pro Reli“ in Berlin (2009). (Foto: © Axel Mauruszat / wikimedia commons/ CC BY 2.0 DE)
Staat und Kirche

Religionsunterricht soll in Berlin Wahlpflichtfach werden

IBKA Berlin

Die neue schwarz-rote Koalition in Berlin überraschte die Berliner 
mit der Ankündigung, dass der Religionsunterricht demnächst Wahlpflichtfach in einem neu zu schaffenden Bereich Weltanschau­ungen/Religion werden soll. Auf Seite 42 des Koalitionsvertrags heißt es: „Die Koalition strebt die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen/Religionen als ordentliches Lehrfach an. … Das Fach Ethik bleibt in seiner bisherigen Form bestehen.“1

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Buskampagne 2019 (Foto: © Daniela Wakonigg)
Staat und Kirche

Staatsleistungen
Feudaler Stachel im Fleisch des säkularen Rechtsstaats

Christian Casutt

Die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland wird von Verfassungsjuristen als „gemäßigt“ bzw. „hinkend“ beschrieben. Dieses „säkulare Hinken“ zeigt sich nirgendwo deutlicher als bei den Staatsleistungen an die Kirchen, verbunden mit dem politischen Versagen im Hinblick auf die seit mehr als hundert Jahren grundgesetzlich geforderte, aber bis heute nicht vollzogene Ablösung dieser Leistungen. Das Vorhaben der Ampelregierung, in der laufenden Legislaturperiode ein Rahmengesetz zu verabschieden, mit dem die Beendigung der Staatsleistungen eingeleitet werden soll, ändert nichts an der grundsätzlichen Problematik. Denn die eigentliche Ablösung muss auf Basis des Bundesgesetzes durch die Länder erfolgen und die diesbezüglichen Modalitäten sind umstritten.

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Kirche & Arbeitsrecht
Staat und Kirche

Grundordnung oder Gesetz?

Romo Runt

Im November hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands beschlossen, den Bistümern eine Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes zu empfehlen. Damit soll das diskriminierende Kirchliche Arbeitsrecht für die Einrichtungen der katholischen Kirche reformiert werden. In der Öffentlichkeit halten sich Zustimmung und Kritik die Waage – aber das ganze Verfahren ist prinzipiell Teil des Problems und nicht der Lösung.

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Söders Kreuzerlass war in mehrfacher Hinsicht schräg, Foto: buikhoan24 on Pixabay
Staat und Kirche

Politische Justiz in Bayern
Klagen gegen Söders Kreuzerlass abgewiesen

Gunnar Schedel

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen von 25 Einzel­personen sowie des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Bayern und des bfg München gegen die Anordnung, „im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes … als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayern gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“, abgewiesen. Wer sich die Urteilsbegründung durchliest, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Rechtsstaat und Satire manchmal nicht allzuweit auseinanderliegen.

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Aktion 11. Gebot - Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen!, Foto: DA!
Staat und Kirche

„Die Bevölkerung ist spürbar für eine klare Trennung von Staat und Religion“
Ein Gespräch über den Widerstand des Düsseldorfer Aufklärungsdienstes gegen die kommunale Finanzierung 
des Kirchentags

Redaktion MIZ und Ricarda Hinz

2027 soll der Evangelische Kirchentag in Düsseldorf stattfinden. Und die Kommune soll mit über fünf Millionen Euro zur Finan­zierung beitragen. Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) findet das falsch und hat ein Bürgerbegehren dagegen gestartet. MIZ sprach mit Ricarda Hinz über städtische Blockadeversuche und die Erfolgsaussichten dieser für die säkulare Szene neuen Aktionsform.

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Staat und Kirche

Ein neues Kirchenpapier der FDP?

Gerhard Rampp

Ein Jahr vor der bayerischen Landtagswahl hat die FDP Bayern ein interessantes Positionspapier unter dem Titel Regensburger Freiheitsthesen zu Rechtsstaat und Religion vorgelegt. Schon die Eingangszeilen („Die Zeit ist reif. Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel.“) machen deutlich, dass es der FDP um eine grundsätzliche Veränderung geht, nämlich um eine Anpassung des aus den 1950er Jahren stammenden staatskirchenrechtlichen Rahmens an die gesellschaftliche Wirklichkeit von heute.

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Der Kampf gegen Rassismus ist wichtig – doch die Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission antimuslimischer Rassismus sind leider unwirksam gegen Rassismus, Foto: Markus Spiske on Unsplash
Staat und Kirche

Unter falscher Flagge
Die Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission antimuslimischer Rassismus wirken nicht antirassistisch

Romo Runt

Nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau im Februar 2020 mit neun Getöteten wurde in Berlin auf Betreiben des damaligen Justizsenators Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) eine „Expert*in­nenkommission zu antimuslimischem Rassismus“ eingesetzt, die im Februar 2021 ihre Arbeit aufnahm. Nun hat die fünfköpfige Kommission „Handlungsempfehlungen“ vorgelegt, die allerdings kaum Wirkung gegen Rassismus entfalten werden, da sie vor allem darauf abzielen, religiöse vor anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu bevorzugen.

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Staat und Kirche

Jugendmission mit staatlicher Unterstützung

René Hartmann

Der konfessionelle Religionsunterricht erweist sich immer weniger als zuverlässiges Mittel kirchlicher Mission, da er zunehmend abgewählt oder in den neuen Bundesländern von vornherein nur von einer Minderheit der Schülerinnen und Schüler besucht wird. Daher sind Kirchen und christliche Gruppierungen auf der Suche nach Alternativen. Da auf ihren Draht zur Politik Verlass ist, müssen sie dabei auf staatliche Mithilfe nicht verzichten. Beispiele hierfür sind die Tage ethischer Orientierung (TEO) und das christliche Jugendfestival Christival.

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Forschende der Universität Münster stellen am 13. Juni 2022 die Ergebnisse ihrer Studie zum Missbrauch im Bistum Münster der Öffentlichkeit vor, Foto: Daniela Wakonigg
Staat und Kirche

Täterorganisation: Katholische Kirche
Studie zum Missbrauch im Bistum Münster

Daniela Wakonigg

Mitte Juni wurde die Studie zum Missbrauch im Bistum Münster 
vorgestellt. Sie offenbart ein erschreckendes Maß an Vertuschung 
auf Gemeindeebene ebenso wie auf Ebene der bischöflichen 
Verwaltung und zeigt spezielle katholische Ermöglichungs­strukturen auf, durch die sexueller Missbrauch an Minderjährigen in der katholischen Kirche über Jahrzehnte befördert wurde.

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Ferda Ataman wurde im Juli 2022 Unabhängige Bundes­beauftragte für Antidiskriminierung, Foto: © Euku on Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
Staat und Kirche

Was trennt uns wirklich?
Ferda Ataman zeigt ein oberflächliches Verständnis 
von Diskriminierung

Lale Akgün

„Alle brauchen eine Ferda Ataman“, hieß es in der Pressemitteilung der Neuen deutschen Medienmacher*innen. Der Grund für diese euphorische Feststellung: Ferda Ataman, die ehemalige langjährige Vorstandsvorsitzende, war am 7. Juli als neue Unabhängige Bundes­beauftragte für Antidiskriminierung gewählt worden. Nun, wer immer auch mit „alle“ gemeint war, Fakt ist: nicht „alle“ sahen es so. Die journalistische und aktivistische Anti-Diskriminierungspolitik von Ferda Ataman war für mehr als einige polarisierend und einseitig.

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Solidarität mit den Opfern einer politischen Justiz: Aufruf des Zentralrats der Ex-Muslime, den § 166 StGB abzuschaffen.
Staat und Kirche

Auferstanden…
Der § 166 StGB findet jetzt auch Anwendung 
gegen Kritik am Islam

Romo Runt

Als der § 166 StGB, der „Gotteslästerungsparagraph“, noch poli­tisch umkämpft war, wurde als eines der Argumente für seine Abschaffung oft angeführt, dass die Regelung nur zugunsten des Christentums eingesetzt werde; andere Religionen oder Weltanschauuungen seien zwar vom Gesetzestext her inbegriffen, in der Realität der behördlichen Ermittlungen jedoch nicht. Das scheint sich jetzt gerade zu ändern – was aber kein Fortschritt ist, sondern eine Rolle rückwärts in die 1980er Jahre.

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Offener Brief DEVI
Staat und Kirche

Keine Dokumentationsstelle für religiös motiviertes Mobbing in Berlin

Gunnar Schedel

Wer sich öfter mal mit Lehrkräften oder Menschen, die im weiten Feld der Sozialen Arbeit tätig sind, unterhält, kennt das Problem seit etwa zwei Jahrzehnten: Religiöse Unduldsamkeit kehrt in den Alltag zurück. Wer die Situation über Einzelfälle hinaus anspricht, darf sich heftiger Attacken sicher sein. Als jüngstes Beispiel dafür kann die Debatte um die vom Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung (DEVI e.V.) erstellte Bestandsaufnahme Konfrontative Religionsbekundungen in Neukölln gelten.

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Staat und Kirche

Nur eingeschränkt fortschrittlich
Der Koalitionsvertrag verspricht nicht allzuviel

Vera Muth und Gunnar Schedel

Seit wenigen Wochen regiert in Deutschland eine Koalition aus Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen. Im neuen Koalitionsvertrag sind auch zahlreiche Projekte angeführt, die das Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften angeht. Hier könnte es im Sinne des Anspruchs „Mehr Fortschritt wagen“ Veränderungen geben – allerdings keine grundsätzlichen. Denn der Grundtenor der Vereinbarung ist in Sachen Religion weiterhin konservativ.

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Ist mit der Ampel-Koalition endlich staatliche Neutralität in Sachen Religion möglich oder steht das Signal weiterhin auf Rot für säkulare Politik?, Foto: pixabay.com
Staat und Kirche

Die Idee eines Neutralitätsgesetzes
Antworten der Parteien auf eine Anfrage des IBKA

Redaktion MIZ

Die Bundestagswahl ist gelaufen und alles deutet darauf hin, dass nach 16 Jahren Regierung unter Führung der Union in den nächsten Jahren eine Ampelkoalition die Politik bestimmen wird. Und so besteht zumindest die Möglichkeit, dass Bewegung ins Verhältnis von Politik und Religion bzw. Weltanschauung kommt. Denn so weit SPD, Grüne und FDP in finanz-, wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen auch auseinanderliegen, in lebensweltlichen Angelegen­heiten werden größere Schnittmengen sichtbar. Hier liegt Potential für gesellschaftliche Veränderungen.

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Mehr als 500 Millionen Euro erhalten die Kirchen jedes Jahr vom Staat als Ausgleich für Territorialverluste zu Feudalzeiten, Foto: Daniela Wakonigg
Staat und Kirche

Kirchenfinanzierung auf die linke Tour

Gerhard Rampp

Die schwindende Mitgliederzahl der Kirchen wird zu sinkenden 
Einnahmen führen. Eine Zukunftsstudie, die kürzlich von Experten 
der Universität Freiburg zusammen mit Kirchenvertretern er­arbeitet wurde, geht davon aus, dass sich die Kirchenmitglieder­zahl bis 2060 halbieren wird. Die Kirchensteuereinnahmen werden nominell mit 12 Milliarden Euro zwar gleich bleiben, aber in der Kaufkraft ebenfalls um die Hälfte absinken. Allerdings geht diese Studie, die auf den Daten von 2017 beruht, von optimistischen Annahmen aus, die inzwischen korrekturbedürftig sind.

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Screenshot Kirchenaustritt
Staat und Kirche

Grundrecht in der Warteschleife
In der Pandemie ist Kirchenaustritt ein Geduldsspiel

Gunnar Schedel

In Deutschland hat der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt wird, einen „öffentlich-rechtlichen“ Charakter. Es reicht also nicht, einen eingeschriebenen Brief an Pfarrer oder Kirchenvorstand zu schicken – der Vereinsaustritt muss persönlich vor einer 
staatlichen Stelle erfolgen. Doch diese sind während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt zugänglich – wodurch sich die Kirchenmitgliedschaft um Monate verlängern kann.

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Echte Nächstenliebe – Caritas und Diakonie stellen sich quer bei der branchenweiten Lohnerhöhung für Pflegekräfte, Foto: pixabay.com
Staat und Kirche

Verbohrt + unsozial = Caritas + Diakonie

Corinna Gekeler

Die Caritas hat einen branchenweiten Tarifvertrag für die Alten­pflege verhindert. Caritas und Diakonie halten die Ideologie vom Dritten Weg aufrecht, koste es Andere was es wolle. Betroffene, ver.di und andere an den Verhandlungen Beteiligte sind stinksauer und starten Aktionen, damit der Beschluss zurückgenommen wird.

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Mehr als 500 Millionen Euro erhalten die Kirchen jedes Jahr vom Staat als Ausgleich für Territorialverluste zu Feudalzeiten, Foto: Daniela Wakonigg
Staat und Kirche

Mythen um Moneten
Sind die Kirchen Opfer der Demokratie?

Vera Muth

Der Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staats­leistungen, den die Fraktionen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und der Linken vor über einem Jahr in den Bundestag eingebracht haben, ist Anfang Mai 2021 mit den Stimmen von Union, SPD und AfD abgelehnt worden. Obwohl damit der Verfassungsauftrag, Staat und Kirche in diesem Punkt finanziell zu entflechten, weiterhin unverwirklicht bleibt, äußerten sich säkulare Stimmen zufrieden.

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Staat und Kirche

Kirchentagsfinanzierung

Redaktion MIZ

Nach Berechnungen des Aktionsteams 11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen! wurde der diesjährige Ökumenische Kirchentag, der im Mai in Frankfurt stattfand, mit einem auffällig hohen Betrag pro Teilnehmer gefördert. Die öffentliche Hand habe, so Sprecher Maximilian Steinhaus, pro Besucher des Ereignisses 48,48 Euro zugeschossen. Diese Summe sei vergleichsweise hoch, sie betrage etwa das Zehnfache des Pro-Kopf-Zuschusses zu den Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der deutschen Einheit, die ebenfalls in Frankfurt stattgefunden hatten.

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Staat und Kirche

Karrierebremse Kruzifix

Redaktion MIZ

Im Mai stand die Wahl eines neuen Präsidenten des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes an. Die CDU hatte dafür Andreas Heusch vorgeschlagen. Dieser ist säkularen Kräften in schlechter Erinnerung, denn als Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte er im Jahr 2010 am Tag der Deutschen Einheit ein deutlich sichtbares Kreuz aus Resten des ehemaligen Grenzzauns zwischen Ost- und Westdeutschland im Haupttreppenhaus des Gerichtsgebäudes aufhängen lassen.

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Staat und Kirche

Sterbehilfe in Deutschland – 
wie geht es weiter?

Dieter Birnbacher

Häufiger als in anderen Ländern schaukeln sich bioethische Debat­ten in Deutschland ins Kulturkämpferische auf. Das gilt auch für 
die gegenwärtigen Diskussionen um das Ob, Wann und Wie einer 
Gesetzgebung zum assistierten Suizid nach dem Urteil des Bundes­verfassungsgerichts vom Februar. Mit diesem historischen Urteil ist der Spielraum für die alten Kämpfe zwischen (vor allem christ
lichen) Konservativen und Liberalisierern zwar erheblich zusam­mengeschrumpft. Das grundsätzliche Recht des einzelnen auf ein 
selbstbestimmtes Sterben wird kaum noch bestritten. Aber die Kämpfe um die dabei zu beachtenden Verfahrensregeln und Sorg­faltskriterien dauern an. Immerhin können diese so restriktiv ge­fasst werden, dass von der zugestandenen Freiheit in der Praxis nicht mehr allzu viel übrigbleibt.

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Staat und Kirche

Mehr Militärseelsorge

Gunnar Schedel

Die staatlich finanzierte und organisierte Militärseelsorge ist ein Relikt aus einer Zeit, als Priester Waffen segneten und Bischöfe in ihren Hirtenworten daran erinnerten, dass „der christliche Soldat … treu zu seinem Fahneneide“ zu stehen habe. In Zukunft gibt es in Deutschland Militärseelsorge auch für jüdische Soldaten. Und es werden bereits Stimmen laut, die auch die schnelle Einführung einer muslimischen Militärseelsorge fordern.

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Staat und Kirche

Bundesregierung und Islamverbandschef: Wir Sind (Scharia) Rechtsstaat
Sieben Verfassungsfragen als Erinnerungskärtchen

Jacqueline Neumann

Im November 2019 veröffentlichte das Bundesjustizministerium (BMJV) ein Testimonial mit Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des Islamverbandes Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), im Rahmen der Regierungskampagne „Wir sind Rechtsstaat“. Nachdem die Verantwortlichen zu sieben Verfassungsfragen frei nach dem Motto „Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!“ monatelang beredet geschwiegen haben, gibt es die Fragen nun als Erinnerungskärtchen für Politiker, Journalisten und interessierte Bürger.

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Ende Februar 2020 kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den „Sterbehilfe-Verhinderungs-
Paragraphen“ 217 StGB, Foto: Daniela Wakonigg
Staat und Kirche

Umwertung der Werte
Das Urteil zum „Sterbehilfe-Verhinderungs-Paragraphen“ 
217 StGB markiert einen historischen Einschnitt

Gerhard Rampp

Dass der im November 2015 verabschiedete § 217 StGB in dieser Form keinen Bestand haben würde, erwarteten bereits nach der Anhörung im April 2019 nahezu alle Beobachter. Damals konnten sechs der Kläger (zumeist Sterbehelfer und Vertreter von Patienten) sowie die Vertreter von Bundesregierung und Bundestag ihre Positionen darlegen. Symptomatisch für den Verlauf waren die Zwischenfragen des Gerichts, das sich bestens vorbereitet hatte. Auf den Hinweis des Gesundheitsministeriums, dass die Zahl der Suizidwilligen „besorgniserregend“ angestiegen sei, fragte ein Richter, ob dies nicht vielleicht darauf zurückzuführen sei, dass mehr Menschen als früher von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machten. Darauf war der Ministerialvertreter so perplex, dass ihm keine Antwort mehr einfiel.

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Staat und Kirche

Hundert Jahre „weltliche Schule“ und „Lebenskunde“

Horst Groschopp

Am 15. Mai 1920 entstand in Berlin-Adlershof die erste „welt­liche Schule“. Nahezu zeitgleich wurde an einigen Schulen in Berlin-Lichtenberg „Lebens- und Religionskunde“ anstelle von Religionsunterricht eingerichtet. Zwar gab es ähnliche Bestrebungen schon vorher im Raum Düsseldorf und parallel in Sachsen, doch war die Berliner Schule die erste in Deutschland, die dafür eine Ministererlaubnis erhielt. Preußen wurde schließlich zum einzigen Land im Reich, das solche Schulen duldete: jede mit einmaliger Ministererlaubnis

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Mehr als 500 Millionen Euro erhalten die Kirchen jedes Jahr vom Staat als Ausgleich für Territorialverluste zu Feudalzeiten, Foto: Daniela Wakonigg
Staat und Kirche

„Meilenweit entfernt von einer 
gerechten Lösung“

Daniela Wakonigg

Einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen stellten am 13. März 2020 FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Während säkulare Vereinigungen den längst überfälligen Vorstoß zur Abschaffung der Staatsleistungen grundsätzlich begrüßen, stoßen die Ablösemodalitäten jedoch auf deutliche Kritik.

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Kinder zu taufen, solange sie noch nicht selbst entscheiden kˆnnen, ist ein Eingriff in deren Selbstbestimmungsrecht, Foto: Pixabay
Staat und Kirche

Religionsfreiheit contra religiöse Dominanz
Warum Religionsgesellschaften gar kein Interesse 
an voller Religionsfreiheit haben

Gerhard Rampp

Wenn der Vatikan die Beziehungen zu Staaten definiert, steht die Forderung nach Religionsfreiheit an erster Stelle. Gemeint ist damit meist nur das Recht der Kirche, nach eigenem Gutdünken schalten und walten zu dürfen, ohne dass sich der Staat in kirchliche Angele­
genheiten einmischt – während sich die Kirche sehr wohl in staat­liche Angelegenheiten einmischen will. In Wirklichkeit ist der Be­griff „Religionsfreiheit“ aber weit umfassender, als die Kirchen glauben machen wollen.

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Am Stand der säkular engagierten Sozialdemokrat_innen beim Juso-Bundeskongress 2019, Schwerin, (v.l. Kühnert, Lein, Reitz), Foto: Gerhard Lein
Staat und Kirche

SPD und Säkularität

Gerhard Lein

Seit Jahren gibt es in der SPD Arbeitskreise, die sich um die Belange der christlichen Kirchen sowie der religiösen Minderheiten kümmern. Die wachsende Zahl der religiös nicht gebundenen schien bisher keiner besonderen Organisation zu bedürfen. Mit der Wahl des neuen Bundesvorstandes wird sich das nun ändern. Voraussichtlich wird dieses Gremium bereits in seiner konstituierenden Sitzung im Januar den Beschlüssen des Bundesparteitages folgen und die Arbeitskreise und Foren neu berufen.

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„Du kriegst keinen Job? Lass dich doch taufen!“ - Dieser Spruch könnte bald der Vergangeheit angehören, wenn es um sog. bekenntnisferne Tätigkeiten geht, wie beispielsweise die eines Arztes, Foto: GerDiA
Staat und Kirche

Kirchliches Arbeitsrecht weiter umkämpft
Diakonie zahlt einem konfessionslosen Arzt Entschädigung 
und zieht gleichzeitig nach Karlsruhe

Vera Muth

Im Laufe des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof mit zwei Urteilen die Rechte von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Ob sich am kirchlichen Arbeitsrecht etwas grundlegend ändern wird, ist trotzdem unklar, denn in dem für Konfessionslose besonders wichtigen „Egenberger-Fall“ hat sich die Diakonie entschlossen, nochmals das Bundesverfassungsgericht anzurufen. In einem anderen Fall hingegen zahlt ein „evangelisches“ Krankenhaus jetzt eine Entschädigung.

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Staat und Kirche

Emanzipatorische Religionspolitik?
Eine Anfrage an Abgeordnete der Linken zeigt unterschiedliche Positionen innerhalb der Partei

Gunnar Schedel

Zu den Grundpositionen linker Parteien gehört in der Regel das Eintreten für die Trennung von Staat und Kirche sowie die individuelle Religionsfreiheit. Das war auch bei der Partei Die Linke bzw. deren Verläufern lange Jahre so. Seit jedoch Christine Buchholz den Posten der religionspolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion übernommen hat, gewinnen diejenigen an Boden, die die bestehende Verflechtung des Staates mit den Religionsgemeinschaften erhalten wollen und gesellschaftlichen Fortschritt blockieren. Deshalb hat der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) sich mit einem Brief an die Linken-Abgeordneten gewandt.

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Logo BAStA
Staat und Kirche

BAStA — Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen

Petra Bruns

2019 jährt sich zum 100. Mal der Verfassungsauftrag zur Ablösung der sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Weimarer Reichsverfassung (WRV): „(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“

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Staat und Kirche

Für die Abschaffung der Konkordate!
Europäische atheistische Organisationen verfassen 
einen gemeinsamen Aufruf gegen die Fortdauer eines historischen Reliktes

Redaktion MIZ

Neben gesetzlichen Grundlagen sichern auch Verträge die Privile­gien von Religionsgemeinschaften ab. Für den Katholizismus gibt es die Besonderheit, dass derartige Abkommen nicht nur mit in
­ländischen Gliederungen der Kirche abgeschlossen werden, son­dern der Vatikan als Vertragspartner des jeweiligen Staates auftritt. Diese Konkordate stehen seit langem als historische Relikte in der Kritik. Nun setzt sich eine von europäischen atheistischen Vereinigungen ins Leben gerufene Initiative für deren Abschaffung ein. Die MIZ dokumentiert die deutschsprachige Fassung des Aufrufes.

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Staat und Kirche

Kurs halten beim Berliner Neutralitätsgesetz

Jacqueline Neumann

Um es gleich vorweg zu nehmen: Gegen die Beibehaltung des Berliner Neutralitätsgesetzes gibt es auch nach der jüngsten Gericht­entscheidung keine ernsthaften juristischen Bedenken. Im Gegen­teil. Die übrigen Bundesländer sollten sich ein Beispiel an dem Gesetz nehmen und ebenfalls entsprechende Regelungen erlassen. Das Neutralitätsgesetz ist eine vorbildliche Rechtsnorm in einem Staat, in dem Menschen unterschiedlicher weltanschaulicher Über­zeugungen zusammenleben.

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Die engagierte Katholikin Sylvia Löhrmann spielte bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts eine zentrale Rolle. (Foto: © Deutscher Bundestag/Lichtblick/ Achim Melde)
Staat und Kirche

Islamischer Religionsunterricht in NRW

Vera Muth

Am 31. Juli 2019 läuft in NRW ein 2011 beschlossenes, eigentlich grundgesetzwidriges Gesetz zur Einführung des islamischen Reli­gionsunterrichts (IRU) aus. Die Politik hatte sich durch ein­seitige religionspolitische Beratung, dem stets drohenden Vorwurf des „antimuslimischen Rassismus“ (eine Variante der Islamophobie) und dem geschickten Lobbyismus der Fundamentalisten in Nadelstreifen und der Kirchen unter Druck setzen lassen.

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Staat und Kirche

Deutsche Privilegien für kirchliche Arbeitgeber wanken
Bundesarbeitsgericht erteilt „Ungleichbehandlung“ Absage

Corinna Gekeler

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erteilte dem deutschen Sonderweg im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Oktober 2018 mit klaren Worten eine Absage: Die Anforderung „Kirchenmitgliedschaft“ bei der Besetzung einer Koordinationsstelle durch die Diakonie Deutschland war nicht gerechtfertigt. Die „Kirchenklausel“ des AGG muss unangewendet bleiben, da sie nicht der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz von Beschäftigten entspricht. Gerichte haben jede Form der Ungleichbehandlung durch kirchliche Arbeitgeber genaustens zu prüfen.

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Staat und Kirche

Trennung von Staat und Kirche 
in Griechenland

Gerhard Rampp

Die griechische Regierung hat einen 15-Punkte-Plan vorgelegt, der das Verhältnis von Staat und orthodoxer Kirche modernisieren soll. Der Deal zwischen Ministerpräsident Tsipras und Erzbischof Ieronymos von Athen wurde am 6.11.2018 verkündet, war aber sowohl innerhalb des Klerus als auch der säkularen Parteien umstritten. Der Hintergrund: Eine der nie erfüllten Beitritts­bedingungen für die griechische Mitgliedschaft in der damaligen 
EG war die Trennung zwischen Staat und Kirche.

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Staat und Kirche

Kirchlicher Missbrauch ohne Ende

Gerhard Rampp

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung hat der katholischen Kirche schon Monate vor der Veröffentlichung des Forschungsberichts zu sexuellen Verfehlungen von Priestern gegenüber Kindern eine bei weitem unzureichende Aufklärung von Fällen sexuellen Missbrauchs vorgeworfen. „Aufarbeitung wird noch zu oft als Gefahr für die eigene Institution gesehen“, stellte Johannes Rörig damals gegenüber der Presse fest. Diese Haltung mache deutlich, wie sehr Institutionen- und Täterschutz noch immer vor Opferschutz stehe. „Es darf nicht mehr nur um den Schutz und das Ansehen der Kirche gehen“. Für eine entsprechende Studie der Deutschen Bischofskonferenz hätten keineswegs alle Bistümer ihre Archive geöffnet.

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Staat und Kirche

Kreuze in staatlichen Gebäuden?

Gerhard Rampp

Seit dem 1. Juni 2018 sollen nach dem Willen der CSU im Eingangsbereich aller staatlicher Gebäuden ein Kreuz hängen, das damit erstmals seit 20 Jahren wieder öffentlicher Diskussionsgegenstand wurde. Anders als nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Schulkreuzen behaupten Söder und Konsorten nun, das Kreuz sei nicht als religiöses Zeichen, sondern wahlweise als Ausdruck der bayerischen Tradition, der bayerischen Grundwerte oder des bayerischen Lebensgefühls zu verstehen.

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Staat und Kirche

Grundrechte nur gegen Bahnsteigkarte
Bundesverfassungsgericht drückt sich mit juristischem Winkelzug vor Entscheidung

Gunnar Schedel

In Deutschland ist es üblich, dass selbst Revolutionäre einen Bahnhof nur mit gültiger Bahnsteigkarte betreten.1 Die Initiative Religionsfrei im Revier hatte 2014 diesen Grundsatz nicht beherzigt und einfach so am Karfreitag den Film Das Leben des Brian gezeigt. Die Stadt Bochum verhängte daraufhin ein Bußgeld und das Bundesverfassungsgericht hat befunden, dass dies hinsichtlich der Grundrechte zwar nicht richtig war, aber wegen der gewichtigeren Bahnsteigkartenregelung so bleiben kann.

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Staat und Kirche

Erklärung der Initiative 
PRO Berliner Neutralitätsgesetz

Redaktion MIZ

In Berlin leben Menschen aus über 190 Nationen und vielen unterschiedlichen Sozialisationen und Kulturen zusammen. Dies sehen wir als Bereicherung und zugleich als eine große Herausforderung an. Zusammenleben in Vielfalt gelingt nur dann, wenn wir die Vielfalt der Lebensentwürfe und Religionen / 
Weltanschauungen, die Individualität aller Bewohner*innen akzeptieren und für eine demokratische Stadtkultur eintreten. Dazu bedarf es religiös und weltanschaulich neutraler staatlicher Institutionen.

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Staat und Kirche

„Das Kopftuch ist kein unveränderliches körperliches Zeichen“
Ein Gespräch mit Lale Akgün zur Debatte um 
das Berliner Neutralitätsgesetz

Redaktion MIZ

Als das Berliner Neutralitätsgesetz in Kraft gesetzt wurde, galt es gerade in säkularen Kreisen als wegweisend. Denn es verteidigte die Neutralität des Staates im weltanschaulichen Bereich und behandelte alle Religionen gleich. Damit unterschied es sich grundlegend von ähnlichen Gesetzen anderer Bundesländer, die sich einseitig auf den Islam bezogen und christliche Symbole unberücksichtigt gelassen hatten.

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Staat und Kirche

Sterben die Scheinriesen aus?
Die aktuelle Kirchenstatistik unterstreicht die Krise 
der Volkskirchen

Gerhard Rampp

Die Süddeutsche Zeitung scheint es vorausgeahnt zu haben. Am Wochenende vor der Bekanntgabe der neuesten Zahlen schrieb sie als Vorausschau: „… ein mäßig spaßiger Termin am Dienstag: Dann wird der Abschlussbericht zum Missbrauchsskandal bei den Domspatzen vorgestellt. Wie der den Heiligenschein der Kirche für viele Leute ausgeknipst hat, zeigt sich wohl am Freitag, wenn die Kirchen bekannt geben, wie viele Mitglieder sie noch haben. Manche prognostizieren, allzulang dürfte die Aufzählung nicht dauern.“

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Staat und Kirche

Katholikentag 2018
Farce um städtische Sachleistungen

Daniela Wakonigg

Am 12. Juli 2017 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, den Katholikentag 2018 mit Sachleistungen in Höhe von 982.000 Euro zu finanzieren. Vorausgegangen war der Entscheidung eine mehr als zweijährige Debatte, ob und in welcher Höhe der Katholikentag mit städtischen Geldern gefördert werden soll. 2015 hatte der Rat der Stadt Münster deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil er gegen einen vom Katholikentagsveranstalter beantragten Barzuschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro gestimmt hatte.

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Staat und Kirche

Französische Sondergebiete. Wo das Gesetz von 1905 keine Anwendung findet

Heinke Först

Allgemein wird angenommen, dass ganz Frankreich ein laizistischer Staat ist, entsprechend dem Gesetz von 1905, das die Trennung von Staat und Kirchen festschrieb. Es gibt aber drei Departements – Ober- und Niederrhein sowie Mosel (Haut-Rhin 68, Bas-Rhin 67 und Moselle 57) –, die konkordatäre Departements sind, in denen also das Konkordat von 1801 gilt und das Gesetz von 1905 nicht angewendet wird.

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Staat und Kirche

Gleiches Recht für alle. Wer stört hier eigentlich wen?
Gedanken zum nordrheinwestfälischen Feiertagsgesetz

Rainer Ponitka

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt die Sonn- und Feiertage durch den aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Artikel 139: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Es geht also um staatlich anerkannte Feiertage – nicht um in erster Linie religiöse Feiertage. Dennoch können diese Feiertage einen religiösen Bezug aufweisen, allerdings ohne dass der Staat – als „Heimstatt aller Bürger“ – sich diesen zu eigen macht. Artikel 139 WRV vermittelt keine besonderen Rechte oder Pflichten.1 Auch sagt er nichts darüber aus, was eine „seelische Erhebung“ ist oder wie sie zu gestalten sei.

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Staat und Kirche

Koalitionsvertrag ohne Konfessionslose

Daniela Wakonigg

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die inhaltlichen Eckpunkte einer Fortsetzung der Großen Koalition geeinigt. Der Vertrag gibt wenig Anlass zur Hoffnung, dass demnächst die Interessen nicht-religiöser Menschen in der Politik Beachtung finden werden.

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Staat und Kirche

Abmeldung vom Religionsunterricht wird bestraft
Wie ein Düsseldorfer Berufskolleg angehende Tierpfleger schikaniert

Rainer Ponitka

Schon letztes Jahr wurde über Unzumutbarkeiten für die Schülerinnen und Schüler der Düsseldorfer Elly-Heuss-Knapp Schule, wenn sich diese vom Religionsunterricht (RU) befreien wollten, berichtet (MIZ 3/17). Sie sollten einen Antrag auf Befreiung vom RU stellen, diesen dann beim Religionslehrer in einer Art Gewissensprüfung begründen und erhielten als Bestrafung für ihr Desinteresse an Religion zusätzlichen Sportunterricht, der böswillig in die Nachmittagsstunden am Freitag gelegt wurde. Da Auszubildende aus ganz Nordrhein-Westfalen die Düsseldorfer Schule besuchen, sollten diese bewusst in den Berufsverkehr des Freitagabends gezwungen werden.

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Staat und Kirche

Das Berliner Neutralitätsgesetz – Symbol der Aufklärung

Naïla Chikhi

Das Neutralitätsgesetz ist zukunftsweisend für Europa und die Welt, zumindest haben ich und viele andere das immer so empfunden. In ihm kristallisieren sich sozusagen die langen und mühsamen Kämpfe vieler in allen Kulturen zu findenden VorstreiterInnen der Aufklärung, der Menschenrechte und des Säkularismus. Ohne deren Errungenschaften hätte ich heute als deutsche Frau, algerischer Wurzeln und muslimischer Erziehung, nie ein solch freies und selbstverantwortliches Leben in Europa aufbauen können.

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Staat und Kirche

„Der schlechteste Tag des Jahres für einen religionsübergreifenden Feiertag“
Ein Gespräch mit Michael Fürst über den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag

Redaktion MIZ

Nach Schleswig-Holstein und Hamburg will nun auch Niedersachsen den Reformationstag zum gesetzlichen Feiertag machen – obwohl die Entscheidung aus unterschiedlichen Richtungen kritisiert wurde. Auch aus den Jüdischen Gemeinden wurde Ablehnung signalisiert. Für die MIZ sprach Petra Bruns mit Michael Fürst, dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen.

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Ein Blick in den Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofes. (Foto: Stefan64 / Wikipedia)
Staat und Kirche

Weitreichendes Grundsatzurteil
Der Europäische Gerichtshof schränkt die Diskriminierung durch das kirchliche Arbeitsrecht ein

Gerhard Rampp

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein weitreichendes Grundsatzurteil gefällt, das Auswirkungen auf viele Jobs bei den Kirchen haben dürfte (AZ: C-414/16). irchliche Arbeitgeber dürfen demnach nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Reli­gionszugehörigkeit
fordern. Zur Bedingung darf die Zugehörig­keit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

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Staat und Kirche

Reli? … und tschüss!

Rainer Ponitka

So titelte schon das erste MIZ-Heft des Jahres 2009. Weitere Slogans des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) sind „Religion ist kein Unterricht“ und „Beten ist keine Bildung“, um auf künstlich aufgebaute Schwierigkeiten für Lernende hinzuweisen, die – egal aus welchem Grund – nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen. In diesem Artikel werden zwei Fallbeispiele aus Nordrhein-Westfalen vorgestellt, in denen Schulleitungen ihr religiöses Wunschdenken zur Maßgabe schulischen Handelns machen.

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Staat und Kirche

10 Jahre AGG
Da geht noch was!

Corinna Gekeler

Deutschland führte 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein. Damit war man nicht nur europaweites Schlusslicht bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz aus 2000, sondern legte auch noch einige Vorgaben sehr kirchen­freundlich aus. Besonders die Kirchenklausel (§9 AGG) wird spätestens seit der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (http://www.gerdia.de) breit kritisiert und auch beim Begriffspaar „Religion und Weltanschauung“ besteht Veränderungsbedarf.

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Staat und Kirche

Das Verbot der religiösen Voraustrauung
Vor zehn Jahre fiel die Entscheidung für dessen Abschaffung

Vera Muth

Als am 1. Januar 2009 das „Personenstandsrechtsreformgesetz“ in Kraft trat, war darin das Verbot der religiösen Voraustrauung nicht mehr vorgesehen. Erstmals seit 1875 war nun wieder eine religiöse Trauung möglich, ohne dass das Paar zuvor beim Standesamt gewesen sein musste. Was auf den ersten Blick erscheinen mag wie die Beseitigung eines Überbleibsels aus dem sog. Kulturkampf, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Möglichkeit, religiösem Recht wieder Geltung zu verschaffen.

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Staat und Kirche

Die Kirchen vertreten ihre Interessen sehr erfolgreich
Warum das so ist, erklären die Ergebnisse der Lobby-Studie

Gunnar Schedel

Wer beschäftigt in Deutschland die meisten hauptberuflichen Lobbyisten? Es ist nicht eine der großen Industriebranchen, es sind die Kirchen. Sie bezahlen in Bund und Ländern über 100 hochqualifizierte Angestellte, damit ihre Anliegen in Parlamenten und Bürokratie Gehör finden. Und dies war nicht das einzige beeindruckende Erkenntnis, die Carsten Frerk auf einer Presse­konferenz in Berlin vortrug.

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Staat und Kirche

Kirchenlobbyismus außerhalb 
des Rechtsstaats
Ein juristischer Kommentar zur Kirchenrepublik Deutschland

Jacqueline Neumann

Lobbying ist legitim und legal in der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten die gleichen Regeln für alle. Jedoch dokumentiert die neue Studie Kirchenrepublik Deutschland von Carsten Frerk: Die Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche sind die Dunkelmänner unter den Lobbyisten. Sie sorgen für die Beeinflussung von Geset­zen außerhalb demokratischer Verfahren. Sie haben staatliche Ver
gabestellen personell besetzt, um in exklusiven Verfahren Steuer­mittel in Milliardenhöhe an die Organisationen und Unternehmen im Großraum der Kirchen zu leiten. Das heißt: Kirchenlobbyisten sind zukünftig – auch mit den Instrumenten unseres Rechtsstaates – von der Hintertür zur Vordertür unserer Ministerien und Parlamente zu führen.

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Staat und Kirche

„Eine schlimme Niederlage für das Selbstbestimmungsrecht“
Ein Gespräch mit Dieter Birnbacher über Suizidhilfe

Redaktion MIZ und Dieter Birnbacher

Am 6. November hat der Bundestag ein Gesetz gegen die „geschäfts­mäßige Förderung der Selbsttötung“ verabschiedet. Damit ist es in Zukunft verboten, Menschen, die aus dem Leben gehen möchten, die Gelegenheit dazu zu verschaffen oder zu vermitteln. Unter „ge­schäftsmäßig“ wird nicht verstanden, dass ökonomische Interessen vorherrschend sind. Auch die auf Wiederholung angelegte Tätigkeit von Organisationen wie Dignitas wird damit erfasst. MIZ sprach über das Gesetz und zu erwartende Folgen mit dem Philosophen Dieter Birnbacher.

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Staat und Kirche

Religionsunterricht und Zwangsersatzhandlungen
oder: was verbindet Ethik-Unterricht mit dem Wertstoffhof?

Rainer Ponitka

Die zunächst auf ein Jahr angelegte Schulkampagne Reli Adieu! des IBKA startete im August 2013 mit dem Erscheinen des Ratgebers Konfessionslos in der Schule und kommt nun in das dritte Jahr. Sie hat sich berechtigterweise als eine Art „Dauerbrenner“ erwiesen. Wenn sie auch nicht so öffentlichkeitswirksam daherkommt wie die Vorgängerkampagne GerDiA, so häufen sich doch die Beratungsanfragen per Telefon und E-Mail. Auch die säkularen Gruppen bei den Piraten, den Grünen und der Partei Die Linke laden zu Vorträgen wie Diskussionen ein und lassen sich gerne beraten.

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Staat und Kirche

Kirchliches Arbeitsrecht verstößt gegen UN-Konvention zu Rassismus
Analyse belegt Unhaltbarkeit der Ausgrenzung Konfessionsloser und Andersgläubiger

Corinna Gekeler

Christliche Arbeitgeber stellen nur Kirchenmitglieder ein beziehungsweise behandeln Konfessionslose und Andersgläubige als Beschäftigte zweiter Klasse. Diese strukturelle Ausgrenzung und Benachteiligung nicht-christlicher Beschäftigter durch kirchliche Einrichtungen in Deutschland verstößt gegen die Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen (UN).

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Staat und Kirche

Theologie statt Religionswissenschaft
Wie die Empfehlungen des Wissenschaftsrates ins Leere laufen

Vera Muth und Gunnar Schedel

Anfang 2010 wurden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates „zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ verabschiedet. Darin wird vorgeschlagen, an einigen Hochschulen Islamische Theologie einzurichten und zugleich die Religionswissenschaft als eigenständiges Fach zu stärken. Fünf Jahre danach zeigt sich, dass nur einer der beiden Punkte von der Politik mit Elan umgesetzt wird.

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Staat und Kirche

Der Schilderstreit von Templin

Daniela Wakonigg

Für die einen ist es eine Religionsparodie, für die anderen Atheismus mit anderen Mitteln: Das Fliegende Spaghettimonster (FSM). Seine Anhänger – Pastafari genannt – verwahren sich jedoch gegen solche Klassifizierungen. Für sie ist der Glaube an das Fliegende Spaghettimonster die einzig wissenschaftliche Religion. Ein Glaube, der die Mittel der Satire nutzt, der zu stetem Zweifel verpflichtet – an der Religion im Allgemeinen und der eigenen im Besonderen – und der dieselben Privilegien fordert wie andere Glaubensrichtungen. Dazu gehören auch Gottesdiensthinweisschilder.

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Staat und Kirche

Im Netz der Steuerfischer
Protest gegen die Weitergabe persönlicher Daten 
von Konfessionslosen an die Kirchen

Gunnar Schedel

In Berlin „christianisiert“ eine unheilige Allianz aus Finanzämtern und den beiden christlichen Kirchen Menschen, die nach ihrem Selbstverständnis „gottlos glücklich“ sind. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Fédération
 Nationale de la Libre Pensée haben diese Praxis auf einer gemein
samen Pressekonferenz angeprangert. Es war der erste internatio­nale Protest gegen die „Rasterfahndung“ nach vermeintlichen Kirchensteuerflüchtlingen.

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Staat und Kirche

Freistaat Sachsen: „Freie Schulen“ ertricksen sich mehr
Wie es klerikale Rechner mit dem Achten Gebot halten

Siegfried R. Krebs

„Freie Schulen“ in Sachsen haben durch Tricksereien hunderttausende Euro an Landes-Zuschüssen zu viel kassiert; so reißerisch berichteten am 13. und 14. Oktober 2015 die in Dresden erscheinende Sächsische Zeitung (SZ) und der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) unter Berufung auf den Landesrechnungshof. Danach hätten im Schuljahr 2010/11 sieben von zehn überprüften Schulträgern fehlerhafte Schülerzahlen gemeldet. Diesen Schulen seien dadurch Zuschüsse in Höhe von rund 620.000 Euro zu viel gezahlt worden.

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Staat und Kirche

Die Macht der Religiösen
Warum Carsten Frerks Studie zur „Kirchenrepublik“ 
erst ein Anfang ist

Frank Welker

Carsten Frerk hat mit seiner vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten angestoßenen und finanzierten Studie Kirchenrepublik Deutschland. Christlicher Lobbyismus1 erstmals den Einfluss der Kirchen auf die Politik genauer analysiert. Dabei hat der Politikwissenschaftler eine beeindruckende Menge an Material zusammengetragen und ausgewertet. Doch wie Frerk selbst feststellt, kann dies erst eine „Annäherung“ an das Thema sein. Das für die säkulare Szene wichtigste Projekt muss weiter vorangetrieben werden.

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Staat und Kirche

Karlsruhe segnet angebliches Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ab

Corinna Gekeler

Eine katholische Klinik darf einen Arzt wegen Verletzung des ehelichen Sakraments entlassen. An erster Stelle dürfen Kirchen allein bestimmen, was sie für rechtens halten. Gerichte dürfen sich erst in einer zweiten Prüfstufe in so weltliche Dinge wie Grundrechte und Kündigungsschutz einmischen. So das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2014.

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Staat und Kirche

11. Gebot: Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen!

Daniela Wakonigg

Auf dem Katholikentag in Regensburg im Mai 2014 trat sie zum ersten Mal in Aktion, die Protestgruppe „11. Gebot“. Mit einer knapp drei Meter hohen Mosesfigur und einer Pappmaché-Steintafel mit der Aufschrift „Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen“ demonstrierte sie gegen die Praxis der öffentlichen Subventionierung von Kirchentagen. Inzwischen sorgte das 11. Gebot auch durch Aktionen in Leipzig und Münster – Austragungsorte der Katholikentage 2016 und 2018 – dafür, dass die Öffentlichkeit auf die skandalöse Bezuschussungspraxis kirchlicher Feierlichkeiten aufmerksam wurde.

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Keine gute Nachricht: Öffentliche Gelder für "Bibelschulen", Foto: Esther Storch / pixelio.de
Staat und Kirche

Pro „Bibelschulen“ und Missionierung
Schwarze Punkte im „Rot-Rot-Grünen“ Regierungsprogramm

Siegfried R. Krebs

Am 5. Dezember 2014 ist in Thüringen mit Bodo Ramelow erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland ein Politiker der Partei Die Linke zum Ministerpräsidenten eines Bundeslandes gewählt worden; mit den Stimmen seiner Partei, der SPD und der Grünen. Diese stellen auch die Mitglieder einer Drei-Parteien-Koalitionsregierung. Bezüglich dieses politischen Novums scheiden sich die deutschen Geister.

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Staat und Kirche

Der Islam gehört nicht ins Klassenzimmer
Warum die staatliche Ausbildung muslimischer Theologen 
ein Irrweg ist

Frank Welker

Während in der Politik vordergründig noch immer heftig debattiert wird, ob der Islam zu Deutschland gehöre oder eben nicht, werden derweil bereits Fakten geschaffen. Ob nun zugehörig oder nicht, in jedem Fall sollen muslimische Gruppen jetzt wie die Kirchen privilegiert werden. So wird derzeit in mehreren Ländern der Islamunterricht etabliert und die staatliche Ausbildung von islamischen Religionslehrern forciert.

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Markus Rainer, Gemeinderatsmitglied und Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/ Die Grünen in Gröben­zell, Foto: privat
Staat und Kirche

Geht das Ende des diskriminierenden Kirchenarbeitsrechts von Gröbenzell aus?
Interview mit Markus Rainer von Bündnis 90/Die Grünen, Initiator des Gemeinderatsbeschlusses

Markus Rainer und Corinna Gekeler

Einschränkung von Religionsfreiheit und Einmischung ins Privatleben durch kirchliche Arbeitgeber schob der Gröbenzeller Gemeinderat einen Riegel vor. Auf Initiative von Rechtsanwalt Markus Rainer wurden Ende Juli diskriminierungsfreie Vorgaben an alle Träger beschlossen. Damit schuf der Ort im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck nahe München als erster eine reelle Chance auf eine juristisch haltbare Umgehung der Sonderrechte für christliche Arbeitgeber.

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Staat und Kirche

Trügerische Hoffnung Justiz?
Die jüngsten Urteile der Arbeitsgerichte stärken 
die kirchliche Diskriminierungspraxis

Vera Muth

Eine der Strategien gegen die Diskriminierung von Konfessionslosen, Andersgläubigen und „Sündern“ durch das Kirchliche Arbeitsrecht vorzugehen ist es, gegen Kündigung bzw. Nichteinstellung zu klagen. Manche halten die Klage angesichts der politischen Kräfteverhältnisse sogar für den aussichtsreichsten Weg. Nun sind innerhalb von nur wenigen Wochen in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf drei Urteile ergangen, die dieser Hoffnung einen erheblichen Dämpfer verpasst haben.

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Staat und Kirche

IBKA-Schulkampagne
Deutlich mehr Beratungen und Aktionen

Rainer Ponitka

Fast überall haben die Schulsommerferien begonnen. Unmittelbar danach steht in manchen Bundesländern für viele Schülerinnen, Schüler und Eltern die Entscheidung an: Will ich im kommenden Halbjahr einen Religionsunterricht (RU) besuchen oder nicht? Was muss ich tun, um nicht am RU teilnehmen zu müssen? Eltern stellen sich die Frage, ob und wie ihr Grundschulkind zu der Zeit beaufsichtigt wird. Die Schulkampagne Reli Adieu! des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat Antworten.

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Staat und Kirche

„Freie Schulen“ und die Medien
Zu einem Thüringer Urteil über finanzielle Ansprüche kirchlicher Schulträger

Siegfried R. Krebs

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Weimar hat am 21. Mai 2014 ein Urteil zur Finanzierung der freien Schulen in diesem Bundesland verkündet. Hinter dem wertneutralen Begriff „freie Schulen“ verbergen sich auch in Thüringen überwiegend Schulen in unterschiedlichster kirchlicher Trägerschaft. Das Gericht hatte jedoch nicht über eine direkte kirchliche Klage, sondern über eine Normenkontrollklage der Grünen-Landtagsfraktion zu befinden. Sofort nach der Urteilsverkündung forderte aber die Evangelische Schulstiftung vom Staat zehn bis zwölf Millionen Euro mehr pro Jahr ein. Doch was auf den ersten Blick nach einem Sieg für kirchliche Schulträger aussieht, ist es auf den zweiten Blick ganz und gar nicht.

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IBKA – arbeitet am Umbau in Deutschen Parlamenten, Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde
Staat und Kirche

Vertretung der Konfessionslosen
IBKA entsendet Sachverständige zu Anhörungen 
in Landesparlamenten

Rainer Ponitka

Eine Anhörung dient der Information der Abgeordneten in politischen Gremien. Ebenso ist sie eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit gesellschaftlich relevanter Gruppen, ihre Ansichten den politischen Entscheidungsträgern vorzustellen. Seit November 2013 nutzte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Chance, zu fünf Themenbereichen in vier Bundesländern Stellungnahmen einzureichen – in zwei Fällen wurde er auch zur entsprechen­den Ausschusssitzung eingeladen. So wird der IBKA inzwischen auch seitens der Politik als Interessenvertretung der Konfessionslosen wahrgenommen.

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Staat und Kirche

Gleiches Recht für alle
Selten waren die Möglichkeiten, das Kirchliche Arbeitsrecht 
zu Fall zu bringen, so gut wie derzeit

Gunnar Schedel

Nach zwei Jahren neigt sich die Kampagne Gegen religiöse Dis­kriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) ihrem Ende entgegen. Sie war in vielerlei Hinsicht erfolgreich: Die Medien haben breit über aufsehenerregende Einzelfälle, aber auch das zugrundeliegende Problem kirchlicher Sonderrechte berichtet; in der Politik ist das 
Thema Kirchliches Arbeitsrecht angekommen. Der Druck auf die 
Kirchen wächst. Zum ersten Mal seit 50 Jahren besteht die reale
 Möglichkeit, bei einem der zentralen Kirchenprivilegien grund­legende Veränderungen herbeizuführen.

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Kirche – Bereicherung der Gesellschaft oder Bereiche­rung an der Gesellschaft? Nicht nur im Bistum Limburg ist das die Frage, Foto: Thomas Max Müller / pixelio.de
Staat und Kirche

Erschreckend rückwärts gerichtet
Eine begründete Polemik zum Koalitionsvertrag

Bernd Vowinkel

Nachdem die Parteimitglieder der SPD dem Koalitionsvertrag zugestimmt haben und die Regierung sich damit auf eine große Koalition stützt, lohnt es sich, den Koalitionsvertrag auch in Hinblick auf die Kirchen und die Religionsgemeinschaften etwas genauer anzusehen. Was da steht ist geradezu erschreckend rückwärts gerichtet. Ungeachtet der Skandale der letzten Jahre und der massenhaften Austritte der Gläubigen hält man an den althergebrachten Privilegien der Großkirchen und deren enger Verknüpfung mit dem Staat fest.

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Kruzifix im Klassenzimmer: Adieu! Foto: Dieter Schütz / pixelio.de
Staat und Kirche

Reli adieu!
Mit Schuljahresbeginn hat die Kampagne ihre Öffentlichkeitsarbeit aufgenommen

Rainer Ponitka

Unter dem Motto Reli Adieu! startete der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) zum Schuljahresbeginn 2013/14 eine jahresweite Kampagne zur Aufklärung von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern sowie auch Lehrern über deren Möglichkeiten, das Grundrecht auf Religionsfreiheit in Schulen einzufordern. Dies ist nach dem Kirchenaustrittsjahr und der verlängerten Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) das dritte vom IBKA jahresweit gesetzte Thema.

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Staat und Kirche

Brian blamiert Bochum
Ein Fortsetzungsroman

Armin Schreiner

Kleinlaut nach dem gewaltigen Medienecho teilte die Stadt Bochum am 17. Juli 2013 mit, dass das Bußgeldverfahren gegen die Initiative Religionsfrei im Revier eingestellt wird, jedoch „ohne den Schuldvorwurf zurückzunehmen“, wie der Kulturdezernent der Stadt Michael Townsend betonte.

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Quo vadis Türkei? Foto: Rainer Sturm | pixelio.de
Staat und Kirche

Islamunterricht als Mittel zur Integration?
Die Islamverbände suchen nach einer kirchenähnlichen Struktur, um kirchenähnliche Privilegien zu erhalten

Roland Ebert

Um das Jahr 2000 wurde von muslimischer Seite vehement der Wunsch geäußert, einen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen einzuführen. Es bestehe die Gefahr, dass Fundamentalisten in Moscheegemeinden bzw. Koranschulen die Oberhand bekom
men könnten. Von der vorher diskutierten Form des religions­kundlichen Unterrichts war plötzlich keine Rede mehr. Auf einer Fachtagung zum Islamunterricht vertrat Thomas Kufen, der Integrationsbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, die These: „Der staatliche Religionsunterricht für muslimische Schüler muss ausgebaut werden, weil er bei der Integration der Einwanderer hilft und religiösem Extremismus vorbeugt.“1

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Staat und Kirche

Jetzt auch in grün…
Auch bei Bündnis 90/Die Grünen organisieren sich 
die Säkularen

Gunnar Schedel

Die Zahl der gesellschaftlichen Konflikte mit weltanschaulichem Hintergrund nimmt derzeit zu; ob Tanzverbot, die Ablehnung konfessionsloser Bewerber in Sozialeinrichtungen oder Konkordatslehrstühle. Mittlerweile wird auch in der Politik wahrgenommen, dass „Säkularität“ eine wichtige Voraussetzung für eine freie Gesellschaft ist. Nach Sozialdemokraten und Linken haben sich Anfang des Jahres auch säkulare Grüne in einem bundesweiten Arbeitskreis zusammengefunden.

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Staat und Kirche

„Die betroffenen Eltern, Schüler und
 Lehrer über ihre Möglichkeiten aufklären“
Ein Gespräch mit Rainer Ponitka über die „Schul“-Kampagne

Redaktion MIZ und Rainer Ponitka

„Konfessionslos in der Schule“ – das ist mittlerweile Normalität überall in Deutschland. Durch den Anstieg der konfessionslosen Schülerschaft ergeben sich aber auch mehr Konflikte. Der Inter­nationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) nimmt sich deshalb 2013 des Themenfeldes mit einer Kampagne an. MIZ sprach mit Rainer Ponitka, dem Sprecher der AG Schule, der auch die Aktivitäten der „Schul“-Kampagne koordiert.

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Staat und Kirche

Konkordatslehrstühle in Bayern bald Geschichte?

Theodor Ebert

Am 31. Januar 2013 gab die Pressestelle des Erzbischöflichen Ordinariates München zur großen Überraschung auch säkularer Verbände folgendes bekannt: „Bei ihren Beratungen hat sich die Freisinger Bischofskonferenz mit der Frage des Rechts zur Mitwirkung an der Besetzung der außerhalb der Katholisch-Theologischen Fakultäten bestehenden Konkordatslehrstühle auseinandergesetzt und beschlossen, auf die Ausübung dieses Rechts aus dem Bayerischen Konkordat verzichten zu wollen. Diesbezüglich wird das Katholische Büro Bayern beauftragt, die erforderlichen Kontakte zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern herzustellen.“

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Gerdia - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Staat und Kirche

Streiken bleibt verboten – meistens
Die Erosion des kirchlichen Arbeitsrechtes hat begonnen

Gunnar Schedel

Im November wurde das lange erwartete Urteil des Bundesarbeits­gerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen ver­kündet. Ändern wird sich nicht viel: Prinzipiell darf im Weinberg des Herrn immer noch nicht gestreikt werden. Allerdings hat das Gericht einige Einschränkungen angeführt, welche die Idee eines „Dritten Weges“ auf lange Sicht aushöhlen könnten. Denn erstmals hat das Bundesarbeitsgerichts zwischen dem sogennanten Selbst-
bestimmungsrecht der Kirchen und den Rechten der Gewerk­schaften abgewogen.

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Staat und Kirche

Christliche Wertevermittlung in Kindertagesstätten
Wie sich die katholische Kirche loyales Personal sichern will

Roland Ebert

Ab 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihren Nachwuchs vom ersten Lebensjahr an. Noch fehlen 130.000 Betreuungsplätze in Krippen oder bei Tagesmüttern und etwa 15.000 bis 20.000 Erzieher. Während sich die gesetzlich verpflichteten Kommunen um die Schließung der Lücken kümmern, bereiten sich Rechtsanwälte auf eine riesige Klagewelle vor. Es geht nicht nur um die Frage, wer einen Kita-Platz bekommt sondern auch wo, bei welchem Träger.1 Die katholischen Einrichtungen buhlen um die Vorherrschaft.

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Staat und Kirche

Diskriminierende Arbeitssituationen und Druck vom Arbeitgeber
Ein Interview mit Corinna Gekeler über den aktuellen Stand ihrer Studie zum kirchlichen Arbeitsrecht

Redaktion MIZ und Corinna Gekeler

Das kirchliche Arbeitsrecht wird derzeit intensiv diskutiert. Im Bundestag fand im März vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung statt, bei den Grünen steht eine fraktionsinterne Auseinandersetzung mit dem Thema an, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di führt seit einiger Zeit eine Kampagne für das Streikrecht in kirchlichen Sozialeinrichtungen durch. Im Vordergrund stehen dabei meist die kollektiven Aspekte des Themas. Die Diplom-Politologin Corinna Gekeler arbeitet derzeit an einer Studie, die sich mit den Folgen der besonderen Loyalitätspflichten für die einzelnen Beschäftigten befasst. MIZ sprach mit ihr über den aktuellen Stand ihrer Untersuchung.

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Staat und Kirche

Integrationshindernis Konfessionslosigkeit
Wie ein deutsches Gericht zwei Kinder zwangsmissioniert

Corinna Gekeler

Das Familiengericht in Monschau hat zwei angehende Erstklässler dazu verdonnert, den Religionsunterricht zu besuchen, obwohl sie konfessionslos sind. Die Teilnahme an religiösen Schulveranstaltungen wurde als Merkmal einer gelungenen Integration in den – überwiegend katholischen – Klassenverband gesehen. Die im Gerichtsbeschluss vorgetragene Argumentation erklärt nicht nur die Diskriminierung Konfessionsloser zum „Normalfall“, sondern wirft auch ein interessantes Licht auf den Integrationsdiskurs in Deutschland.

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Staat und Kirche

Kulturkampf in Baden-Württemberg
Wird die neue Gemeinschaftsschule „christlich“?

Michael Rux

Die grün-rote Landesregierung will in Baden-Württemberg 
eine neue Schulart einführen: In dieser Schule soll die bislang übliche Trennung der Schularten nach der „Begabung“ der 
Schülerinnen und Schüler aufgehoben werden. Sie werden nach
 der 4. Grundschulklasse nicht mehr auf drei verschiedene 
Schularten sortiert, sondern an die Stelle der bisherigen Haupt­schulen, Realschulen und Gymnasien tritt schrittweise eine 
Schule für alle. Hierfür verwendet die neue Regierung den 
Begriff „Gemeinschaftsschule“.

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Staat und Kirche

Verfahren gegen Konkordatslehrstühle
Klage gegen die neue Ausschreibung und Verfassungsbeschwerde

Theodor Ebert

Ein Erfolg, der mit dem (noch laufenden) Verfahren gegen die Konkordatslehrstühle erreicht werden konnte, war der vom Verwaltungsgericht angeordnete Stop des Berufungsverfahrens an der Universität Erlangen-Nürnberg. Aufgrund dieser Verfügung des Gerichtes kam es dann dazu, dass die Professur neu ausgeschrieben wurde, weil die Bewerberin, an die zuletzt der Ruf ergangen war, nach Rückverhandlung an ihrer Heimatuniversität den Ruf ablehnte. In der am 22.12.2011 in der Zeit veröffentlichten Ausschreibung findet sich wieder der Zusatz: „Für die Besetzung dieser Stelle gilt Art. 3 § 5 des Bayerischen Konkordats“.

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Staat und Kirche

Und sie bewegt sich doch…
In die Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht ist Bewegung gekommen

Gunnar Schedel

Es ist ein Kennzeichen verknöcherter Systeme, wenn ihre Repräsentanten im sicheren Gefühl der Macht gesellschaftliche Veränderungen nicht wahrnehmen und meinen, an überkommenen Privilegien festhalten zu können. Das Verhalten beider Kirchen, wenn die Sprache auf soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft kommt, ist dafür ein beeindruckendes Beispiel. Obwohl sie nicht einmal mehr zwei Drittel der in Deutschland lebenden Bevölkerung unter ihrem Dach vereinigen, halten sie trotzdem unbeirrbar am „Tendenzschutz“ und am „Dritten Weg“ fest. Doch der Druck, die diskriminierenden Bestimmungen fallenzulassen, wächst.

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