Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 2/19 | Geschrieben von Petra Bruns

BAStA — Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen

2019 jährt sich zum 100. Mal der Verfassungsauftrag zur Ablösung der sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Weimarer Reichsverfassung (WRV): „(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“

Artikel 138 der Weimarer Reichsverfas­sung von 1919 sowie Artikel 140 Grundgesetz von 1949 geben also seit 100 Jahren vor, dass diejenigen Zahlungen an die Kirchen, die vor 1919 bestanden haben und auf verschiedenen Enteignungen, insbesondere durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 beruhen, abzulösen und die Zahlungen einzustellen sind. Tatsäch­lich passiert ist in diesem Jahrhundert nichts. Stattdessen wurden in Staats­kirchenverträgen nach 1949 zwischen einzelnen Bundesländern und den Kirchen die Höhe der Staatsleistungen und deren stetiges Anwachsen vereinbart, was sich aufgrund der in Art. 140 GG vorgegebenen Ablösung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der WRV 1919 eigentlich verbietet. 2019 betrug die Zahlung von Staatsleistungen aller Länder an die Kirchen 538 Millionen Euro, summierte sich von 1949 bis 2018 auf geschätzte 17,9 Milliarden Euro. Da Artikel 140 GG vorgibt, dass Landesgesetzgebung die Zahlungen ablösen soll, die Grundsätze dafür aber das Reich aufstellen muss, haben sich Länder und Bund bislang gegenseitig den Schwarzen Peter zugeschoben und so vermieden, überhaupt tätig zu werden.

In diesem Geflecht von Untätigkeit, alten und neuen Verträgen, jährlich steigenden Zahlungen, die ohne Verwendungszweck getätigt werden, haben sich Politik und – vor allem – die Kirchen komfortabel eingerichtet. Dem durchschnittlichen Bundesbürger sind diese Zahlungen und ihr Umfang meist unbekannt.

Ende 2018 fanden sich auf Initiative von Diana Siebert, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne, Vertreter verschiedener säkularer Verbände und Vereine zu einer ersten Telefonkonferenz zusammen, um die Frage zu klären, ob für 2019 die Gründung eines Bündnisses möglich ist, das sich für die Abschaffung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen engagieren soll. Es war schnell klar, dass sich 2019 als Jubiläumsjahr (100 Jahre Verfassungsauftrag, 70 Jahre Grundgesetz) besonders anbot und der Vorstoß mit Zustimmung aufgenommen wurde. Zu den ersten Aufgaben des Bündnisses – nach der Namensgebung – gehörte die Ausarbeitung einer Bündniserklärung, mit der alle bis dahin Beteiligten einverstanden waren.1 Von Anfang an war klar, dass eine Forde­rung des Bündnisses die entschädigungslose Einstellung der Zahlungen ist, da die bislang geleisteten Zahlungen in Milliardenhöhe seit 100 Jahren mehr als genug sind.

Diese Bündniserklärung bildete die Grundlage für die Aufnahme weiterer Verbände. Inzwischen haben sich über 30 bundesweite Organisationen, Parteigruppierungen und regionale Gruppen dem Bündnis angeschlossen. Sprecher des Bündnisses ist Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union, der sich seit Jahr und Tag mit den Staatsleistungen befasst. In weiteren intensiven Telefonkonferenzen wurden Logo, die Webseite www.staatsleistungen-beenden.de, Facebook- und Twitter-Auftritt besprochen und ins Leben gerufen. Ein eigener BAStA-Flyer wurde ebenfalls erstellt und kam erstmals bei einer Podiumsdiskussion in Berlin am 5. April in Berlin zur Verteilung. Weitere Veranstaltungen unter BAStA-Beteiligung folgten, u.a. beim Fest der Demokratie anlässlich 70 Jahre Grundgesetz in Bonn, eine Mahnwache vor dem Museum König in Bonn oder beim Kirchentag im Juni auf den Straßen Dortmunds. Nicht zuletzt bot die Säkulare Buskampagne Schlussmachen jetzt vielen regionalen Gruppen die Möglichkeit, auf BAStA aufmerksam zu machen. In vielen Städten hielt Michael Schmidt-Salomon parallel dazu einen Vortrag mit Titel „Abschied von der Kirchenrepublik – 100 Jahre Verfassungsbruch sind genug!“

Die hauptsächlichen Ansprechpart­ner für die Abschaffung der Staats­leistungen sind aber Politik und Kirchen. Das BAStA hat daher Parteien und Kirchen, Regierungen und Fraktionen, Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie Landesrechnungshöfe angeschrieben und aufgefordert, endlich aktiv die Beendigung der Staatsleistungen anzugehen. Die bisherigen Antworten, soweit sie überhaupt erfolgt sind, geben wenig Anlass zur Hoffnung auf eine schnelle Ablösung. In diesem Jahr gibt es bisher einzig in Sachsen-Anhalt eine Initiative der Linkspartei in Richtung Ablösung. Die Kirchen zeigen sich zwar gesprächsbereit, wollen das Thema aber nicht von sich aus angehen. Die Landesregierungen verweisen meist auf ein fehlendes Grundsätzegesetz, Regierungsvertreter sehen kein Ablöseinteresse der Länder, die Bundesregierung hat sich dazu überhaupt nicht geäußert.2

Und so drehen sich Kirchen und Politik weiter im Kreis, ohne einem klaren Verfassungsauftrag nachzukommen. Weil 2019 dieser Auftrag seit 100 Jahren besteht, gab es seit Anfang des Jahres durchaus viele Stellungnahmen und Artikel in Presse und Medien, auch zum Bündnis BAStA. Eine wirkliche Bewegung ist aber bislang nicht zu sehen.

BAStA will auch nach 2019 auf die Umsetzung der Ablösung hinarbeiten. Wir können nur hoffen, dass es kein Bündnis auf ewig ist. Denn sein Ziel ist die Selbstauflösung nach der Abschaffung der Staatsleistungen.

Anmerkungen

1 Bündniserklärung auf www.staatsleistungen-beenden.de.
2 Ausführlich auf www.hpd.de, 6. August 2019.