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Prisma MIZ 2/18

Verstümmelungen an Kindern als Form von „Entwicklungshilfe“ und „HIV-Prävention“

Victor Schiering

„Als sie das Krankenhaus erreichten, wollten einige weglaufen, da sie ihre Mitschüler weinen hörten. Sie hatten keine Wahl, wie sehr sie sich auch wehrten: sie mussten beschnitten werden, weil ihre Eltern bereits ihre schriftliche Zustimmung gegeben hatten. Einige der Schüler klagten nachher über anhaltende Schmerzen und Schwellungen. Bei auftretenden Komplikationen gibt es aber weder Nachbetreuung und noch die Möglichkeit eines Transportes zurück ins Krankenhaus. Transporte sind nur für die eigentliche Operation vorgesehen. Die meisten Schüler dieser Gruppe bezeugten, dass sie mit dem jetzigen Wissen nicht hätten beschnitten werden wollen.“

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Prisma MIZ 1/18

Genitale Selbstbestimmung als Menschenrecht.
Der „Weltweite Tag der genitalen Selbstbestimmung“ wurde am 7. Mai 2018 zum sechsten Mal begangen

Victor Schiering

Am 7. Mai 2012 bewertete das Kölner Landgericht eine medizi
nisch nicht indizierte „Beschneidung“ an einem nicht einwilligungs-
fähigen Jungen als rechtswidrig. Dies war nur folgerichtig, denn auch Kindern standen in Deutschland die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung zu. Warum hätten diese Rechte gerade vor dem Intimbereich haltmachen sollen, und dann auch noch exklusiv nur vor dem von Jungen?

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