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Staat und Kirche MIZ 2/19

BAStA — Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen

Petra Bruns

2019 jährt sich zum 100. Mal der Verfassungsauftrag zur Ablösung der sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Weimarer Reichsverfassung (WRV): „(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“

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