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Das Universalwerkzeug der Medizinethik: Nicht-Schädigung, Fürsorge, Respektierung der Selbstbestimmung und der Gerechtigkeit, Fotos: LMoonlight / Pixabay
Schwerpunktthema MIZ 2/22

Selbstbestimmung – vier Missverständnisse

Dieter Birnbacher

1979 haben Tom Beauchamp und James Childress zum ersten Mal für die Medizin ihren Kanon der Vier Prinzipien der Nicht-Schädigung, der Fürsorge, der Respektierung von Selbstbestimmung und der Gerechtigkeit formuliert. Seitdem ist dieses Schema international zu so etwas wie dem Universalwerkzeug der Medizinethik geworden. Eine der eher problematischen Konsequenzen dieses Erfolgs war, dass das dritte Prinzip, im Englischen autonomy genannt, im Deutschen immer wieder unter dem Namen „Autonomie“ geführt wird. Dabei blieb häufig unbeachtet, dass „Autonomie“ im Deutschen durch eine Vielzahl von Bedeutungen belegt ist, die mit der Respektierung des Patientenwillens, um die es bei autonomy geht, allenfalls indirekt zu tun haben.

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Staat und Kirche MIZ 3/20

Sterbehilfe in Deutschland – 
wie geht es weiter?

Dieter Birnbacher

Häufiger als in anderen Ländern schaukeln sich bioethische Debat­ten in Deutschland ins Kulturkämpferische auf. Das gilt auch für 
die gegenwärtigen Diskussionen um das Ob, Wann und Wie einer 
Gesetzgebung zum assistierten Suizid nach dem Urteil des Bundes­verfassungsgerichts vom Februar. Mit diesem historischen Urteil ist der Spielraum für die alten Kämpfe zwischen (vor allem christ
lichen) Konservativen und Liberalisierern zwar erheblich zusam­mengeschrumpft. Das grundsätzliche Recht des einzelnen auf ein 
selbstbestimmtes Sterben wird kaum noch bestritten. Aber die Kämpfe um die dabei zu beachtenden Verfahrensregeln und Sorg­faltskriterien dauern an. Immerhin können diese so restriktiv ge­fasst werden, dass von der zugestandenen Freiheit in der Praxis nicht mehr allzu viel übrigbleibt.

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Staat und Kirche MIZ 3/15

„Eine schlimme Niederlage für das Selbstbestimmungsrecht“
Ein Gespräch mit Dieter Birnbacher über Suizidhilfe

Redaktion MIZ und Dieter Birnbacher

Am 6. November hat der Bundestag ein Gesetz gegen die „geschäfts­mäßige Förderung der Selbsttötung“ verabschiedet. Damit ist es in Zukunft verboten, Menschen, die aus dem Leben gehen möchten, die Gelegenheit dazu zu verschaffen oder zu vermitteln. Unter „ge­schäftsmäßig“ wird nicht verstanden, dass ökonomische Interessen vorherrschend sind. Auch die auf Wiederholung angelegte Tätigkeit von Organisationen wie Dignitas wird damit erfasst. MIZ sprach über das Gesetz und zu erwartende Folgen mit dem Philosophen Dieter Birnbacher.

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