Schwerpunktthema MIZ 3/13

„Die Wählerstimmen der Konfessionslosen scheint man nicht zur Kenntnis zu nehmen“
Ein Gespräch mit Corinna Gekeler über das Antidiskriminierungsgesetz, hartnäckige Lobbyarbeit und Ämtervermischung

Redaktion MIZ und Corinna Gekeler

Als auf europäischer Ebene Schritte eingeleitet wurden, Diskriminierung auch in der Arbeitswelt zu verbieten, schien das Ende des Kirchlichen Arbeitsrechts mit seinen besonderen „Loyalitätsobliegenheiten“ gekommen. Denn die Kündigung einer Erzieherin, weil sie aus der Kirche austritt, eine zweite Ehe eingeht oder sich zu ihrer Homosexualität öffentlich bekennt, erscheint als eindeutiger Verstoß gegen die Idee einer Welt ohne Diskriminierung. Trotzdem ist es den Kirchen gelungen, eine Gesetzesfassung durchzusetzen, die genau das nach wie vor erlaubt. Wie es dazu gekommen ist, fragte MIZ Corinna Gekeler, die sich in ihrer soeben als Buch erschienenen Studie Loyal dienen auch mit diesen Vorgängen auseinandergesetzt hat.

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Ein Blick in den Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofes. (Foto: Stefan64 / Wikipedia)
Schwerpunktthema MIZ 2/18

„Kirchliche Hardliner sehen keinen Veränderungsbedarf“
Ein Gespräch mit Corinna Gekeler über das Kirchliche Arbeitsrecht im Lichte der jüngsten europäischen Rechtsprechung

Redaktion MIZ und Corinna Gekeler

Dass das diskriminierende Kirchliche Arbeitsrecht sich nicht im Einklang mit dem Geist europäischer Rechtsvorschriften befindet, wurde spätestens unverkennbar, als von der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens geprüft wurde. Denn das deutsche Antidiskriminierungsgesetz (AGG) entspricht in dem einschlägigen Paragraphen über die Kirchen ganz offensichtlich nicht der europäischen Richtlinie. Damals gelang es der Bundesregierung noch, den drohenden Schritt abzubiegen, und alles blieb beim Alten. Jetzt sieht es so aus, als würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit zwei Entscheidungen dafür sorgen, dass vielleicht doch wieder Bewegung in die Sache kommt.

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Staat und Kirche MIZ 2/12

Diskriminierende Arbeitssituationen und Druck vom Arbeitgeber
Ein Interview mit Corinna Gekeler über den aktuellen Stand ihrer Studie zum kirchlichen Arbeitsrecht

Redaktion MIZ und Corinna Gekeler

Das kirchliche Arbeitsrecht wird derzeit intensiv diskutiert. Im Bundestag fand im März vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung statt, bei den Grünen steht eine fraktionsinterne Auseinandersetzung mit dem Thema an, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di führt seit einiger Zeit eine Kampagne für das Streikrecht in kirchlichen Sozialeinrichtungen durch. Im Vordergrund stehen dabei meist die kollektiven Aspekte des Themas. Die Diplom-Politologin Corinna Gekeler arbeitet derzeit an einer Studie, die sich mit den Folgen der besonderen Loyalitätspflichten für die einzelnen Beschäftigten befasst. MIZ sprach mit ihr über den aktuellen Stand ihrer Untersuchung.

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Staat und Kirche MIZ 4/13

Gleiches Recht für alle
Selten waren die Möglichkeiten, das Kirchliche Arbeitsrecht 
zu Fall zu bringen, so gut wie derzeit

Gunnar Schedel

Nach zwei Jahren neigt sich die Kampagne Gegen religiöse Dis­kriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) ihrem Ende entgegen. Sie war in vielerlei Hinsicht erfolgreich: Die Medien haben breit über aufsehenerregende Einzelfälle, aber auch das zugrundeliegende Problem kirchlicher Sonderrechte berichtet; in der Politik ist das 
Thema Kirchliches Arbeitsrecht angekommen. Der Druck auf die 
Kirchen wächst. Zum ersten Mal seit 50 Jahren besteht die reale
 Möglichkeit, bei einem der zentralen Kirchenprivilegien grund­legende Veränderungen herbeizuführen.

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Markus Rainer, Gemeinderatsmitglied und Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/ Die Grünen in Gröben­zell, Foto: privat
Staat und Kirche MIZ 3/14

Geht das Ende des diskriminierenden Kirchenarbeitsrechts von Gröbenzell aus?
Interview mit Markus Rainer von Bündnis 90/Die Grünen, Initiator des Gemeinderatsbeschlusses

Markus Rainer und Corinna Gekeler

Einschränkung von Religionsfreiheit und Einmischung ins Privatleben durch kirchliche Arbeitgeber schob der Gröbenzeller Gemeinderat einen Riegel vor. Auf Initiative von Rechtsanwalt Markus Rainer wurden Ende Juli diskriminierungsfreie Vorgaben an alle Träger beschlossen. Damit schuf der Ort im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck nahe München als erster eine reelle Chance auf eine juristisch haltbare Umgehung der Sonderrechte für christliche Arbeitgeber.

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Gerdia - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Staat und Kirche MIZ 4/12

Streiken bleibt verboten – meistens
Die Erosion des kirchlichen Arbeitsrechtes hat begonnen

Gunnar Schedel

Im November wurde das lange erwartete Urteil des Bundesarbeits­gerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen ver­kündet. Ändern wird sich nicht viel: Prinzipiell darf im Weinberg des Herrn immer noch nicht gestreikt werden. Allerdings hat das Gericht einige Einschränkungen angeführt, welche die Idee eines „Dritten Weges“ auf lange Sicht aushöhlen könnten. Denn erstmals hat das Bundesarbeitsgerichts zwischen dem sogennanten Selbst-
bestimmungsrecht der Kirchen und den Rechten der Gewerk­schaften abgewogen.

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Staat und Kirche MIZ 1/16

Bundesarbeitsgericht
Deutsches Kirchenarbeitsrecht muss zum Europäischen Gerichtshof

Corinna Gekeler

Mit der Diskriminierung Konfessionsloser, Andersgläubiger, Homosexueller und Wiederverheirateter durch kirchliche Arbeit­geber könnte bald Schluss sein. Das Bundesarbeitsgericht wendet sich nämlich an den Europäischen Gerichtshof, um prüfen zu lassen, inwiefern die deutschen Sonderrechte von der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz abweichen (8 AZR 501/14).

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Staat und Kirche MIZ 2/14

Trügerische Hoffnung Justiz?
Die jüngsten Urteile der Arbeitsgerichte stärken 
die kirchliche Diskriminierungspraxis

Vera Muth

Eine der Strategien gegen die Diskriminierung von Konfessionslosen, Andersgläubigen und „Sündern“ durch das Kirchliche Arbeitsrecht vorzugehen ist es, gegen Kündigung bzw. Nichteinstellung zu klagen. Manche halten die Klage angesichts der politischen Kräfteverhältnisse sogar für den aussichtsreichsten Weg. Nun sind innerhalb von nur wenigen Wochen in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf drei Urteile ergangen, die dieser Hoffnung einen erheblichen Dämpfer verpasst haben.

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Prisma MIZ 2/15

Säkularisierung und globale Konflikte
Ergebnisse der Internationalen Atheisten-Tagung in Köln 2015

Daniela Wakonigg

Unter dem Motto „Give Peace A Chance! – Gib dem Frieden eine Chance!“ fand vom 22. bis 24. Mai 2015 im Kölner Comedia Theater eine Internationale Atheisten-Tagung statt, die sich der Frage nach dem Einfluss von Religionen auf globale Konflikte widmete. Veranstaltet wurde die Tagung vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Kooperation mit der Atheist Alliance International (AAI) und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs).

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Porträt Gunnar Schedel, Foto: privat
Editorial MIZ 3/13

Wie mächtig ist die Kirchenlobby?

Gunnar Schedel

Politische Abläufe in ein Bild zu fassen,
hat Vor- und Nachteile. Denn jedes deutliche Bild vereinfacht den dargestellten Sachverhalt, es spitzt ihn auf das Wesentliche zu und setzt sich damit dem Vorwurf aus, undifferenziert zu sein. Aber zugleich schafft genau diese Konzentration auf den Kern der Sache manchmal die Voraussetzung für das grundlegende Verständnis und eröffnet die Perspektive für eine differenzierende weitere Analyse.

 

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Echte Nächstenliebe – Caritas und Diakonie stellen sich quer bei der branchenweiten Lohnerhöhung für Pflegekräfte, Foto: pixabay.com
Staat und Kirche MIZ 1/21

Verbohrt + unsozial = Caritas + Diakonie

Corinna Gekeler

Die Caritas hat einen branchenweiten Tarifvertrag für die Alten­pflege verhindert. Caritas und Diakonie halten die Ideologie vom Dritten Weg aufrecht, koste es Andere was es wolle. Betroffene, ver.di und andere an den Verhandlungen Beteiligte sind stinksauer und starten Aktionen, damit der Beschluss zurückgenommen wird.

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Schwerpunktthema MIZ 1/12

Christlich-loyaler Lebenswandel als dienstliche Vorschrift
Eine Studie soll die „Loyalitätsobliegenheiten“ von Dienstnehmern in kirchlichen Einrichtungen untersuchen

Corinna Gekeler

Ein Kindergarten stellt nur Kirchenmitglieder ein, einer Krankenschwester wird nach der Scheidung gekündigt, gleiches passiert einem Kirchenmusiker wegen einem unehelichen Kind, einem Arzt wegen Wiederverheiratung und einer Lehrerin, weil sie ihre Lebenspartnerschaft verheimlicht hatte. Eine Studie soll untersuchen, wie diskriminierend sich das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen bzw. Religionsgesellschaften auf den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt auswirkt und worauf die Rechtslage eigentlich basiert.

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Staat und Kirche MIZ 2/12

Integrationshindernis Konfessionslosigkeit
Wie ein deutsches Gericht zwei Kinder zwangsmissioniert

Corinna Gekeler

Das Familiengericht in Monschau hat zwei angehende Erstklässler dazu verdonnert, den Religionsunterricht zu besuchen, obwohl sie konfessionslos sind. Die Teilnahme an religiösen Schulveranstaltungen wurde als Merkmal einer gelungenen Integration in den – überwiegend katholischen – Klassenverband gesehen. Die im Gerichtsbeschluss vorgetragene Argumentation erklärt nicht nur die Diskriminierung Konfessionsloser zum „Normalfall“, sondern wirft auch ein interessantes Licht auf den Integrationsdiskurs in Deutschland.

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Staat und Kirche MIZ 3/16

10 Jahre AGG
Da geht noch was!

Corinna Gekeler

Deutschland führte 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein. Damit war man nicht nur europaweites Schlusslicht bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz aus 2000, sondern legte auch noch einige Vorgaben sehr kirchen­freundlich aus. Besonders die Kirchenklausel (§9 AGG) wird spätestens seit der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (http://www.gerdia.de) breit kritisiert und auch beim Begriffspaar „Religion und Weltanschauung“ besteht Veränderungsbedarf.

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Staat und Kirche MIZ 2/15

Kirchliches Arbeitsrecht verstößt gegen UN-Konvention zu Rassismus
Analyse belegt Unhaltbarkeit der Ausgrenzung Konfessionsloser und Andersgläubiger

Corinna Gekeler

Christliche Arbeitgeber stellen nur Kirchenmitglieder ein beziehungsweise behandeln Konfessionslose und Andersgläubige als Beschäftigte zweiter Klasse. Diese strukturelle Ausgrenzung und Benachteiligung nicht-christlicher Beschäftigter durch kirchliche Einrichtungen in Deutschland verstößt gegen die Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen (UN).

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Staat und Kirche MIZ 4/18

Deutsche Privilegien für kirchliche Arbeitgeber wanken
Bundesarbeitsgericht erteilt „Ungleichbehandlung“ Absage

Corinna Gekeler

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erteilte dem deutschen Sonderweg im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Oktober 2018 mit klaren Worten eine Absage: Die Anforderung „Kirchenmitgliedschaft“ bei der Besetzung einer Koordinationsstelle durch die Diakonie Deutschland war nicht gerechtfertigt. Die „Kirchenklausel“ des AGG muss unangewendet bleiben, da sie nicht der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz von Beschäftigten entspricht. Gerichte haben jede Form der Ungleichbehandlung durch kirchliche Arbeitgeber genaustens zu prüfen.

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Staat und Kirche MIZ 4/14

Karlsruhe segnet angebliches Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ab

Corinna Gekeler

Eine katholische Klinik darf einen Arzt wegen Verletzung des ehelichen Sakraments entlassen. An erster Stelle dürfen Kirchen allein bestimmen, was sie für rechtens halten. Gerichte dürfen sich erst in einer zweiten Prüfstufe in so weltliche Dinge wie Grundrechte und Kündigungsschutz einmischen. So das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2014.

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Gerdia - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Schwerpunktthema MIZ 1/12

Kampagne GerDia ist angelaufen

Vera Muth

Im September 2011 hatte die Mitgliederversammlung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) beschlossen eine Kampagne zum Thema Kirche und Arbeitsrecht durchzuführen. Inzwischen ist die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) zu einem Gemeinschaftsprojekt von Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und IBKA geworden. Sprecherin ist Ingrid Matthäus-Maier, die schon seit langer Zeit mit dem Thema Arbeitsrecht und Kirchen befasst ist.

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