Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 3/13 | Geschrieben von Rainer Ponitka

Reli adieu!

Mit Schuljahresbeginn hat die Kampagne ihre Öffentlichkeitsarbeit aufgenommen

Unter dem Motto Reli Adieu! startete der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) zum Schuljahresbeginn 2013/14 eine jahresweite Kampagne zur Aufklärung von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern sowie auch Lehrern über deren Möglichkeiten, das Grundrecht auf Religionsfreiheit in Schulen einzufordern. Dies ist nach dem Kirchenaustrittsjahr und der verlängerten Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) das dritte vom IBKA jahresweit gesetzte Thema.

Zum Kampagnenstart erschien der Ratgeber Konfessionslos in der Schule. Er knüpft an die gleichnamige Broschüre aus dem Jahr 1992 an und enthält Aktualisierungen der Beiträge von Gerhard Rampp und Gerhard Czermak. Erweitert wurde die Broschüre um einen Aufsatz über die staatliche Bekenntnisschule, die nur noch in Nordrhein-Westfalen und einem kleinen Teil Niedersachsens existiert und in allen anderen Bundesländern vor über 40 Jahren abgeschafft wurde. (zuletzt in Rheinland-Pfalz vom damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl).

Vorbereitend wurden die Bericht­erstatter und Sprecher der Arbeitskreise Bildung aller in den Landtagen vertretenen Parteien über das Erscheinen des Ratgebers informiert. Ausnahmslos alle Angeschriebenen reagierten positiv und erhielten ein Exemplar des Ratgebers. Auch wurde eine Website1 erstellt, die das Anliegen vorstellt und weitreichende Informationen zur Gesetzgebung und zur Erlasslage im Spannungsfeld Schule und Religion aller Bundesländer enthält. Die zur Verfügung gestellten Daten werden im Kampagnenverlauf regelmäßig aktualisiert. Ebenso existiert eine Facebookseite,2 die ständig ergänzt wird.

Reli Adieu! fordert, den Grundsatz der Trennung von Staat und Religion konsequent auf das gesamte öffentli­che Schulwesen anzuwenden. So sollen
Schulen von sich aus über die Frei
willigkeit der Teilnahme am Religions­unterricht sowie an religiösen Veran­staltungen wie Gottesdiensten oder Weihnachtsfeiern informieren; ein Re
ligionsunterricht soll grundsätzlich
in die Eckstunden gelegt werden; ein
Zwangsersatzunterricht (Ethik, Praktische Philosophie, Werte und Nor
men) muss immer zeitgleich zum
Religionsunterricht stattfinden. Laut
dem Ethik-Urteil3 des Bundesverwal­tungsgerichtes darf „Ethik­unterricht nur als ein dem Fach Religion inhaltlich und organisatorisch gleichwertiges Fach eingerichtet und unterrichtet werden“.

Eine weitere Forderung ist, dass 
die Kosten des religiösen Bekenntnis
unterrichtes von den Religionsgemein­schaften getragen werden sollen. Der gesamte Religionsunterricht – einschließlich Ausbildung, Besoldung und Altersbezüge der Lehrer – wird von allen Steuerzahlern finanziert, egal ob sie einem der davon profitierenden Bekenntnisse angehören oder nicht. Laut Carsten Frerks Violettbuch Kirchenfinanzen wurden „für die Erteilung des Religionsunterrichtes an allgemeinbildenen Schulen und Berufsschulen ... in Deutschland für
staatliche Religionslehrer und Gestel­lungskräfte der Kirchen im Jahr 2009 insgesamt 1,7 Mrd. Euro ausgegeben“.

Schließlich sind Kruzifixe aus den Klassen- und Lehrerzimmern der öffentlichen Schulen zu entfernen, denn die „Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 1 GG“.4

Resonanz

Eine immer wiederkehrende Kritik ist, dass der Religionsunterricht das leiste, „was ohnehin in der Schulbildung unserer Kinder viel zu wenig vorkommt, ich nenne es einmal Menschenbildung“.5 Auf eine ähnliche Einschätzung läuft die Stellungnahme der Pius-Brüder hinaus: „Bedauerlich ist allerdings, dass die Inhalte des katholischen Glaubens heute im katholischen Religionsunterricht praktisch nirgendwo mehr vermittelt werden und die von den Bischöfen selbst genehmigten Lehrinhalte den katholischen Glauben in der Tat als ein bloßes Bekenntnis neben verschiedenen anderen Kenntnissen vorstellen (…). Wenn die organisierten Atheisten wüssten, was heute im Religionsunterricht an öffentlichen Schulen vermittelt wird, ist es eigentlich nicht mehr vorstellbar, dass sie dagegen protestieren.“6 Die Autoren verkennen regelmäßig, dass ein anderer Religionsunterricht, als der, welcher Glaubensinhalte als bestehende Wahrheit vermittelt, nicht mehr durch Art. 7 (3) GG gedeckt ist.7

Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) in ihrer Zeitschrift Materialdienst unter dem Titel „Religion darf nicht gestrichen werden“ und der Autor Reinhard Hempelmann erklärt: „Auch atheistische Verbände […] greifen die verbreitete Religionsdistanz und die kritische Haltung vieler Manschen gegenüber dem institutionalisierten Christentum auf. Am 15. August 2013 hat der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten die Kampagne ‘Reli Adieu’ gestartet und die Meinung vertreten, dass ein bekenntnisorientierter Religionsunterricht dem Bildungsauftrag der Schule widerspreche […]. Der IBKA möchte die religionsfreie Schule und den religionsfreien öffentlichen Raum.“

Nicht zuletzt auch durch Artikel in der Tageszeitung wie auch der Jungen Welt ist die Kampagne gut in der Öffentlichkeit angekommen.

Wahlprüfsteine

Zu den Landtagswahlen in Hessen und
Bayern wie ebenfalls zu den Bundes­tagswahlen hat Reli Adieu! Prüfsteine an die zur Wahl stehenden Parteien geschickt. Anhand der Antworten zeigt sich, dass das Anliegen noch stärker in die Politik kommuniziert werden muss. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Da sich in Bayern Schülerinnen und Schüler im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern bis auf das Saarland erst mit Erreichen der Volljährigkeit8 selbständig vom Religionsunterricht abmelden können, wurden die Parteien speziell nach Ihrer Einschätzung dazu gefragt: Piraten und Grüne wollen sich dafür einsetzen, dass die Abmeldung vom Religionsunterricht wie in den meisten Bundesländern mit dem Erreichen der Religionsmündigkeit ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich wird; die FDP will das Alter herabsetzen, mindestens auf 16 Jahre, die Linke antwortete nicht konkret auf diese Frage – telefonisch wurde dies mit dem Wahlkampf geschuldeter Auslastung begründet. CSU und SPD antworteten nicht.

Ansonsten ergibt sich innerhalb der in den Parlamenten vertretenen Parteien das Bild, dass SPD, Union und Grüne in den Ländern wie auch im Bund zum konfessionellen Religionsunterricht stehen; lediglich die Piraten und die Linke wollen sich für die Rückverlagerung der Kosten des Religionsunterrichtes in die Religionsgemeinschaften stark machen. Die Frage nach der offensiven Information der betroffenen Schüler und ihrer Eltern über die Freiwilligkeit der Teilnahme an Religionsunterricht und religiösen Veranstaltungen hingegen wird unterschiedlich beantwortet:

Für selbstverständlich und nötig
halten dies die Grünen in Hessen und Bayern, die FDP im Bund, die Piraten wie auch die Linke. Die FDP in Bayern behauptet, das würde zumeist so umgesetzt und wenn nicht, bedürfe es aber keiner neuen gesetzlichen Regelungen; die SPD in Hessen befürwortet die Information, die könne man sich aber auch selbst bei der Schulleitung oder im Internet beschaffen; die CDU im gleichen Land will sich nicht für eine Informationspflicht einsetzen und CDU/CSU im Bund sieht keine Informationspflicht der Schulen – aber gegebenenfalls eine Verpflichtung zur
Teilnahme am Unterricht anderer
Klassen, wenn beispielsweise ein Got
tesdienst in der allgemeinen Unter­richtszeit nicht besucht wird. Bünd­nis90/Die Grünen antworteten aus Berlin, der Religionsunterricht sei verpflichtend für die Angehörigen des jeweiligen Bekenntnisses, es gebe aber eine Abmeldemöglichkeit. Man könne also nicht von einem freiwilligen Fach sprechen. Sie bekräftigten aber: „Mit der Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler wäre es nicht vereinbar, wenn Zwang ausgeübt wird, an Gottesdiensten oder anderen religiösen Veranstaltungen teilzunehmen.“

Bei den kleineren Parteien ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Die MLPD ist gegen den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, die Partei der Vernunft will ihn von den Kirchen und Weltanschauungen selbst finanziert wissen. Die Bürgerechtsbewegung Solidarität sieht nur zwei relevante
Themen: einen drohenden Syrienkrieg
 und den Bankrott des Weltfinanzsys­tems – vor deren Lösung brauche man
über nichts anderes zu reden. Die Partei für soziale Gleichheit lehnt Religionsunterricht ab, aber ebenso ein Kopftuchverbot wie ein Verbot der religiösen Beschneidung. Dies sei „antimuslimische Hetze“ und würde von tatsächlichen sozialen Problemen ablenken. Und die Rentnerpartei bittet um Entschuldigung, dass sie sich als Partei noch nicht mit dem Thema befasst habe.

Die ausführlichen Antworten der angefragten Parteien finden sich auf www.Reli-Adi.eu.

Anmerkungen:

1 http://www.reli-adi.eu/
2 https://www.facebook.com/ReliAdieu
3 BVerwG 6 C 11.97
4 BvR 1087/91
5 aus einer Zuschrift
6 http://www.pius.info/archiv-news/895-moderne-gottlosigkeit/8175-atheisten-kaempfen-gegen-religionsunterricht (Zugriff 2.10.2013)
7 BvR 47/84
8 Bayerische Verfassung, Art. 137 (1)