Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 2/14 | Geschrieben von Siegfried R. Krebs

„Freie Schulen“ und die Medien

Zu einem Thüringer Urteil über finanzielle Ansprüche kirchlicher Schulträger

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Weimar hat am 21. Mai 2014 ein Urteil zur Finanzierung der freien Schulen in diesem Bundesland verkündet. Hinter dem wertneutralen Begriff „freie Schulen“ verbergen sich auch in Thüringen überwiegend Schulen in unterschiedlichster kirchlicher Trägerschaft. Das Gericht hatte jedoch nicht über eine direkte kirchliche Klage, sondern über eine Normenkontrollklage der Grünen-Landtagsfraktion zu befinden. Sofort nach der Urteilsverkündung forderte aber die Evangelische Schulstiftung vom Staat zehn bis zwölf Millionen Euro mehr pro Jahr ein. Doch was auf den ersten Blick nach einem Sieg für kirchliche Schulträger aussieht, ist es auf den zweiten Blick ganz und gar nicht.