Neulich | Veröffentlicht in MIZ 2/16 | Geschrieben von Daniela Wakonigg

Neulich …

… in Leipzig

In Leipzig … da war doch neulich was. “So’n katholischa Tach”, wie es eine Einheimische formulierte, die ebenso desinteressiert war an dem Spektakel wie die überwiegende Mehrheit der Leipziger. Kein Wunder bei über 80 Prozent Konfessionslosen und nur 4 Prozent Katholiken in der einheimischen Bevölkerung.

Erstaunt nahm ich deshalb zur Kenntnis, dass die katholischen Kirche neuerdings die Besitzerin von Leipzig ist. Dies jedenfalls erfuhren die Macher der Kunstaktion “Das 11. Gebot”, die während des Katholikentags samt Mosesfigur und Steintafel mit der Aufschrift “Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen” durch die Innenstadt von Leipzig fuhren, um darauf aufmerksam zu machen, dass 45 Prozent der Kosten dieses Glaubensfestes von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Zu viel Realität für den Veranstalter des Katholikentags und seine glaubenstrunkenen Schäfchen. Er rief die Polizei und verwies das 11. Gebot aus der Innenstadt von Leipzig. Zitat: “Die katholische Kirche möchte das auf ihrem Grund und Boden nicht haben.”

“Ei der Daus”, dachten sich die Macher des 11. Gebots, “was ist denn 
das für eine bemerkenswerte Ansa­ge?” – und bekamen es prompt vom Katholikentagsveranstalter erklärt: Die 
Stadt Leipzig habe nämlich für die 
Dauer des Katholikentags das Haus­recht für die Innenstadt an den Katho­likentagsveranstalter abgegeben, der dort schalten und walten könne, wie es ihm beliebe. Nun mag ich keine Expertin sein, aber wenn ich bei mir zu Hause jemanden übernachten lasse, gehen die Besitzansprüche an der Wohnung üblicherweise nicht an ihn über, nur weil ich ihm Gastrecht gewähre. Ähnliches dachten sich auch die Macher des 11. Gebots und konsultierten einen Rechtsanwalt. Im Eilverfahren ging die Angelegenheit noch während des fünftägigen Katholikentags bis zum Oberverwaltungsgericht Bautzen, das klarstellte, dass die Innenstadt von Leipzig nicht in den temporären Besitz der katholischen Kirche übergegangen ist. Der Katholikentagsveranstalter besaß lediglich ein von der Stadt eingeräumtes Nutzungs- aber kein Hausrecht – und hatte keinerlei Befugnis, das Demonstrationsrecht des 11. Gebots zu beschränken.

Sein wahres Gesicht, das der Katholikentagsveranstalter bereits mit der 
Tätigung der obigen Aussage gezeigt 
hatte, wurde während des Abschlussgottesdienstes in seiner ganzen Schönheit sichtbar. Während das 11. Gebot am Rande des Events still demonstrierte, war plötzlich zu vernehmen, dass in der Mosesfigur ja eine Bombe versteckt sein könne. Ohne diese Behauptung zu überprüfen, erteilte die Polizei der Kunstaktion einen Platzverweis.

Was von einer Institution zu halten ist, die sich mit solchen Mitteln gegen den eigenen Bedeutungsverlust stemmt, überlasse ich jedem Leser selbst. Aber wenn ich das nächste Mal einem Katholiken Unterschlupf in meinen vier Wänden gewähre, werde ich ihm auf jeden Fall vorher meine Interpretation des Gastrechts unterbreiten. Kulturelle Unterschiede müssen einfach angesprochen werden.