von Gunnar Schedel
In die anthroposophische Szene ist Bewegung geraten. Sah es im Spätsommer noch so aus, als würden die Anhänger Rudolf Steiners auf den Antrag zur Indizierung zweier seiner Bücher mit der üblichen Strategie des “Augen zu und durch” reagieren, zeigt die anhaltende Kritik und die Berichterstattung überregional meinungsbildender Medien nun Wirkung. Der Rudolf Steiner Verlag hat erklärt, dass der Titel Gesammelte Aufsätze zur Literatur 1884-1902 in der jetzigen Ausgabe aufgrund von Passagen, die “rassistisch wirken können”, nicht mehr ausgeliefert wird.
Im Sommer 2006 beantragte das Bundesfamilienministerium, zwei Bücher Rudolf Steiners auf die Liste jugendgefährdender Medien zu nehmen (vgl. MIZ 3/07). Aufgrund rassendiskriminierender Aussagen sollten die Werke des 1925 verstorbenen Okkult-Funktionärs nicht in die Hände von Kindern und Heranwachsenden geraten. In einer Stellungnahme aus dem April 2007 schlägt die Rudolf Steiner Nachlassverwaltung den Ton an, in dem die Anthroposophen für gewöhnlich auf Kritik reagieren: Zum einen wird tief gekränkt betont, wie absurd derartige Vorwürfe seien; zum anderen werden die Gutachter der Bundesprüfstelle heftig auf der persönlichen Ebene attackiert.1
Was die Sache angeht, wird das Blaue vom Himmel heruntergelogen; insbesondere soll der Eindruck erweckt werden, die Kritik an den rassistischen Auslassung Steiners gründe nicht in dessen Schriften, sondern sei ein Konstrukt eines “linksextremen Zitierkartells”. Die Debatte sei “praktisch ausschließlich” auf den äußersten linken Rand des politischen Spektrums beschränkt und erschöpfe sich darin, dass “immer wieder dieselben abstrusen Thesen vorgetragen” würden. In der Stellungnahme wird nicht nur verschwiegen, dass die niederländischen Anthroposophen eine Kommission eingesetzt hatten, die Dutzende von Textstellen im mehrere tausend Seiten umfassenden Oeuvre Steiners als bedenklich oder sogar justiziabel bewertete; auch die in der ersten Hälfte der 1990er in anthroposophischen Kreisen in Deutschland feststellbaren Bemühungen, den “Menschheitsführer” differenzierter zu betrachten, werden mit keiner Silbe erwähnt. Die Absicht, die Bundesprüfstelle über den wahren Sachverhalt zu täuschen, ist offensichtlich. Das Fazit der Nachlassverwaltung ist ebenso realitätsfern wie zirkelschlüssig: Weil “es ‘rassendiskriminierende Aussagen Rudolf Steiners’ nicht gibt, kann keine Rede davon sein, dass ... ‘Kinder und Jugendliche’ damit in Berührung kommen”.2
Diese Haltung prägte die offiziellen und offiziösen Verlautbarungen bis unmittelbar vor der Entscheidung der Bundesprüfstelle im September. Als diese die beiden in Frage stehenden Bücher zwar nicht indizierte, jedoch bescheinigte, dass Steiners Texte “Elemente aufweisen, die aus heutiger Sicht als rassistisch zu bewerten sind”,3 und eine Vielzahl kritischer Medienberichte erschien, dämmerte einigen anthroposophischen Funktionären offenbar, dass die bisherige Kommunikationsstrategie einen nachhaltigen Imageschaden nach sich ziehen könnte – mit möglicherweise beträchtlichen Folgen für den “Geschäftsbereich” Waldorfpädagogik.
So lud der Bund der Freien Waldorfschulen Mitte November zu einer Pressekonferenz. Dort wurde die neue Sprachregelung vorgestellt. Zwar beharrten die Vertreter der Waldorfschulen weiterhin auf der Feststellung, dass es keinen Rassismus im Werk Rudolf Steiners gebe,4 räumten zugleich aber ein: “Die Freien Waldorfschulen sind sich bewusst, dass einzelne Formulierungen im Gesamtwerk Rudolf Steiners nach dem heutigen Verständnis nicht dieser Grundrichtung [gemeint ist die Ablehnung jeglicher Form von Rassismus und Nationalismus, gs] entsprechen und diskriminierend wirken.” Es fällt nicht schwer zu erkennen, dass hier die Quadratur des Kreises versucht wird: Formulierungen, die zwar (rassen)diskriminierend “wirken”, aber im Kontext dann doch nicht rassistisch sind – wie kann das verstanden werden?
Sachlich dürfte der Widerspruch kaum auflösbar sein, zumal es bei Steiner nicht um einige Textstellen geht, die als unglücklich formuliert heruntergespielt werden könnten. Die Vorstellung, dass Kollektive, die sich über Herkunft, Hautfarbe oder Nationalität definieren, aus “wesensgleichen” Menschen bestehen, taucht bei Steiner immer wieder auf. Ganz im Duktus des konservativen Bürgertums seiner Zeit spricht er von “französischer Dekadenz” oder den Malaien als “absterbender Rasse”. Und ganz auf einer Linie mit der völkischen Bewegung schreibt er davon, dass er durch sein “Blut” verpflichtet sei, sich mit seiner Nationalität zu identifizieren. Sicherlich finden sich in seinen Texten – insgesamt über 20.000 Seiten – auch Stellen, die anders interpretiert werden können oder sogar oben angeführten Aussagen widersprechen (von Steiner systematisches Denken zu erwarten, hieße seine intellektuellen Fähigkeiten überschätzen); doch vertuschen lassen sich seine rassistischen Formulierungen heute nicht mehr. So bemühen sich die Anthroposophen um eine rhetorische Doppelstrategie: Sie distanzieren sich wortreich von jeglicher Form von Rassismus und bedauern, dass “einzelne Formulierungen” Steiners missverstanden werden könnten; dies soll der kritischen Öffentlichkeit signalisieren, dass das Problem gesehen und bearbeitet wird. Gleichzeitig wird betont, dass Steiner selbstverständlich kein Rassist sei und die wenigen Textstellen auch nur “nach dem heutigen Verständnis” (und das meint natürlich unausgesprochen: “falschen Verständnis”) so interpretiert werden können; damit wird der keineswegs kleine Teil der eigenen Klientel bedient, der in Steiner noch immer den unfehlbaren Mensch-heitsführer sieht.
Glaubwürdig oder nicht?
Angesichts der Tatsache, dass die Anthroposophen in Deutschland über 80 Jahre gebraucht haben, um eine kritische Distanz zum Werk ihres Gründers einzunehmen, stellt sich die Frage, ob diese neue Haltung Ergebnis eines echten Lernprozesses ist oder ob sie auf dem öffentlichen Druck und der Furcht, einen Imageschaden zu erleiden, gründet. Zumindest zwei Ereignisse der letzten Wochen legen den Schluss nahe, dass letzteres der Fall ist.
Ende November teilte die Rudolf Steiner-Nachlassverwaltung, die als Herausgeberin von Steiners Schriften fungiert, mit, dass die Gesammelten Aufsätze zur Literatur 1884-1902 in der jetzigen Fassung vom Markt genommen und in einer kommentierten Ausgabe neu aufgelegt werden. Der Präsident der Einrichtung räumte ein, dass einige Passagen in dem Buch “den heutigen Kriterien von Diskriminierungsbestimmungen nicht entsprechen”. Die Basler Zeitung zitiert ihn mit den Worten: “Wir wollen keine Kompromisslösung. Wir wollen einen klaren Umgang mit der Problematik.” Das klang so ganz anders als im Schreiben der Nachlassverwaltung aus dem April, das apodiktisch verkündete, es gebe gar keine rassistischen Aussagen bei Steiner. Was war in der Zwischenzeit passiert?
Nicht nur das Verfahren vor der Bundesprüfstelle war zu einem Ergebnis gekommen, das in anthroposophischen Kreisen wohl nur wenige erwartet hatten, wenige Tage später waren bei der Staatsanwaltschaft Solothurn zwei Strafanzeigen gegen den Rudolf Steiner Verlag eingegangen. Die Aktion Kinder des Holocaust und der Journalist Michael Grandt, der seit über zehn Jahren über die Waldorfszene recherchiert, hatten moniert, dass in den Aufsätzen antisemitische Passagen enthalten seien. Sie bezogen sich unter anderem auf die Formulierung Steiners, das Judentum habe “keine Berechtigung innerhalb des modernen Völkerlebens”.5 Michael Grandt sieht einen klaren kausalen Zusammenhang zwischen der Strafanzeige und den plötzlich moderaten Tönen aus Dornach. Wenn die Sache vor Gericht verhandelt werde, so erklärte der Journalist, hätte nicht nur die Nachlassverwaltung ein “großes öffentliches Problem”, auch die Waldorfschulen könnten in den Blickwinkel geraten. “Das will man, meiner Auffassung nach, umgehen”, und nur deshalb erfolge der Kurswechsel.6
Auch Lorenzo Ravagli, einer der führenden Apologeten Steiners, der in mehreren Veröffentlichung dessen rassistische Einlassungen in ihr Gegenteil uminterpretiert hat, sah sich im Herbst veranlasst, eine Entscheidung kurzfristig zu revidieren. Er hatte geplant, zusammen mit dem NPD-Funktionär Andreas Molau ein Buch herauszugeben, in dem die beiden in Form eines Briefwechsels darüber plaudern, ob Steiner für eine völkisch-nationalistische Politik als Gewährsmann dienen kann oder nicht. “Mir war und ist es wichtig, rechte Ideologen nicht pauschal abzulehnen”, rechtfertigte Ravagli sein Projekt mit dem ehemaligen Waldorflehrer Molau. Unmittelbar vor dem geplanten Erscheinen des Buches machte Ravagli jedoch einen Rückzieher. Dieser erfolgte aber weniger aus der grundsätzlichen Einsicht heraus, dass es höchst fragwürdig ist, Positionen aus der NPD ein Podium zu bieten; Ravagli selbst räumte öffentlich ein, dass es sich um einen taktischen Rückzug handelt. Ein Buchprojekt “mit einem bekennenden Rechtsaußen”, so zitiert ihn die Online-Ausgabe des Stern, könnte “derzeit von der Öffentlichkeit im falschen Kontext bewertet werden”.7
Es hat also “derzeit” den Anschein, dass es sich bei den distanzierenden Äußerungen Steiner gegenüber um Lippenbekenntnisse handelt. Die anthroposophische Szene könnte ihre Glaubwürdigkeit dadurch unter Beweis stellen, dass sie sich weiterer problematischer Bereiche im Werk ihres Gründers annimmt, zum Beispiel seiner kruden Wissenschaftsfeindlichkeit oder seiner absonderlichen Anthropologie. Dann wird sich zeigen, ob seine Anhänger irgendwann ideologisch in der Mitte der Gesellschaft ankommen oder ob eintritt, was Ernst Bloch bereits 1935 als Möglichkeit gesehen hat: dass ihr Irrationalismus sie in die Arme des Faschismus führt.8
Anmerkungen:
1 Besonders untergriffig ist die in eine geschickte Formulierung verpackte Suggestion, bei Andreas Lichte handele es sich um einen Menschen mit “sozial unverträglichem Verhalten”, der zudem keine nennenswerten Qualifikationen nachweisen könne. Tatsache ist, dass Lichte eine Ausbildung zum Werklehrer an einem Waldorfseminar durchlaufen hat und insofern als “Insider” gelten muss.
2 Wörtliche Zitate aus: Schreiben der Rudolf Steiner Nachlassverwaltung an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 23.4.2007.
3 http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/genera-tor/bpjm/die-bundespruefstelle,did=100638.html (Zugriff 30.9.2007)
4 “Es gibt keinen Rassismus im Werk Rudolf Steiners”, wie es BFW-Vorstandsmitglied Albrecht Hüttig auf der Pressekonferenz ausdrückte.
Vgl. http://www.stern.de/politik/panorama/:Waldorfschulen-Mitgliedertagung-Kein-Rassismus-Werk-Rudolf-Steiners/602805.html (Zugriff am 7.1.2008).
5 Vgl. Alexander Kissler: Rassistische Wirkung?, in: Süddeutsche Zeitung vom 27.11.2007.
6 Pressemitteilung vom 24.11.2007.
7 Vgl. http://rudolf-steiner.blogspot.com/2007/12/falsche-propheten.html ; Sebastian Christ / Manuela Pfohl: Auf Tuchfühlung mit dem rechten Rand, http://www.stern.de/politik/deutschland/:Waldorf-P%E4dagogik-Auf-Tuchf%FChlung-<R>Rand/602719.html (Zugriff 13.1.2008).
8 Vgl. Ernst Bloch, Erbschaft dieser Zeit, Frankfurt 1985, S. 188f.
Artikel aus MIZ 4/07
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