Kirchenaustrittsgebühr
Das Bundesverfassungsgericht hat die vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Das Land hatte das Kichenaustrittsgesetz 2006 dahingehend abgeändert, dass fortan eine Gebühr von 30 Euro fällig wurde. Der Kläger sah darin seine Weltanschauungsfreiheit eingeschränkt und monierte zudem einige weitere Regelungen, die einen Kirchenaustritt mit Formalien erschwerten (vgl. MIZ 4/07). In seiner am 8. August veröffentlichten Entscheidung führt die 3. Kammer des Ersten Senats unter Präsident Hans-Jürgen Papier aus, warum sie die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.
Diese habe keine Aussicht auf Erfolg, weil die einschlägigen gesetzlichen Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien. Zwar greife „das formalisierte Verfahren zur Entgegennahme der Erklärung über den Austritt aus einer Kirche oder aus einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts sowie die Auferlegung einer – im Voraus zu entrichtenden – Gebühr in Höhe von 30 Euro für das Verfahren ... in den Schutzbereich des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein“, doch werde mit dem Verfahren ein „verfassungsrechtlich legitimer Zweck“ verfolgt und auch die Gebühr erscheine gerechtfertigt. Das „Verlangen nach einer förmlichen Austrittserklärung“ finde eine Begründung im „legitimen Ziel der Sicherstellung einer geordneten Verwaltung der Kirchensteuer“. Das Verfahren sei insofern „erforderlich und angemessen, insbesondere dem Beschwerdeführer zumutbar“. Das Argument, er sei nie aus freien Stücken in die Kirche eingetreten, will das Gericht ebenfalls nicht gelten lassen, auch wenn es fast immer die „Sorgeberechtigten“ sind, die eine Aufnahme in die Kirche veranlassen: „Diesen Willensakt, namentlich die Taufe muss sich der Austrittswillige zurechnen lassen.“
Lediglich aus einer Formulierung können die Interessenvertretungen der Konfessionslosen etwas Honig saugen. Denn die Richter verweisen darauf, dass der Gesetzgeber „Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände“ vorhalten muss, „da auch wirtschaftlich nicht oder kaum leistungsfähigen Betroffenen – wie etwa religionsmündigen Jugendlichen ohne hinreichende finanzielle Möglichkeiten – der Weg eröffnet sein muss, einen Kirchenaustritt mit Wirkung für den staatlichen Bereich zu vollziehen“. Das Bundesverfassungsgericht sieht dies offenbar durch die geltende Justizverwaltungskostenordnung gewährleistet. Dort ist in § 12 festgelegt, dass eine Behörde „ausnahmsweise, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, die Gebühren unter die Sätze des Gebührenverzeichnisses ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen“ kann.
Der IBKA hingegen sieht hier „dringenden Verbesserungsbedarf“ und fordert von den Behörden Aufklärung über die Befreiungsmöglichkeiten von der Kirchenaustrittsgebühr für Jugendliche und sozial Schwache. „Wie wir ... von Betroffenen aus der Alltagspraxis wissen, existiert zusätzlich zur unzureichenden Aufklärung oft auch noch eine behördliche Behauptung, es gäbe gar keine Gebührenbefreiung“, erklärte der IBKA-Vorsitzende Rudolf Ladwig. Außerdem seien die Kriterien für die Gewährung einer Gebührenbefreiung „völlig intransparent“. Auf eine Anfrage des nordrhein-westfälischen Landesverbands des IBKA hin antwortete das Justizministerium des Landes, dass die Betreffenden vom Rechtspfleger bei Gericht informiert würden. Allerdings gebe es keine Daten, wie oft derartige Anträge auf Erlass der Kirchenaustrittsgebühr gestellt und wie oft diese bewilligt werden. Konkrete Angaben, wie ein solcher Antrag zu begründen sei, machte das Ministerium mit Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte nicht.
Links zum Text der Verfassungsbeschwerde und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sowie zum Schriftwechsel mit dem Justizministeruim finden sich in einem Bericht des Humanistischen Pressedienstes: http://hpd.de/node/5239.
Podiumsdiskussion
„Kein G*** für niemand – Religionskritik im Zeitalter der Fundamentalismen“ – unter dieser Überschrift diskutierten am 21. September Mina Ahadi (Zentralrat der Ex-Muslime), der humanistische Philosoph Joachim Kahl und Martin Hergert (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) mit dem neuen Hausphilosophen Guillaume Paoli im Centraltheater Leipzig. Eingeleitet wurde die Diskussion durch eine szenische Lesung des Textes Gespräch zwischen einem Priester und einem Sterbenden von Marquis de Sade durch einen Schauspieler, die begeisterte. Die erste Frage bezog sich gleich auf den Text. Paoli, der den Text absichtlich wegen seines strittigen Inhalts ausgewählt hatte, fragte, wer diesen so unterzeichnen würde. Ahadi antwortete recht zustimmend, Hergert führte einige Bedenken an und Kahl holte zu einer weitergehenden de Sade-Kritik aus.
Die nachfolgende Diskussion riss viele verschiedene Themen an, die nicht immer vertieft werden konnten. Dennoch kamen erstaunlich differenzierte Ansichten zum Ausdruck. So bestand zwischen den Diskutierenden Konsens darüber, dass Religionskritik im öffentlichen Raum genauso möglich sein müsse und solle wie Religion selbst und dass Religion keineswegs „reine Privatsache“ sei. Ebenso stimmten alle zu, dass im staatlich-institutionellen Bereich jede Ungleichbehandlung strikt zu untersagen ist. Unterschiedliche Facetten der Diskussion ergaben sich aus den Profilen der drei Gäste. Während Mina Ahadi besonders die archaischen Grundlagen der meisten Religionen betonte und mit konkreten Beispielen aus dem Iran zu überzeugen wusste, konzentrierte Joachim Kahl sich auf theoretische Überlegungen und historische Betrachtungen. Als Vertreter des IBKA verstand es Martin Hergert, konkrete politische Forderungen des Vereins, etwa ein Ende der Milliardensubventionen an die Kirchen oder die Geltung des allgemeinen Arbeitsrechts auch für Beschäftigte in den Sozialkonzernen, herauszustellen. Obwohl der Gastgeber Paoli versuchte, „des Teufels“, bzw. hier „Gottes Advokat“ zu sein, vermissten die Diskutierenden eine ernsthafte Gegnerschaft. Zu nah waren sich manchmal die Meinungen, was jedoch wiederum Raum für nähere Erörterungen ließ. Zum Schluss stellten sich Ahadi, Kahl und Hergert noch den Fragen des Publikums, welches im übrigen einer besonderen Erwähnung wert ist. Vermutlich auch aufgrund des Tages der offenen Tür und der vorangegangenen Theateraufführung hatten sich mehr als 200, überwiegend junge Leute eingefunden, von denen einige auf dem Fußboden Platz nehmen und viele stehen mussten – mit solchem Andrang hatte der Veranstalter nicht gerechnet. Dieser Umstand allein reicht schon fast, um die Veranstaltung als gelungen zu bezeichnen und macht Hoffnung, dass das „Randthema“ Religionskritik auf zunehmendes Interesse stößt – besonders im „gottlosen“ Osten der Republik.
Martin Hergert
Sommerfest
Anlässlich seines zweijährigen Bestehens lud der nordrhein-westfälische Landesverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) zu einem Sommerfest. Neben einer mit dem Vereinslogo dekorierten Geburtstagstorte zog vor allem der Zauberer Kai Abrell die Aufmerksamkeit auf sich. Er mischte sich unter die Gäste und verblüffte diese zunächst in einzelnen Gruppen mit seinen Fertigkeiten – was oft den Anlass bot, mit den Umstehenden über übersinnliche Fähigkeiten und Illusionen ins Gespräch zu kommen.
Eine weitere Attraktion war die „Enttaufungsstation“. „Das Angebot einer Ent-Taufung bedeutet keinesfalls ein Anerkenntnis einer metaphysischen Auswirkung des religiös motivierten Bespritzens von Säuglingen mit abgestandenem Wasser“, sagt hierzu die stellvertretende Landessprecherin Petra Daheim. Die Idee zur „Ent-Taufung“ – von vielen atheistischen Organisationen in den USA seit längerem praktiziert – sei durch die Behauptung der Religionsgemeinschaften entstanden, nach der Taufe sei das Verlassen der Gemeinschaft der Gläubigen unmöglich. „Diese Behauptung karikieren wir durch unsere Aktion.“ Auf einer eigens dafür errichteten Bühne mussten die Kandidaten zunächst einige Fragen beantworten wie „Erkennst Du an, dass die Erde keine Scheibe und älter als 6000 Jahre ist?“ oder „Erkennst Du an, dass noch niemand – mit Ausnahme von Schnapsleichen – von den Toten auferstanden ist?“, danach wurde ihnen liebevoll die Stirn mit einer Serviette trockengetupft und ein „Ent-Taufschein“ mit einem Nietzsche-Zitat überreicht. Diese Aktion könnte durchaus Nachahmer finden, im November soll dazu eine eigene Webseite eingerichtet werden (http://enttaufung.de).
Für den musikalischen Ausklang sorgte das Akustik-Trio hormisch-beisamen. Seine Funktion hat das erste Sommerfest des IBKA auf alle Fälle erfüllt: in zwangloser Atmosphäre lernten sich die Mitglieder besser kennen und konnten zukünftige gemeinsame politische Aktionen ins Auge fassen.
Widerspruch gegen Papst
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) hat die Aussage Benedikt XVI., die Basis jeder „echten Kultur“ sei „die Suche nach Gott“, zurückgewiesen. Dies hatte der Papst Mitte September während seiner Frankreichreise anlässlich des Jubiläums des Marienwallfahrtsortes Lourdes geäußert. Pressesprecher Rainer Hamp verwies darauf, dass Benedikt XVI. unter Religionsfreiheit lediglich die Freiheit zur Religionsausübung verstehe. Nach weltlich-humanistischer Überzeugung sei die „Basis jeder Kultur ... die Suche nach dem Menschen, nach der bestmöglichen Art und Weise eines friedlichen, freiheitlichen und damit gedeihlichen Zusammenlebens“. Der bfg sehe als Grundlagen „Menschenrechte und Selbstbestimmung, Freiheit und Solidarität, Demokratie und Toleranz“. Den Kirchen warf Hamp vor, in der Zeit, als sie die europäischen Gesellschaften prägten, die gepredigten Ideale nicht in Politik umgesetzt zu haben, im Gegenteil seien erst im Zuge der Aufklärung viele menschenunwürdige Zustände abgeschafft worden. Auch heute seien viele wohlklingende Forderungen des Papstes vage; so erkläre er nicht, wie im Rahmen einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung eine Welt, in der Solidarität, Respekt und Hoffnung gedeihen, aufgebaut werden könne.
Artikel aus MIZ 3/08
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