Konfessionslosenverbände reagieren zu Recht empfindlich, wenn die Forderung nach der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates in Frage gestellt wird. Ist die Pflicht des Staates zu dieser Neutralität doch eines der wichtigsten Argumente, wenn es darum geht, die Rechte von Konfessionslosen zu verteidigen. Statt an dem Ast zu sägen, auf dem wir Konfessionslosen sitzen, wäre es besser gewesen, darüber zu diskutieren, wie die Forderung nach der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates zu verstehen sein soll.
Gewiss nicht im Sinne einer “repressiven Toleranz nach kulturrelativistischem Gusto”. Aber wer will das denn so verstanden wissen? Etwa das Bundesverfassungsgericht, das im Jahre 1965 die Pflicht des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität feststellte? Wohl kaum. Oder irgendein Konfessionslosenverband? Welcher sollte das denn sein?
Jedenfalls nicht der Herausgeber der MIZ, der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Zu seinen satzungsgemäßen Zielen gehört die “Durchsetzung der individuellen Selbstbestimmung gegen überkommene Traditionen sowie religiöse und weltanschauliche Normen” – ein anti-kulturrelativistisches Ziel. In seinem Politischen Leitfaden fordert der IBKA eine Reihe von konkreten Bildungsinhalten, die geeignet sind, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu fördern – womit der Staat, der diese Inhalte in seinen Schulen vermittelt, in Konflikt gerät mit dem repressiven Gedankengut bestimmter Kulturen/Religionen/Weltanschauungen, in diesem Sinne also keineswegs neutral bleibt.
Die Frage ist nicht, ob der Staat neutral bleiben soll gegenüber allem, was sich irgendwie religiös oder weltanschaulich begründen lässt. Die Fragen, über die zu diskutieren lohnt, lauten: Worauf soll sich die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates erstrecken? Wogegen darf und soll er vorgehen? Mit welchen Mitteln darf und soll er dagegen vorgehen?
Skizze einer Antwort: Neutralität in typisch religiösen Fragen (Gibt es Götter? Wenn ja, wie viele? Gibt es ein Leben nach dem Tode? Reinkarnation in dieser Welt? Auferstehung in einem Jenseits? Überführung zu einem fernen Himmelskörper?); Gegenmaßnahmen, wenn es Menschen vor konkreten Bedrohungen ihrer Selbstbestimmung und ihrer Menschenrechte zu schützen gilt. Durchaus auch Aktivitäten, die sich gegen Ideologien richten, die solche Bedrohungen konkret heraufbeschwören, wie die Ideologie einer patriarchalen muslimischen “Familienehre”.
Aber wir würden uns auf einen gefährlichen Weg begeben, wenn staatliche Gegenmaßnahmen – und sei es auch nur die Verweigerung von Förderung – nicht mit konkreten Bedrohungen begründet würden, sondern mit allgemeinen Einschätzungen ganzer Religionen oder Weltanschauungen. Es mag ja stimmen, dass der heutige Islam stärker mit Repressivität und Unvernunft korreliert ist als das heutige Christentum, der Katholizismus der Römisch-Katholischen Kirche stärker als der Protestantismus der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), und das Christentum beider Kirchen stärker als der Humanismus. Aber wenn der Staat anfinge, allein aufgrund solcher Einschätzungen Unterschiede zu machen in der Behandlung von Personen und Gruppen der verschiedenen Religionen bzw. Weltanschauungen, dann wäre es sehr schnell um die Religionsfreiheit geschehen, um die Weltanschauungsfreiheit und um die Freiheit der Meinungsäußerung. Diese Freiheiten bestehen ja nicht nur in der Abwesenheit von Verboten, sondern auch in der Abwesenheit von Benachteiligungen.
Abgesehen davon, dass wir uns bei solchen Spielchen leicht auf der Verliererseite wiederfinden könnten: Selbst wenn wir damit rechnen könnten, auf die Gewinnerseite zu gelangen, hätten wir noch Grund genug, uns an das berühmte Wort von Rosa Luxemburg zu erinnern: “Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden.”
Die wohl radikalste nicht-neutrale staatliche Maßnahme, die Michael Schmidt-Salomon diskutiert, ist ein Kopftuchverbot für Schülerinnen an staatlichen Schulen. Aber würden sich Mädchen aus muslimischen Familien dann wirklich freier fühlen? Würden nicht einige sogar vom Regen in die Traufe geraten, nämlich in eine islamische Privatschule? Würde es für viele der übrigen nicht die eher unangenehme Erfahrung bedeuten, zwischen die Fronten zu geraten in einer Auseinandersetzung zwischen Eltern und Schule? Zumal einige, auf längere Sicht sogar die meisten, bei ihrer ersten Konfrontation mit dem Kopftuchverbot gerade einmal sechs Jahre alt wären. Kinder in diesem Alter dürften kaum verstehen, warum die Schule etwas verbietet, was nach ihrer Erfahrung in ihrer Lebenswelt allgemein gebilligt wird. Da dürften ihr Vertrauen und ihre Loyalität ihren Eltern gelten, und es könnte leicht dahin kommen, dass sie in eine Opposition hineingetrieben werden gegen alles, was von der Schule herkommt. Also womöglich auch gegen die Impulse, die ihnen zu mehr innerer Freiheit und zu mehr Selbstbestimmung verhelfen könnten.
Und die älteren Schülerinnen – ist die Freiheit, ohne Kopftuch zu gehen, wirklich die Freiheit, die sie sich wünschen? Vielleicht ist für manch eine der Lappen sogar eine erwünschte Möglichkeit, etwaiges Misstrauen von Eltern und Brüdern zu zerstreuen, um leichter Zugang zu anderen Freiheiten zu gewinnen: in der Schule und später im Beruf weiterzukommen, an Klassenfahrten oder Dienstreisen teilzunehmen, eine Verheiratung abzulehnen – oder vielleicht auch einfach nur mehr Ruhe zu haben vor misstrauischen Verwandten, die sie sonst mit bohrenden Fragen traktieren oder gar ihr nachspionieren.
Vielleicht – mehr kann ich ohne empirische Untersuchungen nicht dazu sagen. Wir müssten umsetzen, was Michael Schmidt-Salomon empfiehlt: “dass wir uns die realen gesellschaftlichen Probleme schon sehr genau anschauen müssen”. Wir müssten Schülerinnen befragen, wenn wir wissen wollen, was Schülerinnen denken, was sie sich wünschen und was sie sich zutrauen. Und sicherlich gibt es bereits Ergebnisse der pädagogischen Forschung, die uns helfen können bei der Frage: Fängt ein Kopftuchverbot für Schülerinnen nicht am falschen Ende an? Entwickelt sich der Sinn für die Freiheit nicht an einzelnen konkreten Freiheiten? Entwickelt sich nicht erst auf dieser Basis der Sinn dafür, wie repressive Ideologien die Freiheit bedrohen? Und muss nicht zuerst die Ablehnung einer Ideologie verständlich gemacht werden, bevor die Ablehnung ihres Symbols verständlich gemacht werden kann?
Für den nicht-staatlichen Bereich fordert Michael Schmidt-Salomon, die säkularen Verbände “müssten versuchen, attraktive, positive Alternativen zu schaffen”, auch im “Bereich der säkularen Dienstleistungen (warum sollte ich mein Kind in den humanistischen Kindergarten schicken?)”. Ich halte das nicht für eine gute Idee. Wenn soziale Dienstleistungen in den Dienst von ideologischen Auseinandersetzungen gestellt werden, dann werden sie mit sachfremden Zielen befrachtet. Ihrer Qualität kann das nur abträglich sein. Mir graust bei dem Gedanken an Krankenhäuser, die Ärzte und Pflegepersonal nicht nach ihrer Qualifikation aussuchen, sondern nach ihrer Weltanschauung. Wo viele Ideologien auf diese Weise konkurrieren, kommt es zu einer Zersplitterung, die ebenfalls zu Qualitäts-einbußen führen kann. Etwa, weil ein Krankenhaus eine gewisse Größe braucht, um ein leistungsfähiges Team von spezialisierten Ärzten und eine hochwertige Ausstattung mit medizinischen Geräten anbieten zu können.
Ein System, in dem jede ideologische Ausrichtung ihre eigenen sozialen Dienste anbietet, halte ich in keinem Fall für wünschenswert. Ein solches System produziert immer Verlierer: Minderheiten, die zu klein sind, um mithalten zu können; in vielen ländlichen Gebieten Westdeutschlands könnten Humanisten zu den Verlierern gehören. Und immer gehören zu den Verlierern all jene Menschen, die in keine Schublade passen; was vor allem eigenständig denkenden Menschen leicht zustoßen kann.
Besonders problematisch finde ich eine solche Aufsplitterung im Bereich von Kindergärten und Schulen. Kinder sollten nicht nach der religiösen oder weltanschaulichen Ausrichtung ihrer Eltern getrennt werden. Auch humanistische Kindergärten und Schulen tragen dazu bei. Deshalb halte ich sie nur dann für wünschenswert, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen. Etwa wenn eine Indoktrinierung mit hochproblematischen religiösen Inhalten anders nicht zu vermeiden ist. Sonst aber sollten Kinder aus unterschiedlichen Elternhäusern gemeinsam zur Schule gehen. Sie sollten Weltanschauung nicht als etwas Trennendes erleben. Sie sollten die Möglichkeit haben, einander kennenzulernen, miteinander umgehen zu lernen, miteinander zu reden statt übereinander. Zur Vorbereitung auf das Leben in einer pluralistischen Gesellschaft.
Irene Nickel, Braunschweig
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