von Daniela Wakonigg
Am 29. September 2009 gab das Verwaltungsgericht Berlin der Klage des muslimischen Schülers Yunus M. statt. Dieser hatte darauf geklagt, auch in der Schule sein Gebet verrichten zu dürfen. Das Gericht bestätigte hiermit seine bereits am 10. März 2008 im Eilverfahren ausgesprochene einstweilige Anordnung.
Fünfmal täglich zu beten gehört für einen gläubigen Muslim zu den sogenannten “Fünf Säulen des Islam”. Die genauen Gebetszeiten richten sich nach dem Sonnenstand und variieren daher je nach Jahreszeit und geographischem Ort. Gebetskalender der örtlichen Moschee sind hier das Mittel der Wahl für jeden Betwilligen, um auch tatsächlich jeden Tag zur rechten Zeit zu beten.
Das ordnungsgemäße Beten ist auch dem heute 16-jährigen Muslim Yunus M. seit Jahren ein großes Anliegen. Ein Problem bereitet ihm hierbei allerdings seit geraumer Zeit das Mittagsgebet. Während seiner Grundschulzeit war er mittags stets rechtzeitig zu Hause, um die Zeit für das Mittagsgebet einhalten zu können. Mit dem Wechsel auf das Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding und dem längeren Schulunterricht änderte sich das jedoch. Um rechtzeitig sein Mittagsgebet verrichten zu können, legte er daher nun zusammen mit einigen anderen, ebenfalls muslimischen Mitschülern in der Pause nach der sechsten Unterrichtsstunde seine Jacke in einen Flur des Schulgebäudes und betete.
Als Schüler und Lehrer ihn im November 2007 bei dieser Gebetsverrichtung im Schulflur sahen, wurde die Schulleitung informiert. Schulleiterin Brigitte Bur-chardt schickte die Umstehenden weg und wies die betenden Schüler darauf hin, dass Beten auf dem Schulgelände nicht geduldet werden könne, da in diesem Staat und all seinen Einrichtungen ein weltanschauliches Neutralitätsgebot gelte.
Es folgten Briefe, ein Gespräch mit Yunus’ Eltern und schließlich wurde die Schule darauf verklagt, Yunus sein Gebet in der Schule zu erlauben. Im Eilverfahren erging am 10. März 2008 durch das Berliner Verwaltungsgericht die einstweilige Anordnung, dass Yunus außerhalb der Unterrichtszeit sein islamisches Gebet auf dem Schulgelände erlaubt werden müsse.
Da die Schulleitung in der demonstrativen Ausübung des islamischen Gebets einen werbenden Charakter sieht und auch befürchtet, dass weniger strenge muslimische Mitschüler durch die offene Glaubensausübung unter Druck gesetzt werden könnten, sah man sich verpflichtet, Yunus einen Raum für sein Gebet zur Verfügung zu stellen. Seitdem betet Yunus in einem 20 Quadratmeter großen Raum, in dem alte Computer gelagert werden und der extra für ihn aufgeschlossen wird – jeden Tag in der zehnminütigen Pause zwischen der sechsten und siebten Stunde, nachdem er sich in der kleinen Pause zwischen der fünften und sechsten Stunde auf der Toilette nach religiöser Vorschrift Arme und Gesicht gewaschen hat.
Seine Eilentscheidung aus dem Jahr 2008 hat das Berliner Verwaltungsgericht nun am 29. September 2009 endgültig bestätigt (VG Berlin, Aktenzeichen 3 A 984/07). Die Richter stellten hierbei klar, dass die Neutralitätspflicht in religiösen und weltanschaulichen Dingen “nur für Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag [gilt]. Entsprechende Vorschriften für Schüler enthält ... das Schulgesetz nicht.” Yunus darf also in der Schule weiterbeten. Gegen das Urteil wurde von der Berliner Senatsschulverwaltung Berufung eingelegt.
Diese oft als Gebetsraum-Urteil bezeichnete gerichtliche Entscheidung wurde in den Medien viel diskutiert. Und in vielfältigster Weise.
“Gericht erlaubt Gebetsraum für muslimischen Schüler. Deutschland diskutiert – Kuschen wir vor dem Islam?”, fragt am 2. Oktober 2009 die Bild-Zeitung und stört sich zusammen mit anderer christlich-konservativer Presse daran, dass in Bayern die Kruzifixe von den Schulwänden genommen werden müssen, während man in Berlin einem Muslim in der Schule einen Gebetsraum einrichtet.
Umgekehrt wird gefragt, ob die Haltung der Berliner Schule und Diskussionen wie die der Bild-Zeitung nicht Ausdruck einer gewissen Islamophobie und Ausländerfeindlichkeit seien, die in diesem Land herrsche. In der Tat darf man darüber spekulieren, ob ein erzkatholischer deutscher Schüler, der in der Pause im Schulflur demonstrativ einen Rosenkranz betet, dieselbe Aufregung hervorrufen würde. Wahrscheinlich würde man ihn einfach ignorieren oder allenfalls zum Schulpsychologen schicken.
Was ist aber nun jenseits von Ausländerfeindlichkeit und falsch verstandenem Gutmenschtum von diesem Urteil aus säkularer Perspektive zu halten?
Keine Frage: Es wäre wünschenswert, wenn Religion und religiöse Bekundungen gänzlich aus staatlichen Einrichtungen verschwinden würden. Religion ist eine Privatangelegenheit und genauso sollte sie behandelt werden.
Zu Recht wird daher von säkularer Seite kritisiert, dass dieses Urteil ein weiteres Mal zeigt, wie leicht der Staat bereit ist, Religion in seinen Institutionen Raum zu geben, sobald jemand mit dem Fähnchen der Religionsfreiheit wedelt.
Die richterliche Klarstellung, dass das weltanschauliche Neutralitätsgebot nicht für Schüler, wohl aber für die Schule und ihre Lehrkräfte gelte, wirkt in diesem Zusammenhang denn auch eher wie eine Farce. Jeder, der in diesem Land zur Schule gegangen ist, dürfte wissen, wie weit die Einhaltung dieses Neutralitätsgebots von der Realität entfernt ist, in der die Kruzifixe zwar von den Wänden verschwinden müssen, nicht aber aus den Köpfen des Lehrpersonals.
Humorige Gemüter malen sich bereits die Konsequenzen dieses Urteils aus, wenn demnächst jede Religion ihren eigenen Gebetsraum in den Schulen fordert: Ein Tempelraum für Buddhisten, ein Synagögchen für Juden, ein Kapellchen für die Katholiken, ein Andachtsraum für Protestanten und ein paar Gebetsräume für sämtliche islamische Schattierungen – jeweils für männliche und weibliche Schüler getrennt, versteht sich.
Der wirklich interessante Kern des Falls Yunus M. ist jedoch bei aller Diskussion bisher völlig außer Acht gelassen worden.
Entgegen den Berichten auch großer und namhafter Zeitungen haben die Berliner Verwaltungsrichter nicht geurteilt, dass Yunus M. in der Schule ein Gebetsraum zur Verfügung gestellt werden muss. Davon ist im Urteil mit keinem Wort die Rede. Das Gericht hat lediglich festgestellt, “dass der Kläger berechtigt ist, während des Besuchs des D.-Gymnasiums außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich sein islamisches Gebet zu verrichten”.
Die Einrichtung eines Gebetsraums kam erst durch die Schule ins Spiel, die die Auffassung vertritt, “eine Verpflichtung zur Duldung des Gebets stelle sich faktisch ... als Leistungsverpflichtung dar, da dem Kläger zwangsläufig ein Raum zur Verrichtung seines Gebets zur Verfügung gestellt werden müsse; denn das islamische Gebet habe – auch wenn der Kläger selbst dies nicht beabsichtige – einen demonstrativen und werbenden Charakter. Die Schulleitung sei im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gehalten, andersgläubige oder bekenntnisfreie Schüler vor derart demonstrativen bzw. werbenden Formen der Religionsausübung zu schützen.”
Dass Yunus M. jetzt einen Gebetsraum hat, ist also nicht die Schuld des Berliner Verwaltungsgerichts, es ist die Folge einer internen Schulentscheidung, an der sich das wahre Problem unserer Gesellschaft kristallisiert: Religion schafft es immer wieder mit ganz kleinen Mitteln, sich größer zu machen, als sie eigentlich ist. Und das selbst bei denjenigen, die es eigentlich gut meinen und versuchen, sie aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, wie die Schulleiterin des Diesterweg-Gymnasiums.
Ist denn wirklich zu befürchten, dass es einen werbenden Charakter hat, wenn ein paar pubertierende Jungs auf ihren Ja-cken im Dreck des Schulflurs herumrutschen? Ist es nicht viel wahrscheinlicher, dass der nun gewährte besondere Raum, in den Yunus M. und die Seinen zum Gebet entschwinden und der siegreiche Kampf, den sie für diesen Gebetsraum geführt haben, werbenden Charakter haben werden? Täglich wird so möglichen Interessenten die Stärke des Islam vorgeführt, der sich sogar deutsche Schulleitungen beugen müssen. Es ist daher zu fragen, ob man hier seitens des Diesterweg-Gymnasiums nicht deutlich übers Ziel hinausgeschossen ist. Und noch dazu in die falsche Richtung.
Wie sähe eine mögliche Alternative aus? Auf allen Schulfluren dieses Landes finden sich ständig Schülergrüppchen zusammen. Die einen führen sich ihre neuen Markenklamotten vor, die anderen spielen mit ihren Gameboys. Warum sollen nicht einige auch auf ihren Jacken auf dem Boden herumrutschen und gymnastische Übungen gen Mekka machen? Warum soll man diese Gebetsgymnastik zu einer besonderen Attraktion machen, indem man ihr besondere Beachtung schenkt? Kein Mensch käme auf die Idee, Gameboyspielern das Spielen auf dem Flur in der unterrichtsfreien Zeit zu untersagen. Ihnen gar einen eigenen Raum zum Gameboyspielen zur Verfügung zu stellen oder überhaupt dieses Problem aufzuwerfen. Wenn zu viele Gameboyspieler den Flur verstopfen, wird ihnen einfach das Spielen untersagt. Warum kann man nicht schlicht und einfach ebenso mit den Betwilligen umgehen, wenn sie auf ihren Jacken kniend zu Stolperfallen auf dem Schulflur werden?
Artikel aus MIZ 4/09
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