von Roland Ebert
Barmherzigkeit ist eine christliche Grundtugend. Sie soll von allen Gläubigen ausgeübt werden. Sie soll sich gerade auf Alte und Kranke erstrecken. Doch in einer mobilen Gesellschaft mit einem größer werdenden Anteil an Alten müssen Pflegemaßnahmen in zunehmendem Maße gewerblich ausgeführt werden. Dazu werden qualifizierte Pflegekräfte benötigt, die von ihrer Arbeit leben können müssen. Die Lohnentwicklung in diesem Bereich geht jedoch nach unten – und kirchliche Einrichtungen sind oft Vorreiter.
Die Lohnfindung für die abhängig Beschäftigten wird nach mehreren Prinzipien durchgeführt. Nach dem neoliberalen Modell bestimmen die Arbeitgeber den Lohn nach Marktkriterien in der Art, dass auch Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation noch einen Gewinn für das Unternehmen erwirtschaften. In dem zweiten Modell des Kampfes zwischen Kapital und Arbeit, das vom DGB und seinen Mitgliedern angewandt wird, wird versucht, einen Mindestlohn zu erstreiten, von dem man noch leben kann. In dem von den Kirchen angewandten „Dritten Weg” wird von Arbeiternehmern und Dienstgebern nach einem gerechten Lohn gesucht; der letztendliche Entscheid liegt jedoch auch hier bei den Arbeitgebern. Die Tarife für den Dritten Weg liegen in der Regel zwischen den beiden ersten Modellen. Oft reichen die Mindestlöhne nicht zum Leben aus und müssen entweder durch Zusatzjobs oder staatliche Unterstützung aufgebessert werden. Interessant ist die Frage, wie die Kirchen, denen das Wohl der Menschen am Herzen liegt, vorgehen. Fordert doch der gegenwärtige Papst die soziale Verantwortung des Unternehmers für die Arbeitnehmer und der bisherige Ratsvorsitzende der EKD Wolfgang Huber sprach sich sogar für die Einführung eines Mindestlohnes in der Pflegebranche aus. Trotz aller dieser ethischen Forderungen finden sich Zeitungsartikel mit den Schlagzeilen „Barmherzige Samariter als knallharte Kapitalisten”, „Gerechte Löhne ohne uns” oder „Kirchen gegen Mindestlohn in der Pflege”.
Der „Pflegemarkt”
Der „Pflegemarkt” ist, schon von der Demographie her gesehen, einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren des 21. Jahrhunderts. Experten schätzten das Volumen für 2006 auf 300 Milliarden Euro in Deutschland. Prognostiziert ist dessen Vervielfältigung bis 2050 auf das Fünffache. Mit 1,2 Millionen Beschäftigten sind im Pflegesektor mehr Menschen beschäftigt als in der Automobilindustrie. Während die Beschäftigtenzahlen im gesamten Wirtschaftssektor zurückgehen, wird deren Anzahl im Gesundheitssektor zunehmen.
Der Markt für die ambulante Pflege ist umkämpft.1 Für Anleger erscheint die stationäre Pflege günstiger. Anlagenberater gehen davon aus, dass Pflegeheime langfristig Renditen von 7% abwerfen können. Bei gut 4% Zinsen für Fremdkapital und weitgehender Steuerfreiheit ist das ein lukratives Geschäft.2 2003 wurden 55% der Heime in frei-gemeinnütziger Trägerschaft betrieben, 37% von privaten Anbietern und 7% von öffentlichen Trägern. Dieses Verhältnis änderte sich seit längerer Zeit zu Ungunsten der öffentlichen Träger mit tariflich abgesicherten Löhnen. Von 2001 bis 2007 erhöhten sich die Pflegeplätze bei den privaten Anbietern um 47%, bei den frei gemeinnützigen Trägern nur um 14% während sie bei den öffentlichen Trägern zurückgingen.3
Obwohl der Bedarf an professionellen Pflegekräfte steigt, sind die neu geschaffenen zusätzlichen Stellen keineswegs immer Vollzeitjobs. Laut Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) wuchs die Anzahl der Pflegekräfte zwar von 2003 bis 2005 um 7%, doch betrifft dies nur die geringfügig Beschäftigten. Die Zahl der Vollzeitkräfte ist rückläufig.4 Laut ver.di-Vorstandsmitglied Ellen Paschke zählt die Pflegebranche in Deutschland zum Niedriglohnsektor: „Besonders schlecht wird in der ambulanten Pflege gezahlt, und hier vor allem bei privaten Trägern. Aber auch bei den frei-gemeinnützigen Trägern werden mittlerweile viele Pflegekräfte schlecht entlohnt und die Löhne abgesenkt.” Es gebe viele Beispiele von Pflegehilfskräften, die noch zwei weitere Jobs annehmen, weil sie von ihrem Vollzeitjob in der Altenpflege nicht leben können.5
Schon 1998 stritten die Gewerkschaft ÖTV und die Diakonie um die angemessene Bezahlung für die unteren Lohngruppen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen diakonischen Einrichtungen erhielten Arbeitskräfte in Wäschereien sowie als Putz- und Küchenhilfen eingesetzte Frauen einen Nettolohn, der allenfalls Sozialhilfeniveau erreichte. Seitdem hat sich die Situation nicht verbessert. Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland zog später sogar in Betracht, aus dem Tarifsystem des öffentlichen Dienstes auszusteigen und für seine Angestellten ein neues Tarifmodell einzuführen. Begründet wurde dies mit dem hohen Druck der privaten Pflegedienste, die vielfach mit den sog. 620-Mark-Jobs arbeiteten.6
Lohndrückerei in kirchlichen Pflegeeinrichtungen
Mittlerweile ist dieser Schritt vollzogen. Um die Löhne weiter zu drücken, gibt es mehrere Vorgehensweisen.
- Outsourcing: Eine tarifgebundene Einrichtung gründet ein Service-Unternehmen, das geringere Löhne zahlt. Mitarbeiter werden dorthin versetzt und wie bisher bezahlt, während allen, die neu eingestellt werden, der geringere Lohn angeboten wird.
- Wechsel in einen anderen Arbeitgeberverband, der mit einer kostengünstigeren Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließt.
- Kooperation mit einem anderen Arbeitgeber, der nach einem kostengünstigeren Tarif entlohnt (ökumenisches Lohndumping).
- Austritt aus einem Arbeitgeberverband mit Tarifbindung.
- Versuch einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn auf Basis des niederen Tarifs festzulegen. Im Falle der kirchlichen Einrichtungen ist der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) der Partner mit einem niederen Tarif als die DGB-Gewerkschaften.
Outsourcing
Die diakonische Stiftung Friedehorst in Bremen beging Tarifflucht, als sie im Jahre 2005 befristet Beschäftigte in der von ihr gegründeten Leiharbeitsfirma parat einstellte. Die Neuen hatten Einkommensverluste bis zu 30%. Der Vorsteher von Friedehorst verteidigte die Gründung von parat, indem er auf den erheblichen Kostendruck verwies und nur die Wahl zwischen niederen Tariflöhnen und Entlassung als Lösung sah. Zudem würde parat die mit ver.di vereinbarten Löhne für Zeitarbeit zahlen.7 Obwohl im Oktober 2006 der oberste Gerichtshof der EKD in Hannover entschieden hatte, dass Friedehorst-Leiharbeiter nur kurzfristig beschäftigen darf, hielt sich die Stiftung nicht daran.8 Anfang 2008 richtete die Mitarbeitervertretung eine Petition an den deutschen Bundestag mit dem Ziel, dass in Fällen, in denen sich ein kirchlich-diakonischer Arbeitgeber nicht an Beschlüsse eines Kirchengerichtes hält, der Weg zu einem staatlichen Arbeitsgericht eröffnet wird.9
Kooperation bringt kostengünstigeren Tarifvertrag
Anfang Juni 2009 sind sich nach zwei Verhandlungsrunden die Caritas-Senioren-Dienste Hannover gGmbH (CSH) und das Evangelische Johannesstift im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg darüber einig geworden, dass das evangelische Berliner Stift fünf Seniorenheime der Hannoveraner übernehmen wird. Der Grund sei das enorme Defizit der CSH, das aus der Diskrepanz zwischen den in diesem Bundesland üblichen Pflegesätzen und den erheblichen Personalkosten (80% der Kosten seien Personalkosten) entstanden sei. Denn in Niedersachsen sind die Pflegesätze die niedrigsten im Bundesgebiet. Zurückzuführen sei dies auf den hohen Anteil an privaten Pflegeanbietern (59%), die relativ niedrige Löhne zahlten; und die Pflegesätze eines Bundeslandes orientieren sich am Durchschnitt der Heime. Mit den Pflegesätzen von Nordrhein-Westfalen hätte das CSH angeblich zwei Milllionen Euro Überschuss im Jahr erwirtschaften können. Die anderen Caritasheime in Niedersachsen stünden vor ähnlichen Problemen.
Auf die Frage, wie es zu dieser „ökumenischen Lösung” gekommen sei, erklärte Felix Bernard, der Leiter des Katholischen Büros in Hannover, dass die Übernahme von Einrichtungen der katholischen Caritas durch einen anderen christlichen Träger ihm lieber sei als deren Schließung oder Verkauf an private oder nicht-konfessionelle Träger – „die Orientierung an dem christlichen Menschenbild und den menschlichen Werten” bleibe in diesem Falle erhalten.10 Der Sanierungsplan des Johannesstiftes sah für die Angestellten Gehaltseinbußen von 13% vor, was brutto etwa 300 Euro im Monat ausmachen kann. Die Lohnabsenkung ist möglich, weil der neue Träger nicht mehr nach dem Caritas-Tarifvertrag für Niedersachsen, sondern nach dem niedrigeren Tarifvertrag für die Diakonie Berlin-Brandenburg zahlt und der letztere zudem eine Absenkung der Gehälter in Notlagen ermöglicht.11 Dieses Lohndumping ist ökumenischer Art, denn die Caritas will mit 10% am Eigenkapital der CSH beteiligt bleiben. Westarbeit zum Osttarif nannte die taz den Coup. Dabei hätte ein Träger aus der niedersächsischen Diakonie mit einem höheren Tarif als in Berlin ebenfalls einsteigen können.12 Doch nach dem Einstieg des Johannesstifts in das CSH konkurriert dieses nun gegen die anderen Pflegeheime der niedersächsischen Diakonie. Es wird ein Verdrängungswettbewerb innerhalb der diakonischen Einrichtungen möglich. Wahrscheinlich ist das auch beabsichtigt, denn Geschäftsführer Wesemann erklärte gegenüber Report Mainz: „Das evangelische Johannesstift hat eine klare Wachstumsstrategie, die wir umsetzen wollen.”13 Die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in der Diözese Osnabrück bemängelte, obwohl die Kirchen durch ihre karitativen Werke wahrgenommen werden, entpuppten sich Caritas und Diakonie als Sozialkonzerne.14
Austritt aus einem Arbeitgeberverband mit Tarifbindung
Das Nürnberger St. Elisabeth Pflege- und Altenheim, ein von Familiaren (Laienbrüdern) des Deutschen Ordens gegründeter Verein, ist Mitglied im Caritasverband. Seit Ende 2006 wurden die 200 Mitarbeiter von der Geschäftsleitung unter Druck gesetzt, „Vertragsergänzungen” wie unumstößliche Gebote sofort zu unterzeichnen. Ab 1. Januar sollten längere Arbeitszeiten gelten. Und die Arbeitnehmer sollten weitere Einbußen akzeptieren: Begrenzung des Ortszuschlags, Entfall des Urlaubsgeldes, Reduzierung des Weihnachtsgeldes um 20 Prozent, Entfall der Schichtzulage, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über sechs Wochen hinaus, Zeitverzögerungen bei Höhergruppierungen in allen Bereichen. Das alles wäre nach Berechnungen von Tarifexperten auf ein Minus von rund einem Viertel des Gehaltes der bisherigen Beschäftigten hinausgelaufen.15
Ein Artikel in den Nürnberger Nachrichten berichtete von den rüden Methoden der Geschäftsleitung: „Pflegekräfte werden unter Druck gesetzt., die neuen Bedingungen zu akzeptieren.” Ein Betroffener wird mit den Worten zitiert: „Es werden uns weiter Zettel mit dem scharfen Hinweis vorgelegt: Wenn du nicht unterschreibst, fliegst du raus.” Manche der Pflegekräfte lassen sich einschüchtern und unterschreiben. Die Nürnberger Nachrichten erwähnen den Fall einer Mutter mit zwei Kindern, die zukünftig mit 1300 Euro brutto nach Hause geht. Wer sich sträubt, erhält den Hinweis, Abfindungen könnten „aus der Portokasse” bezahlt werden. Die Rede ist von einer „anhaltenden Hetze” gegen die Mitarbeitervertretung, von „unermüdlicher Einschüchterung” und „feudalen Methoden”. Nach er Aussage von Teilnehmern einer Betriebsversammlung sind MAV-Leute als „Parasiten” bezeichnet worden.16
Es gab auch eine Reihe von Prozessen zwischen MAV und Vereinsleitung, allerdings vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht für die Bayerischen Diözesen in Augsburg. In Augsburg werden Urteile „im Namen der deutschen Bischöfe und eines apostolischen Mandats” gesprochen. Dieses Gericht hatte der MAV 2007 das Recht zur Einsicht in die Wirtschaftsberichte des Heimes zugesprochen, was bis heute nicht geschehen ist. Die MAV wird bei ihrer Arbeit behindert, wo es nur geht. Der MAV-Computer im Heim ist zerlegt und der Drucker entfernt. Wichtige Arbeiten müssen zu Hause erledigt werden. Selbst die für sie bestimmte Post muss privat adressiert werden, weil sonst die Heimleitung die Post entweder öffnet oder deren Annahme verweigert.
Im August 2009 verschärfte sich die Konfrontation des Deutsch-Ordens-Hauses mit seinen Mitarbeitern. Die Heimleitung drohte damit, zum 30. Juni 2010 den Caritasverband zu verlassen. Damit wäre ein tarifloser Zustand erreicht, d.h. die arbeitsrechtlichen Gesetze und Regeln der Caritas müssten nicht mehr eingehalten werden. Selbst der Bischof von Eichstätt, der für den Caritasverband in seiner Diözese zuständig ist, unterstützte die Mitarbeiter nicht. Nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di führt der Verein die gesamte Konstruktion eines eigenen kirchlichen Arbeitsrechts, den viel gepriesenen Dritten Weg, ad absurdum.17
Mindestlohn auf der Basis des günstigeren Tarifvertrages
Mitte Februar 2008 verkündeten die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche zusammen mit der DGB-Arbeitsgemeinschaft Zeitarbeit und Bundesarbeitsminister Scholz, soeben die Aufnahme in das Entsendegesetz beantragt zu haben. Damit sollte für die Zeitarbeitsbranche ein Mindestlohn vereinbart werden. Das hätte bedeutet, dass die Arbeitgeberverbände BZA und IGZ ab Anfang 2008 einen Mindeststundenlohn von 7,31 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten zu bezahlen hätten. Doch dieses Vorhaben wurde von der Vereinbarung des kleineren Arbeitgeberverbandes Mittelständische Personaldienstleister (AMP) mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund über sieben Euro pro Stunde für den Westen unterboten; im Osten sollte noch weniger gezahlt werden.
Der Streit geht ins Grundsätzliche: Die AMP legte ein Rechtsgutachten vor, wonach die Vereinbarung eines Mindestlohns gemäß dem Tarifabschluss mit dem DGB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Gegengutachten des DGB behaupteten das Gegenteil. Die Frage des Mindestlohnes wurde auch in der Großen Koalition diskutiert. Laurenz Meyer, der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU, stellte sich auf den Standpunkt, wenn der Staat einen Tarifvertrag mit höheren Abschlüssen als allgemeinverbindlich erklärt, dann würde er einen bestehenden Tarifvertrag außer Kraft setzen.18
Die Diskussion um den Mindestlohn in der Zeitarbeit ist noch nicht abgeschlossen. Anfang Juli setzte sich der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Laumann (CDU) – als Einzelkämpfer in seiner Partei – für die Gleichstellung der Zeitarbeit mit den normalen Arbeitsverhältnissen ein. Den Abschluss des CGB wertete er als weder christlich noch gewerkschaftsfähig. Wenn die Zeitarbeit nicht ins Entsendegesetz aufgenommen werden sollte, würden mit der Freizügigkeit in Europa ab 2011 Stundenlöhne von drei Euro keine Seltenheit mehr sein.19
Auswirkungen von Mindestlöhnen in der Pflege
Die Einführung von Mindestlöhnen in der Pflege hätte einige Vorteile. Sie brächte positive Auswirkungen auf die Einkommenssituation der Beschäftigten, deren durchschnittliche Qualifikation und würde die Stellung der öffentlichen und frei-gemeinnützigen Anbieter von Pflegeleistungen in der Konkurrenz zu den privaten stärken. Die Beschäftigten in privaten Pflegeheimen würden unmittelbar profitieren. Dazu kämen Lohnsteigerungen auch für Beschäftigte, die mehr verdienen, die sich aus der Anpassung der Lohnstruktur ergäben. Nachdem in öffentlichen und frei-gemeinnützigen Einrichtungen zum einen die Lohnstruktur höher und zum anderen die Lohnspreizung geringer ist als bei privaten Einrichtungen, würden die privaten Einrichtungen mit einem höheren Anteil an Pflegehilfskräften stärker von den Mindestlöhnen betroffen sein als die öffentlichen und frei-gemeinnützigen. Kurz und gut, die Kostenvorteile der privaten durch das Lohndumping würden sich erheblich mindern. Der Anreiz, unqualifizierte Pflegekräfte anstelle ausgebildeter Fachkräfte zu beschäftigen, würde erheblich vermindert.20 Dies brächte Vorteile für die Güte der Pflege und Lebensqualität der Heimbewohner.
Im Kampf gegen die Dumpinglöhne hatte der Bundestag im Januar 2009 für sechs weitere Branchen, darunter die Altenpflege, Mindestlöhne gebilligt. Der Bundesrat muss der Aufnahme in das Arbeiternehmer-Entsendegesetz noch zustimmen. Gegen diesen Beschluss protestierten die Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD mit dem Hinweis, dass die besonderen Regeln für Caritas und Diakonie nicht berücksichtigt worden seien. Ihr sogenannter Dritter Weg des Konsens von Dienstherr und Mitarbeiter sei nicht mit dem staatlich festgelegten Mindestlohn in Einklang zu bringen. Auch die Besetzung der gesetzlich definierten neuen Kommission kollidiere mit der Struktur der evangelischen Kirche.21
Derzeit besteht in dem Mindestlohngremium eine Parität von Befürwortern des Mindestlohns und entschiedenen Gegnern. Mit seinem Entwurf für ein „Industriepolitisches Gesamtkonzept” von Anfang Juli 2009 schlug Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg (CSU) vor, den wegen seiner Niedriglohnpolitik bekannten Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) in die Kommission mit aufzunehmen.22 Mit diesem Zünglein an der Waage wäre die geplante Mindestlohn-Kommission torpediert worden. Guttenberg schlug weitere gravierende Beschränkungen für die Arbeitnehmer vor. Nach einer umfangreichen Kritik in den Medien ließ er die „angeblichen Pläne” durch seinen Pressesprecher dementieren.23 Vor der Bundestagswahl Ende September wird wohl kein Kompromiss mehr möglich sein. Was dann kommt, ist schlecht abzusehen.
Spirale nach unten
Es ist legitim und sogar wünschenswert, die Einnahmeseite der Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Hierzu gibt es vielfältige Ansätze zur Erschließung der verschiedensten Einnahmequellen. Erinnert sei an die Erhöhung der Pflegesätze bei der Pflegeversicherung, die Einbindung von Stiftungen oder das Anzapfen von Fördertöpfen. Auch die Erhöhung der Eigenbeiträge der Heiminsassen wird erwogen. Besonders unchristlich ist es jedoch, die Insassen nach deren Einkommenssituation auszuwählen. In Brandenburg versuchte eine zur Caritas gehörende Betreibergesellschaft schon vor Jahren, sich von der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme von Bedürftigen befreien zu lassen. Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollte sie von der Pflicht entbunden werden. Doch Karlsruhe entschied zugunsten der Bedürftigen.24
Dagegen stehen die Pläne der als Konzerne funktionierenden Pflegeeinrichtungen. Am Beispiel des Johannesstifts wurde deutlich, dass mal wieder eine karitative Einrichtung zu einem Großkonzern mutieren will. Das haben wir schon vor etwa zehn Jahren beim Deutschen Orden erlebt (siehe MIZ 3/98 und MIZ 1/01), der jüngst mit seinem Nürnberger Pflege- und Altenheim wieder in die negative Schlagzeile geraten ist. Den Vorgang in Hannover beurteilte der Sozialwissenschaftler Stefan Sell wie folgt: „Die Strategie des Johannesstifts ist betriebswirtschaftlich konsequent. Die verhalten sich wie ein richtig professioneller Konzern: Größenwachstum, den Markt aufräumen, am Anfang vielleicht auch mehrere Jahre Verluste realisieren, über ein Preisdumping nach unten, um Umsatzanteile zu gewinnen. Im Prinzip verhalten sie sich wie Aldi und Lidl auf dem Lebensmittelhandel. Umsatzanteile wollen sie gewinnen.” Und Manfred Freyermuth von der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie ergänzte: „Das was hier in Hannover geschieht mit dem Johannesstift ist im Grunde genommen der erste Fall, in dem eine große diakonische Einrichtung in einer anderen Region versucht, mit Dumpinglöhnen diakonischen Einrichtungen Konkurrenz zu machen.”25
Die Spirale nach unten setzte allerdings schon früher ein. Dies wird am Beispiel der Kirchen im Rheinland, in Westfalen und in Lippe deutlich. Wurden früher die Abschlüsse des öffentlichen Dienstes beinahe 1:1 in die kirchlichen Tarife übernommen, wurden sie ab 1993 abgesenkt und neue Niedriglohngruppen entstanden, obwohl die Kirchen 1998 in ihrem Sozialwort versprachen, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten die höheren Einkommen zu beschneiden. In den Einrichtungen kam es durch verdeckte Maßnahmen zu weiteren Personalkostenreduzierungen: Wiederbesetzungssperren, Stellenkürzungen, Nichtabgeltung von geleisteten Mehrarbeits- und Überstunden, Hinausschieben von Bewährungsaufstiegen, Verdichtung der Arbeit usw. Besonders kreativ waren die kirchlichen Arbeitgeber mit ihren betrieblichen Öffnungsklauseln, die auch als „Segen für die Arbeits- und Beschäftigungspolitik” von einer „christlichen Partei” in Deutschland propagiert werden. Diese Klauseln ermöglichen das Absenken des Weihnachtsgeldes, Verringerung der Arbeitszeit bei gleichzeitiger Kürzung des Einkommens, Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ohne Anpassung von Löhnen und Gehältern, Umstellung der Zusatzversorgung auf ein Punktemodell mit der Konsequenz der Kürzung der Gesamtversorgung. Und zum Schluss folgt die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Altersteilzeit ab 60 Jahren.
„Durch diese Vorgehensweise sägen sich kirchliche Einrichtungen selbst den Ast ab, auf dem sie sitzen. Denn durch abgesenkte Einkommen werden auch die Sozialversicherungssysteme geschwächt und die Steuereinnahmen des Staates und der Kirchen gesenkt. Diese aber refinanzieren zu einem Großteil die kirchlichen Dienste und Einrichtungen. Das Ergebnis ist schnell prognostiziert, die Refinanzierungsquote sinkt schneller als sie durch Absenkungen der Personalkosten wieder aufgefangen werden.” Das Lohndumping der Kirchen hat so „dramatische Auswirkungen auf die anderen Anbieter im Gesundheits- und Sozialmarkt. Vor allem betroffen sind die Tarifverträge bei den anderen Wohlfahrtsverbänden, wie beispielsweise die AWO und das DRK oder die Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes.”26
Zum Schluss fragen wir Klaus-Dieter K. Kottnik, den Präsidenten des Bundesverbandes Diakonie, was gerechter Lohn sei. Seine Antwort: „Ein gerechter Lohn ist für mich ein Lohn, der es den Menschen ermöglicht, davon leben zu können, ihren Unterhalt bestreiten zu können und an kulturellen Erfahrungen in der Gesellschaft teilnehmen zu können.”27 Das klingt gut! In der Theorie. Doch wer hält sich daran? Kirchliche Sozialeinrichtungen jedenfalls in zunehmendem Maße nicht.
Anmerkungen:
1 Anke Brillen: Geldsegen für die Diakonie, in: Handelsblatt vom 23.8.2006.
2 jfr: Anleger entdecken deutsche Pflegeheime, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.7.2006.
3 Ralf Krämer: Auswirkungen von Mindestlöhnen in der Pflege, in: ver.di Bereich Wirtschaftspolitik vom 21.7.2009, S. 3; https://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/pflegee inrichtungen/broschueren_und_infos/data/Pflege-Mindestlohn-A uswirkungen-rk.pdf (Zugriff vom 27.8.2009).
4 Ulrike Schuler: Rote Zahlen, rosa Zukunft, in: Tagesspiegel vom 15.4.2007.
5 Steve Schrader: Prekär-Löhne in der Pflege: Interview mit ver.di-Vorstandsmitglied Ellen Paschke, in: CAREkonkret vom 8.5.2008; http://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/bewegung_altenpflege/interview/data/Interview%20Ellen%20Paschke%20in%20CAREkonkret (Zugriff vom 13.8.2009).
6 Vgl. Dieter Schütz: Kirche unter Konkurenzdruck, in: Die Welt vom 29.12.2008.
7 Protest gegen Diakonie, in: tageszeitung vom 8.10.2005.
8 Nils Naber: Diakonie darf nicht mehr lange leihen, in: tageszeitung vom 19.10.2006.
9 Klaus Wolscher: Kapitalistische Diakonie, in: tageszeitung vom 8.2.2008.
10 Robert von Lucius: Diakonie statt Caritas, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 5.6.2009.
11 Claudia Keller: Evangelisches Stift will katholische Heime, in: Tagesspiegel vom 30.6.2009.
12 Michael Quasthoff: Westarbeit zum Osttarif, in: taz vom 13.7.2009.
13 Kirche unterbietet Kirche, in: Report Mainz, Sendung vom 20.7.2009 (http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=4965150/2hqfci/index.html, Zugriff vom 23.7.2009).
14 Arbeitshilfen, CIG33/2009 Christ in der Gegenwart; http://www.diag-mav-os.de/index.php?id=116 (Zugriff vom 21.8.2009).
15 Vgl. Michael Kasperowitsch: Erbitterter Kreuzzug im Deutschordenshaus, in: Nürnberger Nachrichten vom 8.8.2009.
16 Zitate ebenda.
17 Michael Kasperowitsch: St. Elisabeth: Altenheim-Streit eskaliert, in: Nürnberger Nachrichten vom 13.8.2009.
18 Berthold Paetz: Billigjobs im Namen Jesu, in: Freitag vom 22.2.2008.
19 Klaus Johann: Tarifverträge sind unchristlich, in: Der Westen vom 7.7.2009.
20 Krämer, Auswirkungen von Mindestlöhnen in der Pflege, in: ver.di Bereich Wirtschaftspolitik vom 21.7.2009.
21 Dietrich Creutzburg: Kirchen sehen Probleme mit neuem Mindestlohn, in: Handelsblatt 23.1.2009.
22 Henrike Roßbach. Mamma Mia, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21.8.2009; Neuer Koalitionsstreit um Mindestlohn, in: Südkurier vom 14.8.2009.
23 Guttenberg dementiert angebliche Pläne gegen Mindestlöhne, in: Die Rheinpfalz vom 15.8.2009.
24 Kirchliche Pflegeheime müssen Bedürftige nehmen, in: Handelsblatt vom 14.11.2007.
25 Kirche unterbietet Kirche, in: Report Mainz, Sendung vom 20.7.2009.
26 Judith Rösch: Arbeitgeber Kirche: Nehmen ist seliger als Geben, in: Transparent vom 2.7.2008; http://www.transparentonline.de/index.php?option=com_content&view=article&catid=50:nr- (Zugriff vom 10.8.2009).
27 Unchristliche Diakonie. Warum sich ausgerechnet kirchliche Arbeitgeber gegen Mindestlöhne wehren, in: Report Mainz vom 28.4.2008 (http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=3351456/kzx2mb/index.html, Zugriff vom 10.8.2009).
Artikel aus MIZ 3/09
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