Frauenrechte
Im Oktober letzten Jahres fand in Berlin anlässlich des 20. Geburtstages von Terres des Femmes unter dem Titel “Leben heißt frei sein” ein großer Kongress für die Rechte der Frauen statt. In fünf Foren informierten sich einige hundert BesucherInnen über Menschenrechtsverletzungen, die ausschließlich Frauen treffen, und über Kampagnen dagegen. Nun ist die Dokumentation mit den überarbeiteten und gekürzten Beiträgen der internationalen ReferentInnen erschienen.
Entsprechend der Einteilung der Foren hat das Buch neben den einleitenden Texten gewissermaßen fünf Kapitel, in denen es um “Häusliche Gewalt”, geschlechtspezifische Verfolgung, Menschenrechtsverletzung an lesbischen Frauen, Frauenhandel und die internationale Vernetzung des Widerstands ging. Für uns von Interesse ist vor allem das erste Forum, wo es um die Unterdrückung der Frau durch traditionelles Recht, Religion und Kultur ging. Während es in den beiden Aufsätzen über Genitalverstümmelung vor allem um Strategien ging, diese vor allem in Afrika verbreitete Praxis einzudämmen, bot Sima Samar, eine Ärztin, die in der afghanischen Übergangsregierung das Amt der Frauenministerin bekleidete, eine Bestandsaufnahme der Situation der Frau in ihrer Heimat vor der Entmachtung des Taliban-Regimes. Dabei kritisierte sie die Ignoranz des Westens, wo der Ausschluss der Frauen aus dem öffentlichen Leben häufig als Teil der Kultur der betreffenden Länder angesehen werde: “Die Angehörigen von Hilfsorganisationen, der Vereinten Nationen und die Reporter, die dies behaupten, leben nicht unter den Taliban. (...) Sie werden nie wie afghanische Frauen Repressionen ausgesetzt sein. Nur so können sie diue Unterdrückung der Frauen als Bestandteil der afghanischen Kultur bezeichnen und in seliger Ignoranz darüber hinweggehen.”
“Leben heißt frei sein”. Internationaler Kongress für Frauen- und Menschenrechte, 12.-13. Oktober 2001, Berli. Dokumentation. Hrsg. von Terre des Femmes. Tübingen 2002. ISBN 3-9806165-7-6, 184 Seiten, kartoniert, Euro 9,50
Luther vor Gericht
Der Autor, seit Jahren Anwalt des Universellen Lebens (UL), geht in seiner Streitschrift von einer interessanten These aus, nämlich dass die Weltanschauungs- und Religionsfreiheit in Deutschland “praktisch nurmehr für zwei Gruppierungen gilt: Kirchenmitglieder und Atheisten” (S. 7). Dass kleine Religionsgemeinschaften in ihren Entfaltungsmöglichkeiten massiv behindert werden, versucht er anhand des Vorgehens der evangelischen Kirche gegen das Universelle Leben aufzuzeigen. Die Beeinträchtigung der “sozialen Interaktionsmöglichkeit” sei so einschneidend, dass von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte gesprochen werden müsse; da sie zudem rechtswidrig erfolge, hat die Glaubensgemeinschaft auf Wiedergutmachung geklagt. Das Buch gibt den Text der Klageschrift wieder.
Tatsächlich führt Sailer einige wirklich gravierende Vorgänge an, etwa den Fall der von Anhängern des UL geführten Firma EDV für Sie. Diese vertrieb und betreute Software für Arztpraxen, ohne dass Unregelmäßigkeiten bekannt geworden wären. Trotzdem sah sie sich 1997 mit der in den Raum gestellten Befürchtung konfrontiert, dass das UL Zugriff auf die Patientendaten bekommen könnte. Obwohl die Vorwürfe nie konkretisiert wurden, kündigte der Software-Hersteller aufgrund der öffentlichen Debatte den Vertriebsvertrag, woraufhin EDV für Sie den Geschäftszweig einstellen musste. Daneben wird von Fällen von Mobbing oder der offensichtlich rechtswidrigen Vorenthaltung von Fördermitteln sowie einer Vielzahl von Ereignissen geringerer Tragweite berichtet.
Die von Sailer angeführten Fakten und Belege legen es nahe, dass eine ganze Reihe von Fällen durch gezielte Desinformationen des Sektenbeauftragten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Wolfgang Behnk zumindest angestoßen wurden. Insofern ist die Argumentation des Rechtsvertreters des UL, die religiöse Minderheit sei hier einer Kampagne einer der Großkirchen ohne realistische Möglichkeit der Gegenwehr ausgesetzt, nicht von der Hand zu weisen. Sailer leitet daraus ab, dass solche geballte Kritik unzulässig sei, weil sie die Religionsfreiheit aushebele.
An diesem Punkt wird die Argumentation freilich problematisch. Denn so wenig die von Behnk mit allen demagogischen Mitteln inszenierte Hexenjagd gutgeheißen werden kann, so wenig kann der evangelischen Kirche generell untersagt werden, kleinere Religionsgesellschaften zu kritisieren, nur weil sie von vorneherein mehr Sprech- und Definitionsmacht mitbringt. Die Grenzziehung, was noch legitime Kritik und was bereits “Kampagne” sei, noch dazu eine illegitime, lässt sich wohl auch im juristischen Diskurs nicht für alle Parteien zufriedenstellend bewerkstelligen. Oder, um auf Sailers Ausgangsthese Bezug zu nehmen: Religionsfreiheit kann nicht bedeuten, dass der weltanschauliche Bereich gewissermaßen zum “kritikfreien Raum” wird.
Christian Sailer: Luthers totalitäres Regime vor Gericht. Eine religiöse Minderheit wehrt sich. Marktheidenfeld 2002. Verlag Das Weisse Pferd; 144 Seiten, kartoniert, Euro 9,80, ISBN 3-9808322-0-1
Wiederholungstäter
Nach dem 11. September 2001 gab es eine ganze Reihe von Versuchen, das Bild vom Islam als Religion der Gewalt zurecht-zurücken bzw. pauschalen Verurteilungen sämtlicher Muslime entgegenzutreten. Vielen davon konnte immerhin attestiert werden, dass sie gut gemeint gewesen sein mögen. Daneben gibt es aber auch einige Bücher, die das menschenverachtende Potential des Islam systematisch verharmlosen. In der Tradition von Annemarie Schimmel bemühen sich Monika und Udo Tworuschka den Koran und seine umstrittenen Aussagen so zu interpretieren, dass diese nicht als Begründung für alles, was Muslime tun, herangezogen werden können. Leider gehen sie in ihrem Ansinnen so weit, dass viele kritikwürdige Positionen aus dem Koran gar nicht mehr referiert und schon gar nicht zitiert werden, bevor sie im üblichen Gestus liberaler Theologen in schöne Worte aufgelöst werden.
Das wird etwa im Kapitel über den Djihad deutlich. Zunächst erklären die Autoren, wie sich das Verständnis des Begriffes in den letzten dreißig Jahren hin zu einer militanten Auslegung verschoben hat, was sie als einseitige Interpretation und Manipulation bewerten (S. 102). Um diese These zu untermauern, wählen sie in nicht weniger manipulativer Weise Koranzitate aus, die belegen sollen, dass Djihad eigentlich nur das eifrige Eintreten für die Sache Gottes bedeutet. Eine Stelle aus Sure 9 (Al Tauba – Die Buße), wo andauernd vom Kampf gegen “Götzendiener” und “Schriftbesitzer” die Rede ist (erstere sollen getötet werden, wo immer sie gefunden werden [9,5]), vom Kampf “mit Gut und Blut für die Religion Allahs”, findet sich nicht in der Auflistung. Dafür wird Sure 25,52 zitiert: “Also gehorcht nicht den Ungläubigen, sondern setzt ihnen mit großem Eifer mit dem Koran zu.” Wer nachliest, etwa in der Goldmann-Ausgabe des Koran, stellt jedoch fest, dass dieser Vers auch anders übersetzt werden kann: “Darum gehorche nicht den Ungläubigen; bekämpfe sie vielmehr eifrig.”
In ihrem Bestreben zu retten, was nun mal nicht zu retten ist, versteigen sich die Autoren teilweise in hanebüchene Argumentationen. So wird zwar eingeräumt, dass die drakonischen Strafen, wie etwa die Todesstrafe bei sexuellen “Verfehlungen”, nach europäischem Rechtsverständnis als problematisch gelten müssen, dann aber einschränkend angefügt, dass etwa in besagtem Fall, die Hürden für eine derartige Verurteilung sehr hoch seien, zum Beispiel weil vier Zeugen das “Verbrechen” beeiden müssten (S. 125). Obwohl einige Kapitel zuvor zu lesen ist, dass die Zeugenaussage einer Frau nur halb so viel Gewicht hat wie die eines Mannes, verschwenden die Tworuschkas keinen Gedanken daran, was eine solche Konstellation für vergewaltigte Frauen bedeuten kann (vgl. IR-Meldung 2989). Und dass vielleicht nicht “Ehebruch” oder “Unzucht”, sondern die Todesstrafe das Verbrechen sei, kommt ihnen auch nicht in den Sinn. Da fast alle Kapitel in dieser Tendenz verfasst sind, kommt das Buch letztlich zu einer wenig realistischen Einschätzung, zu welchen Zwecken die koranischen Aussagen eingesetzt (und nicht “missbraucht”) werden können.
Udo Tworuschka ist ohnehin Wiederholungstäter; bereits 1991 hatte er zusammen mit Abdoldjavad Falaturi eine Broschüre zur Vermittlung von Grundkenntnissen über den Islam im Unterricht verfasst, die als Musterbeispiel für die Denunziation jeglichen religionskritischen Denkens angesehen werden muss. Unter dem Etikett der “multikulturellen Bildung und Erziehung” und dem “Abbau gegenseitiger Vorurteile” wird eine Einteilung in “sachgemäße” und “unsachgemäße” Darstellungen des Islam vorgenommen. Was auf den ersten Blick so aussieht, als sei es dem Prinzip der Toleranz verpflichtet, erweist sich bei genauerer Lektüre als perfide religiöse Propaganda.
Denn so ziemlich jede Aussage, die den Koran oder den Propheten ihrer religiösen Aura entkleidet, ja selbst die Benennung simpler historischer Tatsachen oder eine laizistische Perspektive werden als “unsachgemäß” eingestuft. “Unsachgemäß” sei, “den Koran als eine ‘Schrift Muhammads’” aufzufassen; darauf hinzuweisen, dass Muhammads religiöse Gedankenwelt “altarabische, jüdische, christliche und gnostische Ideen enthielt”; die Tatsache zu referieren, dass die Muslime den Islam mit Krieg und Gewalt verbreitet haben; “den Staatsbegriff einer säkularen Gesellschaftsform, die die gegebene Gesellschaftsordnung als rein weltliche Angelegenheit ohne religiösen Legitimationsbedarf betrachtet und Religion als Privatangelegenheit ihrer Mitglieder, zum Maßstab zu nehmen” usw. usf. – kurz: “unsachgemäß” ist, irgendwelche Kategorien der Aufklärung oder kritischen Denkens an den Islam anzulegen oder gesellschaftliche Missstände wie die Position der Frauen, mit der Religion in einen kausalen Zusammenhang zu bringen. Dass solches erzreaktionäre Gedankengut offenbar in einer Auflage von über 50.000 Exemplaren verbreitet worden ist und möglicherweise hunderte von Lehrkräften mit diesem Material arbeiten, ist einigermaßen erschütternd.
Monika und Udo Tworuschka: Der Koran und seine umstrittenen Aussagen. Düsseldorf 2002. Patmos; 129 Seiten, kartoniert, Euro 9,90, ISBN 3-491-70352-2
Abdoldjavad Falaturi und Udo Tworuschka: Der Islam im Unterricht. Beiträge zur interkulturellen Erziehung in Europa. Hamburg 31996. IWA Verlag; 54 Seiten, Euro 5.-, ISBN 3-88304-026-6
Artikel aus MIZ 3/02
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