Schokolade am Karfreitag
Am Karfreitag ist so ziemlich alles verboten. Nicht nur für Katholiken und Evangelen, denen Fasten und Trauern als religiöses Gebot auferlegt ist, sondern auch für den Rest der Bevölkerung, denen gesetzlich untersagt wird, an diesem sog. “Stillen Tag” laut und lustig zu sein.
Ausgerechnet an diesem Tag hatte der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München zu einem banquet republicain geladen, zu einem Essen, bei dem neben Kulinarischem auch Politisches angeboten wird. Ganz entgegen den üblichen karfreitäglichen Gepflogenheiten ging es dabei um Schokolade – und damit um eine Hinterfragung althergebrachter christlicher Verhaltensweisen. Denn der bfg zeigte den Film Chocolat, der von einer attraktiven Konditorin erzählt, die während der Fastenzeit in ein bigottes französisches Dorf kommt und dort einen Laden eröffnet, in dem sie selbstgemachte Schokolade und Pralinen verkauft. Und weil ihre süßen Köstlichkeiten unvergleichlich sind, verführt sie nach und nach das gesamte Dorf, die strengen katholischen Fastenrituale über Bord zu werfen und über andere christliche Traditionen kritisch nachzudenken. Als kleine Anregung, es ihnen gleichzutun, wurden dem Publikum vor und nach dem Film Pralinen gereicht.
Dieser Versuch, an eine französische demokratische Tradition aus der Mitte des 19. Jahrhunderts anzuknüpfen und so einen etwas anderen Zugang zu schaffen, emanzipatorische Prozesse auszulösen, war (zumindest für diesen Abend) ziemlich erfolgreich. Denn die Veranstaltung war richtg gut besucht – und viele interessierten sich nicht nur für die Schokolade, sondern auch für die Themen, mit denen der bfg sich sonst noch beschäftigt.
Riggenmann ausgezeichnet
Konrad Riggenmann erhält als erster den Flechtheim-Preis, den der Berliner Landesverband des Humanistischen Verbands (HVD) dieses Jahr erstmals verleiht. Der Preis ist nach dem Politologen und “Theoretiker des modernen Humanismus Ossip K. Flechtheim benannt, zeichnet Leistungen, die Aufklärung, Toleranz, Selbstbestimmung und Menschenrechte befördern, aus und ist mit 2.500 Euro dotiert.
Der erste Preisträger hatte in einer langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Freistaat Bayern ein weiteres “Kruzifixurteil” erstritten, das erstmals einer an der Volksschule beschäftigten Lehrkraft das Recht zugestand, nicht unter dem Kreuz unterrichten zu müssen (vgl. MIZ 4/01). Damit, so der stellvertretende Bundesvorsitzende Horst Groschopp, zeige der HVD auch, daß er eine kirchen- und religionskritische Organisation bleibe, auch wenn in den letzten Jahren diesbezüglich moderatere Signale gesetzt worden seien.
Spendenaktion
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern hat für die Opfer der Flutkatastrophe an der Elbe und ihren Nebenflüssen ein Spendenkonto eingerichtet. Die Organisation von Hilfe dürfe nicht allein kirchlichen Organisationen überlassen werden, die mit ihren Pfarrern und Pastoren seit den ersten Tagen in den betroffenen Gebieten aktiv seien. Zudem garantiere der bfg, daß sämtliche eingehende Spenden zur Unterstützung der Betroffenen aufwendet werde, die gesamte Verwaltung werde ehrenamtlich geleistet. Die Hilfsaktion soll sich auf ein oder zwei kleinere Gemeinden konzentrieren, wo der Bevölkerung dann effektiv und sichtbar geholfen werden könne.
Spendenkonto: Bund für Geistesfreiheit Bayern, Kto 10 160 75, Raiffeisenbank Fürth (BLZ 762 604 51), Stichwort “Menschen helfen Menschen – Jahrhundertflut”
Freigeistige im Nationalsozialismus
Nach seinem Vortrag über die “Kirchen im Banne des Nationalsozialismus” hat Helmut Steuerwald nun auf Einladung des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Fürth auch über die freigeistigen Bewegungen während der Zeit des Nationalsozialismus referiert.
Kritisch durchleuchtete er das unterschiedliche Verhalten der freidenkenden, freigeistigen und freireligiösen Bewegungen während der Nazizeit. Er berichtete vom Widerstand, von Verfolgungen, aber auch von Anpassungen und so ergab sich ein sehr differenziertes, vielfältiges Bild mit den unterschiedlichsten Verhaltensweisen. Die Freidenkerbewegung wurde am stärksten verfolgt, der Proletarische Freidenkerverband wurde schon 1932 durch das massive Verhalten der Kirchen, rechter Parteien und vor allem durch das Wirken der NSDAP verboten. Der bürgerliche Freidenkerverband wurde kurz nach dem Machtantritt Hitlers verboten, der aktive Verband für Freidenkertum und Feuerbestattung in eine Versicherung umgewandelt. Gegenüber der Freireligiösen Bewegung ging es auch nach der Machtergreifung zunächst mit Verboten, Verfolgungen, Verhaftungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen los. Manch führender Kopf der Bewegung landete im KZ. Es war aber kein einheitliches Bild: Es gab auch Anpassung und so konnte manche freireligiöse Gemeinde das Regime überstehen. Trotz dieser Anpassung fanden diese Gemeinden – die zum Teil auch in der Deutschen Glaubensbewegung oder später in der Gemeinschaft Deutsche Volksreligion aufgingen – nicht die erhoffte Anerkennung des NS-Regimes. So gehörte beispielsweise kein einziger führender Kopf des NS-Regimes einer dieser Gruppen an, fast alle blieben in einer der beiden großen Kirchen. Helmut Steuerwald hat auch prinzipielle unterschiedliche Verhaltensweisen der Kirchen einerseits und der freigeistigen, freireligiösen Gruppierungen andererseits während des NS-Zeit aufgezeigt.
Der Vortrag ist (mit erweiterten Materialien) als Broschüre beim Bund für Geistesfreiheit zum Selbstkostenpreis zu bekommen: bfg Bayern, Alexanderstr. 14/II, 90762 Fürth, Fon (0911) 777 303
Artikel aus MIZ 3/02
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