von Gunnar Schedel
In Wahljahren wird das Wahlvolk von den Wahlkämpfern umworben. Für jede und jeden haben die Kandidaten der etablierten Parteien Kugelschreiber und gute Worte. Keine Gruppe von gesellschaftlicher Bedeutung, seien es Landwirte oder Homosexuelle, alleinerziehende Mütter oder Internetsurfer wird bei den Versprechungen für die Zeit jenseits der Wahl ausgelassen. Da stellt sich die Frage, ob auch die Konfessionslosen als bedeutungsvoller Teil der Gesellschaft angesehen werden und was die Parteien ihnen gegebenenfalls zu bieten haben.
Um dies herauszubekommen, hatte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) vor acht Jahren alle im Bundestag vertretenen Parteien angeschrieben und um die Beantwortung einiger konkreter Fragen gebeten (siehe MIZ 4/94, S. 6f.); diese Aktion wurde, mit veränderter Fragestellung, im Frühjahr 2002 wiederholt. Die Lektüre der Antwortschreiben sowie der betreffenden Passagen der Wahl- und Grundsatzprogramme führt zu der ernüchternden Einsicht, daß sich die Aussagen der Parteien – im deutlichen Unterschied zu 1994 – kaum unterscheiden. Die Konfessionslosen werden als gesellschaftliche Größe nicht wahrgenommen, die Herstellung der Trennung von Staat und Kirche ist für die Parteien kein Thema.
CSU: Christliches Abendland
Zur klarsten Aussage kommt die Partei des Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber, die Christlich-Soziale Union (CSU). In erfreulicher Ehrlichkeit betont sie in ihrem Schreiben an den IBKA, daß sie sich “wie keine andere Partei in Deutschland für eine vom christlich-abendländischen Weltbild geprägte Gesellschaft” einsetzt, und verweist darauf, daß sie im sog. Kruzifix-Streit “vehement für das Kreuz als Symbol unseres christlichen Glaubens” eingetreten sei. In ihrem Grundsatzprogramm stellt sie darüber hinaus klar, daß Grundlage ihrer Politik das “christliche Menschenbild” und die “christliche Wertordnung” sind, und natürlich darf auch die “Verantwortung vor Gott” nicht fehlen.
Immerhin verzichtet die Partei Stoibers darauf, den Gottesstaat auszurufen (“Aus der christlichen Grundlage ihrer Politik leitet die CSU keinen politischen Absolutheitsanspruch ab”) und bekennt sich (in einer sehr bemüht klingenden Formulierung) zur “weltanschaulichen Neutralität des Staates auf der Wertordnung unserer Verfassung”. Und offenbar muß beim Parteieintritt auch kein Taufschein vorgelegt werden: die Partei “steht allen offen, deren politische Vorstellungen mit der christlichen Wertorientierung vereinbar sind”. Wer nun im Umkehrschluß annimmt, daß die CSU auf die Stimmen der Konfessionslosen generell und gerne pfeift, dürfte so falsch nicht liegen. Darauf deutet auch die Art und Weise hin, wie das Schreiben des IBKA beantwortet wurde: zu nicht einer einzigen der konkreten Fragen wurde Stellung bezogen.
Eines muß der CSU allerdings zugestanden werden: bezüglich der weltanschaulichen Ausrichtung hat sie die Karten auf den Tisch gelegt: wer Stoiber wählt, entscheidet sich fürs christliche Abendland. So gesehen bleibt keine Frage offen. Außer einer vielleicht: warum eigentlich will eine Partei, die von der “Begrenztheit und Unvollkommenheit des Menschen” weiß, und deren Repräsentanten dies seit fast 50 Jahren in Bayern auch unter Beweis stellen, nun auch noch einen der ihren zum Bundeskanzler machen?
CDU: Abendland light
Anders als ihre Schwesterpartei, die sich in Bayern noch immer auf ein Reservoir von über 75% christlichen Wahlberechtigten stützen kann, muß die Christlich-Demokratische Union (CDU) auch in Bundesländern antreten, wo die Betonung der christlichen Ausrichtung nicht selbstverständlich Stimmen bringt. Dementsprechend fallen ihre Positionen bei aller Übereinstimmung in den Grundaussagen (auch die CDU macht ihre Politik auf der “Grundlage christlicher Werte und des christlichen Bildes vom Menschen”) ein wenig differenzierter aus. Vor allem hat sich die Geschäftsstelle die Mühe gemacht, ihre Auffassungen zu begründen: die Antwort der Christdemokraten war am ausführlichsten.
Im gemeinsamen Wahlprogramm der Unionsparteien kommen die Kirchen, trotz der ausdrücklichen Bezugnahme auf das Christentum, nur an wenigen Stellen vor. Daraus zu schließen, diese Allianz habe sich in den letzten Jahren, als Tribut an die fortschreitende Säkularisierung, gelockert, dürfte eine Fehleinschätzung sein. Vielmehr gibt es aus Sicht der Union keinen Handlungsbedarf: “Die Christdemokraten halten an der bisherigen Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirchen fest”, heißt es im Schreiben an den IBKA. Dementsprechend wird im Wahlprogramm meist auch nur kurz erwähnt, daß eben nichts verändert werden wird: an der Kirchensteuer hält die CDU/CSU ebenso fest wie am Religionsunterricht, “denn auch die Schule muß jungen Menschen helfen, der Frage nach Gott nachzugehen und Antworten auf die Frage nach dem Sinn des Lebens zu geben”.
Die Kirchen sind, was ihre privilegierte Situation in Deutschland betrifft, mit dem Status quo grundsätzlich zufrieden; Forderungen an die Politik stellen sie zwar häufig, aber zumeist auf einer Ebene weit unterhalb dessen, was im Bundestagswahlkampf verhandelt wird. Nur in einem Punkt wird eine Neuregelung angedeutet: offenbar soll der § 166 StGB, nach mehreren gescheiterten Anläufen, nun wirklich verschärft werden. Auch wenn Kardinal Meisner (Köln) heftigen Protest äußerte, als Stoiber eine ledige Mutter als Familienexpertin in sein Kompetenzteam geholt hat und einzelne Bischöfe ab und an auch Unionspolitikern gegenüber mehr soziale Gerechtigkeit oder Fremdenfreundlichkeit einfordern: wirkliche Konflikte zwischen den C-Parteien und den Kirchen bestehen nicht. Gerade im Falle der nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften hat die Union nur den unvermeidlichen Schritt vollzogen und sich den gesellschaftlichen Realitäten gestellt, setzt sich aber weiterhin für eine Benachteiligung solcher Lebensformen ein; der Unterschied zum konservativsten Rand der Kirchen liegt also weniger in der Tendenz (traditionelle Ehe und Familie bleiben für beide kleinste Einheit der Gesellschaft) als in der Vehemenz, mit der diese vertreten wird.
Wie weit sich die CDU im Detail an kirchlichen Auffassungen orientiert, wird im Brief an den IBKA deutlich. “Keinen gesellschaftlichen Gewinn durch eine stärkere Trennung” sieht der unterzeichnende Referent Rechtspolitik Peter Hartmann, denn die dann ebenfalls notwendige “Trennung der Aufgaben” sei weder möglich noch wünschenswert – ein deutliches Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip. Die “zentrale gesellschaftspolitische Bedeutung der Kirchen” wird aber nicht nur mit deren Engagement im Sozialbereich begründet, auch die “Vermittlung gesellschaftlicher Werte” wird als Argument angeführt, warum die Kirchen “jenseits jeder Religiosität” wichtig für die gesamte Gesellschaft seien. Dies freilich ist genau jene Argumentationsfigur, mit der die Kirchen seit einigen Jahren zu rechtfertigen versuchen, warum sie bei permanent sinkender Mitgliedschaft trotzdem noch das Recht beanspruchen, für alle in Deutschland lebenden Menschen Vorgaben zu machen.
Auch die Frage nach Religion in der Schule beantwortet Rechtsreferent Hartmann konkreter als das Wahlprogramm. Denn im Rahmen ihres Eintretens für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen spricht sich die CDU dafür aus, dieses Privileg zukünftig auch islamischen Glaubensgemeinschaften einzuräumen (wobei nicht klar wird, welches der in den diversen unionsregierten Bundesländern diskutierten bzw. schon eingeführten Modelle bevorzugt wird). “Offen” stehe man einem Ethikunterricht für Konfessionslose und sonstige RU-Verweigerer gegenüber; “wichtig erscheint dabei allerdings, daß [dieser] Unterricht alternativ zu dem Religionsunterricht treten soll”, was eine indirekte Absage an ein integratives Fach in der Art von LER bedeutet.
Im Vergleich zu den Positionen vor acht Jahren hat sich bei der CDU nicht viel verändert, sie bleibt eine dem “Kultur-Christentum” verpflichtete Partei, die nicht gläubigen Menschen distanziert gegenübersteht, auch wenn sie sich nicht so brüsk abgrenzt wie ihre bayerische Schwesterpartei. Die Kirchen werden als Organisationen angesehen, die zentral bei der Durchsetzung der konservativen Wertvorstellungen mitwirken. Deshalb werden ihre Privilegien auch nicht angetastet.
SPD: Bloß nirgends anecken
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist die einzige unter den angeschriebenen Parteien, die eine Ansprechstation für die Interessenvertretung der Konfessionslosen angeben kann: das Referat für Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Daß “Weltanschauungsgemeinschaften” in der SPD als gesellschaftliche Größe neben den Kirchen wahrgenommen werden, dürfte dem Umstand geschuldet sein, daß ein beachtlicher Teil der sozialdemokratischen Wählerschaft konfessionslos oder zumindest eher kirchenfern eingestellt ist. Allerdings bedeutet die Zusammenfassung in einem Referat nicht, daß beide Gruppierungen als gleich gewichtig angesehen werden. Zwar findet sich das allgemeine Bekenntnis: “Wer sich zu keiner Religion bekennt, darf nicht benachteiligt werden” weiterhin im Grundsatzprogramm, aber das Einknicken der SPD in der Debatte um das Anti-Diskriminierungsgesetz zeigt, daß sich die Partei schwer tut, die hehren Ziele umzusetzen, sobald sie auf den Widerstand der Kirchen stößt. So findet sich im Grundsatzprogramm auch die Forderung, daß die allgemein geltenden Arbeitnehmerrechte auch in den Einrichtungen der Kirchen gewährleistet sein müßten, im Wahlprogramm fehlt diese Passage im entsprechenden Abschnitt.
Ansonsten strebt die SPD, wie aus ihrem Brief an den IBKA hervorgeht, keine Änderung der Rechtslage an, nicht im Bereich kirchlicher Finanzen (ausdrücklich wird auf die “Gemeinwohlrelevanz des Kirchensteueraufkommens” hingewiesen), nicht im Fall des Religionsunterrichtes (der nicht als Privileg, sondern als “angemessener Platz der gesellschaftlichen Wirklichkeit Religion im Bereich der öffentlichen Schulen” eingestuft wird). Auch die Ausweitung des Modells RU nach Art. 7 GG auf islamische Religionsgemeinschaften wird positiv gesehen; ein integrativer Unterricht, in dem alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam über Religion und Philosophie informiert werden, spielt in den Überlegungen der SPD offenbar keine Rolle.
Sozialdemokratische Politik wird nicht christlich begründet, aber auch die SPD geht von einer “besonderen Bedeutung” der Kirchen für die Gesellschaft aus. Dementsprechend sind, was das Verhältnis von Staat und Kirche angeht (mit der Ausnahme der Kritik am “Tendenzschutz”), inhaltlich keine wesentlichen Unterschiede zu den Aussagen der Union zu erkennen. Immerhin deutet sich im letzten Absatz des Schreibens Franz Münteferings eine größere Offenheit den Konfessionslosenverbänden gegenüber an, wenn davon die Rede ist, daß die Weimarer Kirchenartikel durch die Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eine Möglichkeit eröffnet hätten, “Pluralität auch institutionell abzubilden und einzubringen, von der nicht immer hinreichend Gebrauch gemacht wird” – wobei diese Orientierung vom weltanschaulich neutralen zum weltanschaulich pluralen Staat durchaus auch kritisch gesehen werden kann.
FDP: Lieber 18 als liberal
Die großen Parteien waren schon immer um ein konfliktfreies Verhältnis zu den Kirchen bemüht, bei der Partei, die sich in der Tradition des Liberalismus sieht, wirkte hingegen das Thesenpapier von 1974 “Freie Kirche im freien Staat” nach. Sie hatte stets einige Punkte im Programm, die auf eine Modernisierung des Verhältnisses von Staat und Kirche abzielten. Doch das scheint nun Vergangenheit. Denn mit dem Projekt 18% haben sich die Freien Demokraten offenbar, neben vielen anderen liberalen Grundsätzen, auch von jeglicher Kirchenkritik verabschiedet. Möglicherweise markiert diese Entwicklung aber auch nur die Endphase eines zwanzigjährigen Prozesses, während dessen die Linksliberalen in der Freien Demokratischen Partei (FDP) zur Randgruppe geworden sind.
1994 ging die FDP noch davon aus, daß das Verhältnis von Staat und Kirche von gegenseitiger Unabhängigkeit geprägt sein soll und in seiner konkreten Ausgestaltung “von Zeit zu Zeit neu überdacht und bestimmt werden” müsse. Auf der Tagesordnung standen seinerzeit eine Überprüfung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen, eine Änderung des Militärseelsorgevertrages, die Neuregelung der Kirchensteuer sowie die Aufhebung des “Tendenzschutzes” für kirchliche Mitarbeiter, die nicht im religiösen Kernbereich beschäftigt sind (vgl. MIZ 4/94, S. 11). Bereits vier Jahre später waren diese Punkte, mit Ausnahme des letzten, aus dem Wahlprogramm verschwunden. Dafür wurde einleitend halluziniert, daß die Aufklärung und unser europäischer Begriff der Menschenrechte ihre Wurzeln in der christlichen und jüdischen Religion hätten. Immerhin aber wurde das 1974er Thesenpapier noch erwähnt.
Das diesjährige Wahlprogramm ist in seinen Ausführungen zu “Kirchen und Religionsgemeinschaften” hingegen nicht mehr als Stellungnahme einer liberalen Partei erkennbar. Mit keinem Wort wird Bezug genommen auf die Trennung von Staat und Kirche, vielmehr plädieren die Freien Demokraten dafür, “daß der Staat sein Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften in einer Weise definiert, die allen Religionen und ihren Gläubigen gerecht wird”. Daß hier offenbar nur die Interessen der religiösen Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden, ist kein Zufall. Konfessionlose tauchen ebensowenig wie Weltanschauungsgemeinschaften im Wahlprogramm der FDP auf, sie werden weder als Wählergruppe noch als Ansprechpartner zur Kenntnis genommen. Zu dieser Haltung paßt denn auch, daß der IBKA zwar ein von der Generalsekretärin unterzeichnetes Antwortschreiben bekam, das allerdings keine einzige Frage beantwortete, sondern lediglich wortgetreu die vermeintlich einschlägige Passage aus dem Wahlprogramm widergab.
Dort ist dann zu lesen, daß die Terroranschläge vom 11. September 2001 als “isolierte Taten einiger Extremisten, die in keinem Zusammenhang mit der Religionszugehörigkeit stehen”, anzusehen seien. Zu solcher realitätsferner Einschätzung paßt auch, daß die FDP einen Islamunterricht an öffentlichen Schulen als “wesentlichen Beitrag zur Integration der ausländischen Muslime” einschätzt. In diesem Zusammenhang denken die Freien Demokraten sogar über die Aufhebung der bestehenden Trennung von Staat und Kirche nach, wenn sie fordern, daß sich “alle Religionsgemeinschaften ... klar und deutlich zu den Menschenrechten als Teil der staatlichen Rechtsordnung bekennen” müßten. Abgesehen davon, daß völlig unklar ist, wer das überprüfen soll: die Debatten über Tendenzschutz, Anti-Diskriminierungsgesetz oder Schwangerschaftsabbruch haben gezeigt, daß selbst die christlichen Kirchen überhaupt nicht bereit sind, als selbstverständlich angesehene Grundrechtsstandards in ihrem Herrschaftsbereich zuzulassen. Wenn sich irgendjemand der Autoren des FDP-Wahlprogrammes die Mühe gemacht hätte, sich zu informieren, inwiefern islamische Staaten (um nur ein Beispiel zu nennen) die von ihnen unterzeichnete Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen umsetzen, wäre dies vielleicht zum Anstoß geworden, über die Frage nachzudenken, ob wir mehr staatliche Kontrolle für die Religionen oder doch eher weniger öffentlichen Einfluß für die Religionen brauchen.
Bündnisgrüne: Selig ...
“Ökologisch, sozial, basisdemokratisch und gewaltfrei” – das waren die Begriffe, mit denen die Grünen Mitte der 1980er Jahre ihr Selbstverständnis ausdrückten. Mit ihrem neuen Grundsatzprogramm wurden diese Leitlinien in vielerlei Hinsicht den Erfordernissen einer Regierungspartei angepaßt (vgl. MIZ 1/02, S. 15ff.), die Grünen haben ihren Frieden mit Kapital, Krieg und nun auch den Kirchen gemacht. Während die Partei in den letzten Wahlprogrammen stets mehrere Punkte anführte, in denen das Verhältnis von Staat und Kirche geändert werden sollte, beschränken sie sich diesmal darauf, ein “umfassendes Antidiskriminierungsgesetz” einzufordern, was für die kirchlichen Sozialeinrichtungen die Geltung des allgemeinen Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts bedeutete. Zu mehr konnten sich die Delegierten nicht durchringen.
Damit sind die Grünen zwar immerhin die einzige Partei, die diese Forderung im Wahlprogramm stehen hat, doch dies kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß in der ehemaligen Alternativpartei ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Es ist nicht allein die Tatsache, daß viele der radikaldemokratischen Positionen fehlen, die sich in den letzten fünfzehn Jahren in den Bundestags- und Landtagswahlprogrammen oder dem bündnisgrünen Verfassungsentwurf gefunden haben: die Aufhebung des Körperschaftsstatus, die Neuordnung der Militärseelsorge, die Kündigung der Kirchenverträge und Konkordate, die Abschaffung des Religionsunterrichtes in seiner jetzigen Form usw. (vgl. MIZ 4/94, S 3ff. oder MIZ 2/95, S. 19f.). Entscheidender ist, daß sich die Perspektive, aus der der gesamte Themenkomplex ins Auge gefaßt wird, völlig verschoben hat. Mitte der 1990er Jahre waren die Grünen eine Partei mit einem starken (amts)kirchenkritischen Flügel. Die Kirchen wurden eher als politischer Gegner betrachtet, der gegen viele grüne gesellschaftspolitische Projekte (von der Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften bis hin zur allgemeinen Gültigkeit des Betriebsverfassungsgesetzes) opponierte. Heute werden die Kirchen “als wichtige Kräfte der Zivilgesellschaft”, ja als Partner angesehen. Über den “Tendenzschutz” soll ein “Dialog” aufgenommen werden; das Kirchensteuermodell, so steht es im Antwortbrief an den IBKA, sei “zweifellos reformbedürftig” – wegen der wachsenden Finanzierungsprobleme der Kirchen. Anstatt wie einst die Abschaffung des § 166 StGB zu fordern, wenden sich die Grünen nun “gegen jeden Versuch, Religionsgemeinschaften zu diskriminieren” – von Weltanschauungsgemeinschaften ist nicht die Rede.
In diesem Duktus sind sowohl Grundsatz- wie Wahlprogramm gehalten und erst recht der Brief der Bundesgeschäftsstelle. Dort wird zur Rechtfertigung des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen (natürlich sind auch die Grünen für Islamunterricht und die Einrichtung theologischer Lehrstühle für Islam) sogar auf jenes Zitat des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde angespielt, wenn zu lesen ist: “Der moderne Verfassungsstaat lebt von Voraussetzungen, die er weder geschaffen hat noch garantieren kann.” Diese manipulative Widergabe der Textstelle (vgl. MIZ 3/99, S. 15f.) gehört zu den rhetorischen Standardtricks, mit denen die Kirche ein Recht reklamiert, ethische Vorgaben auch für jene Menschen zu machen, die ihrem Verein gar nicht angehören. Indem die Grünen den ganzen Denkansatz übernehmen, zeigt sich, wie wenig kritische Distanz zu kirchlichen Positionen noch besteht.
Welche Auswirkungen das auf die praktische Politik hat, wird zum Beispiel an einer Veranstaltung deutlich, die Ende August im nordrhein-westfälischen Landtag stattfand. Während bei früheren Hearings stets auch Vertreter explizit säkularer Auffassungen mit auf dem Podium saßen, diskutierten diesmal vier Vertreter der großen Religionen mit der kirchenpolitischen Sprecherin Christa Nickels und Heiner Bielefeldt (dem Islam-Experten von amnesty international) über die Frage: “Wieviel Religion verträgt Deutschland?” Daß eine solche Debatte ohne einen ausgewiesenen Religionskritiker stattfindet, wäre vor fünf Jahren noch schlecht vorstellbar gewesen. Tja, selige Zeiten, einst.
PDS: Kirche – äh???
Der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) ist beim Themenbereich Religion/Kirche sehr deutlich anzumerken, daß sie in DDR-Tradition steht. Denn weder im Grundsatz- noch im Wahlprogramm spielen Religion und Kirche eine große Rolle – fast könnte der Eindruck entstehen, es gäbe sie als relevante gesellschaftliche Größe gar nicht. Zwar stehen “kirchliche und religiöse Organisationen” in der langen Liste der Gruppierungen, mit denen die PDS eine Zusammenarbeit anstrebt, aber der bei den anderen Parteien übliche Kotau vor der besonderen Bedeutung der Kirchen unterbleibt.
Andererseits hat die PDS auch rein gar nichts zum Verhältnis von Staat und Kirche zu sagen, selbst nicht zu den Punkten, die in den ostdeutschen Bundesländern von Relevanz wären, wie etwa LER. Auch zum überproportional hohen Anteil kirchlicher Sozialeinrichtungen, der ganz erhebliche Probleme für konfessionslose Arbeitnehmer mit sich bringt, schweigen sich die Sozialisten aus. Und die zur Beantwortung der Fragen des IBKA notwendigen Recherchen erwiesen sich als offenbar recht langwierig – bis Redaktionsschluß lag jedenfalls noch kein Brief der PDS vor.
You can’t always get what you want
Wer bei seiner Wahlentscheidung die Haltung der Parteien zu den Kirchen resp. deren Stellung im Staat ganz weit in den Vordergrund stellt, kann diesmal getrost zuhause bleiben. Für ihn (oder sie) hat keine der etablierten Parteien etwas zu bieten.1 Da die Nähe zu Kirche und Christentum bei der Partei des Kanzlerkandidaten am größten ist, könnte dies immerhin eine Entscheidungshilfe sein, wem mensch seine Stimme ganz sicher nicht geben sollte.
Auffällig ist, daß die beiden potentiellen “Juniorpartner” von Koalitionsregierungen in den letzten acht Jahren sämtliche kirchenkritischen Aussagen und Vorstöße zur Veränderungen des Staats-Kirchen-Verhältnisses in Richtung konsequente Trennung aufgegeben haben. Darüber kann nun trefflich lamentiert werden. Daraus kann natürlich auch der Schluß gezogen werden, daß über die parlamentarische Ebene momentan für unser Thema nichts zu erreichen ist und wir unsere Bündnispartner im außerparlamentarischen Raum finden müssen. Wer hingegen das Parlament nicht “aufgeben” will, muß nach Strategien suchen, wie unsere Inhalte dort plaziert werden können. Die Konfessionslosen müssen zur Kenntnis nehmen, daß die Kirchen während der letzten beiden Legislaturperioden ganz massiv vor allem die Bündnisgrünen umworben haben. Auch der PDS-Abgeordnete Uwe Hiksch berichtet, daß er – als erklärter Freidenker – mit kirchlichem Material überhäuft wird. Dem hatten Laizisten bislang sehr wenig entgegenzusetzen. Ob es möglich ist, angesichts der real existierenden Kräfteverhältnisse, in nennenswertem Ausmaß durch eine bessere, koordinierte Informationspolitik bei Parteien, Bundestagsfraktionen oder einzelnen Parlamentariern an Einfluß zu gewinnen, sei dahingestellt. Immerhin gibt es einzelne Abgeordnete (in erster Linie in der PDS, aber auch bei den Sozialdemokraten, in den Landesparlamenten auch noch bei den Grünen und ganz vereinzelt bei der FDP) die für die Trennung von Staat und Kirche ansprechbar sind. Vielleicht bieten sich hier Angriffspunkte, mit einem bescheidenen “Rollback” zu beginnen. Vielleicht entsteht daraus sogar ein kleiner Beitrag, wieder bessere Voraussetzungen für emanzipatorische Bestrebungen überhaupt herzustellen. Vielleicht. Ganz sicher aber ist: Bundestagswahlen sind nur alle vier Jahre und Wahlprogramme sind schneller vergessen als durchgelesen. Politische Veränderungen bedürfen eines langen Atems und kontinuierlicher Aktivitäten. Deshalb sollte niemand den Begriff “Stimmabgabe” zu wörtlich nehmen, gerade den Gewählten muß so manches laut und deutlich und oft mehrmals gesagt werden.
Anmerkung:
1 Natürlich gibt es eine ganze Reihe kleinerer Parteien, die hier - von einer Ausnahme abgesehen - nicht behandelt werden, weil sie mit Sicherheit nicht in den nächsten Bundestag einziehen werden. Bei der Durchsicht von deren Programmen könnte sich durchaus die eine erfreuliche oder andere unerfreuliche Überraschung ergeben.
Artikel aus MIZ 3/02
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