Markt der religiösen Möglichkeiten

Warum sich konfessionsfreie Verbände gegen GATS wehren sollten

von Christoph Lammers

Über die Zukunft der Bildung wird nicht erst seit PISA gestritten. Die einen fordern die staatliche Hand im Bildungssystem, die anderen plädieren für eine stärkere Öffnung des Bildungsssektors für private Anbieter. Durch das GATS-Abkommen (General Agreement on Trade in Services) der Welthandelsorganisation WTO steht eine weitreichende Liberalisierung der öffentlichen Dienstleistungen bevor – auch des “Bildungsmarktes”. Wenn Schranken fallen, bedeutet dies nicht einfach “weniger Staat”; Eltern & SchülerInnen haben mehr Wahlfreiheit, damit aber auch mehr Verantwortung, da sie einer Vielzahl von Alternativen gegenüberstehen. Doch wessen Angebote werden sich auf dem neuen Markt der Möglichkeiten kurzfristig durchsetzen? Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass zunächst die religiösen privaten Bildungsträger profitieren werden.

Was ist GATS?

Der kommerzielle Handel mit Dienstleistungen – insbesondere mit der Ressource “Bildung” – ist der dynamischste Wachs-tumsbereich der Weltwirtschaft. Durch erfolgreiche Lobbyarbeit von Wirtschaftskonzernen, wurde 1995 ein Vertragswerk auf den Weg gebracht, das die komplette Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes anstrebt.

Darunter fallen 16 Dienstleistungsbereiche: unter anderem unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen (Ärzte, Architekten, EDV-Dienste), Kommunikationsdienstleistungen (Postdienste, Kurierdienste, Telekommunikationsdienste), Vertriebsdienstleistungen (Großhandel, Einzelhandel), medizinische und soziale Dienstleistungen (u.a. Krankenhausdienstleistungen) und auch Bildungsdienstleistungen (Kindergarten, Schulbildung, Berufs- und Universitätsausbildung). Alles in allem ist vorgesehen, “die Öffnung des staatlichen Beschaffungswesens für ausländische Anbieter und die größere Transparenz bei der Subventionsvergabe im Dienstleistungsbereich”1 zu sichern.

“Bereits zur WTO-Gründung hat sich die EU gegenüber den anderen WTO-Mitgliedsstaaten verpflichtet, in den meisten Bildungsbereichen freien Marktzugang und gleiche Behandlung in- und ausländischer Anbieter zu gewährleisten. Im Wesentlichen hat sie sich damals nur vorbehalten, Bildung bzw. Bildungsträger nach eigenem Gutdünken zu subventionieren. Die Aufgabe dieses Vorbehalts würde drastische Änderungen in der Bildungslandschaft hervorrufen.”2

In Deutschland war es bislang Politik, private Bildungsangebote nach dem Subsidiaritätsprinzip weitgehend aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren, das Angebot jedoch über die Zulassung als Schulträger zu steuern. “Freie” Schulen im eigentlichen Sinne gibt es wenige, auch die kommerziellen Anbieter verfügen noch über relativ geringe Marktanteile. Der größte Teil privater Schulen ist weltanschaulich ausgerichtet, wird von Kirchen, Orden oder kirchlichen Vereinen betrieben bzw. richtet sich an einer Pädagogik auf religiöser oder esoterischer Grundlage aus (Montessorischulen, Waldorfschulen). Die Zahl der Privatschulen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. “Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, gab es im Schuljahr 2000/2001 in Deutschland 4.076 private Schulen (allgemein bildende und berufliche). Zu den privaten Schulen zählen neben denjenigen privater Träger auch solche, die z.B. von Kirchen oder karitativen Einrichtungen betrieben werden. Gegenüber 1992 (dem ersten Jahr mit gesamtdeutschen Ergebnissen) stieg die Zahl privater Schulen um 27,3 % und ihr Anteil an den Schulen insgesamt von 6,1 % auf 8,0 %.”3 Die Zahl der Schüler an Privatschulen wuchs von rund 570.000 auf etwa 740.000, was einem Anteil von 5,8 Prozent entspricht.

Wie hoch der Anteil der staatlichen Finanzierung an privaten Schulen ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Da in Zeiten knapper Kassen auch hier nach Einsparungsmöglichkeiten Ausschau gehalten wird, führen vor allem die weltanschaulichen Schulträger öffentlich Klage darüber, dass die Förderung zu gering sei – obwohl sie in Einzelfällen bereits heute 100% beträgt.4 Lautstark wird eine Benachteiligung gegenüber staatlichen Schulen behauptet.5 Insofern kommt der Deregelierungsdruck, der mit GATS auf die Bundesländer zukommt, den freien Trägern entgegen. Im Rahmen des Subsidiaritätsmodells wird die Neuordnung des Bildungsmarktes für sie eine Ausweitung ihrer Handlungsfreiheit bringen, möglicherweise sogar bei verbesserter Finanzierung durch die öffentliche Hand.

Denn GATS sieht für Deutschland das “Problem”, dass das traditionelle, staatlich finanzierte Regelschulsystem wettbewerbsverzerrende Auswirkungen habe. Diese Kritik, ursprünglich aufgebracht von international agierenden Unternehmen, wird von den freien Trägern als argumentative Grundlage für Angriffe auf die derzeit gängige Finanzpraxis und die Forderung nach höheren Zuschüssen herangezogen. Ähnlich wie die Notwendigkeit einer Öffnung des “Bildungsmarktes” wird der Bedarf an Weltanschauungsschulen mit dem uneingeschränkten Zugang zur Ressource Bildung und einem Recht der SchülerInnen bzw. ihrer Eltern auf ein pluralistisches Angebot begründet.6

Neuer religiöser Bildungsmarkt?

Hinter solchen Plädoyers für Pluralismus verbirgt sich das kalte Kalkül, dass von einer Stärkung der Stellung privater Schulanbieter in Deutschland zunächst in erster Linie Waldorf- und Bekenntnisschulen profitieren dürften. Sie verfügen nicht nur über eigene Ausbildungsstätten für Lehrkräfte sondern auch über die Strukturen und die Finanzmittel, ihr ohnehin schon beachtliches Netz an pädagogischen Anstalten auszudehnen. Aus jahrelanger Verhandlungspraxis wissen sie zudem, wie Kommunen oder Landkreise über den Tisch gezogen werden. Diese “Wettbewerbsvorteile” werden den weltanschaulich fixierten Schulen einen Vorsprung vor der kommerziell ausgerichteten Konkurrenz sichern. Auch wenn diese eines Tages aufgeholt haben wird: GATS wird dazu führen, dass der Einfluss von Kirchen und Eso-Vereinigungen auf Bildung und Erziehung steigt.

Denn die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips entlastet den Staat nicht nur von bestimmten Aufgaben; indem diese an freie Träger delegiert werden, schränkt die öffentliche Hand auch ihre Steuerungsmöglichkeiten ein. Unter dem Deckmantel der Liberalisierung fällt die notwendige Kontrolle von Lern- und Lehrinhalten. “Die Beseitigung dieser Hemmnisse durch das GATS-Abkommen hätte zur Folge, dass in den Bildungsbereichen der national-staatliche Handlungsspielraum – z.B. zur Schaffung und Sicherung von Standards im öffentlichen Interesse oder zur Verhinderung unerwünschter sozialer Auswirkungen – drastisch minimiert würde.”7

Gerade bei Schulträgern, die eher einem religiösen denn einem pädagogischen Konzept folgen, wird dies zum besonderen Problem. Generell stellt sich angesichts der Vorstellung, die Bildung als Ressource und die Unterrichteten als “KundInnen” versteht, die Frage, welcher Stellenwert dem Kind zukommt, wie es sich aus sozialpsychologischer Sicht entwickeln kann. Die auf religiöser oder esoterischer Grundlage lehrenden Schulen erheben zwar den Anspruch, aufgrund ihrer Orientierung an christlichen Werten, Ganzheitlichkeit usw. mehr zu bieten als die bloße Vermittlung von Wissen. Doch welche Werte vermitteln diese Bildungseinrichtungen an die SchülerInnen? Es erscheint mehr als fragwürdig, die Erziehung junger Menschen an LehrerInnen zu übertragen, die mit mehr oder minder missionarischem Eifer religiöse oder okkulte Auffassungen vertreten. Kein Karma leitet irgendjemanden zur Demokratie; schicksalsbehaftete Vorstellung von Krankheit und Tod, stressfreies Lernen in musischer Atmosphäre, Familienaufstellung nach Hellinger und das Kruzifix im Klassenzimmer sind keine emanzipatorischen Erziehungsmethoden.

Ein weiteres Problem liegt darin, dass die in sich geschlossenen religiös-esoterischen Systeme einen ‘Geborgenheitsraum’ für viele Menschen abgeben. Somit wird die Basis zur Begründung einer ideologiemäßigen Scheinethik gelegt. Die persönliche Selbstentfaltung dürfte dadurch stark behindert werden.8 Dabei lautet die These nicht, dass es ein ideales staatliches Schulsystem gibt, welches nun mit falschen Alternativen konfrontiert und demontiert wird. Die entscheidende Frage ist, wie Kinder in ihrer Schulzeit zu mündigen BürgerInnen werden können. Dass GATS hier den Böcken das Tor zum Schulgarten öffnet, liegt leider auf der Hand.

 


Anmerkungen:

1 Fritz, Thomas / Scherrer, Christoph: GATS: Zu wessen Diensten? Öffentliche Aufgaben unter Globalisierungsdruck. Hamburg 2002. S. 12.

2 Ebd. S. 55.

3 Quelle: http://www.destatis.de/presse/deutsch/ pm2002/zdw28.htm, vom 12.2.2003.

4 Auf derselben Seite heißt es weiter: “Der Bund der Freien Waldorfschulen hat eine ‘Bremspolitik der öffentlichen Hand’ gegenüber freien Schulträgern beklagt. Benediktur Hardorp vom Bundesvorstand wandte sich am Montag in Stuttgart dagegen, die Finanzhilfen der Bundesländer weiter zu kürzen. Freie Träger stünden für Vielfalt und damit für mehr Individualität von Schülern. Ideal sei eine staatliche Finanzierung von 85 Prozent der Regelbetriebskosten freier Schulen, wie sie in Nordrhein-Westfalen üblich ist. Baden-Württemberg, das Ursprungsland der Waldorfschulen, ist nach Angaben des Verbandes bei den Zuwendungen das Schlusslicht: Gemessen an den Kosten eines Gymnasiasten an einer staatlichen Schule erhalten die Waldorfschulen nur knapp 70 Prozent Finanzhilfe. Während in Deutschland das ‘Staatsschulwesen’ hochgehalten werde, gehe die Entwicklung europaweit in eine andere Richtung, sagte Hardorp. In den Niederlanden betrage der Anteil von Schülern in Privatschulen bereits 75 Prozent, in Frankreich seien es 17 Prozent. In Deutschland liege der Wert bei lediglich 6 Prozent. ‘Es stellt sich für uns die Frage, ob wir mit diesem Bildungswesen europatauglich sind’, sagte Hardorp. Dem Verband gehören 180 (Vorjahr: 172) Schulen in Deutschland an, davon 45 in Baden-Württemberg. 72.000 Schüler werden von 6100 Lehrern unterrichtet.”

5 Vgl. http://waldorfschulen-hamburg.de/page0_ rb29.html, vom 11.2.2003.

6 Vgl. http://www.waldorf.net/, vom 11.2.2003. Dort fordert Hanna-Renate Laurien: “Diktaturen kennen keine Freie Schule, weder formal, noch inhaltlich. In der Weimarer Republik verstand man unter Freier Schule eine von der Bindung an die Kirche freie Schule. Die heutige Schule in freier Trägerschaft steht nach dem Grundgesetz Art. 7, Abs. 4 zwar wie das gesamte Schulwesen in öffentlicher Verantwortung, aber unter dem Schutz der Verfassung. Öffentliche Verantwortung heißt nicht Staatsmonopol. Ein freiheitlicher Staat wird stets die Konkurrenz zu seinen Einrichtungen nicht nur zulassen, sondern ermöglichen, gar fördern.”

7 Ingrid Lohmann: “Welthandel mit Bildung. Das General Agreement on Trade in Services” (BdWi-Studienheft ‘Bildungsfinanzierung’), S. 46.

8 Auf der Homepage des anthroposophischen Info3-Blattes werden die LeserInnen gezielt mit einem Bericht der Autorin Doris Kleinau-Metzler angesprochen. Dort heißt es sogar: “Für die Waldorfpädagogik ist die Individualität des Schülers wesentlich, was sich auch an der Förderung der verschiedenen Bereiche ausdrückt (Denken, Sozialverhalten, künstlerisch-praktische Fertigkeiten), in denen es sicher je nach Schüler unterschiedliche Präferenzen gibt. Dem Selbstverständnis der Waldorfschulen würde eine ausgelesene, privilegierte oder sich selbst als Elite verstehende Schülerschaft diametral entgegenstehen.” Quelle: http://www.info3.de/archiv/info3/Artikel/2000-05/0500dkm.html, vom 11.02.2003. Kritische Berichte zur Waldorfpädagogik, insbesondere zum Sozialverhalten und zu den Hintergründen des Menschenbildes Rudolf Steiners, finden sich kaum. Siehe dazu: Klaus Prange: Erziehung zur Anthroposophie. Bad Heilbrunn 32000.

 


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