Zündfunke 3/04

Feuerbach-Symposium

Unter den vielen Veranstaltungen zum Gedenken an Ludwig Feuerbach war das Symposium des Deutschen Freidenker-Verbandes (DFV) ein Höhepunkt. In der Nürnberger Villa Leon lauschten über 100 BesucherInnen den Vorträgen, die zwar für die Experten keine bahnbrechenden neuen Erkenntnisse brachten, aber dem Publikum einen soliden Einblick in Leben und Denken des religionskritischen Philosophen aus Franken vermittelten.

Nach dem einleitenden Referat des DFV-Vorsitzenden Klaus Hartmann, das Feuerbach in die Traditionslinie der Freidenkerbewegung einordnete, schilderte Helmut Steuerwald vom mitausrichtenden Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern die zentralen Lebensstationendes Philosophen. Die weiteren Beiträge beleuchteten einzelne Aspekte der Philosophie Feuerbachs. Prof. Ernst Woit (Dresden) erörterte anhand Feuerbach und Nietzsche die im 19. Jahrhundert bestehenden Vorstellungen vom Menschen, “der keinen Gott mehr hat”. “Säkulare Heiligenverehrung” gab es an diesem Tag nicht; bei aller Wertschätzung Feuerbachs wurde auch herausgearbeitet, dass er in mancherlei Hinsicht nur Vorbereiter war. Dies gelte beispielsweise für seine erkenntnistheoretischen Vorstellungen, wie Horst Schild ausführte. Einzig der letzte Vorrag von Prof. Harry Meißner fiel etwas ab. Sein Versuch, Feuerbachs Bedeutung für “die Welt von heute” deutlich zu machen, erschien an einigen Stellen sehr bemüht, da die Kritik an aktuellen politischen Ereignissen und Entwicklungen eher aus einer marxistischen Perspektive erfolgte, als die Aktualität des eine Generation älteren Feuerbachs aufzeigte.

Ein ausführlicher Bericht über die Tagung wird im nächsten Heft des Freidenker erscheinen; die Vorträge sollen als Broschüre erscheinen.

 


Atheist Charities

In den letzten Monaten haben zahlreiche Vereinigungen des konfessionslosen Spektrums eMails einer vorgeblichen atheistischen Hilfsorganisation Atheist Charities erhalten. Diese bat darin um Spenden für zahlreiche Aktivitäten, die auf einer Webseite dargestellt waren. Trotzdem kamen schnell Zweifel an deren Seriosität auf, da niemand aus den amerikanischen Verbänden jemals von einem solchen Projekt atheistischer Sozialfürsorge gehört hatte. Nun hat Humanist Network News, eine vom Institute for Humanist Studies herausgegebene Internet-Wochenzeitung, der Ausgabe vom 21. Juli aufgedeckt, daß es sich bei Atheist Charities aller Voraussicht nach um Betrüger handelt.

Nach zahlreichen allgemein gehaltenen Spendenaufrufen wurde Mitte Juli eine eMail verschickt, die um finanzielle Unterstützung für den Umzug der Atheist Charities-Webseite auf einen Server in Korea bat, da der bisherige Provider aufgrund der atheistischen Inhalte den Zugang gesperrt hätte. Auf eine Anfrage von Humanist Network News hin stellte sich heraus, daß die Seite tatsächlich geschlossen worden war, jedoch weil der Provider zu der Einschätzung gelangt war, daß hier offenbar Betrug (“fraud”) vorlag. Die weiteren Recherchen von HNN ergaben, daß über die Betreiber der Webseite nichts herauszufinden ist. Mails an die Adressen, von denen aus die Spendenaufrufe verschickt worden waren, kamen mit einer Ausnahme zurück; in dem Bezirk, wo Atheist Charities ein Postfach unterhält, liegt keine Registrierung als Hilfsorganisation vor.

Ein weiteres Indiz ist die Tatsache, daß der Text auf der Webseite von Atheist Charities fast Wort für Wort der Webseite einer katholischen Hilfsorganisation (Catholic Charities of San Jose) gleicht, sofern “katholisch“ jeweils durch “atheistisch” ersetzt wird. Eine solche Übernahme nur unwesentlich variierter Inhalte von einer bestehenden Webseite ist nach Aussage von Fachleuten ein von Betreibern unseriöser Webseiten häufig praktiziertes Verfahren.

Umfangreiche Informationen unter: http:// www.humaniststudies.org/enews/index.html?id=148&lid=965#

Wer über weitergehende Informationen zu Atheist Charities verfügt, möge diese bitte Duncan Crary mitteilen: duncan@humaniststudies.org

 


Europa

Auf Einladung des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München referierte Ende Juni Johannes Neumann über die religionsrechtliche Lage in den EU-Beitrittsländern. In seinem Vortrag gab der Professor für Rechts- und Religionssoziologie einen Überblick über die bestehenden verfassungsrechtlichen Regelungen zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie zum Verhältnis von Staat und Kirche. Dabei zeigte sich, dass alle Staaten die individuellen Freiheiten, wie sie in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung niedergelegt sind, de jure garantieren. Die Verfassungsrealität sieht allerdings vor allem in den katholischen Ländern anders aus. Da in der katholischen Doktrin “Religionsfreiheit” in erster Linie bedeutet, dass der katholischen Kirche freie Entfaltung und beste Möglichkeiten zur Verbreitung der “Wahrheit” gewährt werden, hat sich der Vatikan – durchaus erfolgreich – darum bemüht, die Besitzstände aus der Zeit vor 1945 zu restituieren (wobei es keines wegs nur um die Rückgabe von Grundbesitz und Immobilien geht). Die erneute Absicherung vielfältiger Privilegien ist in der Regel durch Konkordate erfolgt, die teilweise die Bestimmungen der Verfassung konterkarieren.

Johannes Neumann veranschaulichte diese Problematik anhand einiger Beispiele aus Polen und der Slowakei. Dort ist die deutliche Tendenz zu erkennen, die Religionsfreiheit systematisch auszuhöhlen. Dies geschieht nicht nur schleichend dadurch, dass der katholischen Kirche zunehmend die auch aus Deutschland bekannten Privilegien eingeräumt werden (Religionsunterricht als Pflichtfach, staatlich finanzierte Militärseelsorge, Steuerbefreiung usw.), problematisch ist vor allem, dass katholische Rechtsvorstellungen in die Gesetzgebung unterhalb der Verfassungsebene eindringen. So steht in Polen der Religionsunterricht nur anerkannten Religionsgemeinschaften offen (von einem Weltanschauungsunterricht ist bislang überhaupt nicht die Rede). In der Slowakei hat das Parlament beschlossen, einen eigenen Vertrag mit dem Vatikan über die “Gewissensfreiheit” abzuschließen. Dies, so befürchet Neumann, deutet daraufhin, dass Rom im Sinne der Enzyklika Evangelium vitae für Katholiken zu erreichen sucht, dass diese sich außerhalb des durch die staatlichen Gesetze vorgegebenen Rahmens stellen dürfen, sofern ein Gewissenskonflikt dies gebiete (so könnte ein Richter die Mitwirkung an einem Scheidungsprozess verweigern, da diese gegen kanonisches Recht verstößt).

Abschließend warnte der Erwin-Fischer-Preisträger von 2000 davor, die politischen Folgen der kirchenfreundlichen Gesetzgebung zu unterschätzen; sie reichen weit über den religionsrechtlichen Bereich hinaus. Indem Staaten wie Polen, die Slowakei oder Litauen die katholischen Kirche bzw. ihre katholischen Bürgerinnen und Bürger privilegieren, “säen sie Zwietracht, Machtkämpfe und Korruption”. Dies trage schließlich zur generellen Delegitimierung politischen Handelns bei.

 


Offener Brief

Das Forum Kritische Psychologie (FKP) hat in einem Offenen Brief den Vorsitzenden der Holocaust Education Foundation, Haim Dasberg, aufgefordert, sich von Bert Hellinger zu distanzieren. Dasberg, Psychiatrieprofessor und weltweit bekannter Philosoph, hatte 2003 ein Vorwort zu Hellingers Buch Rachel weint um ihre Kinder geschrieben. Seitdem wird er immer wieder als “Kronzeuge” angeführt, wenn Hellinger wegen seiner Relativierung der NS-Verbrechen in die Kritik gerät.

Nachdem Hellinger in seinem jüngsten Buch Gottesgedanken in einem lyrisch gehaltenen Kapitel Adolf Hitler angedichtet hat (vgl. MIZ 2/04), konfrontierte das FKP den angesehenen Philosophen mit Hellingers offensichtlicher Einstellung zum “Führer” und früheren Aussagen, die den Nationalsozialismus als schicksalhaftes Ereignis mit letztlich doch historischem Sinn, erscheinen lassen. “Ich rate in aller Freundschaft”, schrieb der Vorsitzende Colin Goldner, “zu umgehender Distanzierung von Bert Hellinger. Ein Mann, der eine Art Liebeslyrik an die Adresse Hitlers verfasst, hat sich aus jedem seriösen Diskurs verabschiedet. Ziehen Sie Ihr Vorwort zu seinem Buch zurück.”

Ob die Aktion erfolgreich war, ist fraglich. Haim Dasberg erbat zunächst weitere Informationen und erwog offenbar, seine Teilnahme an einem Hellinger-Kongress im April 2005 in Köln abzusagen. Nun findet sich sein Name auf der Referentenliste der betreffenden Veranstaltung – sein Thema: Hellinger und Hitler.

 


bfg protestiert

Auf die Expertenanhörung im bayerischen Landtag zum sog. Kopftuchverbotsgesetz waren neben Juristen, Dozentinnen für interkulturelle Zusammenarbeit und der Leiterin einer Grundschule auch Vertreter der Religionsgemeinschaften eingeladen – auch jener, die von der Regelung gar nicht betroffen sind. So kam die Hälfte aller Stellungnahmen von muslimischen Verbänden, den beiden großen christlichen Kirchen sowie der Israelitischen Kultusgemeinde. Nicht vertreten waren hingegen die Verbände, die eine entschieden säkulare Position in die Debatte eingebracht hätten. Gegen diese einseitige Besetzung der Expertenrunde hat der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern bei den Landtagsfraktionen von SPD und Grünen protestiert.

In dem Schreiben wird bemängelt, dass die beiden Oppositionsparteien den bfg als Organisation, die immerhin die Interessen von rund 2 Millionen Nichtreligiösen repäsentiert, nicht einmal im Vorfeld der Anhörung angesprochen hätten. “Wie lange”, wird gefragt, “wollen die SPD und die Grünen eine so große und ständig wachsende Bevölkerungsgruppe einfach ignorieren?” Angesichts des unter Konfessionslosen überdurchschnittlichen Interesses für Politik müsse es den Parteien zu denken geben, dass in diesem Spektrum die Neigung zur Wahlenthaltung besonders hoch sei und bei der letzten Bayernwahl aus diesem traditionell linken Wählerreservoir mehr Stimmen an die Christlich-Soziale Union als an die SPD gegangen seien.

 


Flechtheim-Preis

Zum zweiten Mal hat der Humanistische Verband den Ossip-K.-Flechtheim-Preis verliehen, Ausgezeichnet wurde diesmal der Berliner Sozialwissenschaftler Prof. Peter Grottian. Der Hochschullehrer erhielt die Ehrung für sein vielfältiges gesellschaftspolitisches Engagement für humanere und sozial gerechtere Lebensverhältnisse. In der Laudatio stellte Prof. Fritz Vilmar Überlegungen an, inwieweit sich der Wissenschaftler außerhalb seines Fachbereiches als Staatsbürger engagieren sollte. Grottian sei hier eine Ausnahmeerscheinung, da in Deutschland des Verlassen des Elfenbeinturms viel zu selten geschehe.

 


Artikel aus MIZ 3/04

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