Versteckter Religionsunterricht

Wie die Kirchen zunehmend in die staatliche Vermittlung von Ethik drängen

von Roland Ebert

Mit “Pro Reli” wurde in Berlin offen versucht, Religion dort als ordentliches Schulfach neben Ethik zu installieren. Die Initiatoren des Volksentscheides sind am 26. April mit ihrem Unterfangen jedoch gescheitert. Nun behaupten kirchennahe Kommentatoren, das “laizistische Schulverständnis” entspräche nicht den Gesetzen. Als Kronzeuge wird Paul Kirchhof, der frühere Verfassungsrichter und Mitherausgeber des Rheinischen Merkur, angeführt; dieser habe darauf verwiesen, “dass das Grundgesetz ohne Christentum nicht nur nicht zu verstehen, sondern auch nicht zu handhaben sei, da ohne Religion seine tragenden Überzeugungen uminterpretiert werden.”1 Man müsse sich neu aufstellen. Angesichts solcher Vorstellungen stellt sich die Frage, in welchen staatlichen Bildungsgängen und Fächern heute bereits Religion als die “tragende Überzeugung” versteckt vermittelt wird.

Nach einer europäischen Studie des Populationswissenschaftlers David Voas von der Universität Manchester hängt die Mehrzahl der Europäer einem vagen, unbestimmtem Glauben an. Diese “fuzzy”-Religiösen stehen zwischen den Religiösen und den Nicht-Religiösen. Sie bilden eine Übergangsschicht und entwickeln sich im Laufe der Jahrzehnte zu Nicht-Religiösen.2 Sie sind folglich die erste Zielgruppe kirchlicher Bemühungen; doch auch die Nicht-Religiösen sind betroffen.

Die beiden Großkirchen interpretieren den jahrelangen Schwund von Mitgliedern, Priestern, Glauben und Kirchensteuermitteln nicht als Katastrophe sondern als Krise. Man versucht, wie aus den diesjährigen Essener Gesprächen hervorgeht, “mit Aufbruch statt mit Abbruch, mit Umbau statt Rückbau, einer gewandelten Mentalität” den Wandel als Chance zu begreifen und zu gestalten.3 Diese “gewandelte Mentalität” hinterlässt auch Spuren im Staat-Kirchen-Verhältnis; sie wirkt sich zudem auf den Umgang mit der kirchentreuen, aber auch der kirchenfernen Bevölkerung aus. So ist der klassische Religionsunterricht nur noch ein Weg der Glaubensvermittlung, der durch neuere Formen ergänzt wird. Dazu sollen im Nachfolgenden einige Beispiele aufgezeigt werden.

Glaubensvermittlung schon im Windelalter

Im Sommer 2008 stellte die Diakonie in Niedersachsen als erste Einrichtung ein Konzept zur religiösen Bildung in ihren Kinderkrippen vor. “Über religiöse Gesten, Rituale und erste Geschichten sollten Grundsteine für den späteren Glauben der Kinder werden.” Dabei wolle man aber nicht missionieren, Kinder anderen Glaubens seien selbstverständlich willkommen.4 Die Frage muss gestattet sein: Warum werden andersgläubigen Kindern Grundsteine des Glaubens vermittelt, wenn Mission angeblich nicht beabsichtigt ist? Sagte doch Bischof Huber, dass die “wichtigsten Orte christlicher Bildung ... die kirchlichen Kindertagesstätten” seien.5 Zum Wintersemester 2008/09 eröffnete die evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe den neuen Studiengang “Elementarpädagogik” für Multiplikatoren im Bereich der Kindertagesstätten. Bischof Wolfgang Huber ging bei seiner Rede zur Eröffnung des neuen Studienganges von einem Recht der Kinder auf religiöse Bildung aus. Dieses Recht müsse auch für nicht-kirchliche Einrichtungen gelten, deren Träger mit den Kirchen kooperieren sollten.

Laut bayerischem Kultusminister Spaenle leisteten die Kirchen mit dem Religionsunterricht einen unschätzbaren Beitrag für die Wertevermittlung.6 Diese wohlwollende Einschätzung wirkt sich auf den Schulalltag im Allgemeinen aus. Erinnert sei an das Schulgebet bei Schulbeginn. Der frühere bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber wollte das Morgengebet verstärkt sehen, ohne es vorzuschreiben.7 Mit dieser Einschränkung gehorchte er dem Bundesverfassungsgericht, das den nicht-christlichen Schülern eine Ausweichmöglichkeit zugestanden hatte.
In der Praxis ist es oft genug nicht allzuweit her mit der Toleranz gegenüber konfessionslosen Schülern. In der nordrhein-westfälischen Kleinstadt Korschenbroich tobt seit 2008 in einer Grundschule ein Kampf zwischen einem konfessionslosen Elternpaar, das seiner Tochter das allmorgendliche Aufsagen eines religiösen Gedichts ersparen wollte, und den Schulbehörden. Nach der Intervention der Schulaufsicht und der evangelischen Schulministerin, die dem Kind eine tägliche Ausgrenzung aus der Klassengemeinschaft zumutete, schickten die Eltern ihr Kind in eine andere Grundschule. Die Schulministerin Sommer zeigte sich indessen zufrieden. “Ich freue mich sehr darüber, dass es uns gelungen ist, eine Klärung herbeizuführen”, wird sie von der Tageszeitung zitiert. Schließlich sei die Ehrfurcht vor Gott eines der wichtigsten Erziehungsziele des Schulgesetzes und der Landesverfassung.8 Ist der Schulwechsel die vom Bundesverfassungsgericht geforderte “zumutbare Weise” des Ausweichens?

Eine neuere Einrichtung ist das Schulpastoral der katholischen Kirche, das die Zusammenarbeit mit den Schulen ausbauen will. Hier haben ausgebildete (Religions-)Lehrer der Diözese unter dem allgemeineren Ziel, “Kirche an Schulen präsenter zu machen”, die Aufgabe, “Kooperationen in die Wege zu leiten, Entwicklungen zu beobachten, Träger für Projekte zu suchen und Rahmenvereinbarungen mitzugestalten”.9

Das Schulpastoral wurde aus der Anweisung von Papst Paul VI. in seiner Enzyklika vom 8.12.1975 entwickelt. Die Aufgaben der Jugendarbeit seien laut Gottes Stellvertreter evangelisierend, missionarisch, und in ihrer Absichtslosigkeit anziehend und einladend.10 Die heute wirksame Neuerung des Schulpastorals wurde 1991 von den deutschen Bischöfen festgelegt. Das Ziel der katholischen Jugendarbeit sei “Identitätsfindung [zu] begleiten, Entwicklung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und der Entwicklungsfähigkeit zu fördern”’ sowie “zum verantworteten Mitgestalten von Kirche, Welt und demokratischer Gesellschaft” zu ermutigen.11 Noch etwas deutlicher heißt es in einer Grundinformation: “Schulpastoral ermöglicht in vielen unterschiedlichen Maßnahmen, dass die ... Wirkung des christlichen Glaubens im Lern- und Lebensraum Schule erfahren werden kann: Eltern, Schüler, Lehrer und andere Mitarbeiter der Schule übernehmen aus ihrer gelebten christlichen Überzeugung heraus Verantwortung füreinander und für den Lern- und Lebensort Schule.”12 Als wichtige praktische Beispiele werden Mittagsbetreuung und Pausenaufsicht aufgeführt.13 Daraus wird klar ersichtlich, wie weit der Arm der katholischen Kirche reichen soll. Mit dieser Maßnahme werden auch nichtchristliche Schulangehörige eingebunden.

Kirchlicher Einfluss auf den Ethikunterricht

Nach dem verlorenen Volksentscheid von “Pro Reli” in Berlin forderten die Kirchen sofort einen stärkeren Einfluss auf den staatlichen Ethikunterricht in der Bundeshauptstadt. Besonders weitgehende Forderungen stellte der scheidende evangelische Landesbischof Huber auf: Zunächst setzte er auf “Gespräche mit dem Senat”, um mehr Einfluss gewinnen zu können. Rot-Rot müsse “uns ganz genau erklären, wie die Inhalte im Ethikunterricht ausgerichtet sind”. Er denke, “dass hier noch eine ganze Anzahl von Kompromissen gefunden werden müssen”.14 Aber auch sein designierter Nachfolger Markus Dröge will sich für einen geänderten Ethikunterricht einsetzen, z.B. sollten Religionslehrer in den Ethikunterricht eingebunden werden.15

Bei der heutigen Diskussion wird vergessen, dass der Ethikunterricht einst von den Großkirchen gefordert und von den West-Bundesländern als Ersatzfach eingeführt worden war, um der Auszehrung des (im Prinzip freiwilligen) Religionsunterrichts entgegenzuwirken. Ethik ist also außer in Berlin, Bremen und Brandenburg ein Pflichtfach für alle, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.16 Nach den Bestimmungen sollen Religionslehrer in der Regel nicht Ethikunterricht erteilen. Doch in der Praxis kann es schon vorkommen, dass Mitglieder eines betont christlichen Lehrerverbandes sich für die Übernahme dieses Faches animieren.17 Die Bücher für den Ethikunterricht erscheinen häufig in religiös ausgerichteten Verlagen, mitunter fungieren gar Religionslehrer als Autoren. In einem Falle gab sogar eine Pfarrerin und Öffentlichkeitsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche Bayerns eine Ethik-Reihe im Bayerischen Schulbuchverlag heraus.18 Noch gravierender war das missionarische Bestreben der Universität Passau, als 2007 im Zusammenhang mit der Verlegung der theologischen Fakultät ins Auge gefasst wurde, Ethiklehrer zukünftig von ehemaligen Angehörigen der katholisch-theologischen Fakultät ausbilden zu lassen. Die Themenfelder der Angewandten Ethik sollte ab 2009 ein Moraltheologe übernehmen. Dazu der Passauer Philosoph Thomas Mohrs: “Alle Ethiklehrer würden dann von Lehrpersonal unterrichtet, das dem ‘nihil obstat’ unterliegt. Das heißt, sie dürfen nichts lehren, was der katholischen Lehrmeinung widerspricht.”19 Der Protest der Studenten und der Verbände der Konfessionsfreien hatte Erfolg. Im Oktober 2007 kündigte die Universitätsleitung an, zum Wintersemester 2008/09 einen konkordatsunabhängigen Philosophen zu berufen.20

Islamunterricht unter christlichem Leitbild in Bayern

Doch nicht nur auf Ungläubige zielen die Bemühungen des verdeckten Religionsunterrichts. Nicht für alle nichtchristliche Schüler gibt es den verpflichtenden Ethikunterricht. Bayern wie auch einige andere Bundesländer versuchen, einen Islamunterricht einzuführen mit dem vorgeblichen Ziel der Integration der muslimischen Migrantenkinder. Das aus der Kooperation von Stadt Erlangen, Schulen und dortiger Universität entwickelt Modell soll in den nächsten Jahren auf ganz Bayern übertragen werden. Ein Religionsunterricht im verfassungsrechtlichen Sinne ist das nicht, denn es gibt keine anerkannte islamische Religionsgemeinschaft (sondern viele unterschiedliche Gemeinden). Wegen der somit fehlenden Voraussetzungen für einen konfessionellen Unterricht sucht Bayern einen Ausweg. Dieser besteht in der Betonung von Gemeinsamkeiten zwischen Judentum, Christentum und Islam. Kultusminister Spaenle verkündete, dass der Islamunterricht ab kommendem Schuljahr an möglichst vielen Modellschulen erteilt werden soll, aber “vor dem Hintergrund einer christlich verankerten Leitkultur verortet werden” wird.21 Ihm geht es nicht um Abschottung wie aus dem Begriff Leitkultur erschlossen werden könnte, sondern um Integration in die bestehende Kultur. Paul Kirchhof lässt grüßen.

Lebenskundlicher Unterricht bei der Bundeswehr

In den beiden Großkirchen wurde schon länger über eine Weiterentwicklung des Lebenskundlichen Unterrichts bei der Bundeswehr (LKU) diskutiert. Im Dezember 2004 legten sie dem Bundesverteidigungsministerium ein weiterentwickeltes Konzept vor. Es wurde laut Bericht des evangelischen Militärbischofs vorgeschlagen:

- Der LKU sei für alle Soldatinnen und Soldaten unabhängig von ihrer Religions- oder Konfessionszugehörigkeit verpflichtend.
- Die Militärgeistlichen verpflichten sich zum “positionellen Pluralismus”, d.h. sie bleiben in ihrer weltanschaulichen Gebundenheit erkennbar, zeigen sich aber zugleich offen und tolerant gegenüber anderen Positionen.
- Der LKU wird schwerpunktmäßig erteilt in der Grundausbildung, der einsatzgebundenen und der laufbahngebundenen Ausbildung.
- Die Seminarform ist die bevorzugte Unterrichtsform.
- Das Curriculum wird aktualisiert.

Das Konzept wurde im Ministerium geprüft und im Grundsatz gebilligt; im November 2008 wurde die neue ZDv 10/4 Lebenskundlicher Unterricht “Selbstverantwortlich leben – Verantwortung für andere übernehmen können” zunächst zur Erprobung für drei Jahre in Kraft gesetzt. Darin ist zu lesen: “Der Lebenskundliche Unterricht ist eine wichtige Ergänzung zu der von der Inneren Führung bestimmten Gesamtheit von Führung, Erziehung und Ausbildung in den Streitkräften.” (ZDv 10/4 105)22 Dies riecht direkt nach Filz zwischen Kirchen und Staat!

Anfang Februar 2009 hat Bundesverteidigungsminister Jung (CDU) neue Richtlinien für die Erteilung des Lebenskundlichen Unterrichts bei der Bundeswehr in Kraft gesetzt. Der Unterricht soll nicht mehr konfessionsbezogen sein, aber in der Regel von Militärseelsorgern erteilt werden.23 Militärbischof Walter Mixa begrüßte diese Neuerung. Er biete den Militärseelsorgern die Möglichkeit, mit den Soldaten in Kontakt zu kommen und damit für die Seelsorge im engeren Sinne.24 Die Brisanz der erzwungenen Kontaktaufnahme geht aus den Richtlinien für evangelische Miliärpfarrerinnen und ­-pfarrer hervor. Danach ist die Militärseelsorge “Teil kirchlicher Arbeit und steht unter Aufsicht der Kirche. Bei der missionarischen Kompetenz der Pfarrer wird gefordert: “Sie erreichen mit neuen Angeboten Menschen, die mit dem Christlichen Glauben noch nicht oder nicht mehr vertraut sind.”25 Durch diesen Kunstgriff zwingt der Bundesverteidigungsminister die Soldatinnen und Soldaten einschließlich der Wehrpflichtigen, gleichgültig ob gläubig oder nicht, sich in die kirchlichen Seelsorge einzuordnen. Doch das ist noch nicht alles. Angehende Offiziere an der Bundeswehrhochschule Neubiberg bei München werden vom evangelischen Militärseelsorger eine “allgemeine Lebenskompetenz” vermittelt, und zwar in Vorlesungen, Seminaren und Kursen.26

Berufsethischer Unterricht

In verschiedenen Ausbildungsgängen im staatlichen Bereich ist eine berufsethische Unterrichtung eingeschlossen, z.B. bei Polizei, Zoll, Bereitschaftspolizei, Sanitätsdienst, Feuerwehr, kurz und gut bei vielen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. In Niedersachsen erteilen die Mitglieder des Kirchlichen Dienstes der Konföderation Ev. Kirchen stellvertretend für polizeiinterne Lehrkräfte an den Ausbildungsstätten der Polizei das Fach Berufsethik. “Diese Aufgabe wird ebenso an der Fachoberschule, bei Aufstiegslehrgängen, sowie in den Hundertschaften der Bereitschaftspolizei wahrgenommen, auch in Form von berufs- und sozialethischen Studientagen. Darüber hinaus wird die Mitarbeit des Kirchlichen Dienstes gelegentlich bei internen Fortbildungsveranstaltungen von Polizeibehörden in Anspruch genommen.”27

Bereits 1962 traf die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung mit den Kirchen über die Wahrnehmung der Polizeiseelsorge. In dem betreffenden Erlass hieß es: “Der berufsethische Unterricht soll durch die Schärfung des sittlichen Wertebewusstseins Einfluss auf die ethische Grundhaltung der Beamten nehmen und den Willen stärken, die für gut erkannten sittlichen Maßstäbe ihrem Handeln im Beruf und Privatleben zugrunde zu legen.”28 Deutlicher kann nicht ausgesagt werden, dass die Polizei nach den Regeln der christlichen Ethiker handeln soll, denn diese stellen die Lehrer. Weiter erläuterte der Innenminister: Im Jahr 2000 wurde “das Fach Ethik in das fachbereichsübergreifende integrative Studium der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung einbezogen. Damit steht das Fach Ethik auch den Studierenden des kommunalen und des staatlichen Fachbereichs offen. Das ist umso beachtlicher, als NRW mit dieser Initiative im Bundesvergleich bisher einmalig dasteht.” Somit wird also von Kirchen gelehrte “Berufsethik” für alle Verwaltungsleute angeboten. Das Ziel des Ethikstudiums sei, so der damalige Innenminister Fritz Behrens (SPD), die “Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu motivieren und zu befähigen, die von Recht und Gesetz nicht erfassten – und auch nicht vollständig erfassbaren – Probleme ethischer Natur eigenständig wahrzunehmen, zu analysieren und zu bewältigen”. Ob jemand zu dieser Aufgabe fähig ist, entscheiden die von den Kirchen entsandten Polizeiseelsorger als Ethiklehrer! Das Dilemma mit dem von Seelsorgern erteilten Unterricht in Berufsethik wird deutlich, wenn man die Webseite der Polizeiseelsorge besucht. Dort heißt es unmissverständlich: “Alle Polizeiseelsorger sind ihren Bischöfen verantwortlich und bei ihren seelsorglichen Tätigkeiten von staatlichen und polizeilichen Weisungen unabhängig.”29 Mithin werden die Angehörigen des Polizeidienstes und auch andere Verwaltungsangehörige dazu angehalten, Recht und Gesetz im Sinne der Kirchen zu interpretieren. Wo bleibt hier die Trennung von Kirche und Staat?

Die Katze lässt das Mausen nicht

Aus den wenigen Beispielen lässt sich klar erkennen, wie sich die Großkirchen seit Jahren erfolgreich darum bemühen, den vom Staat eingerichteten Ethikunterricht (oder wie er sonst noch genannt wird), der ein Ersatz für den abgewählten Religionsunterricht sein soll, mit eigenem Personal und in eigener Regie zu erteilen. Das ist eine Form von verstecktem Religionsunterricht für alle, also auch für die nicht kirchlich gebundenen Bürgerinnen und Bürger. Hier wird die Weltanschauungsfreiheit missachtet. Dass der Lebenskundliche Unterricht in der Bundeswehr zunächst nur probehalber von den Kirchen erteilt werden soll, ist pure Augenwischerei. Sollte während der Erprobungsphase und Gewöhnungsphase kein nennenswerter Protest gegen das von Großkirchen okkupierte Fach aufkommen, dann ist die dauerhafte Verpflichtung für alle Bundeswehrangehörigen nicht mehr fern. Der für seine traditionalistischen Ansichten bekannte katholische Militärbischof Mixa wird dies weidlich ausnützen. Ferner fragt man sich, warum gerade der berufsethische Unterricht für Beamte von den Großkirchen erteilt werden muss? Nicht zu unterschätzen sind auch neuere Formen der Zusammenarbeit von Kirche und Staat wie der Schulpastoral außerhalb des Lehrplans.

Das Muster der Übernahme dürfte hier angedeutet sein. Das nächste Opfer könnte der Berliner Ethikuntericht sein. Das im April gescheiterte Volksbegehren Pro Reli war ein Vorbote. Wolfgang Hubers Forderung, die Kirchen am Konzept des integrativen Ethikunterrichts mitarbeiten zu lassen, deutet einen weiteren Angriff an. Der Rheinische Merkur schlug vor, die Kirchen sollten ihre engagierten Mitglieder in Berlin verdoppeln, indem sie mehr Privatschulen gründen, wo dann Religionsunterricht erteilt werden kann. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus in Richtung Kirchenfreundlichkeit ändern – gemeint ist die Überzeugung der einzelnen Abgeordneten und nicht der Parteien –, dann ist die Gefahr der Okkupation groß.
Der ganze Ärger wird von führenden Juristen mit verursacht, die eine Interpretation des Grundgesetzes auf einer christlichen Grundlage als einzig sinnvolle erachten. Damit wird jedwede Einmischung der Kirchen gerechtfertigt. Wo bleibt da das Prinzip des säkularen Staates?

 


Anmerkungen:
1 Wolfgang Thielmann: Christen spüren Gegenwind, in: Rheinischer Merkur vom 30.4.2009 (Zugriff vom 3.5.2009).
2 Florian Rötzer: In ganz Europa geht es seit Jahrzehnten mit der Religiosität bergab, in: Telepolis vom 29.3.2009, http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30027/1.html (Zugriff vom 30.3.2009).
3 Robert von Lucius: Wandel als Chance, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9.4.2009.
4 Religiöse Erziehung schon im Windelalter, in: Frankfurter Rundschau  vom 21.8.2008.
5 Bischof Huber: Kinder haben ein Recht auf religiöse Bildung, http://www.epd.de/nachrichten/nachrichten_index_61398.html (Zugriff vom 30.1.2009).
6 Kultusminister: Kirche wichtig bei Wertevermittlung, in: Donaukurier vom 30.3.2009.
7 Stoiber will Schulgebet stärken, in: Donaukurier vom 7.9.2006.
8 Pascal Beucker: Grundschüler beten wieder, in: Die Tageszeitung vom 9.3.2009.
9 Susanne von Mach: Große Chance für die Kirche zum Mitgestalten, in: Main-Echo vom 27.2.2009.
10 Weltjugendtag, Gottesdienstformen, Gefängnis und Religionsunterricht, Pressebericht der Deutschen Bischofskonferenz, in: Kathnet vom 9.3.2006. http://www.kath.net/detail.php?id=13067 (Zugriff vom 10.3.2006).
11 Sabine Hamacher: Katholische Bischöfe auf der Suche nach der Jugend, in: Frankfurter Rundschau vom 7.3.2006.
12 Grundinformation: was ist Schulpastoral?, in: www.schulpastoral.org/modules/smartsection/item.php?itemid=1 (Zugriff vom 21.3.2009).
13 Susanne von Mach: Lebensraum Lernen – wo Schule schön ist, in: 7plus, Beilage zum Main-Echo vom 27.2.2009.
14 Sebastian Heiser: Kirchen fordern christliche Ethik, in: taz vom 28.4.2009.
15 Religionsunterricht ist ein hoher Wert (Interview), in: Berliner Morgenpost vom 18.5.2009.
16 Edgar Baeger: Konfessionslose und das Ersatzfach Ethik, in: Wolfgang Proske (Hrsg.) Handbuch für konfessionslose Lehrer, Eltern und Schüler, Das Beispiel Bayern, Aschaffenburg/Berlin 1992, S. 134ff. Zitat S. 140 f.
17 Monika Rampp: Praxisbericht Grundschule, in: Handbuch für konfessionslose Lehrer, Eltern und Schüler, S. 205-213. Zitat S. 210.
18 Gerhard Rampp: Ratgeber für konfessionslose Eltern, Schüler und Lehrer, in: Handbuch für konfessionslose Lehrer, Eltern und Schüler, S. 232- 244, Zitat, S. 240.
19 Zit nach: Monika Hendlmeier und Karl Bierl: Philosophie an der Universität Passau, in: Sendereihe “Positionen”’ des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, Bayern II vom 8.7.2007, www.bfg-bayern.de/rundfunk/20070807.htm. (Zugriff vom 9.5.2009).
20 Raimund Meisenberger: Zurück auf den Boden der Verfassung, in: Passauer Neue Presse vom 17.10.2007.
21 K. Riedel: Islamunterricht mit christlicher Leitkultur, in Süddeutsche Zeitung vom 25.3.2009.
22 Vgl. Peter Krug: Diskussion um den Lebenskundlichen Unterricht, in: ders.: Bericht des Bischofs für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr, Kurzfassung  vom 1.10.2008,  http://ekd.de/download/kurzbericht_seelsorge_bundeswehr.pdf (Zugriff vom 1.5.2009).
23 Bundeswehr-Lebenskunde reformiert, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 4.2.2009.
24 Lebenskundlicher Unterricht ist große Chance, in: katholisch.de vom 23.4.2009, w01.katholisch.de/Nachricht.aspx?NID=982 (Zugriff vom 1.5.2009).
25 Leitlinien für Ev. Militärpfarrerinnen und Militärpfarrer, Nr. 101 und 105, www.kirche-und-bildung.elk-wue.de/fileadmin/mediapool/einrichtungen/E_Kirche_und_Bildung/22-Werke_und_Dienste/Leitlinien_Dienstanweisung.pdf (Zugriff vom 1.5.2009).
26 Seelsorge für angehende Offiziere (0469/00.03.09), www.epd.de/bayern/bayern_indes_63029.html (Zugriff vom 20.3.2009).
27 Kirchlicher Dienst in Polizei und Zoll, www.kirchlicher-dienst-in-pz.de/KD-Seite/ueberuns.html (Zugriff vom 8.5.2009).
28 Innenministerium NRW: Rede von Innenminister Dr. Fritz Behrens anlässlich der Feier 10 Jahre “Fachkonferenz Ethik” an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW am 13.9.2004 in Düsseldorf Film Funk Fernsehzentrum der Evangelischen Kirche im Rheinland, www.im.nrw.de/pe/pm2001/pm2001/news_1253. htm (Zugriff vom 8.5.2009).
29 Polizeiseelsorge – Überblick. Hrsg. von der Katholischen Polizeiseelsorge, www.polizeiseelsorge.org/hp145/Polizeiseelsorge.htm (Zugriff vom 8.5.2009).

 

 


Artikel aus MIZ 2/09

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