Zündfunke 1/05

HU-Tagung

Nur noch an einem Tag ohne Abendveranstaltung fand am 15. Januar die II. Berliner Gespräche zu Staat, Religion und Weltanschauung der Humanistischen Union in Zusammenarbeit mir der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) statt. Zu dem Thema “Religionsgemeinschaften in Deutschland, ihre politische Ethik im Kontext der Verfassung” hielt Ernst-Gottfried Mahrenholz das Einführungsreferat. Nach einem durchaus kritischen Parforceritt durch die Absonderlichkeiten staatskirchenrechtlicher Privilegien – so z.B. “das eigene Recht der Religionsgemeinschaften […] auf angemessenen Einfluss bei der Erziehung der Kinder […]” (Art. 127 VV Bayern) – stellte Mahrenholz jedoch die Kirche als unverzichtbaren Ort des zivilen Ungehorsams gegen den Staat dar, wo das Gewissen zum Tragen komme: Kriegsdienstverweigerung, Kirchen“asyl”, Obdachlosenfürsorge.

Danach portraitierte Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der deutschen Bischöfe die katholische Kirche & Religion als “normatives Ethos”, Grundlage der Demokratie und Erfinderin der sozialen Marktwirtschaft. Ohne den karitativen Auftrag der Religiösen sei das soziale Gemeinwesen nicht aufrecht zu erhalten. Der evangelische Theologe Hartmut Kreß ergänzte, gerade die “balancierte Kooperation” von Staat & Kirchen verhindere den Fundamentalismus. Nadeem Elyas durfte für den Zentralrat der Muslime bekunden, dass fast alle Muslime im Rahmen der Verfassung ihre Teilhabe an diesen Privilegien erstreben, und beklagen, dass sie dabei behindert werden.

An der darauf erfolgenden Frage- und Antwortrunde durften geladene Repräsentanten etlicher Religionsgemeinschaften zunächst privilegiert teilnehmen, die zumeist Erwartbares vorbrachten. Die weiteren Referate zur sattsam bekannten Kopftuchfrage, Religionsunterricht und Gottesbezug in der EU-Verfassung ergaben – trotz einiger kritischer Nachfragen aus dem Publikum – keine zu diesen Themen wirklich neuen Aspekte.

Bemerkenswert war, dass die Veranstalter gar nicht öffentlich für die Tagung warben, sondern durch selektiert versendete Einladungen kombiniert mit nur dadurch möglicher Anmeldung sich fast das gesamte Publikum selbst ausgesucht haben. Da einige der Angeschriebenen der Einladung gar nicht folgen konnten, blieben mehr als 15 der vorgesehenen 55 Plätze leer. Externe Interessenten hingegen hatte man zuvor mit Verweis auf dräuenden Platzmangel (“Sie stehen nicht auf meiner Liste!”) zunächst abzuweisen versucht. Solch eine Vorgehensweise ist für eine Bürgerrechtsorganisation (HU) und eine mit öffentlichen Mitteln arbeitende Parteistiftung (FES) womöglich noch legal, aber wohl kaum legitim.

Bedenklich stimmt, dass die eigentlich als kritisches Korrektiv zu den kirchlichen “Essener Gesprächen” gedachte Veranstaltungsform der “Berliner Gespräche” bereits im zweiten Anlauf weitgehend zu einer bloß weiteren Plattform für Religionslobbyisten verkam und dabei offizielle Kirchenfunktionäre und individuelle Theologen nicht mal in deren unterschiedlichen Rollen begriffen wurden. Die marginalisierten säkularen Vertreter waren im Vorfeld überhaupt nur aufgrund interner Kritik an der völligen Einseitigkeit des Konzeptes noch als Referent (Ludwig Renck) und Gesprächsteilnehmer (Wolfgang Lüder, Eike Möller) einbezogen worden.

 


Atheistische Weltkonferenz

Vom 7. bis 9. Januar fand in Vijayawada die fünfte Atheistische Weltkonferenz statt, organisiert vom Atheist Centre. Den Vorsitz führte diesmal der ehemalige IHEU-Vorsitzende Levi Fragell aus Norwegen. Aus Deutschland nahmen Volker Mueller zusammen mit einer Delegation des Humanistischen Freidenkerverbands Brandenburg sowie René Hartmann als Vertreter des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) teil. Atheist Alliance International und American Atheists (beide USA) waren durch Bobbie Kirkhart (Präsidentin der AAI) und Frank Zindler (Redakteur des American Atheist) vertreten. Die Konferenz fand mit über 1000 Teilnehmern großen Zuspruch. Eine beeindruckende Anzahl atheistischer, humanistischer und rationalistischer Gruppen aus Indien war angereist.

Die Konferenzbeiträge hatten zum großen Teil weltanschaulichen Inhalt, aber auch die Notwendigkeit politischen Handelns wurde betont; besonders hervorgehoben wurde dabei die Wichtigkeit von Bildung und Aufklärung. Verschiedene Redner wiesen auf die Wichtigkeit von Atheismus und Humanismus als Basis für die Weiterentwicklung der Gesellschaft hin. Von Resignation angesichts der Bedrohung durch religiösen Fundamentalismus war nichts zu spüren; vielmehr herrschte ein optimistischer und kämpferischer Grundton. So wurde beispielsweise die Interpretation des Tsunami als “göttliche Strafe”, wie sie von religiöser Seite zu hören gewesen war, scharf zurückgewiesen.

Im Rahmen der Konferenz fanden diverse Veranstaltungen statt. Eine Fotoausstellung dokumentierte die Aktivitäten atheistischer und humanistischer Organisationen. B. Premanand und Narenda Naik führten Tricks vor, wie sie von so genannten “Gottesmännern” (hierzulande würden wir diese wohl als “Gurus” bezeichnen) eingesetzt werden, um u.a. der indischen Landbevölkerung das Geld aus der Tasche zu ziehen. Um dem entgegen zu wirken, werden regelrechte Kampagnen durchgeführt, in deren Rahmen Aufklärungsarbeit in Dörfern betrieben wird. Daneben wurden den Teilnehmern Darbietungen traditioneller Tänze vorgeführt, die Religionskritik, aber auch Themen wie Umweltschutz zum Inhalt hatten. Für die internationalen Gäste ergab sich zudem die Gelegenheit, die diversen sozialen Projekte des Atheist Centre zu besichtigen.

Das Medienecho zur Konferenz war außerordentlich. Mehrere Tageszeitungen brachten ausführliche Artikel über die Konferenz, und auch ein landesweit zu empfangender Fernsehsender strahlte einen Beitrag aus.

Die Atheistische Weltkonferenz verabschiedete auch eine Resolution, die unter www.ibka.org/en/ articles/ag05/declaration.html im Web verfügbar ist.

René Hartmann

 


Freidenker-Tagung in Berlin

Aufklärung contra Gehirnwäsche, Volksverdummung und Zerstörung der Vernunft – das war das Thema der Berliner Konferenz des Deutschen Freidenker-Verbandes (DFV) am 19. Februar 2005. Seiner Einladung waren über 100 Interessierte gefolgt. Anlass der Veranstaltung war die Würdigung des 100-jährigen Jubiläums der Gründung der Freidenker für Feuerbestattung, einer “im Gegensatz zu den bestehenden bürgerlichen Vereinen [in] ihrer Tendenz und Struktur rein proletarischen Organisation”, wie der damalige Vorsitzende des Freidenker-Verbandes, Max Sievers, im 25. Jahr des Bestehens betonte.

In seiner Eröffnungsrede knüpfte der heutige Vorsitzende des DFV, Klaus Hartmann, an diese große Tradition an: “Die Freidenker setzten sich immer für die Trennung von Staat und Kirche ein. Sie betrieben antikirchliche Aufklärungsarbeit. In der Praxis setzten sie die Feuerbestattung durch, gegen die die Kirchen massiv mobil machten. Trauerkultur, Sterbeversiche-rung – das war von der sozialen Idee getragen, auch Proletariern die Möglichkeit einer würdigen Bestattung zu geben. Eine dreiviertel Million Mitglieder hatte dieser Verband. Heute hat sich die Situation dahingehend geändert, dass die Kirchen nicht mehr das Monopol auf Volksverdummung besitzen. Es gibt mächtigere Kräfte: Die massenmediale Gesellschaft verhindert, dass die Menschen zu sich selbst kommen, ihre wahren Bedürfnisse erkennen und für ihre Interessen eintreten.”

Ossietzky-Herausgeber Eckart Spoo setzte sich mit den “verordneten Zwangsglaubenssätzen der Herrschaftsmedien” auseinander. Er konstatierte einen “Zustand der Verfassungswidrigkeit” in den unisono agierenden Medien. So werde Privatisierung staatlichen Eigentums, Beseitigung von Mitwirkungsrechten, Zentralisierung staatlicher Gewalt – also der Abbau von Grundrechten – als Demokratieausbau bezeichnet und die starke Glaubensfähigkeit an den Neoliberalismus gefordert. “Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands”, “Sicherung des Standortes Deutschland” werden als Glaubensgrundsätze, als Dogmen der “Gläubischkeit” eingefordert.

Ausführlich behandelten sowohl Klaus von Raussendorf (Bonn) als auch Hans-Günther Szalkiewicz (Berlin) Probleme des internationalen Befreiungskampfes ehemals kolonialer Völker und des Friedenskampfes. Sie wiesen nach, dass die Herrschaftsmedien die Wahrheit über Ziele und Breite dieser Bewegungen verschweigen und verdrehen.

Der Chefredakteur der Jungen Welt, Arnold Schölzel, befasste sich mit der Frage, ob die “Anti-Deutschen” eine fünfte Kolonne des transnationalen Kapitals seien. Schölzel schlussfolgerte, dass es sich “bei der antideutschen Ideologie um eine aggressive, deutsch-jugendbewegende Variante des Irrationalismus, handelt, der jede Form der Emanzipation vom Monopolzugriff als Hauptgegner ausmache und deren gewaltsame Beseitigung fordere”.

Die Konferenz wurde von Prof. Harry Meißner in kluger Weise moderiert. Er hob in seinen Schlussbemerkungen hervor, dass Aufklärung in solch politisch klarer Form auch das zukünftige Tätigkeitsfeld der Freidenker bestimmen wird und der DFV in diesem Sinne seiner Verantwortung als Interessenvertreter für Konfessionsfreie am besten gerecht werden kann.

Eberhard Schinck

 


Proteste gegen Verhandlungen

In Hamburg sind Verhandlungen zwischen der Regierung des Stadtstaates und den beiden großen Kirchen über einen Kirchenstaatsvertrag aufgenommen worden. Nachdem die Gespräche mit der Nordelbischen Evangelisch-Lutherische Kirche im April 2003 gescheitert waren, hatte sich nach dem CDU-Wahlsieg eine Annäherung abgezeichnet. Daraufhin waren sowohl die Landesbischöfin als auch der Apostolische Nuntius bei Bürgermeister Ole von Beust zu Gast. Obwohl ein Senatssprecher verlauten ließ, es sei noch nicht um konkrete Inhalte gegangen, ist der kirchliche Forderungskatalog weitestgehend bekannt: Er orientiert sich am seinerzeitigen Entwurf der evangelischen Kirche, der die gesamte Palette an Privilegien enthielt, wie sie in allen anderen Bundesländern mittlerweile vertraglich abgesichert sind (von der Mitsprache bei kirchliche Interessen betreffende Gesetzesvorhaben bis zur Befreiung von bestimmten Steuern und Gebühren).

Sofort nach Bekanntwerden der Verhandlungen hat ein Aktionsbündnis für Hamburg: Gegen den Staat-Kirche-Vertrag gegen die Aufgabe der “Souveränitätsrechte des Senates und der Bürgerschaft in kirchlichen und sozialen Angelegenheiten” protestiert. Das Aktionsbündnis, dem u.a. die Freien Humanisten Hamburg, der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.), die Humanistische Union, der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften (DFW) und der Deutsche Freidenker-Verband (DFV) angehören, verweist darauf, dass ein derartiger Kirchenstaatsvertrag die alte Hamburger Tradition, “sich niemals an die Interessen der Kirche zu binden, sondern seine Handlungsfreiheit gegenüber jedem zu behalten und sich in allen Sachfragen mit allen Beteiligten an einen Tisch zu setzen”, zerstören würde. Da die Bevölkerung Hamburgs mehrheitlich konfessionslos sei, müsse der Senat eher darauf bedacht sein, auch seine konfessionslosen und vielen ausländischen Bürger zu integrieren als die Kirchen zu privilegieren. Zudem sei damit zu rechnen, dass zahlreiche der rund 100 Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften in Hamburg auf Gleichbehandlung zu klagen bzw. wegen Nicht-Gleichbehandlung juristisch gegen das Vertragswerk vorgehen werden.

Weitere Informationen unter: www.ibka.org

 


Gewerkschaft & Kirchenkritik

Zu einem Eklat kam es in Ingolstadt, wo am 21. Februar eine Veranstaltung der Initiative Mahnmal für die Opfer der Kirche zum Thema Kirchensteuer (Titel: “Spart Euch die Kirche!”) im Gewerkschaftshaus stattfinden sollte. Schon im Vorfeld hatte der rechtslastige Donaukurier eine bezahlte Anzeige “mit Rücksicht auf unsere ländliche Leserschaft” (gemeint war wohl die nahe Bischofsstadt Eichstätt) abgelehnt.

Überraschender war schon, dass die Gewerkschaft drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn den Mietvertrag kündigte und auch gleich den Saal absperrte. In der Begründung verwies die IG Metall nicht etwa auf die Nähe der Mahnmal-Initiative zum Universellen Leben, sondern auf “den kirchenfeindlichen Charakter dieser Veranstaltung”, ein zuvor verteiltes “zutiefst hetzerisches Flugblatt gegen die Kirchen” (in dem allerdings nur auf die zahlreichen materiellen Privilegien der Kirchen aufgelistet waren) und der Verletzung von “religiösen Gefühlen”. Der DGB-Vertreter führte wörtlich aus: “Wir betonen, dass derartige unredliche kirchenfeindliche Initiativen im Gewerkschaftshaus keine Plattform haben” und entschuldigte sich “ausdrücklich” bei allen religiösen Menschen für die ursprüngliche Raumzusage. Die Veranstaltung fand dann kurzfristig in einem großen Nebenraum einer Gaststätte statt, wo sie äußerst sachlich und geordnet ablief.

Der Bückling der Gewerkschaftsfunktionäre vor den Kirchen wurde nicht nur von Seiten der Konfessionslosen kritisiert, selbst die eher kirchennahe Mainpost, sah im Verhalten der Ingolstädter DGB-Spitze “wahrlich kein Ruhmesblatt der Toleranz” und kommentierte: “Die Fragestellung, die am 21. Februar in Ingolstadt zur Debatte stand, harrt in der Tat einer breiten Diskussion. Warum zahlt der Staat (und damit alle Steuerzahler) jährlich Milliarden an die Amtskirchen? Wo es doch angeblich keine Tabus geben darf, wenn es ums Sparen geht. So predigen es unsere Politiker täglich, allerdings meist den sozial Schwachen, den Arbeitslosen, den abhängig beschäftigten Arbeitnehmern. Im Gegensatz zu ihnen sind die Kirchen dem Staat in der Tat lieb – und teuer. Das müsste engagierten Gewerkschaften doch eigentlich eine Diskussion wert sein, oder?”

 


Klagewut zuende

Der ehemaligen Missionar und Blitz-Therapeut mit direktem Draht zu Gott Bert Hellinger und einige seiner Getreuen hatten in den vergangenen Monaten versucht, kritische Stimmen auf juristischem Wege zu unterdrücken – unterm Strich, so lässt sich nun sagen, ohne Erfolg.

In der Klage von Hellinger-Schüler Franz Ruppert gegen Klaus Weber vor dem Landgericht München I obsiegte Ruppert zwar in erster Instanz (vgl. MIZ 2/04, S. 42), das revidierende Oberlandesgericht aber hob das Urteil auf und wies Rupperts Klage vollumfänglich ab. Weber habe in wohl “zugespitzt polemischer”, aber durchaus zulässiger Form seine Meinung geäußert.

Die Klage von Hellinger-Freund Robert Langlotz gegen Report München beziehungsweise den Bayerischen Rundfunk fand ihr Ende in der Hauptsacheverhandlung vor dem Landgericht München I: Langlotz nahm seine Klage auf Anraten des Gerichts zurück. Das Polit-Magazin hatte im April über Bert Hellingers Auslassungen zu Hitler und über die Therapie-Praxis seiner führenden Anhänger berichtet und dabei auch eine unzufriedene Klientin zu Wort kommen lassen. Langlotz hatte die Richtigkeit von deren Aussagen bestritten und sich insgesamt unfair dargestellt gesehen.

Auch Bert Hellinger selbst hat seine Klage gegen den Münchner Sektenpfarrer Wolfgang Behnk zurückgenommen, allerdings bereits vorprozessual und nach einem von ihm selbst gewünschten Gespräch “von Mensch zu Mensch und von Christ zu Christ” mit Behnk, dem dieser zugestimmt hatte; seine Klage gegen die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern hält Hellinger nicht aufrecht. Zu der Auseinandersetzung war es gekommen, als Behnk im Juli im Bayerischen Runfunk Hellingers Umgang mit Inzest-Opfern scharf angegriffen hatte. Hellinger hatte darauf hin behauptet, eine der von Behnk verwendete Formulierungen in dieser Form nie gebraucht zu haben.

Anwaltliche Drohgebärden verschiedener Hellingerianer gegen Heiner Keupp, Rechtsanwalt Andreas Huettl oder den Alibri Verlag hatten sich ohnehin spurlos verflüchtigt.

Allerdings droht nun Bert Hellinger selbst juristischer Ärger: Der Frankfurter Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Ralf Behrmann hat Ende Februar 2005 Strafanzeige gegen ihn wegen des Verdachtes auf Betrug, Nötigung, Volksverhetzung, unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung und Totschlag gestellt.

Näheres unter: www.fkpsych.de/aktuelles/aktuelles.html.

 


Nesin-Stiftung

Im Rahmen des Koordinationsausschusses des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) stellte Klaus Liebe-Harkort ein emanzipatorisches soziales Projekt aus der Türkei vor: das von der Nesin-Stiftung betriebene “Kinderparadies”. Die Einrichtung, in der momentan 40 Kinder und Jugendliche leben und unterrichtet werden, geht auf den atheistischen türkischen Schriftsteller Aziz Nesin zurück. Dieser hatte das “Kinderparadies” 1972 als private Stiftung gegründet, seither finanzierte es sich aus dem Verkauf seiner Bücher. Nach Nesins Tod im Jahr 1995 übernahm sein Sohn Ali Nesin die Leitung.

Klaus Liebe-Harkort organisiert als Vorsitzender des Fördervereins der Nesin-Stiftung e.V. (FöNeS) die materielle und ideelle Unterstützung des Projektes von Deutschland aus. Dabei geht es nicht nur um Spendenaufrufe oder die Vermittlung von Praktikantinnen, sondern auch darum, Öffentlichkeit herzustellen für alternativpädagogische Konzepte im Allgemeinen und das Modell der Nesin-Stiftung im Besonderen.

Für die anwesenden IBKA-Mitglieder war es in der Diskussion von besonderem Interesse, wie sich die Auffassungen des überzeugten Säkularisten Nesin in den pädagogischen Richtlinien und im Alltag niederschlagen. Dabei zeigte sich, dass das “Kinderparadies” weniger eine atheistische als eine säkulare Ausrichtung hat: wo sich Religion mit kulturellen Traditionen mischt, kommt sie wie selbstverständlich vor (so wird z.B. das Opferfest gefeiert), der Glaube an sich spielt hingegen für das Zusammenleben im Haus keine Rolle. Insofern bietet die Stiftung ein Gegenmodell zum Fundamentalismus: die religiöse Einstellung des Individuums wird akzeptiert, die Grundlage der Gemeinschaft ist durch und durch weltlich.

Wer mehr zur Nesin-Stiftung wissen und das Projekt unterstützen will, findet Informationen unter: www.foenes.uni-bremen.de

 


Artikel aus MIZ 1/05

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