von Wolfgang Huber
Am 11. November 1918 dankte Kaiser Karl in Österreich ab. Die neue Regierungsform war die demokratische Republik. Doch sowohl der Klerus als auch der große Teil der Christlichsozialen konnten sich sowohl mit der Demokratie als auch der Trennung von Staat und Kirche nicht abfinden.
Der katholische Klerus war mit der Situation, wie sie sich in Österreich darstellte, extrem unzufrieden. Zahlreiche Privilegien im Bereich des Schul- und Ehewesens waren abgeschafft bzw. verwässert worden. Zudem drohte der Nationalsozialismus in Österreich, nicht zuletzt wegen der Situation in Deutschland, immer stärkeren Einfluss zu gewinnen. Nicht etwa, dass die Kirche in den Nazis unverlässliche Bündnispartner gegen den “jüdischen Atheismus”1 (auch “Bolschewismus”) sah, nein, ganz im Gegenteil, dennoch setzte man vorläufig Vertrauen in die Christlichsozialen und die Heimwehren.
Aber auch Bundeskanzler Engelbert Dollfuß hatte es nicht leicht. Seine Koalition (Christlichsoziale, Heimwehren, Landbund) hatte nur 83 Mandate von 165 Mandaten, diese Mehrheit war sehr fragil. Zudem war absehbar, die Wiener Landtagswahlen im April 1932 zeigten es, dass bei Neuwahlen die Koalition die Mehrheit verliert. Mussolini, der die Heimwehren förderte, wollte schon längst den Faschismus in Österreich. Es war also nur eine Frage der Zeit. Man hatte auch schon einen Hebel, mit dem man ansetzen konnte: das kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz (kwEG). Dieses, 1917 beschlossen, war, exzessiv ausgelegt, gewissermaßen die “eierlegende Wollmilchsau” für jeden Schmalspur-Diktator. Eigentlich war es dazu gedacht, das wirtschaftliche Leben in der Kriegszeit aufrechtzuerhalten. Die Regierung wurde durch sie ermächtigt, “während der Dauer der durch den Krieg hervorgerufenen außerordentlichen Verhältnisse durch Verordnung die notwendigen Verfügungen zur Förderung und Wiederaufrichtung des wirtschaftlichen Lebens, zur Abwehr wirtschaftlicher Schädigungen und zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und anderen Bedarfsgegenständen zu treffen”. Es war formell nie aufgehoben worden.2
Der Beginn der Gegenreformation
Am 4. März 1933 gab es eine Sondersitzung des österreichischen Nationalrates. Bei der Sitzung kam es zu tumultartigen Zuständen, was die Nationalratspräsidenten zu einem Serienrücktritt veranlasste. Die Geschäftsordnungskrise, die daraufhin begreiflicherweise entstand, für diesen Fall war nämlich nicht vorgesorgt, kam Dollfuß sehr gelegen. Iin einem Ministerrat wurde am 7. März ein (zeitlich begrenztes) Versammlungs- und Aufmarschverbot erlassen sowie “besondere Maßnahmen auf dem Gebiete des Presserechtes”, gestützt auf das kwEG. Diese “besonderen Maßnahmen” ermöglichten es der Regierung, Zeitungen unter Vorzensur zu stellen, das heißt, auf Verlangen mussten zwei Stunden vor “Beginn der Verbreitung” Pflichtstücke zur Kontrolle abgegeben werden.
Nur fünf Tage später, im Rahmen seiner Inauguration zum Kardinal am 12.3.1933, sah der Erzbischof von Wien, Kardinal Innitzer, den “Anbruch einer neuen Zeit” : “Darum müsse der eucharistische und der marianische Gedanke wie in der Zeit der Gegenreformation den Glauben und die Hoffnung steigern.”3 Was man unter dieser “Steigerung” verstehen musste, wurde sehr bald sichtbar.
Um die Krise zu beseitigen, wurde für den 15. März, 15 Uhr, der Nationalrat einberufen. Die Bundesregierung spielte sich als Hüterin der Verfassung auf und kündigte an, “einer drohenden Verfassungsbeugung entgegenzuwirken”.4 Dies bedeutete im Klartext, dass Kriminalbeamten (an die 200!) ins Parlament geschickt wurden, um die Abgeordneten an der Ausübung ihres Amtes zu hindern.
Der nächste Schlag war die Auflösung des Republikanischen Schutzbundes5 am 31. März durch Bundeskanzler Dollfuß; der Landeshauptmann von Wien, Karl Seitz, antwortete mit der Auflösung der Wiener Heimwehr, die aber sofort von Dollfuß “overruled” (soll heißen: rückgängig gemacht) wurde.
Aber auch im Kulturkampf war man nicht untätig. Am 10. April 1933 wurde der katholischerseits vielgehasste Glöckel-Erlass unter Beifall von Kardinal Innitzer rückgängig gemacht.6 Besagter Erlass verhinderte die zwangsweise Teilnahme an religiösen Übungen, doch dem Klerus war anscheinend am Zwang sehr gelegen.
Es gab aber noch verfassungstreue Organe, namentlich die böse, weil “rote”, Wiener Landesregierung, die diese Verordnungen vor dem Verfassungsgerichtshof anfocht.
Die Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofes
Da absehbar war, dass die Verordnungen auf Grund des kriegswirtschafltichen Ermächtigungsgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht halten würden, sorgte Dollfuß für die Ausschaltung des VfGH. Weiter ging es mit dem Verbot der Kommunistischen Partei am 26. Mai, natürlich wieder auf Grund des kwEG! Am 10. Mai paraphierte Kurt Schuschnigg das Konkordat und am 5. Juni unterzeichnete Dollfuß feierlich das Konkordat, die Ratifikation des Konkordates sollte aber noch auf sich warten lassen. Zunächst wurde am 10. Juni der Freidenkerbund, der der katholischen Seite schon lange ein Dorn im Auge war, aufgelöst, am 19. Juni traf es die NSDAP und die steirische Heimwehr, die ein Naheverhältnis zur NSDAP hatte.
Der Sommer zeichnete sich durch die Vorbereitungen für den Allgemeinen deutschen Katholikentag vom 7. bis zum 12. September aus. Unter diesem Gesichtspunkt müssen wir wohl die Verordnung Schuschniggs sehen, der am 16. August die Austrittsverordnung vom 18. Jänner 1869 änderte, welche den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft regelte. War es vorher nur in Ausnahmefällen vorgesehen, den Geistes- und Gemütszustand des/der Austrittswilligen zu überprüfen, war dies nun in jedem Falle vorgesehen.7 Schuschnigg lieferte am 25. August noch einen Erlass nach, in dem er die Bezirkshauptmannschaften anwies, eine Frist von nicht unter drei Monaten zwischen Einlangen der Austrittserklärung und neuerlicher Vorladung zur Überprüfung des Geistes- und Gemütszustandes vergehen zu lassen. Damit wurde ein Kirchenaustritt zwar nicht verunmöglicht, aber sehr erschwert; manche Bezirkshauptmannschaften setzten es sich zur Aufgabe, die Gewissenserforschung sehr penibel zu halten und den Austritt abzulehnen.8
Der Allgemeine deutsche Katholikentag
Zum Gedenken an die “Türkenbefreiung” 1683 veranstaltete der österreichische Katholizismus einen “Allgemeinen Deutschen Katholikentag”. Alles, was im Staat und in der Kirche Rang und Namen hatte, war dort. Bezeichnenderweise stellte Kardinal Innitzer den Katholikentag unter das Motto “Numquam retrorsum” (niemals zurück).9 Schuschnigg betont in seinem Artikel in der Festausgabe der Reichspost, der Parteizeitung der Christlichsozialen, Österreich als “katholischen Staat, ... [der] im Bereiche des göttlichen Rechtes die Überordnung der Kirche anerkennt”. Von Bundespräsident Wilhelm Miklas und Dollfuß gab es Grußadressen, Festmessen wurden abgehalten, und am Abend des 11. September hielt Dollfuß die denkwürdige “Trabrennplatzrede”. In dieser Rede pries er die vorrevolutionäre Gesellschaftsordnung (Dollfuß sprach hier von der Zeit vor der Französischen Revolution 1789!), kündigte einen “sozialen, christlichen, deutschen Staat Österreich auf ständischer Grundlage, unter starker autoritärer Führung” an und schloss mit den Worten: “Wie die Kreuzfahrer von dem gleichen Glauben durchdrungen waren (sic!), so wie hier vor Wien ein Marco d’Aviano gepredigt hat ‘Gott will es’ – so sehen auch wir mit starkem Vertrauen in die Zukunft, in der Überzeugung: Gott will es!”
Wen wundert es, dass Papst Pius XI. beim Empfang eines österreichischen Pilgerzugs am 10. Oktober folgende Worte fand: “... indem Österreich in klarer und weithin vernehmbarer Weise vor der großen Welt durch den Mund seines Bundeskanzlers Dr. Dollfuß den Entschluss kundgegeben hat, dass es den Staat auf den Grundlagen der katholischen Lehre neu aufbauen wolle. Dies gereicht dem Volk und den Staat zu hoher Ehre, besonders aber den Führern seiner Regierung, die wahrhaft und glücklicherweise so sind, wie sie Österreich verdient.”
Der katholischen Lehre entsprach es wohl auch, dass ein Monat später die Todesstrafe wiedereingeführt wurde (10.11.). Nicht vergessen wollen wir auch, dass schon am 23. September, auf Drängen des Obmanns der Wiener Heimwehr, Emil Fey, “Anhaltelager” eingeführt wurden, deren bekanntestes wohl Wöllersdorf war.10
Bundespräsident Miklas, der bisher keine Anstalten machte, gesetzmäßige Zustände wiederherzustellen, wozu er eigentlich auf Grund der Verfassung berechtigt und verpflichtet gewesen wäre, erhielt als Belohnung dafür, dass er “in Hinsicht der eigentlich sozialen und öffentlichen Angelegenheiten Grundsätzen und Lehrmeinungen” folgte, “die Du mit tiefschürfendem christlichen Geiste aus den ureigensten Lehren und Vorschriften des Heiligen Stuhles ableitest”,11 am 22. Oktober den Christusorden und wurde somit Ritter der “Militia Jesu Christi”. In seiner Dankesrede bemerkte er: “Ein wahrer ‘Miles Christi’ zu sein oder doch zu werden, muss ja eigentlich das Streben und die Sehnsucht jedes rechten Christen sein, muss all sein Denken und Handeln im privaten und öffentlichen Leben erfüllen.”
Am 6. Dezember forderte die Bischofskonferenz überraschend alle geistlichen Mandatsträger auf, deren Mandate bis 15. Dezember niederzulegen. Mehrmals hielt die Kirche fest, dass dies nicht wegen des autoritären Regierungskurses geschehe. Der Episkopat zeigte sich sehr zufrieden: “Sie [die Regierung] kann schon jetzt auf eine Reihe von segensreichen Taten hinweisen, die das wahre Wohl sichern und fördern. ... weise Verordnungen zum Wohle der Jugend und des Unterrichts, die Wiederbelebung des religiösen Geistes in Schule und Erziehung, die Neuorganisation des Heeres in christlichem Geiste, das Konkordat mit dem Heiligen Stuhle, die Riesenarbeit für eine neue Verfassung zum Wohle (sic!) des Volkes, ... mit einem Worte: die Wiederverchristlichung [=Gegenreformation] des gesamten öffentlichen Lebens und das friedliche Zusammenwirken zwischen Staat und Kirche zum Wohle aller.” Die Reichspost begründete den Rückzug in einem Kommentar am 6. Dezember: “vermag der katholische Klerus Österreichs nunmehr seine ganze Kraft auf seine ursprüngliche und eigenste Aufgabe zu konzentrieren. Nun ist ihm die Bahn frei zu den Herzen aller”. Die Kirche konnte Dollfuß voll und ganz vertrauen, sie brauchte deshalb auch keine Politkommissare, um ihn zu überwachen.
Während der Februarkämpfe fanden die Regierung und Miklas immerhin noch genug Zeit, anläßlich des 12. Thronjubiläum des Papstes am 12. Februar Pius XI. Glückwunschtelegramme zu senden, und, noch bevor die Kämpfe beendet waren, erhielt Dollfuß den apostolischen Segen des Papstes.12 Am 20 Februar erhielt Miklas in einem persönlichen Telegramm des Papstes den apostolischen Segen, es “stellt eine besondere Auszeichnung dar”.13 Aber auch bei den Kämpfen selbst wissen wir von zumindest indirekter Unterstützung durch den Klerus. In Steyr stand der Kirchturm für ein MG-Nest zur Verfügung, was Alois Zehetner (Februar-Kämpfer, er flüchtete in die Sowjetunion) 1935 in seiner Schrift Der Kampf um Steyr zu folgenden Bemerkungen veranlasste: “Von allen Seiten wurden wir unter stärkstes Feuer genommen, ja sogar von dem überhöht liegenden Pfarrkirchturm aus beschossen die Maschinengewehre der Gegner die Ennsleiten. Also sogar vor der Benützung des ‘geweihten’ Ortes, der Pfarrkirche, scheuten die gläubigen Katholiken nicht zurück, um die Arbeiter zu morden, die doch nur um ihre Rechte und ihre Freiheit kämpften. Freilich haben sie es nachher, wie wir in der Emigration hörten, ableugnen wollen und verfolgten jeden, der die Wahrheit über diese gemeine Tat verbreitete. Hoffentlich vergisst der Herr Stadtpfarrer nicht, die heilige Stätte wieder neu weihen zu lassen.”14
In den folgenden Aufräumungsarbeiten leistete auch die Kirche ihren Beitrag zur “ganzen Arbeit”, wie bei der Säuberung der Arbeiterbüchereien. In Steyr reduzierte der Kooperator Königseder 4000 Bände auf 900, wovon 200 nochmals gesperrt wurden. “4 Kisten mit Büchern wurden der Polizei zum Vernichten übergeben. Es handelte sich um die rein sozialistischen, erotischen und glaubensfeindlichen Bücher. Die ärgsten erotischen und gehässigsten kirchenfeindlichen Bücher wurden in zerrissenem Zustand der Polizei übergeben.”15
Eine Folge des 12. Februar war die Auflösung der Sozialdemokratischen Partei mit dem nicht unangenehmen Nebeneffekt der Verlustigerklärung der sozialdemokratischen Mandate. Die Zeit für den finalen Schlag, der Installierung des Ständestaates war gekommen.
Die virtuelle Mai-Verfassung
Zur einjährigen Feier der “Selbstausschaltung” des Parlaments feierte der Bischof von Linz, Johannes Maria Gföllner, am 4. März im Linzer Dom einen Festgottesdienst.16 Die Catholica triumphierte schon. Der krönende Abschluss sollte nun die neue Verfassung mit dem Ständestaat als Kern sein. Doch wegen der Publicity im Ausland war Dollfuß gezwungen, für die lange angekündigte neue Verfassung einen semilegitimistischen Weg zu finden, der auch das verbliebene Rumpfparlament17 einbeziehen sollte. Dazu änderte die Regierung die Geschäftsordnung des Nationalrats, sodass der Nationalrat wieder tagen und die neue Verfassung beschließen konnte.
In kurzer Sitzung wurde vom Rumpfparlament das Gesetz beschlossen, das die Regierung mit den Befugnissen des aufgelösten Nationalrats und Bundesrats ausstattete, dem Bundespräsidenten die Ratifikation von Staatsverträgen im Alleingang ermöglichte (was er auch ausnützte, indem er nur wenige Minuten nach Mitternacht das Konkordat ratifizierte) und der Regierung ersparte, über die Verfassungsänderung eine Volksabstimmung abzuhalten. Übrig zu erwähnen bleibt, dass die Regierung auf Grund des Ermächtigungsgesetzes weiterregierte und die Verfassung nie vollständig in Kraft gesetzt wurde.
Schon der “Prälat ohne Milde”, Dr. Ignaz Seipel, forderte 1929 eine “wahre” Demokratie und sah in den Heimwehren das Mittel, die “Parteienübermacht [zu] bekämpfen”.18 Schon Seipel erwähnte in besagtem Artikel einen Ständestaat, was bedeutet, dass spätestens ab dann feststand, dass die katholische Seite den demokratischen Rechtsstaat abschaffen wollte. Deshalb wurde die Geschäftsordnungskrise vom 4. März sofort zur Ausschaltung des Parlaments genutzt, und in weiterer Folge scheibchenweise der Rechtsstaat ausgehöhlt.
Nicht unerwähnt bleiben sollte das Wohlwollen der katholischen Kirche gegenüber der Regierung Dollfuß: mehrere apostolische Segen das Papstes, wohlwollende Äußerungen des Episkopats und des sonstigen Klerus zeigen deutlich, dass die katholische Kirche mehr als einverstanden mit dem autoritären Regime Dollfuß war. Dass Kardinal Innitzer gerade die Gegenreformation zum Vergleich heranzog, zeigt auch, woran es der Kirche lag: die Rekatholisierung Österreichs mit allen Mitteln. Die Vorstellungswelt von Dollfuß und des Klerus dürfte weitgehend deckungsgleich gewesen sein: Vernichtung der Arbeiterbewegung und Wiederherstellung der Macht der Kirche im Staat. Nicht umsonst wurde “Gott” (welcher?) in folgender Weise in der Präambel der Ständestaat-Verfassung untergebracht: “Im Namen Gottes, des Allmächtigen, von dem alles Recht ausgeht, erhält das österreichische Volk für seinen christlichen, deutschen Bundesstaat auf ständischer Grundlage diese Verfassung”.
Anmerkungen:
1 vgl. Bischof Johannes Maria Gföllner, Hirtenbrief über wahren und falschen Nationalismus, 21.1.1933
2 Das kwEG wurde erst durch ein Bundesverfassungsgesetz vom 25. Juli 1946 aufgehoben.
3 Reichspost, 13.3.1933, S. 4
4 Wiener Zeitung, 11.3.1933
5 Der Republikanische Schutzbund war eine bewaffnete Formation der Sozialdemokratischen Partei.
6 Wiener Zeitung, 16.3.1933, S. 4/5
7 BGBl 879/1933
8 vgl. Aebi et al.: Die Gegenreformation in Neu-Österreich, Zürich 1936. Dort ist auch der Erlass zitiert.
9 Kurt Schuschnigg: »Rot-weiß-rot!«, in: Reichspost, 8.9.1933
10 Gerhard Jagschitz: Anhaltelager in Österreich, in: Jedlicka / Neck (Hrsg.): Vom Justizpalast zum Heldenplatz, Wien 1975
11 Päpstliches Breve Papst Pius’ XI., in: Reichspost 22.10.1933
12 Reichspost, 14.2.1934
13 Reichspost, 21.2.1934
14 Die erwähnte Broschüre ist abgedruckt in Peter Kammerstätter: Der Aufstand des Republi-kanischen Schutzbundes am 12. Februar in Oberösterreich, Band II, S. 1188-1211
15 zitiert nach: Brigitte Perfahl, Fey: “Wir werden ganze Arbeit leisten”, in: Karl R. Stadler (Hrsg.), “Es wird nicht mehr verhandelt”. Der 12. Februar in Oberösterreich, Linz 1984. Die Autorin merkt noch an: “Dass dabei auch ein ‘Lehrbuch für die Säuglingspflege’ aus der Bücherei entfernt wurde, ist ein bezeichnendes Detail am Rande.”
16 Reichspost, 5.3.1934, S. 2
17 Das Rumpfparlament bestand aus 92 Mandataren; siehe Huemer, Sektionschef Dr. Robert Hecht und die Entstehung der ständisch-autori-tären Verfassung in Österreich, Wien 1968, S. 516
18 Ignaz Seipel: Demokratie und Kritik der Demokratie, in: Reichspost, 18.7.1929
Artikel aus MIZ 1/06
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