von Edgar Baeger
In ungeregelten Abständen wird in den Verbänden der konfessionsfreien Menschen in unserem Land ein Dauerthema diskutiert: Staatliche Unterstützung für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – ja – oder nein?
Hintergrund dieser Diskussion ist die innige Verfilzung von Staat und organisierter Religion in Deutschland. Zwar legt das Grundgesetz fest, dass in Deutschland keine Staatskirche besteht, dass niemand wegen seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden und niemandem aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen darf. Doch schon in der verfassunggebenden Versammlung gelang es der christlichen Lobby durch die Übernahme der Kirchenartikel aus der Weimarer Reichsverfassung diese Grundsätze derart zu verwässern und teilweise in das Gegenteil zu verkehren, dass ein Filz zwischen Staat und den christlichen Großkirchen entstand. Die christliche Lobby bestand nicht nur aus den Politikern der religiösen C-Parteien, sondern auch aus christlichen Hilfstruppen innerhalb der übrigen politischen Parteien (wie sie heutzutage als „Christen in der SPD“ oder „Christen bei den Grünen“ wirken). Der immense Geldfluss aus den Staats- und Kirchenkassen, das Eintreiben der dynamisch gestalteten Vereinsbeiträge der Kirchenmitglieder durch den Staat (in Form der sog. Kirchensteuer) und eine Vielzahl sonstiger Privilegien machten in den darauffolgenden Jahrzehnten die christlichen Kirchen zu enorm reichen und mächtigen Verbänden. Sie bestimmen heute über weite Teile der sozialen Hilfseinrichtungen von Kindergärten bis zu Krankenhäusern, mit einer Wirtschaftskraft in ähnlicher Größenordnung wie die der gesamten deutschen Automobilindustrie.
Einerseits...
... ist es angesichts einer derartigen „Verfassungswirklichkeit“ durchaus verständlich, dass Verbände konfessionsfreier Menschen Überlegungen anstellen, eine verfassungsgemäße Gleichbehandlung zu fordern. Da derzeit ein Drittel der Bundesbürger keiner Konfession angehört, ist auch von dieser Größenordnung her die anhaltende massive Privilegierung des religiösen Bevölkerungsteils völlig unvertretbar, auch wenn christliche Verfassungsjuristen Jahrzehnte hindurch diese Praxis aus „verfassungsgemäß“ zurechtgelogen haben. Die staatliche Förderung auch nicht religiöser Weltanschauungsvereinigungen, wie sie etwa der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) teilweise mit Erfolg fordert, kann mehrere Effekte haben. Zunächst einmal die Professionalisierung der Verbandsarbeit und damit eine effektive politische Vertretung der Mitglieder. Weiterhin wird dann auch die Gründung und der Betrieb von weltlichen Sozialeinrichtungen durch diese Verbände ermöglicht. Da das Drittel der konfessionslosen Bundesbürger nur zu einem geringen Teil in Weltanschauungsverbänden organisiert ist, brächte deren staatliche Förderung im Laufe der Zeit sicher auch eine Zunahme des politischen Einflusses.
Man könnte die Befürwortung dieses Kurses als realpolitische Haltung bezeichnen, in der Erkenntnis, dass den regierenden religiösen Parteien sehr viel eher eine Beteiligung nichtreligiöser Weltanschauungsverbände (und sei sie auch noch so bescheiden) abzuringen sein wird, als der Verzicht auf die gewohnte Privilegierung und Subventionierung der Religionsgesellschaften, die ihnen im Gegenzug Wähler zutreiben.
Andererseits...
... ist eben der geschilderte realpolitische Weg nichts anderes als die Hereinnahme einer weiteren staatlich geförderten „Konfession“ in den Staat-Kirche-Filz Deutschlands. Dem Ideal eines Staates, der weltanschaulich neutral ist und keine konfessionellen Gruppierungen fördert und privilegiert, entspricht das nicht, führt letzteres doch immer zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung der Staatsbürger. Allerdings hat Michael Schmidt-Salomon zu Recht darauf hingewiesen, dass eine weltanschaulich neutrale Haltung des Staates keineswegs Wert-Indifferenz bedeutet. In der Tat beruhen Freiheit und Demokratie, Grundrechte und Sozialstaatsprinzip wesentlich auch Grundlagen, die in Jahrhunderten in Europa unter großen Opfern den Herrschenden (vornehmlich Adel und Klerus) abgerungen wurden. Freiheit der Wissenschaft und Forschung, Pressefreiheit, Gleichheit aller Bürger vor den Gesetz sind Errungenschaften der westlichen Zivilisationen, deren Wert dann offensichtlich wird, wenn man die Zustände in sog. Gottesstaaten und anderen Diktaturen hiermit vergleicht. Wenn Schmidt-Salomon fordert, der Staat möge die Förderung der Großkirchen beenden und nur die Vermittlung der o.g. Grundlagen eines weltanschaulich neutralen Staatswesen, m. a. W. eines aufgeklärten Humanismus, als Staatsaufgabe betrachten (laut IBKA-Rundbrief Dezember 2005), so mag man das eine völlig weltfremde Vision nennen, falsch ist sie deshalb nicht! Bei der Beurteilung ist zu bedenken, dass alle zivilisatorischen Fortschritte in früheren Zeiten Visionen waren. Die Visionäre, die sie oftmals unter Lebensgefahr formulierten, wurden seinerzeit mit Gewissheit als weltfremde Weltverbesserer betrachtet. Heute jedoch sind Gewerkschaften, Pressefreiheit, freie Wissenschaft, Menschenrechte Realität (unbeschadet des Umstandes, dass sie immer durch die Machtgier herrschender Kreise bedroht sein werden).
Fazit
Die Diskussion um das Für und Wider einer staatlichen Förderung auch der Weltanschauungsverbände der konfessionsfreien Bundesbürger neben der Förderung und Privilegierung der christlichen Großkirchen in Deutschland läuft stets auf eine Entscheidung zwischen sog. Realpolitik (was ist derzeit erreichbar?) und einer Idealvorstellung (wie sollte ein weltanschaulich neutraler Staat beschaffen sein?) hinaus. Ob jemand der einen oder der anderen Haltung zuneigt, ist seine persönliche Entscheidung. Doch obschon die Bundesrepublik seit ihrem Bestehen wesentlich von religiösen Parteien regiert wurde, die dafür sorgten, dass das Weltbild eines großen Bevölkerungsteils durch die Texte geprägt ist, die vor zweitausend Jahren im vorderen Orient von Menschen geschrieben wurden, die aus heutiger Sicht weitgehend unwissend waren, nimmt der Anteil konfessionsfreier Menschen in Deutschland unaufhaltsam zu. Dieser Umstand lässt hoffen. Aus diesem Grund bleibt es wichtig, dass wenigstens einige Verbände der Konfessionsfreien das Ideal eines weltanschaulich neutralen Staates weiterhin vertreten. Wie die Leuchtfeuer für die Seefahrt, so sind politische Visionen als anzusteuerndes Ziel wichtig, auch wenn es noch lange dauern mag, bis ein verfassungswidriges System unhaltbar geworden sein wird.
Michael Schmidt-Salomon hat in seinem Manifest des evolutionären Humanismus einige Fragen aufgeworfen, die seitdem im säkularen Spektrum kontrovers diskutiert werden. Die MIZ will diese Debatten aufnehmen und hat einschlägige Fachleute um ein Statement zu besonders umstrittenen Aspekten gebeten. Den Anfang macht Edgar Baeger, der Ende der 1980er Jahre für den ersten Politischen Leitfaden des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten verantwortlich zeichnete.
Artikel aus MIZ 2/06
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