Zündfunke 1/07

Offener Brief

Die Gründung des Zentralrates der Ex-Muslime hat in der Politik zunächst eher verhaltene Reaktionen hervorgerufen. Zu den wenigen Politikerinnen, die das Anliegen des Vereins von Anfang an würdigten, gehört Ekin Deligöz, Bundestagsabgeordnete der Grünen. Sie begrüßte die nun anlaufende Debatte über den Alleinvertretungsanspruch der islamischen Verbände. Allerdings, so Deligöz, würde sie es bevorzugen, „den Islam zu modernisieren“ als sich von der Religion zu distanzieren. Diese Äußerung brachte ihr die Kritik des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) ein.

In einem Offenen Brief warf ihr der IBKA-Vorsitzende Rudolf Ladwig vor, Nicht-Gläubige nicht „als eben solche zur Kenntnis zu nehmen und zu respektieren“. Wenn Deligöz die Gründung des Zentralrats der Ex-Muslime mit einer Kritik am Anspruch der muslimischen Verbände, alle Muslime zu vertreten, in Verbindung bringe, zeige dies leider, dass sie das zentrale Anliegen der Mitglieder des Verbandes nicht verstanden habe: „Es soll endlich zur Kenntnis genommen und respektiert werden, dass sie eben keine Muslime sind.“ Wenn für Deligöz die Bezeichnung „Ex-Muslime“ einen „negativen Beigeschmack“ habe, reproduziere sie damit nur die Position der Religiösen, nach der ein Abfall vom Glauben negativ zu bewerten sei. Sie sei „blind gegen die Rechte und Interessen jener, die eben nicht glauben, die einer Gemeinschaft deshalb weder angehören noch angehören wollen“. In diesem Zusammenhang kritisierte Ladwig auch die von Bündnis 90/Die Grünen „gerne propagierte Lösung von Integrationsproblemen durch Übertragung staatskirchenrechtlicher Privilegien auf islamische Verbände“. Sie sei Teil einer Fehlentwicklung, gegen die letztlich auch die Gründung des Zentralrates ein Signal setze.
 


IBKA in NRW

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) hat einen seiner Arbeitsschwerpunkte weiterhin im Bereich „Bildung und Erziehung“.

Als im November bekannt wurde, dass eine bislang katholische Kindertagesstätte in Erkrath ab August 2007 in städtische Trägerschaft übergehen solle, die Kirche sich jedoch ein Mitspracherecht in Personalfragen ausbedungen hatte und auch die Erziehung weiterhin katholisch geprägt sein sollte, reagierte der Landesvorstand mit einer Pressemitteilung. Darin wurde kritisiert, dass die katholische Kirche als eines der finanzkräftigsten Unternehmen in der BRD ihre Missionstätigkeit im Kindergarten nun von der öffentlichen Hand finanziert bekommen solle. Jedenfalls sei zwingend geboten, dass die KiTa für Eltern als katholisch ausgerichtet erkennbar bleiben müsse, damit nicht- und andersgläubige Menschen auf der Grundlage dieser Information entscheiden könnten, ob sie ihre Kinder in die Einrichtung geben oder nicht.

In einem anderen Fall unterstützte der Landesverband einen Vater, der nach einem Wohnungswechsel feststellen musste, dass sein Sohn im neuen Kindergarten regelmäßig gegen den elterlichen Willen nicht nur zum Beten vor den Mahlzeiten angehalten wurde, sondern auch vorgelesene Geschichten aus der Bibel malen sollte. Da sich herausstellte, dass der Betreiber des Kindergartens sich im Kleingedruckten zu einer christlichen Erziehung bekannte, blieb keine andere Möglichkeit, als einen anderen Kindergarten ausfindig zu machen, der, gleichwohl Tendenzbetrieb, auf eine religiöse Früherziehung verzichtet.

Aufgrund mehrerer Anfragen von Eltern legte der Landesvorstand dem nordrhein-westfälischen Schulministerium einen Fragenkatalog zu Religion und Schule vor. Darin wurde u.a. um die Beantwortung der Fragen gebeten, wer in NRW die Entscheidung trifft, ob ein Gottesdienst Schulveranstaltung ist; oder inwieweit die Beaufsichtigung der vom Religionsunterricht abgemeldeten Schüler gewährleistet wird.
 


Fernsehdiskussion

In der SWR-Sendung Quergefragt diskutierte Michael Schmidt-Salomon zusammen mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, dem ehemaligen Tagesschau-Sprecher Wilhelm Wieben und der buddhistischen Nonne Bikshuni Tenzin Wangmo unter der Überschrift „Zwischen Himmel und Hölle“ über die Frage nach einem Leben nach dem Tod. Zunächst schien es, als würden jeweils die zu erwartenden Positionen – zwischen Nirwana, Halleluja und einem gelungenen Leben vor dem Tod – bezogen, doch dann gab der Bischof aus Mainz ein Statement ab, das nicht nur den MIZ-Chefredakteur verblüffte.

Denn Lehmann bekannte, er glaube nicht an die Kirche, er glaube auch nicht an das Christentum, er glaube an Gott. Nach traditionellem katholischem Verständnis hat sich der Kardinal damit als „Ketzer“ geoutet, heißt es doch im katholischen Glaubensbekenntnis, das der Kardinal schon von Amtswegen Tag für Tag betet: „Ich glaube an die heilige, katholische und apostolische Kirche!“

In der Diskussion ging Lehmann wenig später sogar noch einen Schritt weiter, als er sagte, dass es die Kirche wohl irgendwann nicht mehr geben würde, den Glauben an Gott aber sehr wohl.

„Ich weiß nicht, wie Herr Lehmann dies in Einklang bringt mit dem geltenden Katechismus der Katholischen Kirche“, meinte Schmidt-Salomon hierzu, „denn dort heißt es doch sehr deutlich, dass es außerhalb der Kirche kein Heil gibt.“ Man dürfe gespannt sein, wie die anderen deutschen Bischöfe und der Vatikan auf diese „fast freigeistig klingenden Äußerungen“ Lehmanns reagieren würden. Dass der Mainzer Bischof der streng-dogmatischen Theologie des gegenwärtigen Papstes wenig abgewinnen könne, sei selbstverständlich schon vorher klar gewesen, meinte Schmidt-Salomon. Wie gravierend diese Unterschiede aber tatsächlich seien, habe erst diese Sendung des SWR-Fernsehens aufgezeigt.
 


Keine Diskussion

Die Ludwig-Maximilian-Universität München hat es abgelehnt, dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) München Räume für eine Podiumsdiskussion zwischen dem Bernulf Kanitscheider, Professor für Philosophie der Naturwissenschaft an der Universität Gießen, und dem in Paderborn lehrenden Psychologen und Psychoanalytiker Eugen Drewermann zur Verfügung zu stellen. Der bfg München hatte bereits mehrfach Veranstaltungen in der Universität durchgeführt, unter anderem auch ein Streitgespräch über die Notwendigkeit eines „Zentralrates der Konfessionsfreien“. Diesmal jedoch reagierte die Universitätsverwaltung mit einer Absage. „Gemäß den Richtlinien“, so die Mitteilung, sei „die Überlassung von Hochschulräumen für Veranstaltungen, die nicht Veranstaltungen der Hochschule sind, stark eingeschränkt“. Bei der geplanten Diskussion zwischen einem Philosophieprofessor und einem habilitierten Theologen über Sinn und Glaube in der Kosmologie handele es sich „nicht um eine genehmigungsfähige Veranstaltung im Sinne unserer Richtlinien“.

Auch wenn in den Reihen des bfg nun gewitzelt wird, ob die Ludwig Maximilians Universität vielleicht zu der Einschätzung gekommen sei, Theologie sei keine echte Wissenschaft und deshalb den Auftritt von Eugen Drewermann in den heiligen Hallen der Wissenschaft unterbinden wollte, stellt dieser Vorgang einen Skandal dar. Denn entgegen ihren Behauptungen nimmt es die Universitätsverwaltung mit den Vergabekriterien für Räume ansonsten nicht so genau. So konnte im April 2002 der umstrittene buddhistische „Lama“ Ole Nydahl an der Universität in München auftreten (vgl. MIZ 1/02). Dieser ist bislang mit beachtenswerten wissenschaftlichen Leistungen nicht hervorgetreten; seine Publikationen erscheinen zum Beispiel in der Esoterikreihe des Knaur Taschenbuchverlags. Dafür garniert er seine „Diamantwegbuddhismus“ genannten Äußerungen gerne mit Ausfällen über Muslime, die einen rassistischen Diskurs bedienen. Trotz einer Informationskampagne des damaligen AStA sah seinerzeit offenbar niemand einen Widerspruch zu den „Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 12.02.1982 i. V. m. Schreiben LMU HA II v. 21.11.2000“.

Bereits zuvor war es zu Unstimmigkeiten über eine Anzeige im Vorlesungsverzeichnis der Ludwig Maximilians Universität gekommen. Diese sollte im Vorspann der Theologischen Fakultäten platziert werden, damit sich Theologiestudenten auch über die Interessenvertretungen der Konfessionslosen umfassend informieren können. Offenbar nach Protesten aus der theologischen Fakultät trat der Verlag von seiner Platzierungszusage zurück und schlug den Abdruck weiter vorne im Vorlesungsverzeichnis vor. Dies lehnte der bfg München allerdings unter Hinweis auf die angestrebte Zielgruppe ab.

 


Artikel aus MIZ 1/07

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