Grenzen der Toleranz

Laizistische Orientierung im Kampf der Ideen, Kulturen, Religionen

von Joachim Kahl

Ich gebe zu: lauter schwierige Themen: Toleranz, gar Grenzen der Toleranz. Laizistische Orientierung: Was ist Laizismus und welchen unverzichtbaren Dienst leistet er? Kampf der Ideen, Kulturen, Religionen? Ja, es gibt ihn, diesen Kampf – offen und verborgen, hierzulande und weltweit. Wir stecken mitten drin und können ihm nicht ausweichen. Interkultureller und interreligiöser Dialog in allen Ehren. Aber lassen wir uns nicht den Blick dafür verstellen, dass auch der Dialog nur eine Ebene im Kampf ist.

Ein Kuscheldialog verfehlt den Ernst der Lage. Ein Klartextdialog, hart und fair, ist hilfreich für alle Beteiligten beim Erkennen von Weg und Ziel, wobei es sich empfiehlt, Kritik ernst zu nehmen, statt sich durch sie gekränkt oder beleidigt zu fühlen. Dass einige Zeitgenossen die Diagnose „Kampf“ lieber vermeiden und ausschließlich von „Dialog“ der Kulturen sprechen wollen, zeugt bereits von einer geschwächten Kampfmoral und mangelnder Klarheit des Blicks.

Seit wir Menschen diesen Erdball bevölkern, ist unsere Existenz immer auch Kampf: Lebenskampf, Überlebenskampf. Der dabei benötigte Kampfgeist lässt sich durch geeignete Vorkämpferinnen und Vorkämpfer beflügeln. Im Kampf um das friedliche Zusammenleben der Völker und Individuen, der Religionen und Ideen, hilft eine Streitkultur, die auf eine möglichst zivile Form der Konfliktregelung abzielt. Solche zivile Lösungen sind freilich nicht immer und überall möglich. Denn heute ist ein Hauptkampffeld abgesteckt durch eine neuartige Gestalt des Totalitarismus, inspiriert durch muslimische Religiosität. Dieser Islamismus bedroht die offene Gesellschaft mit ihren attraktiven Errungenschaften von Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Säkularität – dem Wurzelboden produktiver Vielfalt.

Daher drängt sich das Problem „Grenzen der Toleranz“ auf. Wie lässt sich die schwere Kunst der Duldsamkeit vereinen mit der – nicht minder schweren und nicht minder notwendigen – Kunst der Unduldsamkeit? Was darf gestattet, was muss verweigert werden, ohne sich dem Vorwurf der Willkür auszuliefern?

Das Konzept eines wertgebundenen und prinzipiengeleiteten Pluralismus weist in die Richtung, wo Antworten, theoretische und vor allem praktische, mit Aussicht auf Erfolg aufgespürt werden können. Dieser Pluralismus entsagt den beiden Versuchungen, die menschliche Orientierungsanstrengungen seit jeher begleiten: dem (jüngeren) Relativismus und dem (älteren) Absolutismus.

Relativismus verfällt dem Irrtum zu meinen, weil in der Tat alles relativ ist, sei ebendeshalb alles auch austauschbar, gleichwertig, gleichrangig, kurz: beliebig. Absolutismus verfällt dem komplementären Irrtum, eine gegebene Position, in der Regel die eigene, als die allein mögliche herauszuputzen: etwas Relatives zu verabsolutieren.

Der islamisch inspirierte Totalitarismus unserer Tage ist eine Hauptgestalt eines solchen Absolutheitsanspruchs. Für ihn zerfällt die Menschheit schlicht in Gläubige und Ungläubige. Die Dramatik der gegenwärtigen Weltlage besteht in dieser Hinsicht darin, dass dem muslimischen Absolutismus oft nur ein knieweicher Relativismus begegnet, „entgegentritt“ wäre schon zu viel gesagt.

Der Bombenterror seit dem 11. September 2001 in seiner unberechenbaren Brutalität hat freilich bei vielen ein Erwachen aus sozialromantischen Multikulti-Träumereien bewirkt und ein Umdenken eingeleitet. Das Gewaltpotential im Islam lässt sich nicht länger als „islamophobes“ Hirngespinst abtun. Unvermeidlich fällt dabei auch ein Licht auf das Gewaltpotential in den beiden anderen „abrahamitischen“ Religionen, dem Judentum und dem Christentum, ja, in einer religiösen Geistesverfassung überhaupt.

Eine Stimme säkularer Vernunft, die die Vorzüge einer Demokratie gegenüber einer Theokratie benennt, strebt hier nach Gehör. Bei allem Neuen, was sie zu sagen hat, will sie aber auch eine alte Weisheit aus der 68er Zeit vor dem Vergessen bewahren: „Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.“

Dabei sei eigens betont, dass der säkulare Ordnungsrahmen keineswegs den Verzicht auf persönliche Religion verlangt und auch keine religiöse Weltdeutung verwehrt. Im Gegenteil, die rivalisierenden Glaubensrichtungen werden erst zu einem friedlichen Nebeneinander in Stand gesetzt, sofern sie sich nicht selbst zum Maßstab für das ganze Gemeinwesen verabsolutieren. Angestrebt ist ein gewaltfreies Zusammenleben auf dem Boden eines Pluralismus, der sich an den Menschen- und Bürgerrechten orientiert, besonders an der Parität der Geschlechter und an der Religionsfreiheit in ihrem negativen und positiven Sinn.

Sakrale und säkulare Sphäre schließen sich keineswegs aus. Erst die säkulare Ordnung garantiert die freie Entfaltung der konkurrierenden Deutungen von Sakralität. Eine sakrale Ordnung gewährt nur Freiheit für die eigene Religion auf Kosten aller anderen. Allein der politische Vorrang der Säkularität vor der Sakralität räumt allen Religionen ihre Chance ein. Die damit verbundene Trennung von Staat und Religion ist der Kern des Laizismus.

Die offene Gesellschaft – Anziehungskraft und Verwundbarkeit

Die Idee der offenen Gesellschaft ist der normative Bezugsrahmen aller weiteren Überlegungen. Gemeint ist damit eine Gesellschaft, die als demokratischer und sozialer Rechts- und Verfassungsstaat organisiert ist, also auf dem Prinzip der Volkssouveränität aufruht, das Mehrheitsprinzip mitsamt dem Minderheitenschutz praktiziert, die Grund- und Menschenrechte achtet und insofern einen säkularen Charakter hat.

Dieses Gesellschaftsmodell wurde zuerst in Europa und in Nordamerika entwickelt und im Ansatz verwirklicht. Dennoch sollte es nicht als „westliches Demokratiemodell“ bezeichnet werden. Diese zwar eingebürgerte geographische Definition ist einengend und irreführend. Denn auch Neuseeland, Australien, Japan und – der Tendenz nach – andere asiatische Länder und Länder in weiteren Kontinenten haben die offene Gesellschaft in einer spezifischen Variante etabliert oder sind dabei, es zu tun.

Diese Formulierungen mögen nicht als eine kritiklose Verklärung real existierender Verhältnisse missdeutet werden. Vielmehr wird behauptet, dass gerade von den Prämissen einer offenen Gesellschaft aus Fehlentwicklungen und Missstände schlüssig kritisiert, gegen sie protestiert und opponiert werden kann, und zwar, ohne ihren selbst gesteckten Rahmen zu verlassen.

Wegen dieser großartigen liberalen Errungenschaften, die in der Regel Hand in Hand gehen mit hohen Sozialstandards, übt die offene Gesellschaft auf Millionen Menschen außerhalb ihrer Grenzen eine geradezu magische Magnetwirkung aus. Migranten erhoffen sich hier erheblich bessere Lebenschancen und wollen hier Nöten und Zwängen aller Art entrinnen. In ihrer Misere erscheint vielen die offene Gesellschaft als eine Art Schlaraffenland, in das sie auch unter größten Strapazen, ja unter Lebensgefahr auf legalen und illegalen Wegen eindringen wollen.

Nicht wenige kommen aus muslimischen Ländern und strafen bereits durch diese „Abstimmung mit den Füßen“ die fromme Legende Lügen, unter dem Islam herrschten menschenwürdige Verhältnisse. Dabei werden die meisten Muslime von anderen Muslimen umgebracht, wie der heutige Irak beweist und wie auch der Krieg zwischen Irak und Iran in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts lehren kann.

Für viele muslimische Migranten bedeuten die Verhältnisse in der offenen Gesellschaft einen schweren und dauerhaften Kulturschock. Sie erleben gerade die freiheitlichen Errungenschaften, derentwegen sie in irgendeinem Sinne gekommen sind, zwar als faszinierend, aber zugleich auch als gottlos, seelenlos, schamlos, sittenlos. Denn sie widersprechen schroff dem patriarchalischen Menschenbild und Gesellschaftsmodell des Islam ihrer verschiedenen Herkunftsländer. Von daher bleibt als ein bedrückendes Problem bestehen: Wie ehrlich können die Bekenntnisse von muslimischen Verbänden und ihren Repräsentanten zu den tragenden Prinzipien der säkularen Demokratie gemeint sein? Was ist Strategie, was ist Taktik?

Diese Frage, hinter der sich ein legitimer Verdacht regt, erwächst nicht aus reaktionärer Fremdenfeindlichkeit oder aus einem grundsätzlichen Misstrauen.

Diese Frage erwächst vielmehr aus aufgeklärter Kenntnis islamischer Gepflogenheiten selbst, auf die beispielsweise Bassam Tibi, Befürworter eines zeitgemäßen „Euro-Islam“, aufmerksam gemacht hat: der religiösen Rechtfertigung der Taqiyya, der Täuschung durch Verstellung. Die Taqiyya war ursprünglich ein zunächst nur schiitisches Motiv, wurde später aber von sunnitischen Rechtsgelehrten übernommen. Gemeint ist: im Kampf gegen die Ungläubigen, im Kampf um den weltweiten Sieg des Islam ist auch Täuschung durch Verstellung gestattet, wenn nicht geboten. Dem Kenner von Kirchen- und Religionsgeschichte ist freilich der „fromme Betrug“ (die pia fraus) im Dienste einer vermeintlich guten Sache nicht unvertraut…

Insofern muss die Frage gestellt werden dürfen: Nutzen Muslime die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit nur aus? Oder bejahen sie sie auch als Wert und Ziel in sich? Als gebrannte Kinder wissen wir – zumal hier in Deutschland – aus bitterer historischer Erfahrung, dass man sich sehr wohl vorübergehend auch als braver Demokrat tarnen kann. Die Freiheitsspielräume, die die offene Gesellschaft bietet, lassen sich auch als Plattform gegen sie missbrauchen.

Spätestens hier bricht das Problem der Grenzen der Toleranz auf. Hier müssen wir glasklar Abschied nehmen von falscher, von naiver, von selbstmörderischer Toleranz. Historisch reife und politisch kluge Toleranz achtet auf Reziprozität, auf Gegenseitigkeit, auf Parität von Leistung und Gegenleistung, auf die Einheit von Rechten und Pflichten. Ohne diese Vorsichtsregeln können gerade die attraktivsten Errungenschaften der offenen Gesellschaft zu ihrer Selbstentwaffnung beitragen. Religionsfreiheit kann geschickt als Mittel genutzt werden, zunächst die eigene Gruppe zu etablieren und dann, bei verschobenen Mehrheitsverhältnissen, sie anderen zu verweigern.

Die König Fahd-Akademie

Am Beispiel der König Fahd-Akademie in Bonn-Bad Godesberg, einer saudiarabischen höheren Schule mit angegliederter Moschee, möchte ich deutlich machen, was falsche Toleranz ist: eine Spielart von Toleranz, die nur als Schwäche und Dummheit ausgelegt wird von denen, die dadurch begünstigt werden.

Die König Fahd-Akademie wurde 1995 gegründet in Anwesenheit von Außenminister Klaus Kinkel, NRW-Ministerpräsident Johannes Rau und eines saudischen Prinzen. Gemäß einer Ausnahmeregelung steht diese Bildungsstätte nicht unter deutscher Schulaufsicht. Nach saudischen Lehrplänen werden arabische Lehrbücher mit antichristlichen, antijüdischen, antisäkularen Akzenten verwendet. Nach einem Beitrag des TV-Magazins Panorama über mögliche Verbindungen der Akademie zu islamistischen Kreisen wurde auch der NRW-Verfassungsschutz aufmerksam und die Einrichtung sollte geschlossen werden, was freilich durch eine Intervention der saudischen Botschaft verhindert wurde.

Der Islam in einer besonderen sunnitischen Spielart ist in Saudi-Arabien Staatsreligion. Der König trägt den Ehrentitel, „Hüter“ der „heiligen“, ja der beiden „heiligsten“ Stätten zu sein. Denn dort ist der zentrale Wallfahrtsort für alle Muslime, Mekka mit der Kaaba, sowie das Grab Mohammeds in Medina. Eine strenge Religionspolizei wacht über die Einhaltung der Scharia. Keine nichtmuslimische Religion ist zugelassen, selbst Schiiten sind in ihrer Glaubensfreiheit eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund ist unbegreiflich, welche geringe Selbstachtung politische Repräsentanten unserer pluralistischen Demokratie an den Tag legen und sich diesen Fremdkörper in die damalige Hauptstadt implantieren ließen: eine religiöse Bildungseinrichtung für den Islam in seiner rückständigsten Gestalt. Solche beschämenden Vorgänge laden geradezu ein, die offene Gesellschaft für schwächlich und minderwertig zu halten.

Unbestreitbar gilt die Religionsfreiheit auch für den Islam – gerade darin zeigt sich ein Vorzug der offenen, pluralistischen Gesellschaft, aber doch nur innerhalb ihres Ordnungsmodells, d.h. nur in einer Gestalt, die mit dem Pluralismus kompatibel ist. Das Grün im pluralistischen Farbspektrum mag dann durchaus auch als die Farbe des Propheten gedeutet werden. Eben damit ist es bereits wohltuend zu einer Farbe neben anderen relativiert, in die Farbskala integriert worden.

Damit wird erneut der Fluchtpunkt meiner Überlegungen deutlich: Angestrebt wird kein christliches Europa, kein jüdisches Europa, kein muslimisches Europa, freilich auch kein atheistisches Europa, sondern ein demokratisch-pluralistisches Europa, das eben deshalb einen säkularen Rahmen braucht. Keine Religion darf darin den Status einer bloß „geduldeten“ Glaubensgemeinschaft haben wie etwa die Christen im Irak oder in der Türkei. Alle sind „Schutzbefohlene“ des Rechtsstaates, gleichen Ranges freilich mit den Religionslosen, Ungläubigen und Atheisten.

Die säkular-laizistische Qualität eines Gemeinwesens

Unter Laizismus oder Laizität soll hier im Folgenden die klare Trennung von Staat und Religion im Interesse einer ungeschmälerten Religionsfreiheit, Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit aller verstanden werden. Dieses Modell eines religiös-weltanschaulich neutralen Staates ist angelehnt an die französische Tradition, ohne ihr freilich in den Einzelheiten der jeweiligen Regierungspolitik blind zu folgen. Es steht in klarer Abgrenzung gegen die türkischen Verhältnisse, die sich auch „laizistisch“ nennen, freilich missbräuchlich und die Kernidee entstellend.

Der Pseudolaizismus der Türkei besteht in der Unterordnung der Religion unter den Staat, nicht in der Trennung beider Sphären. Religion in der Türkei ist Staatsaufgabe mit dem Ergebnis einer sunnitischen Staatsreligion unter Aufsicht einer staatlichen Behörde, dem „Amt für religiöse Angelegenheiten“, angesiedelt beim Ministerpräsidenten. Imame, Vorbeter, Gebetsrufer sind Staatsbedienstete. Die Folge ist eine erheblich eingeschränkte Religionsfreiheit für alle Andersgläubigen oder gar Ungläubigen.

Ähnliche Verhältnisse haben lange Jahrhunderte auch in Deutschland mit christlichem Vorzeichen geherrscht, bis in der Revolution von 1918/19 die Staatskirche abgeschafft wurde und die positive und negative Religionsfreiheit Verfassungsrang erhielt. Ein sprachliches Relikt, das an diese vordemokratischen Verhältnisse bis heute erinnert, ist die Bezeichnung des Bildungsministeriums als Kultusministerium, weil einst eben auch der christliche Kultus als Staatsaufgabe galt.

Die politische Würde und der zivilisatorische Rang einer laizistischen Staatsordnung bestehen darin, dass erst sie Religions- und Gedankenfreiheit für alle ermöglicht. Weit davon entfernt, religionsfeindlich zu sein, ermöglicht Laizität, dass jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Keine staatliche Instanz schreibt irgendwelche Glaubensinhalte vor. Toleranz setzt die Dominanz der säkularen Sphäre vor der sakralen Sphäre bei ihrer gleichzeitigen Trennung voraus. Unter den Bedingungen der Moderne kann der geistige Kitt einer Gesellschaft nicht länger religiös sein, sondern nur säkular. Damit wird niemandem ein Verzicht auf die eigene Religion abverlangt, sondern – unabhängig von Mehrheiten und Minderheiten – ihre private und öffentliche Praktizierung ermöglicht: außerhalb des Staatsapparates im Schoße der Zivilgesellschaft.

Der politische Preis für diese friedliche Koexistenz von Gläubigen, Andersgläubigen und Ungläubigen darf freilich nicht ungenannt bleiben. Sie dürfen natürlich ihre etwaigen Wahrheitsansprüche, Überlegenheitsansprüche, selbst Absolutheitsansprüche für sich in ihren Köpfen behalten. Sie dürfen sie nur nicht länger politisch und rechtlich gegenüber anderen zur Geltung bringen wollen. Dieser Absage an jede Form von Theokratie zugunsten einer Demokratie entspricht ein laizistisches Menschenbild, dessen Kern hier kurz skizziert sei.

Niemand wird als Christ geboren. Niemand wird als Muslim geboren. Niemand wird als Jude geboren, als Hindu, als Atheist. Wir alle werden als Menschen geboren, religionslos, weltanschauungslos, bildungslos, bindungslos, hilflos. Erst danach werden wir zu Christen, Juden, Muslimen, Atheisten gemacht. Zu religiösen Menschen werden wir bekehrt, beschnitten, getauft, initiiert. Zu Atheisten werden wir erzogen. Auch Kinder haben ein Menschenrecht auf Religionsfreiheit, Gewissensfreiheit, Weltanschauungsfreiheit, unveräußerlich, unverletzlich. Gerade gegenüber ihren Eltern sind Kinder eigene Menschenrechtssubjekte, Träger von Menschenrechten.

Das Erziehungsrecht von Eltern, ja ihre Erziehungspflicht schließt bei religiösen Eltern unvermeidlich und legitimerweise auch eine religiöse Erziehung mit ein, etwa Gebete, Lektüre „heiliger“ Schriften, gemeinsame Gottesdienstbesuche. Aber auch religiöse Eltern müssen das Recht ihrer Kinder auf Religionsfreiheit respektieren, und zwar vor allem in seinem Negativaspekt der Gewaltfreiheit. Dazu heißt es in der deutschen Verfassung: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“ Glasklare laizistische Prinzipien im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, aus der Weimarer Reichsverfassung voll gültig übernommen.

Von daher fehlen der christlichen Säuglingstaufe sowie der jüdischen und der muslimischen Beschneidung jede ethische und jede juristische Legitimation. Diese archaischen Initiationsriten eröffnen eine Zwangsmitgliedschaft in einer Religion und sind daher menschenrechtswidrig. Zur Religionsfreiheit gehören das Prinzip strikter Freiwilligkeit des Eintritts und die Möglichkeit des Austritts ohne Furcht vor Nachteilen sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Niemand wird, wie es immer wieder heißt, „in den Islam hineingeboren“, niemand kann in den Islam hineingeboren werden. Denn zum Islam gehört konstitutiv das Bekenntnis zu dem einen und einzigen Gott Allah und seinem Propheten Mohammed. Wie aber soll ein neugeborenes Menschenkind etwas von Allah und seinem Propheten wissen und sich zu ihnen bekennen?

Gegen diese religiöse Tendenz zur Vereinnahmung gerade unwissender und unmündiger Kinder und Jugendlicher müssen sich die laizistischen Kräfte noch einiges einfallen lassen. Mein Vorschlag lautet: Statt Kinder und Jugendliche im staatlichen Erziehungs- und Bildungsbereich nach einer vermeintlichen religiös-weltanschaulichen Zugehörigkeit zu trennen, empfehle ich ein verbindliches Unterrichtsfach für alle. Es dient eben dadurch der Integration und pflegt – von Kindesbeinen an – das menschliche Zusammengehörigkeitsgefühl über weltanschauliche Unterschiede hinweg.

Das soll heißen: ein Fach „Religions- und Weltanschauungskunde“, ein Fach ohne konfessionellen und ohne konfessorischen Charakter, ein Fach für alle, ohne Pflicht, sich eigens anzumelden und ohne Möglichkeit, sich abzumelden. Ein Fach, durch das das Menschenrecht auf Religionsfreiheit in seinem inneren und äußeren Gehalt, in seinem positiven und seinem negativen Aspekt am ehesten gefördert und geschützt wird.

Im Zeitalter der Globalisierung sind Christentum, Islam, weltlicher Humanismus zu wichtig für ein Zusammenleben in Toleranz, als dass sich nur die jeweiligen Anhänger darin auskennen sollten. So erhält das Fach „Religions- und Weltanschauungskunde“ eine wichtige Funktion bei der Identitätssuche und Identitätsfindung von Kindern und Jugendlichen. Sie sind zwar noch nicht religions- und weltanschauungsmündig (dies ab vierzehn), aber doch eigene Menschenrechtssubjekte. Aus ihren Elternhäusern bringen sie einen christlichen, jüdischen, muslimischen, religionsindifferenten oder weltlich-humanistischen Hintergrund mit. Aber dieser „Stallgeruch“ kann nicht länger eine Vereinnahmung für die Anschauungen und Mitgliedschaften ihrer Eltern rechtfertigen. Wes Geistes Kind jemand wird, muss nicht länger am Zufall der familiären Herkunft haften bleiben.

Eingebettet ist dieser laizistische Kernbereich in ein pluralistisches Gesellschafts- und Ordnungsmodell, das sich an ethischen Werten und demokratischen Prinzipien orientiert. Denn entgegen einem verbreiteten Missverständnis ist der laizistisch-säkulare Staat zwar religiös-weltanschaulich neutral, aber nicht wertneutral. Hier kommt der qualitative Unterschied zwischen Kulturrelativismus und Kulturpluralismus zum Tragen.1

Der wertgebundene Kulturpluralismus basiert auf der Universalität des Menschenrechtskanons. Die dagegen gerichteten bombastischen Vorwürfe „westlicher Arroganz“ oder gar eines „Kulturimperialismus“, „Kulturrassismus“, „Kulturkolonialismus“, von wem sie auch erhoben werden mögen, sollten niemanden einschüchtern. Denn die Menschenrechte und die daraus abgeleiteten Prinzipien des Rechtsstaates, der die Gewalten teilt, sind zwar erstmals in Europa und in Nordamerika formuliert und praktiziert worden. Aber ihnen haftet nichts Regionalistisches, nichts spezifisch Europäisches oder Nordamerikanisches, eben „Westliches“, an. Sie sind natürlich relativ und nicht absolut, wie alle menschlichen Werte, weil sie ja erst mühselig entdeckt, entwickelt, gedanklich erarbeitet und praktisch durchgesetzt werden mussten. Aber in ihrer historischen Relativität sind sie doch universal, wenn auch nicht absolut, weil nicht von Anfang an und global verbreitet und anerkannt.

Um es begrifflich auf den Punkt zu bringen: Die politische Kunst des Kulturpluralismus im Gegensatz zum Kulturrelativismus besteht darin: bei aller erwünschten Vielfalt die notwendige Einheit in der Vielfalt zu erreichen, zu erhalten und mit Klugheit zu unterscheiden zwischen zwei legitimen, gleichrangigen Bereichen: dem „kontroversen Sektor“ der Gesellschaft und ihrem „nichtkontroversen Sektor“.

Der nichtkontroverse Sektor umfasst die individuellen Menschenrechte sowie den Rechtsstaat als verbindliches Regelwerk des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dieser nichtkontroverse Sektor enthält die Schnittmenge gemeinsamer Werte und Normen, deren Anerkennung der inhaltliche Kernvorgang der politisch-sozialen Integration von Migranten ist.

Der kontroverse Sektor umfasst alle jene Sphären des Lebens, in denen Menschen sich seit alters her nach Geschmack, Vorlieben und Interessen unterscheiden und diese Unterschiede auch ohne Bevormundung ausleben wollen und dürfen: also die Bereiche von (Partei)-Politik, Kultur, Kunst, Religion, Weltanschauung, Sexualität. Der Rechtsstaat gewährt die Freiheitsspielräume, eben dies zu tun, sei es privat, sei es organisiert.

Die Errungenschaften der Aufklärung wahren

Niemand sollte einer religiös begründeten Ethik Glauben schenken. Denn die Aussage „Gott will es so“ oder „Ich handle auf Gottes Geheiß“ sind ganz vage und lassen jede inhaltliche Füllung zu. Denn Gott ist ein Phantom und sein vermeintlicher Wille ist eine Leerformel. In sie werden zunächst menschliche Wünsche und Interessen hinein projiziert und dann mit absoluter Bestätigung zurück empfangen sowie mit Heilsgewissheit ausgestattet.

Ein humanistischer Wertekanon – jenseits von Absolutismus und Relativismus wie auch jenseits von Heilsgewissheit und Beliebigkeit – lässt sich nach vernunftgeleiteten Prinzipien begründen. Die Überlieferung der europäischen und der konfuzianischen Philosophie geben dafür viele Beispiele.

Dennoch gilt es, nüchtern zur Kenntnis zu nehmen: Es gibt nicht nur Grenzen der Toleranz. Es gibt auch Grenzen der Aufklärung und Grenzen der Verständigung. Ein junger Mann, der unbedingt in den „heiligen“ Krieg ziehen will, Ungläubige töten und selber sterben will, der ist in seinem religiösen Wahn aufklärungsresistent.

Wie die USA spätestens am 11. September 2001 ihren Traum von der Unverwundbarkeit aufgeben mussten, so müssen die Menschen insgesamt die Sehnsucht nach absoluter Sicherheit als Illusion durchschauen lernen. Wir müssen mit dem alltäglichen Unfallrisiko im Straßenverkehr leben, wir müssen mit der Atombombe leben. Es gibt keinen zuverlässigen Schutz vor Amokläufern der religiösen und der weltlichen Art, der individuellen und der kollektiven Art. Wer den Tod mehr liebt als das Leben, der ist zu allem fähig.

Umso mehr gilt es, die großartigen Freiheitsspielräume und Lebenschancen, die die offene Gesellschaft erstmals in der Menschheitsgeschichte ermöglicht, zu genießen und entschlossen zu verteidigen.
 


Anmerkung

1 Ich lehne mich an an: Armin Pfahl-Traughber: Kulturpluralismus statt Kulturrelativismus. Plädoyer für die Wertgebundenheit des Miteinanders von unterschiedlichen Kulturen, in: humanismus aktuell, Frühjahr 2000, S. 17-27.

 


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