Religionskritik unter Beschuß

Eine Nachlese zum „Ferkelbuch“-Streit

von Gunnar Schedel

Im „Ferkelbuch“-Streit zu Beginn dieses Jahres kulminierte eine Auseinandersetzung, die bereits in den Monaten zuvor immer mal wieder den Weg ins Feuilleton gefunden hatte. Seit dem Aufkommen der sogenannten Neuen Atheisten wird intensiv diskutiert, innerhalb welcher inhaltlichen und diskursiven Grenzen Religionskritik stattzufinden habe. Dabei geht es nur scheinbar um den (oft tatsächlich) polemischen Tonfall von Dawkins, Hitchens & Co, auch wenn dieser Punkt in Rezensionen und Essays oft in den Vordergrund geschoben wird. Der Angriff auf diese neue streitlustige Spielart der Religionskritik zielt auf eine Grundlage der Aufklärung, nämlich die Vorstellung, daß das säkulare Konzept das bessere sei – jedenfalls für alle jene, die eine Welt anstreben, die von Freiheit und Gleichheit der Menschen geprägt ist.

Dabei setzt die Kritik auf einer abstrakten Ebene an und identifiziert humanistische Auffassungen mit religiösen Glaubenswelten; entsprechend werden erstere auch als „Heilserwartung“1, einzelne Vertreter des Neuen Atheismus als „Missionare“2 bezeichnet. Damit erscheint das offensive Eintreten für eine der beiden Optionen als irgendwie unangemessen, da die herrschenden Zustände dadurch gestört werden könnten (zumal in Deutschland, wo das Wort „Streit“ so übel beleumundet ist wie sonst nirgends in der westlichen Welt). Was auf den ersten Blick als Gleichbehandlung zweier ideologischer Konzepte erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als sehr einseitige Stellungnahme zugunsten jener Formen von Religion, die zum Establishment der Bundesrepublik gerechnet werden müssen. Denn die Amtskirchen verfügen über eine so große strukturell bedingte Präsenz in der Gesellschaft (vom Religionsunterricht bis hin zu den Sendezeiten im Rundfunk), daß sie es nicht nötig haben, ihre Positionen mittels Streitschriften in den öffentlichen Diskurs einzuspeisen. Wer für eine Religionskritik plädiert, die offene Konfrontation gefälligst zu vermeiden habe, empfiehlt darauf zu verzichten, öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen und spricht sich de facto für die Beibehaltung des Status quo aus.

Neben der Tatsache, daß die Ausgangssituation von Kirchen (und, in absehbarer Zeit, Moscheevereinen) auf der einen Seite und Religionskritik auf der anderen Seite völlig unterschiedlich ist, wird ein zweiter Aspekt meist übergangen: während Religionen sich auf geoffenbarte, „heilige“ Texte berufen, begründen die Neuen Atheisten ihre Vorschläge innerweltlich und stellen sich so der permanenten Überprüfung. Zwar kann auch das „Wort Gottes“ durch neue Interpretationen modernisiert werden, doch entziehen die Religionen ihre Grundauffassungen viel stärker der Kritik (bis hin zur völligen Immunisierung bei fundamentalistischen Strömungen) als die Neuen Atheisten ihren Wertekanon. Insbesondere bei grundlegenden Einwänden sind schnell die religiösen Gefühle verletzt – was in der Regel eine Umschreibung der Weigerung, sich an dieser Stelle mit den gegnerischen Argumenten auseinanderzusetzen, ist.

Genau diese Einstellung bedienten jene Kommentare, die den Neuen Atheisten übelnahmen, daß sie eine Entscheidung einforderten, daß sie nicht bereit waren, das Nebeneinander von Alltagsrationalität und religiöser Bindung in wichtigen Einzelfragen zu akzeptieren, sondern auf die Widersprüchlichkeit und intellektuelle Unredlichkeit einer solchen Position hinwiesen. Während es ansonsten in einem demokratisch verfaßten, pluralistischen Gemeinwesen normal ist, sich zwischen Alternativen zu entscheiden, wird eine solche Zuspitzung in der religiösen Frage offenbar als unnötig oder sogar als bedrohlich angesehen.

Lohnende Diskussionen ergaben sich somit selten; im ersten Fall aufgrund mangelnden Problembewußtseins, im zweiten Fall aufgrund des fehlenden Interesses an einer sachlichen Aussprache. Eine ganze Reihe klerikaler oder kirchennaher Protagonisten zielte mit ihren Beiträgen dementsprechend nicht auf eine intellektuelle Auseinandersetzung sondern einzig auf die Beschädigung der Vertreter der Gegenmeinung. Dazu war ihnen fast jedes Mittel recht.

Der Philosoph als Kindsmörder

Im „Ferkelbuch“-Streit war der vom Bundesfamilienministerium erhobene Antisemitismus-Vorwurf ein solcher Versuch, Buch, Autor und Zeichner in einer Weise zu stigmatisieren, daß eine Diskussion über die Sache gar nicht mehr aufkommen könne. Einen weiteren, noch dreisteren Anlauf unternahm der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller, als er Ende Mai auf dem „Nordgautag“ in einer Predigt über die „Wurzeln unserer Kultur“ auf die „neue aggressive Gottlosigkeit“ zu sprechen kam.3 Nach einigen kurzen Bemerkungen zu Richard Dawkins wandte er sich dem religionskritischen Kinderbuch und dessen Autor Michael Schmidt-Salomon zu. Um seine These zu belegen, daß es „kein Recht für den Menschen, kein Recht auf Leben, kein Recht auf Selbstbestimmung“ gebe, wo Gott geleugnet werde, zeichnete der Bischof den humanistischen Philosophen als geistigen Amokläufer, der Gläubige als Schweine einstuft und Kindsmord befürwortet. Da die Texte Schmidt-Salomons eine solche Interpretation nicht hergeben, erfand sich Müller seine eigene „Realität“.

Im „Ferkelbuch“, so predigte der Regensburger Bischof, lasse Schmidt-Salomon „ein Schwein auftreten, das dann nach Gott fragt – als jüdischer Rabbi, als christlicher Bischof oder als ein moslemischer Geistlicher. Letztlich sagt er damit nichts anderes, als dass alle, die an Gott glauben, sich auf dem geistigen Niveau eines Schweins befänden.“ Tatsächlich tritt das Ferkel freilich nicht als Bischof usw. auf, sondern befragt die Repräsentanten jener drei Weltreligionen – und bleibt am Ende ungläubig. Nicht die Gläubigen, sondern die Ungläubigen werden also durch das kleine Ferkel repräsentiert. Ist es schon bei dieser Stelle sehr schwierig zu einer anderen Einschätzung zu kommen, als daß der Bischof die Wahrheit bewußt verdreht hat, um seine Gemeinde aufzuhetzen, zeigt sich dies im Weiteren noch deutlicher.

Denn Müller erweckt den Eindruck, Schmidt-Salomon vertrete die Auffassung, es sei gar keine Ethik notwendig, und suggeriert, dieser wolle Verhaltensregeln aus der Natur ableiten: „Man brauche doch gar keine Ethik, keine humanistische Auswirkung unseres christlichen Gottesglaubens. Der Mensch sei doch verfügbar für den anderen Menschen. Warum sollten Kindstötung, Abtreibung oder therapeutisches Klonen verboten sein? Am Beispiel von Berggorillas, die einen Teil ihrer Jungen umbringen, wird die Frage gestellt: Warum sollten das die Menschen nicht auch tun? Was ist daran verwerflich, wenn es der Naturtrieb eingibt?“4 Damit unterstellt er ausdrücklich, Schmidt-Salomon befürworte die Tötung von Kindern, weil Infantizid in der Natur vorkomme. Doch die vermeintlichen Aussagen des humanistischen Philosophen sind frei erfunden, mehr noch: dieser vertritt exakt die gegenteilige Position. Im Manifest des evolutionären Humanismus geht er im Kapitel über naturalistische Ethik tatsächlich auf den Infantizid bei Berggorillas ein und schreibt dazu: „Anders als der Name es vielleicht vermuten lassen würde, sind gerade Naturalisten gegen diesen Fehlschluss in besonderer Weise gefeit. Warum? Weil sie aufgrund ihrer Kenntnis der Natur wissen, welche Katastrophen wir heraufbeschwören würden, wenn wir natürliche Verhaltensweisen unreflektiert zu ethischen Prinzipien erheben würden. Betrachten wir zur Verdeutlichung das Beispiel des Infantizids (Kinds-tötung): Bei den Berggorillas fallen mehr als ein Drittel (!) des Nachwuchses bis zum Alter von 3 Jahren Kindstötungen zum Opfer. (...) So ‘natürlich’ Infantizid also ist (auch Homo sapiens ist dagegen alles andere als immun, nicht ohne Grund ist die literarische Figur der ‘bösen Stiefmutter’ so weit verbreitet!), kein vernünftiger Mensch käme auf den Gedanken, ihn deshalb ethisch legitimieren zu wollen.“5  Daß diese Formulierung im Sinne einer „Verfügbarkeit“ des Menschen mißverstanden kann, erscheint doch sehr unwahrscheinlich.

Absolutistischer Größenwahn

Der Autor des „Ferkelbuches“ als potentieller Kindsmörder – freudig berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net darüber, daß der atheistische Philosoph mit der derzeit größten Medienresonanz eigentlich ein Verbrecher sei.6 Da die diffamierende Absicht des Bischofs offensichtlich erschien, forderte Schmidt-Salomon ihn über seinen Anwalt auf, die Verkehrung seiner Aussage ins exakte Gegenteil zu unterlassen. In der Antwort der Anwälte Müllers spiegelt sich nicht nur der absolutistische Größenwahn, mit dem der Regensburger Bischof sein Bistum regiert, das Schreiben ist auch ein Lehrstück, welche geistigen Blüten die ungenügende Trennung von Staat und Kirche treiben kann. Denn Müllers Rechtsvertreter führen an, „ganz unabhängig davon, wie einzelne ... Äußerungen zu verstehen sind“, bestehe kein Anspruch auf Unterlassung. Begründet wird diese Ansicht mit dem Hinweis darauf, dass eine Predigt eine „persönliche Verkündigung des Predigenden“ darstelle und von subjektiven Elementen geprägt sei und schließlich „in jeder Hinsicht und ungeschmälert“ durch Artikel 4 des Grundgesetzes (Glaubensfreiheit) geschützt sei. Wenn nun eine Predigt, noch dazu eine des „Oberhirten im Bistum Regensburg“, an äußerungsrechtlichen Kriterien gemessen werde, stelle dies „einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich garantierten Freiheiten“ dar. Übersetzt in Umgangssprache heißt dieses Juristenkauderwelsch etwa: In einer Predigt darf gesagt werden, was dem Kirchenfürsten beliebt; sachliche Richtigkeit oder Persönlichkeitsrechte „normaler“ Menschen spielen da keine Rolle. Ähnlich argumentiert die Kanzlei auch hinsichtlich der Behauptung des Bischofs, Schmidt-Salomon stelle in den Raum, was denn dabei sei, wenn Menschen ihre Kinder ermordeten: „Es kommt nämlich gar nicht darauf an, ob Ihr Mandant die Kindstötung – wie etwa bei den Berggorillas – befürwortet oder nicht.“7 Poiniert zusammengefaßt kann die Rechtsauffassung des Bistums Regensburg etwa so beschrieben werden: Die katholische Kirche muss sich an die Regeln, die für alle gelten, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen, nicht halten.

Ganz so sicher scheint sich die Kanzlei mit ihrer antidemokratischen Interpretation von Religionsfreiheit jedoch nicht zu sein. Denn gleichzeitig verschwand die Originalfassung der Predigt von der Webseite des Bistums Regensburg; sie wurde ersetzt durch eine als „autorisierte Fassung“ bezeichnete Predigt, in der die betreffenden Stellen korrigiert sind. Daß hier etwas nicht stimmen kann, fällt freilich – auch ohne Kenntnis des Originals – sofort auf, da die Argumentation an dieser Stelle nun keinen Sinn mehr ergibt. Es hat den Anschein, als verfolge der Bischof die Strategie, juristisch „wirksam“ zurückzurudern und seine Diffamierungen trotzdem im Raum stehen zu lassen.

Nun werden die Gerichte entscheiden müssen, ob die Kirchenkanzel in Deutschland ein rechtsfreier Raum ist. Dabei wird sich auch zeigen, ob die vielfach erhobene Forderung, der Islam müsse sich an die demokratischen Spielregeln halten, auch für die christlichen Fundamentalisten gilt. Für den Fortgang der öffentlichen Debatte hat der Ausgang des Verfahrens keine große Bedeutung (obwohl natürlich zu wünschen wäre, daß in einem Staat, der sich als Rechtsstaat versteht, gleiches Recht für alle gilt). Viel wichtiger für eine anhaltende säkulare Hegemonie wird die Verteidigung der Position sein, daß nur die Säkularität eines Gemeinwesens Pluralismus und individuelle Selbstbestimmung ermöglicht. Angesichts freundlicher Christen wie Kardinal Karl Lehmann gerät dies in Europa zunehmend in Vergessenheit. Auf der anderen Seite bemühen sich Politiker wie der französische Präsident Nicolas Sarkozy, diese Bastion zu schleifen. Ob sie dies aus persönlichem religiösen Eifer oder aus der Hoffnung, Menschen angesichts einer immer drängender werdenden sozialen Frage besser gegeneinander aufhetzen zu können, wenn diese ihre Identität über Religionen gegeneinander abgrenzen, sei dahingestellt.

 


Anmerkungen:

1 So zum Beispiel Jan Free: Gottlose Tiere, in: http://www.zeit.de/online/2008/06/kinderbuch-religion?page=2 [Zugriff 3.2.2008].
2 So zum Beispiel Kai Strittmatter: Herr Oktar und das Internet, 27.9.2008, in: http://www.sueddeutsche.de/panorama/990/311910/text/ [Zugriff 2.10.2008].
3 http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0686705.pdf [Zugriff 22.7.2008]. Die gelöschte Fassung der Predigt ist dokumnetiert unter http://hpd.de/node/5080.
4 ebenda.
5 Michael Schmidt-Salomon: Manifest des evolutionären Humanismus. Plädoyer für eine zeitgemäße Leitkultur. Zweite erweiterte Auflage, Aschaffenburg 2006, S. 94f.
6 Dort ist bezogen auf den von Michael Schmidt-Salomon vertretenen Naturalismus zu lesen: „Kindstötungen stellen nach dieser völlig amoralischen Sichtweise kein Verbrechen dar, weil der Mensch keinen freien Willen habe und nur von seinen Genen gesteuert handle.“ (http://www.kath.net/detail.php?id=19940, Zugriff 29.7.2008)
7 Schreiben der Kanzlei Romatka & Collegen vom 15.7.2008.
8 http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0754505.pdf [Zugriff 30.9.2008].

 


Artikel aus MIZ 3/08

zurück zum Inhaltsverzeichnis